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Wann ist ein griechischer Anwalt notwendig?

Nach dem griechischen Anwaltsgesetzbuch (Κώδικας Δικηγόρων, Gesetz 4194/2013) ist ein griechischer Anwalt grundsätzlich für jede verbindliche Rechtsberatung und für die Vertretung vor Gericht erforderlich. Betroffene können nur in Ausnahmefällen ohne Anwalt auftreten – dieser Anwaltszwang entfällt:

  • vor Amtsgerichten (Ειρηνοδικείο), wenn der Streitwert 20.000 Euro nicht übersteigt (Art. 14 der griechischen Zivilprozessordnung),
  • vor Strafgerichten (für die Vertretung vor dem Areopag und vor Schwurgerichten bleibt ein griechischer Anwalt jedoch erforderlich),
  • in dringenden Fällen zur Schadensabwendung, etwa bei der Einlegung von Rechtsmitteln,
  • in Verfahren einstweiliger Verfügungen.

Weitere typische Tätigkeitsbereiche eines griechischen Rechtsanwalts sind die rechtliche Betreuung von Steuer-, Zoll- und Verwaltungsangelegenheiten, die Eintragung von Patenten und Markenzeichen, die Erstellung juristischer Gutachten, die Übersetzung und Beglaubigung von Urkunden sowie das Erbrecht. Für den Erwerb von Immobilien in Griechenland bestand bis 2014 Anwaltszwang; dieser ist inzwischen aufgehoben, die Hinzuziehung eines Anwalts bleibt aber sinnvoll.

Zulassung und Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt und Dikigoros

In unserer Kanzlei arbeiten sowohl in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte (Zulassung nach der Bundesrechtsanwaltsordnung bzw. dem Europäischen Rechtsanwaltsgesetz) als auch Dikigoroi – in Griechenland ausgebildete und zugelassene Anwälte. Die grenzüberschreitende Ausübung des Anwaltsberufs ist nach mehrjähriger Tätigkeit im jeweiligen Land möglich.

In Zivilsachen kann ein griechischer Anwalt grundsätzlich nur vor Gerichten im Zuständigkeitsbereich seiner lokalen Anwaltskammer auftreten; lediglich in Athen und Piräus ist eine eigenständige Tätigkeit an beiden Standorten möglich, andernorts ist ein örtlich zugelassener Korrespondenzanwalt hinzuzuziehen. In Strafsachen kann ein griechischer Rechtsanwalt hingegen an allen Strafgerichten des Landes auftreten.

Pflichten griechischer Anwälte

Griechische Anwälte sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben, nach Möglichkeit auf einen für alle Parteien tragfähigen Kompromiss hinzuwirken und offensichtlich ungerechte oder rechtswidrige Fälle nicht zu übernehmen. Tätigkeiten, die ihre Unabhängigkeit gefährden – etwa als Makler, Geschäftsführer oder Vertreter einer Handelsgesellschaft oder eines Kreditinstituts –, sind untersagt; zulässig bleibt die Tätigkeit als Syndikusanwalt mit fester Vergütung bei einer juristischen Person.

Kosten eines griechischen Anwalts

Die Mindesthonorare für griechische Anwälte sind in der Gebührenregelung für Rechtsanwälte festgelegt und vor Prozessbeginn bei der Kassenstelle der zuständigen Anwaltskammer einzuzahlen; im Übrigen ist das Honorar zwischen Anwalt und Mandant frei verhandelbar, einschließlich erfolgsabhängiger Vergütungen und Vereinbarungen über die Abtretung von bis zu 20 % der realisierten Forderung. Wir empfehlen, die Kostenfrage vor Mandatserteilung zu klären und eine verbindliche Honorarvereinbarung zu treffen.

FAQ

Ein griechischer Anwalt ist für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen ein zuverlässiger Ansprechpartner, wenn sie Unterstützungen bei rechtlichen Angelegenheiten in Griechenland benötigen. Wichtig für Ihre Entscheidung zu einem griechischen Anwalt ist die entsprechende Erfahrung des Spezialisten. Optimal ist ein Anwalt mit Doppelzulassung für Deutschland und Griechenland. KPAG Kosmidis und Partner bietet Ihnen Unterstützung von Anwälten, die über doppelte Zulassungen in DE und GR verfügen.

Ein griechischer Anwalt ist immer dann gefragt, wenn Unternehmen oder Privatpersonen aus einem anderen Land rechtliche Angelegenheiten in Griechenland klären möchten (verbindliche rechtliche Auskünfte bzw. Beteiligung an einem Gerichtsprozess). Vom Erbfall bis zum Unternehmensrecht: Unsere Anwaltsgesellschaft betreut Sie auf zahlreichen Gebieten. Besonders der Immobilienkauf wird mit uns leicht, denn wir haben große Erfahrung bei der Abwicklung länderübergreifender Rechtsangelegenheiten, insbesondere auch beim Immobilienkauf, kennen die Rechtslage in Griechenland genau und beraten unsere Mandanten auf Deutsch.


Die Anwaltsgesellschaft KPAG Kosmidis & Partner bietet Ihnen Unterstützung auf zahlreichen Rechtsgebieten. Wir sind unter anderem Ihr Ansprechpartner für:

Immobilienrecht
Erbrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Special: Beratung deutscher Unternehmen in Griechenland
Steuerrecht
Verwaltungsrecht
und viele weitere Rechtsbereiche.

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen bei zahlreichen Angelegenheiten und verfügen über ein großes Netzwerk an Notaren, Maklern und anderen Experten, mit denen wir für Sie in Griechenland zusammenarbeiten. Einen weiteren Schwerpunkt liegt auf der Prozessführung und dem Forderungseinzug.


Wenn Sie einen Anwalt in Griechenland engagieren, sollten Sie auf die entsprechende Qualifikation und Erfahrung achten. Für Sie ist es wichtig, dass die Kanzlei Sie auf Deutsch beraten kann und sich sowohl mit dem griechischen als auch mit dem deutschen Recht bestens auskennt. Ein Anwalt für länderübergreifende Rechtsangelegenheiten sollte entsprechende Erfahrung vorweisen. KPAG Kosmidis & Partner überzeugt in beiden Bereichen. Schauen Sie gern unsere Referenzen an und machen Sie sich selbst ein Bild von unserer Leistung.

Für griechische Anwälte gelten offiziell festgelegte Mindesthonorare. Diese sind in der Gebührenregelung für Rechtsanwälte festgelegt. Allgemein ist aber das Honorar frei verhandelbar. Wichtig für Sie als Mandanten ist es, im Vorfeld eine verbindliche Honorarvereinbarung zu treffen, die alle Kosten für Sie transparent macht. KPAG Kosmidis & Partner informiert Sie gern persönlich zu den Kosten für einen griechischen Anwalt und berät Sie in Ihrem Fall.

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