KPAG • Rechtsanwälte

1. Die Voraussetzungen des Antragsverfahrens für die Errichtung einer PV-Anlage nach der aktuellen Gesetzgebung im Überblick

6.1. PV-Anlagen bis zu 500 kW

Für PV-Anlagen bis zu 500 kW müssen folgende Schritte eingeleitet werden:

6.2. PV-Anlagen mit einer Leistung von 500 kWp bis zu 1.000 kWp

Für PV-Anlagen mit einer Leistung von 500 kWp bis zu 1.000 kWp gilt Folgendes:

(Stand Januar 2013. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr)