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Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Als Wettbewerbsrecht werden die gesetzlichen Regeln verstanden, die den Wettbewerb von Einschränkungen und unerwünschten Unternehmenspraktiken entzerrt und geschützt werden sollen. In Griechenland, wie auch in Deutschland, wird zwischen Wettbewerbs- und Kartellrecht differenziert.

Das Recht des unlauteren Wettbewerbs verbietet wettbewerbswidrige Unternehmenspraktiken, die gegen die guten Sitten verstoßen. Dies wird vom Gesetz Nr. 146/1914 vorgesehen, das eine allgemeine Klausel für die Verbietung des unlauteren Wettbewerbs vorsieht. Unternehmen dürfen zwar konkurrieren, um ihre Kundenbasis zu erweitern und um ihre Gewinne zu mehren, dies hat aber Grenzen, jenseits derer die Konkurrenz von der Gesetzgebung nicht erwünscht ist. Das Wettbewerbsrecht schützt den Wettbewerb als Institution, die Wettbewerber aber auch den Verbraucher.
Hauptanwendungsbereich ist es, die Verbraucher vor Täuschung zu schützen, da ein Verbraucher häufig seiner Wahlfreiheit entzogen wird und somit nicht in der Lage ist, freiwillig die angebotenen Ware bzw. Dienstleistungen zu beurteilen und auszuwählen.

Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb durch Beschränkungen die von den Unternehmen selbst auferlegt werden. Das Grundprinzip ist, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen die gewünschte Situation auf dem Markt ist, und dass oft die Unternehmen selbst durch Vereinbarungen oder einseitigen Praktiken zu beschränken versuchen. In diesen Fällen greift das Gesetz ein, um solche Praktiken zu unterbinden und den rechtmäßigen Wettbewerb auf dem Markt wiederherzustellen. Das griechische Kartellrecht wird im Gesetz 3959/2011 geregelt, welches das frühere Gesetz Nr. 703/1977 ersetzt hat.

Im Rahmen des gewerblichen Rechtschutzes, verfügt das griechische Recht über ein Gesetz zum Schutz des Urhebereigentums (griechisches Urheberrecht: Gesetz Nr. 2121/1993), sowie über die Gesetze zum Schutz der nationalen Marken (Gesetz Nr. 4072/2012) und Patente (Gesetz Nr. 1733/1987). Griechenland hat ferner diverse internationale Verträge sowie europäischen Richtlinien bezüglich des Schutzes des geistigen Eigentums übernommen und in nationale Gesetzgebung umgesetzt, während die europäischen Verordnungen wie z.B. die Verordnung Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke ordentlich auch im griechischen Recht gültig ist und von den Gerichten angewandt wird.