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Allgemeine Untreue – Untreue im Amt

Allgemeine Untreue: 3 Monate-5 Jahre FS, wenn ein Vermögensschaden verursacht wird und dem Täter durch Gesetz oder Rechtsgeschäft eine Vermögensbetreuungs- und Verwaltungspflicht oblag; 5-10 Jahre FS bei Vermögensschäden über 15.000,- Euro.

Untreue im Amt begeht, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt.

Der Strafrahmen beträgt 6 Monate-5 Jahre FS und2 – 5 Jahre bei besonders hohem Schaden für das öffentliche Vermögen oder das Vermögen einer Gemeinde, der Kommune oder juristischen Person des öffentlichen Rechts; 5-10 Jahre in besonderen Fällen und einer Vermögensminderung über 15.000,-Euro oder einen Gegenstandswert von über 73.000,- Euro; 5-20 FS Jahre oder lebenslange Haft bei Handlungen eines Beamten gegen den Staat, die kommunale Selbstverwaltung oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn der verursachte Schaden über 150.000,- Euro liegt.p>

Häufig anzutreffende Fälle von Untreue stellen Verwaltungshandlungen des Vorsitzenden der AG oder des Geschäftsführer der GmbH oder vom Sequester dar, durch welche das Vermögen des Unternehmens geschädigt wird. Fälle von Untreue im Amt sind namentlich Handlungen eines Beamten, während der Festsetzung, der Einnahme oder Verwaltung von Steuern, Abgaben, Gebühren oder anderen Besteuerungsarten und Einnahmequellen, durch welche das öffentliche Vermögen geschädigt wird.