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Ein Leitfaden zum griechischen Erbrecht: Erbfolge, Pflichtteil, Testament und Erbschaftsannahme

Publiziert am 29.Februar.2024 von Abraam Kosmidis
griechischen Erbrecht

Das griechische Erbrecht ist ein komplexes und faszinierendes Thema, das für viele Menschen von großer Bedeutung ist. Obwohl die Gesetze und Verfahren im Laufe der Zeit Veränderungen erfahren haben, bleiben die grundlegenden Prinzipien im griechischen Erbrecht bestehen. In diesem Leitfaden werden wir die wichtigsten Aspekte des griechischen Erbrechts wie Erbfolge, Pflichtteil, Testament, Erbschaftsannahme und Fristen näher betrachten.

Erbfolge:

Die Erbfolge in Griechenland folgt im Allgemeinen dem Prinzip der gesetzlichen Erbfolge, das bedeutet, dass das Vermögen eines Verstorbenen unter den gesetzlichen Erben gemäß dem griechischen Zivilgesetzbuch aufgeteilt wird. Die Erbfolge wird in erster Linie durch Verwandtschaftsverhältnisse bestimmt, wobei Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister üblicherweise als gesetzliche Erben gelten.

Das griechische Zivilgesetzbuch (ZGB) klassifiziert die zur gesetzlichen Erbfolge berechtigten Verwandten in verschiedene Erbordnungen. Diese werden auf unserer Website dargestellt.

Pflichtteil:

Im griechischen Erbrecht haben nahe Verwandte Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass des Verstorbenen. Selbst wenn der Verstorbene in seinem Testament andere Regelungen getroffen hat, können die gesetzlichen Erben den Pflichtteil einfordern.
Pflichtteilsberechtigt sind gemäß Art. 1825 § 1 S.1 ZGB neben den Abkömmlingen (Kinder, Enkel, Urenkel etc.) sowohl die Eltern des Erblassers als auch der überlebende Ehegatte, sofern sie als gesetzliche Erben berufen wären. Die Höhe des Pflichtteils beträgt gemäß Art. 1825 § 1 S. 2 ZGB die Hälfte des Anteils, der dem Pflichtteilsberechtigten im Falle der gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte.

Testament:

Ein Testament ermöglicht es einer Person, ihren Nachlass gemäß ihren Wünschen zu regeln. In Griechenland gibt es verschiedene Arten von Testamenten, darunter das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das notarielle Testament. Es ist wichtig, dass ein Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um Wirksamkeit zu erlangen. Das griechische Erbrecht unterscheidet zwischen vier Testamentsarten:

  • eigenhändiges Testament,
  • öffentliches Testament,
  • geheimes Testament und
  • außerordentliches Testament.

    Die einzelnen Testamentsformen sind auf unserer Website dargestellt

Erbschaftsannahme und Erbschaftsausschlagung, Fristen

Grundsätzlich fällt dem Erben die Erbschaft gemäß Art. 1710 ZGB unmittelbar und von Gesetzes wegen mit dem Tod des Erblassers an. Die Erbschaft kann aber binnen einer Frist von vier Monaten ab Kenntnis des Erbfalls und ab Kenntnis vom Grund der Erbenstellung ausgeschlagen werden. Allerdings kann gemäß Art. 1847 § 2 ZGB eine Erbschaftsausschlagung auch binnen einer Frist von einem Jahr erklärt werden, soweit der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte, oder der Erbe von dem Erbfall erfuhr, während er sich im Ausland aufhielt.
Ausführliche Informationen hierzu, als auch zur steuerlichen Behandlung erhalten Sie auf unserer Website.
Abschließend lässt sich sagen, dass das griechische Erbrecht eine Vielzahl von Regelungen und Bestimmungen umfasst, die es zu beachten gilt. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten im Erbfall zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand hinzuzuziehen.

© KPAG Kosmidis & Partner 03/2024, alle Angaben ohne Gewähr



Aktive Förderprogramme ESPA 2021-2027 ΕΣΠΑ in Griechenland

Publiziert am 9.Februar.2024 von Abraam Kosmidis

Eine Übersicht

ESPA / ΕΣΠΑ 2021-2027 umfasst eine breite Palette von Förderprogrammen in Griechenland, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen zu fördern und soziale Ungleichheiten zu verringern.


Beim Operationellen Programm "ΕΣΠΑ 2024" erfolgt die Förderung durch eine Kombination von Mitteln des griechischen Staates und der Europäischen Union. Die Mittel stammen hauptsächlich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), der ein Teil der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) ist.
Der griechische Staat arbeitet in Partnerschaft mit der Europäischen Union zusammen, um die Umsetzung dieses Programms zu gewährleisten. Die EU trägt einen erheblichen Teil der Finanzierung bei und legt die Rahmenbedingungen und Prioritäten fest, während der griechische Staat für die konkrete Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel verantwortlich ist. Durch diese Zusammenarbeit ist es möglich, gezielte Investitionen in verschiedene Bereiche wie Beschäftigungsförderung, Bildung, soziale Integration und wirtschaftliche Entwicklung vorzunehmen.


Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Finanzierungsaufteilung und die spezifischen Programme vom jeweiligen Operationellen Programm abhängen. Daher sollten Antragsteller und Interessenten alle relevanten Informationen auf der offiziellen Website des Programms oder von den zuständigen Behörden einholen, um genaue Details zu erhalten. Entsprechende Informationen sind hier erhältlich: https://www.espa.gr/el/Pages/default.aspx


Die Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) sind ein wichtiger Bestandteil der regionalen Entwicklungsstrategie der Europäischen Union. Einer der bedeutendsten Fonds ist der Europäische Sozialfonds (ESF), der darauf abzielt, die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und die Arbeitskräfte in Europa zu fördern. Im Rahmen des ESF wird das Operationelle Programm "ΕΣΠΑ 2021-2027" umgesetzt, das eine Vielzahl von Förderprogrammen und Maßnahmen zur Unterstützung der sozialen Integration, der Beschäftigungsfähigkeit und der Bildung in den Mitgliedstaaten vorsieht.
Zu den wichtigsten aktiven Förderprogrammen gehören:

  1. Förderung der beruflichen Bildung: Dieses Programm zielt darauf ab, die berufliche Bildung zu stärken und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern. Es umfasst Maßnahmen zur Förderung von Ausbildungsprogrammen, Umschulungen und lebenslangem Lernen.
  2. Unterstützung von KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Wirtschaft. Das Förderprogramm zielt darauf ab, KMU finanziell zu unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihre Innovationskraft zu fördern.
    Die geförderten Aktivitäten für KMUs stellen sich wie folgt dar und enden zum 29.2.2024:
    Hotels, Zimmer und Apartments zur Miete, für Touristen möblierte Residenzen, Campingplätze, NEPA-Bootsverleih, Tourismusbüros, Auto- und Motorradvermietungsbüros, touristische Straßentransportunternehmen mit Touristenbussen, Yachtcharter-Agenturen, alternative Formen des Tourismus: Sporttourismus, Meerestourismus, Outdoor-Tourismus, Vergnügungs- und Themenparks
    Die geförderten Aktivitäten für neue KM-Unternehmen stellen sich wie folgt dar:
    Agrar- und Lebensmittelindustrie, Kultur- und Kreativwirtschaft (KKI), Materialien/Bau, Lieferkette, Energie, Umwelt, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Gesundheit, Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungen
    Grüne produktive Investitionen Mindest-/Höchstzuschussbudget: 30.000 € bis 200.000 €.
    Begünstigte: Bestehende kleine, sehr kleine und mittlere Unternehmen, die über mindestens eine (1) vollständig geschlossene Verwaltungsnutzung verfügen,
    Im Kalenderjahr vor der Einreichung des Finanzierungsantrags müssen mindestens zwei (2) EMEs mit abhängiger Arbeit vorhanden sein.
  3. Soziale Integration und Armutsbekämpfung: Dieses Programm konzentriert sich auf die Unterstützung benachteiligter Gruppen, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu fördern. Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung stehen im Mittelpunkt dieses Förderprogramms.
  4. Forschung und Innovation: Die Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten ist entscheidend für die Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft. Dieses Programm unterstützt die Finanzierung von Forschungsprojekten, die Entwicklung neuer Technologien und die Stärkung der Innovationsfähigkeit in den Regionen.
    Die aktiven Förderprogramme ESPA 2021-2027 bieten somit eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Durch gezielte Investitionen und Maßnahmen tragen diese Programme dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
    Weitergehende Informationen zu bestimmten Förderprogrammen sind auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission oder direkt bei den zuständigen nationalen Behörden erhältlich.

© KPAG Kosmidis & Partner, 02/2024, alle Angaben ohne Gewähr


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Wissenswertes zur Unternehmensgründung in Griechenland:

Publiziert am 7.Februar.2024 von Abraam Kosmidis

Griechenland bietet nicht nur atemberaubende Landschaften und eine reiche Geschichte, sondern nach der überstandenen Krise auch eine stetig wachsende Wirtschaft, die sich ideal für Unternehmensgründungen eignet. Das wirtschaftliche Wachstum in Griechenland liegt in den letzten Jahren über dem EU-Durchschnitt. Nachfolgend werden die Voraussetzungen, Anforderungen, Gesellschaftsformen und steuerlichen Aspekte in kompakter Form aufgezeigt, die bei der Gründung eines Unternehmens in Griechenland zu beachten sind.

1. Voraussetzungen und Anforderungen:

  • Aufenthaltsgenehmigung: Zunächst benötigt man eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, um in Griechenland geschäftlich tätig zu werden. EU-Bürger haben hier den Vorteil, da sie sich in der Regel frei im Schengen-Raum bewegen können und dass die Aufenthaltsgenehmigung für sie eine reine Formalie darstellt.
  • Steuernummer: Die Beantragung einer Steuernummer ist erste Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in Griechenland. Die Steuernummer wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und ist notwendig, um geschäftliche Transaktionen durchzuführen.

2. Gesellschaftsformen:

  • Einzelunternehmen: Das ist die einfachste Form der Unternehmensgründung, bei der eine Person das gesamte Geschäft kontrolliert.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. - IKE): Diese Form entspricht in etwa der deutschen UG und bietet den Vorteil der beschränkten Haftung. Sie kann auch als eine Einmann-IKE, also durch einen Gesellschafter gegründet werden und hat vereinfachte gesellschaftsrechtliche Formalien, sowie kein Mindestkapital.
  • Gesellschaft mir beschränkter Haftung (E.P.E.) Diese Form entspricht der deutschen GmbH.
  • Aktiengesellschaft (AE): Für größere Unternehmen geeignet, mit Aktienkapital und einem Verwaltungsrat.

3. Prozess der Unternehmensgründung:

  • Businessplan: Am Anfang der Planung sollte ein detaillierter Businessplan stehen, um Banken und Investoren zu überzeugen. Dieser sollte die Geschäftsidee, Zielgruppen, Marketingstrategien und finanzielle Prognosen umfassen.
  • Notarielle Beurkundung: Bei den Kapitalgesellschaften müssen die Gründungsdokumente mit Ausnahme der IKE von einem Notar beglaubigt werden.
  • Anmeldung beim Handelsregister: Nach der Beurkundung muss das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden.

4. Steuerliche Aspekte:

  • Unternehmenssteuer: Griechenland hat eine moderate Unternehmenssteuer, die derzeit bei 22% liegt. Die Besteuerung der Gewinnausschüttungen ist ebenfalls moderat, so zB bei der IKE wo nur 5% anfallen.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 24%, es gibt jedoch verschiedene reduzierte Sätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Unternehmer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge für sich und ihre Mitarbeiter entrichten.

5. Unterstützung und Ressourcen:

  • Griechische Investitionsförderbank: Die Tätigkeit dieser Bank ist darauf ausgerichtet, ausländische Investitionen zu unterstützen.
  • Griechische Handelskammern: Lokale Handelskammern bieten oft Beratungsdienstleistungen und können bei der Unternehmensgründung behilflich sein.
  • Fördermittel: Die griechische Regierung legt regelmäßig neue Förderprogramme für eine Vielzahl von Unternehmen auf.

Fazit: Griechenland bietet nicht nur eine beeindruckende Lebensqualität, sondern auch ein unternehmerfreundliches Umfeld mit und einer günstigen Wachstumsprognose für die nächsten Jahre. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnissen über die Voraussetzungen, Gesellschaftsformen und steuerlichen Aspekte kann die Unternehmensgründung in Griechenland erfolgreich und vielversprechend sein. Es ist ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um reibungslos durch den Gründungsprozess zu navigieren.

Dieser Beitrag kann die Beratung durch Fachleute wie Rechtsanwälte und Steuerberater etc. nicht ersetzen.

KPAG Kosmidis & Partner bietet Ihnen einen umfassenden Service für die Unternehmensgründung in Griechenland.

© KPAG Kosmidis & Partner 02/2024, alle Angaben ohne Gewähr


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Griechische Immobilien sind eine lohnende Investition mit vielen Vorteilen

Publiziert am 23.Januar.2024 von Abraam Kosmidis

Griechenland ist nicht nur für seine malerischen Inseln und antiken Sehenswürdigkeiten bekannt, sondern seit einiger Zeit auch für seine attraktiven Immobilienmärkte. In den letzten Jahren haben Griechenlands Immobilien zunehmend die Aufmerksamkeit internationaler Investoren auf sich gezogen. Nachfolgend werden die Vorteile und Potenziale von griechischem Immobilienbesitz genauer dargestellt:

1. Attraktive Preise: Einer der Hauptgründe, warum griechische Immobilien so interessant sind, sind die noch niedrigen Kaufpreise. Nach der Finanzkrise und den wirtschaftlichen Herausforderungen der vergangenen Jahre waren die Immobilienpreise in Griechenland deutlich gesunken. Teilweise bis 40% - 50%. Das bietet Investoren die Möglichkeit, hochwertige Immobilien zu günstigen Preisen zu erwerben und das Potenzial für Wertsteigerungen in der Zukunft zu nutzen.

2. Vielfältige Auswahlmöglichkeiten: Griechenland bietet eine breite Palette an Immobilienoptionen und Investitionsmöglichkeiten. Ob es sich um charmante Häuser in traditionellen Dörfern, luxuriöse Villen am Meer oder moderne Apartments in städtischen Ballungszentren handelt – für Investoren gibt für jeden Geschmack und jedes Budget etwas Passendes. Sowohl die idyllischen und malerischen Inseln als auch die herrlichen Küstenregionen mit Sicht auf die Ägäis oder das Ionische Meer, als auch das Festland bieten eine reiche Auswahl an Standorten und Immobilienstilen, die eine hohe Flexibilität bei der Auswahl ermöglichen.

3. Potenzial für steigende Nachfrage: Griechenland ist ein beliebtes Reiseziel für Touristen aus aller Welt, was sich positiv auf den Immobilienmarkt auswirkt. Die stetig steigende Nachfrage nach Ferienunterkünften und -häusern bietet Investoren die Möglichkeit, ihre Immobilie zu vermieten und eine attraktive Rendite zu erzielen. Darüber hinaus hat die griechische Regierung Maßnahmen ergriffen, um den Immobilienmarkt für Nicht-EU-Bürger zu öffnen, was das Interesse und die Nachfrage weiter steigert.

4. Lebensqualität und Kultur: Griechenland ist bekannt für seinen entspannten Lebensstil, die herzliche Gastfreundschaft und die reiche Kultur. Durch den Erwerb einer Immobilie in Griechenland erhalten Investoren nicht nur eine finanzielle Rendite, sondern auch die Möglichkeit, das mediterrane Lebensgefühl zu genießen und in eine einzigartige Welt einzutauchen. Die griechische Küche, das angenehme Klima und die atemberaubende Natur tragen zur hohen Lebensqualität bei.

5. Mit den neuen Gesetzen zur Vereinfach der Übertragung von Immobilien und durch die Einführung der e-Akte, als auch durch den Wegfall bestimmter Formalien, wird eine deutliche Beschleunigung der Übertragung von Immobilien ermöglicht.

Fazit: Griechenland bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Investoren, die in Immobilien investieren möchten. Mit attraktiven Preisen, einer großen Auswahl an Immobilien, einem wachsenden Tourismussektor und einer hohen Lebensqualität ist Griechenland ein vielversprechendes Ziel für Investitionen in Immobilien.

Es ist jedoch wichtig, sich gründlich über den Markt und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Mit der richtigen Strategie und sorgfältiger Recherche können Investoren von den zahlreichen Vorteilen des griechischen Immobilienmarktes profitieren.

© 2024 KPAG Kosmidis & Partner – Alle Angaben ohne Gewähr

Wir beraten Sie gerne bei einem Immobilienkauf in Griechenland. KPAG Kosmidis und Partner ist seit Jahrzehnten der verlässliche und professionelle anwaltliche Berater, insbesondere für deutschsprachige Investoren, gleich ob es sich um ein Investitions- bzw. Renditeobjekt, den Kauf einer Ferienimmobilie, oder um gewerbliche Immobilien handelt.


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Unternehmen und Wirtschaft in Griechenland: Fördermittel in Höhe von 70 Millionen Euro

Publiziert am 22.Januar.2024 von Abraam Kosmidis

Für griechische Unternehmen und Gesellschaft wird ein neues Fördermittelprogramm mit dem Ziel der Stärkung und Förderung kleiner, mittlerer und großer Unternehmen aufgelegt.

Ziel ist die

• Abfederung der Auswirkungen des Übergangs

• Abfederung der negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung durch Finanzierung der Diversifizierung

• die Modernisierung der lokalen Wirtschaft

Der Just Transition Portfolio Fund (Just Transition GR FoF) wird mit Mitteln aus dem NSRF-Programm 2021–2027 mit einem Gesamtbetrag von 70 Millionen Euro finanziert und umfasst zwei separate Fonds.

Finanzielle Produkte:

• Fonds für kofinanzierte Just Transition Risk Financing Loans (Just Transition Risk Financing Loans) für sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), der im Rahmen besonders zinsgünstige Kredite bis zu 100.000 Euro bereitstellt

Verordnung (EU) 1407/2013 (de minimis) bzw. Artikel 21 Abs. 18 der Verordnung 651/2014, soweit anwendbar

• Garantiefonds für einen gerechten Übergang für KMU und Großunternehmen, der Portfoliogarantien bietet

Kredite (begrenzte Portfoliogarantien), die 80 % jedes Kredits für bis zu 20 % des garantierten Portfolios, im Rahmen der Verordnung (EU) 651/2014, je nach Budget, abdecken.

Im Just Development Transition Co-financing Loans Fund beträgt das Budget 40 Millionen Euro, mit Hebelwirkung

Es wird geschätzt, dass insgesamt ca. 74 Millionen Euro erreicht werden.

Im Just Development Transition Investment Loan Guarantee Fund beträgt das Budget 30 Millionen Euro und es wird erwartet, dass sie 156,25 Millionen Euro erreichen wird.

Die Griechische Entwicklungsbank wählt nach einer Bekanntmachung die Interessenten unter Anwendung bestimmter Kriterien für die Auswahl und Zuweisung von Budgets sowie die zwischengeschalteten Finanzinstitutionen, aus, die die einzelnen Fonds umsetzen.

01/2024 KPAG Kosmidis & Partner, alle Angaben ohne Gewähr KPAG Kosmidis & Partner ist auf die länderübergreifende Beratung im Gesellschafts- und Handelsrecht, insbesondere auf Unternehmensgründungen in Griechenland spezialisiert. www.rechtsanwalt-griechenland.de


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Immobilienkauf in Griechenland – deutliche Vereinfachung durch Einführung der e-Akte

Publiziert am 15.Januar.2024 von Abraam Kosmidis

Eigentumsübertragungen von Immobilien werden in Griechenland künftig deutlich einfacher durch die Einführung der digitalen Akte, welche seit Jahresbeginn eingeführt wurde.

Das Verfahren:

Nach einem Beschluss der außerordentlichen Generalversammlung der Notare wurde grünes Licht für die Nutzung der digitalen Akte zur Immobilienübertragung gegeben.

Ab dem 1. Januar ist es nun möglich, über die digitale Plattform www.akinita.gov.gr   Immobilien zu übertragen.

Danach soll es möglich sein, innerhalb eines Werktages eine Transkriptionsabschrift (oder eine begründete Ablehnung) zu erhalten, während dies bislang teils monatelanger Wartezeiten bedurfte.

Abschaffung von einzureichenden Unterlagen:

Die Bedingungen für die „Übertragung in einem Tag“ ist an zwei Bedingungen geknüpft:

·         Erstens, dass kein vorheriger Vorgang über dasselbe Grundstück anhängig ist, und

·          zweitens, dass die Gebühren per Kredit//Debitkarten bezahlt werden.

Bürokratische Schritte werden durch den Einsatz des Transferfolders deutlich reduziert da die vier nachfolgend aufgeführten und bislang notwendigen Belege, die zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen führten, nicht mehr vorgelegt werden müssen.

1. Die TAP-Bescheinigung, dass keine Gemeindeabgaben geschuldet werden

2. Die AKP-Version („aposmasa ktimatologikou diagramatos“ / Auszug Katasterkarte)

3. Der Antrag auf Registrierung / Eintragung

4. Die Zusammenfassung des Vertragstextes

Auch die physische Präsenz wird beim Grundbuchamt wird für die Nutzer der elektronischen Übertragungsakte abgeschafft.

Abschließend wird betont, dass der Property Number Code (KAEK) für die Dauer der Transaktion gesperrt ist, um die Sicherheit zu erhöhen.

Das Verfahren für Notare und Bürger:

Zusammenfassend sind die Schritte zur Nutzung der Plattform für Notare folgende:

• Der Notar fordert die Beteiligten über die Plattform der digitalen Akte zur Teilnahme am Verfahren auf.

• Er beschafft dann über andere digitale Portale die notwendigen Dokumente

• danach wird der digitale Vertragsentwurf ohne handschriftliche Anmerkungen etc. erstellt

• Es folgt die Berechnung der Gebühren und Abgaben für den Käufer und anschließend die

• Eintragung einer Urkunde im Grundbuchamt

• Überwachung des Anwendungsfortschritts in Echtzeit

Zusammenfassend sind die Schritte zur Nutzung der Plattform für Bürger:

• Anmeldung als Bürger anmelden und Annahme Einladung Notar

• Auswahl der zum Verkauf stehenden Immobilie durch Vertragspartner/Verkäufer

• Zahlung der Gebühren und Steuern durch den Käufer und Eintrag im Grundbuchamt

 

Inbetriebnahme auch des myPROPERTY Portals : https://myproperty.aade.gov.gr/

Über dieses Portal kann ab dem 10.1.2024 digital

·         die Grunderwerbsteuererklärung (FMA) zur Übertragung von Immobilien eingereicht werden.

·         Ferner erfolgen die nachstehenden Berichtigungen der fristgemäßen Steuererklärungen ausschließlich über das digitale Portal für Immobilien, für welche das System der „objektiven Wertermittlung“ gilt:

Die Eigentumsübertragung bzw. Errichtung eines dingliches Rechts aus existentem Recht, für welches von den Vertragsparteien eine gemeinsame Grunderwerbsteuer-Erklärung abgegeben wird

Hiervon ausgenommen sind

·         notarielle Dokumente über die Errichtung horizontalen oder vertikale Eigentums, Löschungen, Berichtigungen, Wiederholung oder Annullierungen von Verträgen

·         die Berufung des Übertragenden auf den Erwerb der Immobilie durch Ersitzung in einem Vertrag über die Übertragung seines Eigentums, oder die Begründung eines anderen dinglichen Rechts daran aus beliebigem Grund

·         die Übertragung eines idealen Grundstücksanteils durch den Grundstückseigentümer an den Auftragnehmer aufgrund der Ausführung einer vorvertraglichen Vereinbarung und

·          der Flächenunterschied, sofern dieser größer ist als in der Eigentumsurkunde der Immobilie angegeben, im Falle einer Übertragung oder dinglichen Errichtung eines Rechts, aus beliebigem ​​Grund  

11.1.2024 ohne Gewähr - KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft


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Einführung der digitalen Erbschaftssteuererklärung in Griechenland ab dem 1.1.2024

Publiziert am 10.Januar.2024 von Abraam Kosmidis

Die unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (zentrale griechische Steuerbehörde / „AADE“) bietet ab dem 1.1.2024 neue Möglichkeiten für die digitale Einreichung von Erbschaftssteuererklärungen für alle beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte innerhalb und außerhalb des objektiven Wertesystems (Einheitswerte).

Die digitale Einreichung der Erbschaftssteuererklärungen bringt nun eine deutliche Erleichterung bei der Abwicklung von Erbschaften und Nachlässen, insbesondere für die Erben.

Konkret werden nach Beschluss des Vorsitzenden der griechischen Zentralsteuerbehörde, Giorgos Pitsilis, die folgenden Anträge nun digital über die aktualisierte Onlineplattform des Finanzamts eingereicht:

  1. Erbschaftssteuererklärungen, wenn der Todesfall bis zum 31.12.2021 eingetreten ist.
  2. Erbschaftssteuererklärungen, wenn der Todesfall nach dem 1.1.2022 eingetreten ist, und zwar wie folgt:

- Fast alle Erbschaftssteuererklärungen (Erst- und Änderungserklärungen), für die die automatisierte Freigabe nicht von der digitalen myPROPERTY-Plattform unterstützt wird (z.B. Erbschaftsteuererklärungen für Grundstücke außerhalb des objektiven Einheitswertesystems, nachgelagerte Besteuerung).

- die berichtigenden Erbschaftssteuererklärungen, für die die ursprüngliche Erklärung in Papierform beim Finanzamt eingereicht worden war.

Für alle oben genannten Erklärungen wurde in der myPROPERTY-Plattform eine neue spezielle Kategorie "Erbschaftssteuererklärungen über das Finanzamt" eingerichtet.

Diese Erklärungen

  • werden digital über die Plattform myPROPERTY vom Erben, mit oder ohne Einschaltung eines Notars, oder von einem gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter des Erben eingereicht,
  • werden vom zuständigen Finanzamt bearbeitet und
  • der Akt der Festsetzung der Erbschaftssteuer wird dem Erben und seinem gesetzlichen bzw. bevollmächtigten Vertreter, wenn die Erklärung über einen Vertreter eingereicht wurde, digital über das Onlineportal myAADE mitgeteilt.

Die Einreichung von Erbschaftssteuererklärungen über die oben genannte myPROPERTY-Plattform war bis zum 31.12.2023 optional. Ab dem 1.1.2024 müssen alle oben genannten Erbschafsteuererklärungen nur noch über das oben genannte digitale Verfahren eingereicht werden.

01/2024 ohne Gewähr / KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft


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ESPA 2024 – Fördermittel – Programm

Publiziert am 27.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Neues Fördermittelprogramm mit 65-Millionen Euro für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Programm startet Anfang 2024 - Welche Region es betrifft

2024 startet mit der Auflage eines neuen 65 Millionen schweren ESPA – Fördermittelprogramms. Am 22. Januar startet die Einreichung der Anträge für den „Übergang zu einer „innovativen, globalisierten und intelligenten Spezialisierung" in der Region von Zentralmakedonien.

Gegenstand der Förderung

Die Maßnahme zielt auf die Förderung und Stärkung der Tätigkeiten in den Prioritätsbereichen der Nationalen Strategie der intelligenten Spezialisierung, so, wie diese für jede Region festgelegt werden (regionale Erweiterungen). Unterstützt werden bestehende sehr kleine, kleinen und mittlere Unternehmen in der Region von Zentralmakedonien,

  • zur Entwicklung und Verbreitung neuer Technologien
  • für ihre technologische Transformation
  • zur Erweiterung / Vergrößerung (scale up)
  • globalisierte Spezialisierung (Betonung sowohl der globalen Wertschöpfungsketten – GVC als auch der Förderung von Produkten mit hohem technologischem Wert)
  • für die Förderung des dualen Übergangs, d. h. des digitalen Wandels und der Kreislaufwirtschaft

Voraussetzungen

Um förderfähig zu sein, muss jedes Investitionsprojekt nachweislich mit einer regionalen Erweiterung der Prioritätsbereiche der Nationalen Strategie für Intelligente Spezialisierung (S3) verbunden sein und jede darin enthaltene Ausgaben müssen den Interventionsbereichen dienen.

Insbesondere sind die regionalen Erweiterungen der Region von Zentralmakedonien folgende:

  • Agrar- und Lebensmittelkette: Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Produkten, Wein, makedonische/lokale Küche
  • Biowissenschaften, Gesundheit, Arzneimittel: Wellness, Zugänglichkeit, Rehabilitation und Eingliederung mit Schwerpunkt auf älteren Menschen und schutzbedürftigen sozialen Gruppen, Pharmazeutika und Kosmetika mit Schwerpunkt auf der Verwendung lokaler Produkte
  • Digitale Technologien: Digitale Transformation der Industrie
  • Nachhaltige Energie: alternative Kraftstoffe und Biokraftstoffe, geothermische Energie
  • Umwelt und Kreislaufwirtschaft: Textilien und Bekleidung, Lebensmittel, Materialien, grüner Tourismus
  • Transport & Lieferkette: Textilien & Bekleidung, Lebensmittel, Materialien, nachhaltige Mobilität
  • Materialien, Bau und Industrie: Textilien & Bekleidung, Baumaterialien
  • Tourismus, Kultur & Kreativwirtschaft: Filmmarkt, Kunst und audiovisuelle Medien, Gesundheitstourismus, Tourismus für ältere Menschen und schutzbedürftige soziale Gruppen, Kultur für schutzbedürftige soziale und ältere Menschen

Förderumfang

Das subventionierte Budget für jedes Investitionsprojekt beläuft sich zwischen 60.000,- und 400.000,- Euro. Die öffentlichen Ausgaben für alle Investitionsprojekte belaufen sich auf 45 %.

Die in der Aktionsladung beschriebenen Hauptkategorien der förderfähigen Kosten sind folgende:

  • Personalkosten
  • Ausgaben für Ausrüstung, Transportmittel und Instrumente
  • Ausgaben für Gebäude, Grundstücke, Einrichtungen und Umgebungsflächen
  • Ausgaben für Dienstleistungserbringung – Softwarekosten
  • Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Networking – Indirekte Kosten

KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft 12/2023

Unter Ausschluss jeglicher Gewähr für die Richtigkeit der Angaben


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In welchen Branchen sich jetzt Investitionen ausländischer Unternehmen in Griechenland lohnen

Publiziert am 19.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Die folgenden Branchen werden aktuell als chancenreichste Investitionsmöglichkeiten in Griechenland angesehen. Die Vorschläge in den jeweiligen Sektoren sind nur beispielhaft und nicht abschließend dargestellt.
• Nachhaltige und grüne Entwicklung
• Gesundheitswesen
• Innovation
• Künstliche Intelligenz/Cybersicherheit
• Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität
• Gewerbeimmobilien

• Nachhaltige und grüne Entwicklung

Entwicklung und Angebot von Methoden zur Renaturierung („Value of Nature Restoration“) in Gesellschaft und Unternehmen.
Beratung und Handel in allen Bereichen grüner und erneuerbarer Energien
Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen / Verwendung von Recyclingmaterialien (Recyclingrohstoff) in einem geschlossenen Kreislauf.
Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Steigerung der Wiederverwendung von Verpackungen, einschließlich Nachfüllsystemen.
Angebote von Kursen für nachhaltige Entwicklung und Kreislaufwirtschaft in die Programme aller Bildungsstufen.
Nachhaltigkeitszertifizierung von Reisezielen, Infrastruktur, Dienstleistungen und im Tourismus tätigen Unternehmen durch international anerkannte Zertifizierungen
Beratung und Zertifizierung zur Umsetzung eines Mindestniveaus an Energieausweisen in Gebäuden und Einführung eines Prozentsatzes der Nutzung grüner Energie als Bedingungen für die Erteilung von Baugenehmigungen.

• Gesundheitswesen

Gründung von Kliniken und Zentren zur Verbesserung des Gesundheitswesen
Gründung von Forschungszentren im Bereich der Biotechnologie
Produkte und Dienstleistungen zur Beschleunigung der Digitalisierung von Behandlungszentren, Institutionen etc.
Investitionen zur Verbesserung und Steigerung innovativer klinischer Studien in Griechenland für einen schnelleren Zugang für den Patienten.
Schaffung eines One-Stop-Shops/einer zentralen Stelle für die Organisation und Durchführung klinischer Studien mit Zertifizierung von Zentren (Schaffung von Sonderrollen mit alleiniger Verantwortung für die Durchführung von Studien).
Investitionen in die HealthTech-Industrie in Griechenland
• Innovation
erhebliche Chancen für innovative Praktiken und Produkte bestehen in Griechenland in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft, Schifffahrt, Gesundheit, Naturkatastrophenmanagement.
Schaffung von Forschungs- und Innovationszentren durch Unternehmen mit etabliertem, offenen Zugang zum griechischen Innovationsökosystem.

• Künstliche Intelligenz/Cybersicherheit

Schaffung von Strukturen zur Förderung und Entwicklung von Startups insbesondere im Bereich Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und anderen kritischen Bereichen im Zusammenhang mit dem Nationalen Entwicklungsprogramm.
Beratung und Angebot zur Einbindung und Umsetzung eines regulatorischen Cybersicherheitsrahmens in die griechische Rechtsordnung und Best Practices für die Cybersicherheitsresilienz kritischer Infrastrukturen.
Errichtung von Kompetenzzentren für Cyber-Sicherheitsbedrohungen und -Vorfälle zur Entwicklung von KI-basierte Modellen und Algorithmen, um potenzielle Cyber-Angriffe vorherzusagen und frühzeitige Gegenmaßnahmen vorzuschlagen, mit besonderer Ausrichtung/Expertise zu Fragen des internationalen Versands.

• Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität
Investitionen in Branchen die Griechenland für Besucher attraktiver zu machen, welche den größten Teil des Jahres im Land leben möchten (Rentner, Einkommensverdiener, digitale Nomaden, Expats, Sommerhausbesitzer) und dadurch auch die Lebensqualität der ständigen Einwohner (Blaue Zone). Klima/Umwelt verbessern
Angebot neuer touristischer Dienstleistungen zur nachhaltigen Nutzung der verlängerten Touristensaison.
Ausbau des Wellnesstourismus (Entwicklung von Thermalquellen, Thalassotherapie, Aktivitäten im Zusammenhang mit Yachthäfen).
Angebot von Indoor- und Outdoor-Aktivitäten basierend auf der Erlebnisvielfalt (Erlebnisökonomie).
Investitionen in die griechische Ernährungswirtschaft basierend auf lokaler Produktion.
Investitionen im Bereich Senior Living
Entwicklung und Angebot im Bereich digitale Transformation von Prozessen, die ein positives Entwicklungszeichen in Richtung gutes Leben (5G) haben.
Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur und Entwicklung des Medizintourismus.

• Investitionen in Gewerbeimmobilien, Seniorenresidenzen

Es besteht seit einiger Zeit ein starker Trend zum Erwerb von Renditeobjekten und Freizeit-Immobilien in Griechenland durch ausländische Investoren. Weitere interessante Investitionsmöglichkeiten bieten die Gewerbeimmobilien in Griechenland, da in den nächsten Jahren mit einem starken wirtschaftlichen Wachstum gerechnet wird.
Einen weiteren Bereich stellt die Schaffung von Seniorenresidenzen für ausländische Rentner dar. Griechenland bietet aufgrund seiner klimatischen Bedingungen, der gesunden mediterranen Ernährung innerhalb der EU eine hervorragende Alternative für die Schaffung von Seniorenresidenzen.


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Schnellere Immobilientransaktionen in Griechenland ab dem 1.1.12024 durch Vereinfachung der Formalien zur Immobilienübertragung

Publiziert am 18.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Im Jahre 2022 fanden in Griechenland 333.581 Immobilienverkäufe statt. Der Trend zum Erwerb einer Auslandsimmobilie hält weiter an und dürfte sich in den nächsten Jahren weiterhin steigern.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Transaktionen wurde nun im Staatsanzeiger der Gesetzesentwurf des Ministeriums zur Einführung der elektronischen Akte ab dem 1.1.2024 verkündet.

Danach soll u.a. die Die TAP-Bescheinigung (Bestätigung der Gemeinde darüber, dass die Gemeindeabgaben vollständig bezahlt sind). Die Ausstellung dieser Bescheinigungen dauerte bislang zwischen 1-6, in Einzelfällen sogar bis zu 9 Monaten.
Gemäß der neuen Bestimmung im verabschiedeten Gesetzentwurf ändert sich das TAP-Inkassoverfahren, wenn eine Übertragung erfolgt. Das Grundbuchamt wird die Gemeinde über diese Maßnahme informieren. Diese prüft wiederum, ob eine TAP-Verbindlichkeit. Ist dies der Fall, wird diese vom Finanzamt festgesetzt und eingezogen.
Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen ihr Geld bekommen und Immobilieneigentümer und -käufer nicht keine Verzögerungen mehr bei den kommunalen Dienstleistungen erleiden müssen. Gleichzeitig wird es für Notare einfacher, die Liegenschaftsakte zu erstellen.

Insbesondere sind folgende weitere Maßnahmen vorgesehen:

Das griechische Grundbuchamt informiert nach jeder Grundbucheintragung, durch welche das Eigentum an einer Immobilie übertragen wird, die Gemeinde, in deren Bezirk die jeweilige Immobilie belegen ist über folgende Vorgänge:

a) Lage und Fläche des vom Eigentumswechsel betroffenen Grundstücks und

b) über die Personalien der an der Immobilienübertragung beteiligten Parteien. Danach wird der fällige Betrag gemäß den geltenden Bestimmungen der begünstigten Gemeinde bestätigt und eingezogen.

Das zuständige Ministerium legt das Verfahren zur Regulierung der Interoperabilität mit anderen Informationssystemen und öffentlichen Registern, sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten und aller technischen und sonstigen Einzelheiten fest.
Parallel wird die Mehrfachvorlage des Auszugs aus dem Katasterplan bei aufgeteilten Grundstücken abgeschafft.

Einführung der elektronische Eigentumsakte
Der Notar ist für die Beschaffung der für die Immobilienübertragung erforderlichen Dokumente zusammentragen und nach Zustimmung der Parteien den Immobilienkaufvertrag erstellen.
Ab Anfang 2024 müssen die Notare hierzu sämtliche Urkunden elektronisch über die E-Transfer-Plattform des digitalen Portals gov.gr einholen. Das neue System betrifft ausschließlich Verträge zwischen natürlichen Personen über dingliche Rechte an Grundstücken in Grundstücken, die von einem Grundbuchamt eingetragen und verwaltet wurden.

Über die neue Plattform werden alle für die Abwicklung eines Kaufs und Verkaufs erforderlichen Belege innerhalb weniger 24 Stunden elektronisch erfasst.

In der „Elektronischen Immobilienakte“ sind folgende Unterlagen enthalten:

• Eigentumsurkunde (Vertrag oder Kopie des Katasterblatts), 
• ENFIA-Zertifikat (Einheitliche Immobilien- bzw. Grundsteuer)
• Kenntnisnachweis, Nachweis der Versicherungskenntnis. 
• Bescheinigung über die Fertigstellung der Errichtung des Gebäudes
• Aufteilungsstatus Einheit/geteiltes Eigentum, 
• Sämtliche Erklärungen über die Einhaltung des Gesetzes 4178/2013 oder des Gesetzes 4495/2017 und 
• Ggfls. Nachweis der Zahlung der entsprechenden Geldstrafe gemäß den vorstehenden Gesetzen, 
• Pläne des Ingenieurs,
• Energieausweis.
• Topografische Pläne 
• Baugenehmigungen / Zeichnungen (Stamm, Bedeckungsdiagramm, Grundrisse, Topografie), 
• Auszug aus der Katasterkarte.

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