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Freisprüche im Focus-Prozess in Griechenland

Die dreigliedrige Strafkammer Athen sprach die in Griechenland von einer Grupe griechischer Rechtsanwälte verklagten Journalisten des deutschen Magazins FOCUS frei.

Die dreigliedrige Strafkammer Athen sprach den Verleger des deutschen Magazins FOCUS, Helmut Markwort, von der Beschuldigung der Verunglimpfung eines Staatssymbols frei, die sich auf die bekannte Titelseite des Magazins im Februar 2010 bezog, auf der die Aphrodite von Milos mit einem ausgestreckten "Stinkefinger" abgebildet war (siehe auch Focus-Artikel über Griechenland hat gerichtliches Nachspiel). Das Gericht befand die zu Lasten des Verlegers erhobene Beschuldigung als gegenstandslos, da das Tuch, in welches die agebildete Skulptur gehüllt war, nicht die griechische Flagge war.

Vorher hatte das Gericht die strafrechtliche Verfolgung wegen des Delikts der verleumderischen Diffamierung, die fünf Journalisten des Magazins angelastet worden war, als unzulässig erklärt und befunden, dass das Delikt nicht vorliege, weil die strittigen Texte, welche die Griechen als "Betrüger" charakterisierten, sich auf Handlungen griechischer Politiker bezogen und nicht beabsichtigten, das griechische Volk zu verletzen.

Die Richter befanden auch, dass der Strafbestand wegen des - den Journalisten ebenfalls angelasteten - Delikts der Beschimpfung entfallen sei, da mit dem neuen Gesetz die Beschimpfung ein Vergehen wurde und unter Voraussetzungen verjährt. Weiter hatte das Gericht bereits zu Beginn der Verhandlung die Nebenkläger (Rechtsanwälte und Bürger) abgewiesen und befunden, dass bei ihnen kein rechtmäßiges Interesse und kein Schaden der Kläger vorliege.

Focus: "Der griechische Rechtsstaat funktioniert"

Von Seite der Kläger erklärte Rechtsanwalt Theodoros Fragkakis: "Nach zweijähriger Anhängigkeit und obwohl das Gericht anfänglich alle Argumente der Nebenklage akzeptiert hatte, gab es heute - ohne dass sich irgend etwas geändert hat - den Einreden der Deutschen statt, dass keine verleumdende Diffamierung, Beschimpfung und Verunglimpfung eines Staatssymbols vorliege, und sprach sie frei. Uns ist unbekannt, was sich geändert hat und die griechische Justiz mit diesem Urteil akzeptierte, dass die Griechen Betrüger und verdorben sind und keine Steuern zahlen. Dieser Beschluss ist zu verurteilen."

Der Pressesprecher des Verlags, Jonas Grashey, brachte dagegen die Befriedigung des deutschen Magazins über den Freispruch zum Ausdruck. Herr Grashey charakterisierte die Anklage als "Parodie" und sprach von einem "Erfolg der Pressefreiheit", wobei er jedoch klarstellte, dass sein Unternehmen vorgezogen hätte, diesen nicht erringen zu müssen. Weiter betonte er, dass der griechische Rechtsstaat mit diesem Urteil sein Fähigkeit bewiesen habe, funktionieren zu können.

"Jedes andere Urteil als ein Freispruch hätte uns sehr überrascht. Dies ist ein Erfolg für die Freiheit der Presse, auch wenn wir vorgezogen hätten, ihn nicht erringen zu müssen, weil die Anklage in unseren Augen eine Parodie war. Wir freuen uns, dass der griechische Rechtsstaat einen Beweis seiner Fähigkeit lieferte, funktionieren zu können."

"Ein Bravo für die griechische Justiz", meinte auch der Verleger des Magazins, betonte allerdings, dieses Urteil kaum erwartet zu haben: "Wir hatten damit gerechnet, dass die Pressefreiheit nur vor dem Europäischen Gerichtshof siegen wird."


Eine Antwort zu “Freisprüche im Focus-Prozess in Griechenland”

  1. tommy hilfiger sagt:

    interessant danke

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