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Neue Sparmaßnahmen in Griechenland

Die Ende Juni 2011 beschlossenen neuen Sparmaßnahmen für Griechenland sehen weitere Einsparungen und Steuermaßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 28 Milliarden Euro vor.

Am 29./30. Juni 2011 hat das griechische Parlament die "Eilmaßnahmen über die mittelfristige Strategie zur Konsolidierung des Staatshaushalts für den Zeitraum 2012 - 2015" sowie das Ausführungsgesetz dazu beschlossen. Die Gesetze sehen erneut eine Reihe einschneidender Maßnahmen zur Reduzierung des Staatsdefizits und zum des Abbaus der Staatsverschuldung vor. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

1. Steuermaßnahmen und Sonderabgaben:

  • Senkung des allgemeinen Steuerfreibetrags von 12.000 Euro auf 8.000 Euro
  • Einführung eines einkommensabhängigen Solidaritätszuschlags in Höhe von 1% bis zu 4% (5% für Abgeordnete, Minister und hochrangige Beamte)
  • Einführung einer Sondersteuer für Fahrzeuge mit einem Hubraum ab 1.929 cm³, Boote, Swimmingpools, Flugzeuge
  • Einführung einer Sondersteuer für Freiberufler
  • Einführung einer Sonderabgabe zugunsten der Arbeitslosenkasse
  • Einführung einer Sondersteuer für Immobilien mit einem Wert ab 200.000 Euro
  • Erhöhung der Umsatzsteuer für bestimmte Warengruppen und Dienstleistungen (Gastronomie, Erfrischungsgetränke usw.)
  • Erhöhung der KFZ-Steuer
  • Erhöhung der Mineralölsteuer und der Steuer für Flüssig- und Erdgas
  • Besteuerung von Finanztransaktionen
  • Generierung von Steuereinnahmen durch Regelungen bezüglich ohne Baugenehmigung errichtete Gebäude
  • Abschaffung weiterer Steuerfreibeträge durch Vorlage entsprechender Einkaufsbelege
  • Streichung von Steuerfreibeträgen und teilweise Deckelung von Höchstbeträgen (Absetzbarkeit von Lebensversicherungen, Ausgaben für medizinische Behandlungen, Zinsen für Baudarlehen usw.)
  • Erhöhung der fiktiven Lebenshaltungskosten und der daraus resultierenden Steuern (in Griechenland wird für den Besitz von Fahrzeugen, Swimming-Pools, Booten und eine Reihe weiterer Vermögenswerte ein fiktives Einkommen unterstellt, aus welchem Steuern bezahlt werden müssen, egal ob dieses laut Steuererklärung tatsächlich erwirtschaftet wurde oder nicht).

2. Einsparungen auf dem Bereich der Verwaltung des Staatsbesitzes und der staatlichen Dienstleistungen

  • Beschluss verschiedener Maßnahmen zur Beschleunigung der Privatisierungen bestimmter Staatsunternehmen (z. B. staatl. Energieunternehmen DEH, staatliche Glückspiele OPAP usw.)
  • Einsparungen durch Zusammenlegung von staatlichen Unternehmen, Verschmelzungen, Rationalisierungen bei Staatsbetrieben und Unternehmen
  • Reduzierung der Verteidigungsausgaben
  • Einsparungen im Gesundheitsbereich
  • Maßnahmen zur Bekämpung der Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung
  • Maßnahmen zur Bekämpfung der Hinterziehung von Sozialabgaben
  • Reduzierung der Investitionen der öffentlichen Hand

3. Einsparungen auf dem Bereich der Anstellungs- und Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst, sowie auf dem Bereich der Renten

  • Einschränkungen bei den Neuanstellungen im öffentlichen Dienst
  • Einführung einer Sondersteuer in Höhe von 3% auf die Gehälter im öffentlichen Dienst zugunsten der Arbeitslosenkasse und den Sozialversicherungsträgern
  • Redizierung der Überstundenzahlungen, Vergütungen für Tätigkeiten in Gremien und Ausschüssen und Einfrieren der Gehaltserhöhungen
  • Erhöhung der Sozialabgaben auf die Renten

Mit diesen beschlossenen Maßnahmen sollen Einsparungen in Höhe von 28 Milliarden Euro erzielt werden. Übertragen auf das griechische Bruttoinlandsprodukt ergeben sich für den Zeitraum 2011 - 2015 folgende prozentuale Einsparungen:

2011 - 2015
Beschreibung der MaßnahmeMilliarden EuroAnteil am BIP
Rationalisierungsmaßnahmen bei den Löhnen und Gehältern im öffentlichen Dienst2,20,9%
Verminderung von Betriebsausgaben1,20,5%
Liquidationen, Zusammenlegungen und Verschmelzungen von staatlichen Unternehmen, sowie Reduzierung von Fördermitteln1,50,6%
Restrukturierung und Rationalisierung von Staatsbetrieben und staatlichen Einrichtungen1,50,6%
Reduzierung der Verteidigungsausgaben1,20,5%
Reduzierung der Ausgaben im Gesundheitswesen0,80,3%
Rationalisierungsmaßnahmen bei den Ausgaben im Gesundheitswesen1,10,4%
Minderung und Rationalisierung der Ausgaben der Sozialversicherungsträger4,21,7%
Erhöhung der Einnahmen der Sozialversicherungsträger (OGA, OAEE) und Bekämpfung der Beitragshinterziehung3,11,2%
Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Erhöhung der Steuereinnahmen3,51,4%
Streichung von Steuerbefreiungen und Generierung sonstiger Steuereinnahmen6,02,4%
Verbesserung der Ergebnisse der kommunalen Träger und Organisationen1,40,5%
Rationalisierungsmaßnahmen auf dem Bereich der Investitionen der öffentlichen Hand (ΠΔΕ)0,50,2%
Gesamtvolumen der Maßnahmen2811%

5 Antworten zu “Neue Sparmaßnahmen in Griechenland”

  1. joseph muerner sagt:

    Gilt dies auf für Ausländer, die eine Liewgenschaft in Griechland besitzen aber Ihren Wohnsitz im Ausland haben??
    Vielen Dank für Ihre Stellungnahme!

    Erhöhung der fiktiven Lebenshaltungskosten und der daraus resultierenden Steuern (in Griechenland wird für den Besitz von Fahrzeugen, Swimming-Pools, Booten und eine Reihe weiterer Vermögenswerte ein fiktives Einkommen unterstellt, aus welchem Steuern bezahlt werden müssen, egal ob dieses laut Steuererklärung tatsächlich erwirtschaftet wurde oder nicht).

    • Abraam Kosmidis sagt:

      Hallo Herr Mürner,
      Für diejenigen die zwar eine Immobilie in Griechenland besitzen aber der griechischen Einkommenssteuer nicht unterliegen, finden die fiktiven Einkommenskriterien (auf griechisch „tekmiria“) grundsätzlich keine Anwendung. Es ist daher in jedem Einzelfall zunächst gesondert zu klären, ob ein im Ausland Ansässiger der griechischen Einkommensteuer unterliegt, und sodann nach den fiktiven Kriterien in Griechenland steuerpflichtig wird. Dies hängt von verschiedenen Kriterien ab, insbesondere vom Ort seines ständigen Aufenthaltes usw.

  2. joseph mürner sagt:

    Guten Tag Herr Kosmidis
    Das Steueramt Heraklion hat in meinem Fall eine „tekmiria“ verfügt, obwohl ich in der Schweiz lebe und arbeite und auf Kreta nur meinen Urlaub verbringe. Mein Treuhänder in Griehenland würde gerne wissen auf welchen Gesetzesparagraphen Sie sich bei Ihrer Antwort vom 26.10. beziehen.

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    J. Mürner

  3. Moppel sagt:

    Für das Jahr 2010 kam die fiktive Veranlagung auf Basis diverser „Einkommensindizien“ (privater PKW, Wohnung usw.) sehr wohl auch auf Steuerausländer zur Anwendung. Da letztere obendrein per Definition nicht einmal den allen Steuerinländern gewährten globalen Einkommensteuer-Freibetrag in Anspruch nehmen können, wurden ihre fiktiv festgestellten Einkommen bereits ab dem ersten Euro und bis zum Freibetrag der Steuerinländer mit einem Sondersatz von 5% besteuert, darüber hinaus kam dann die reguläre progressive Steuerskala zur Anwendung.

    Nachdem das Kind in den Brunnen gefallen bzw. bewusst hineingestoßen worden war, wurde schließlich mit Gesetz N.3943/2011 (FEK 66/A’/31.03.2011) u. a. speziell auch Artikel 18 der Einkommensteuerordnung (KFE) nachgebessert und um den Fall η) erweitert – allerdings mit Wirkung erst ab dem 01.01.2011!

  4. […] bedürfen und auch zum Teil schon umgesetzt wurde. (Siehe hierzu Blogbeitrag vom 01.07.2011 Neue Sparmaßnahmen in Griechenland und Blogbeitrag vom 12.09.2011 Griechenland-Krise als Neuanfang […]

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