KPAG • Rechtsanwälte

Schmuggel

Unter dem Begriff Schmuggel werden die rechtswidrige Verbringung von Waren über eine Grenze verstanden. Meist sind die Schmuggelwaren im Zielland durch die dortige Wirtschaftslage, fehlende natürliche Vorkommen, oder durch Zoll-, Steuer- und andere gesetzliche Vorschriften deutlich teurer als im Herkunftsland bzw. unterliegen, Handelsbeschränkungen oder sind in sonstiger Weise nicht verfügbar. Der Schmuggel von Drogen, Zigaretten und Waffen sowie Menschenschmuggel hat an Griechenlands Grenzen, welche Außengrenzen der EU darstellen, besondere Bedeutung erlangt.

Allgemeiner Strafrahmen: 6 Monate – 5 Jahre FS; 1-5 Jahre FS bei Wiederholungstätern, Waffengebrauch oder Begehung der Straftat von zumindest drei Personen oder bei Schäden gegen den griechischen Staat oder der Europäischen Union von mindestens 30.000,- Euro; 5-20 FS Jahre bei Schäden über 150.000,- Euro.

Übliche Schmuggel fälle sind: der Besitz von Schmuggelware in Kenntnis deren illegalen Ursprungs(z. B. Schmuggelzigaretten); die Veräußerung von Heizöl oder Benzin ohne Genehmigung der Zollbehörde und ohne berechtigten Besitz. Das Zerlegen von PKW im Ausland zum Zweck der Einfuhr in Form von Ersatzteilen und deren anschließenden Montage zum Auto in Griechenland; das Entfernen oder das Anbringen einer Fahrgestellnummer in oder von einem anderen (geschmuggelten) Fahrzeug; der scheinbare Umzug zum Zwecke der gebührenfreien Einfuhr eines Fahrzeuges in Griechenland, ohne dass es sich um eine im Ausland ansässigen Person handelt.