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Steuerstraftaten – Steuerhinterziehung

Eine Steuerstraftat bzw. Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden, weil der Steuerpflichtige oder Steuererklärungspflichtige oder der zu einer steuerlichen Anzeige verpflichtete vorsätzlich seinen Pflichten gegenüber dem Fiskus nicht nachkommt.

Allgemeiner Strafrahmen:

Bei Steuerstraftaten von juristischen Personen, wird die Strafverfolgung gegen den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder dem Managing Director einer Aktiengesellschaft, gegen die persönlich haftenden Gesellschafter einer OHG, den Geschäftsführer einer Kommanditgesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), den Manager, Agenten oder Vertreter eines ausländischen Geschäftsbetriebs etc. eingeleitet.

Praxisbezogene Beispiele von Steuerstraftaten sind ferner: