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Unternehmensgründung – Gründung einer IKE in Griechenland

Die Unternehmensgründung oder Firmengründung in Griechenland unterliegt spezifischen Regelungen und Anforderungen, die auch bei der Gründung eines Tochterunternehmens deutscher Unternehmen in Griechenland greifen. Aus diesem Grund möchte Ihnen Kosmidis & Partner eine Übersicht der notwenigen Schritte anbieten, die während einer Unternehmensgründung in Griechenland auf Sie zukommen. Gerne beraten und betreuen wir sie in allen weiteren Rechtsfragen, die Ihre Gründung eines Tochterunternehmens in Griechenland betreffen.

5 Schritte bis zur Unternehmensgründung in Griechenland

Bei der Gründung griechischer Tochterunternehmen von ausländischen Firmen bzw. Investoren wird häufig die Form der EPE gewählt; nach Einführung aber der Form der IKE im griechischen Recht stellt diese auch eine attraktive Gesellschaftsform dar. Hierbei tritt die ausländische Stammfirma meist als Gesellschafter auf. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Schritte zur Gründung einer IKE in Griechenland auf, jedoch unter Beschränkung auf die wesentlichen Punkte und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Seit April 2011 gilt ein neues Gründungssystem in Griechenland; da die IKE-Form erst im 2012 eingeführt worden ist, ist diese Gesellschaftsform nur durch dieses System zu gründen. Eine IKE kann schnell und problemlos entweder online durch einen in Griechenland ansässigen Notar gegründet, oder durch Einreichung aller Unterlagen bei der Behörde “KEP” (Bürgerservice Institution) werden. Alle erforderlichen Unterlagen werden entweder dem Notar oder dem KEP, Alle weiteren erforderlichen Schritte, die nachstehend detailliert beschrieben werden, werden ebenfalls beim Notar oder beim KEP durchgeführt, der z.B. bei allen betroffenen Behörden die Ausstellung bzw. die Zusendung von erforderlichen Bescheinigungen vornimmt.

1. Entwurf der Satzung

Das Verfahren zur Gründung einer IKE in Griechenland beginnt mit der Erstellung des Entwurfs der Satzung, der häufig vom Rechtsanwalt vorbereitet wird und dem Notar oder dem KEP vorgelegt wird. Die Satzung der IKE stellt die rechtliche Urkunde über die Gründung der Gesellschaft und die Firmengründung dar, legt jedoch ebenfalls auch alle grundlegenden Themen im Zusammenhang mit der Gesellschaft fest. Es kann entweder privatschriftlich oder notariell sein. Im letzteren Fall ist die Gründung nur durch einen Notar durchzuführen. Die minimal erforderlichen Angaben in der Satzung einer griechischen IKE sind durch Artikel 50 des Gesetzes N. 4072/2012 festgelegt:

2. Vorläufige Genehmigung des Firmennamens

Nachdem Name und Bezeichnung der neuen Gesellschaft gewählt und auch Zweck und Form bekannt sind, wird bei der zuständigen Handelskammer überprüft, ob Name und Bezeichnung nicht bereits an eine andere Gesellschaft vergeben wurden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Falls der gewählte Name bereits benutzt wird oder nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist unter Anpassung der Satzung ein neuer Name zu wählen.

3. Gründung – Veröffentlichung

Gerade bei der Firmengründung wird vom Notar bzw. KEP die Kapitalakkumulationssteuer (FKS) entrichtet, sofern die Gesellschaft mit einem Kapital der mehr als 1 € beträgt, gegründet wird. Diese Steuer beträgt 1% des Gesellschaftskapitals (Artikel 17 – 31, Gesetz N. 1676/86). Außerdem sind die Veröffentlichungsgebühren für die nachfolgende Veröffentlichung der Gesellschaft im Handelsregister beim Notar bzw. KEP zu hinterlegen, sowie die Vorauszahlung für die Sozialversicherungskosten für den Geschäftsführer sowie die Gesellschafter. Unter Umständen sind diese von der Sozialversicherungsbefreit, wenn diese z.B. bereits bei einem anderen europäischen Staat versichert sind.

Alle Gründungskosten werden an den Notar bzw. KEP bezahlt, die dann diese an die zuständigen Kassen weiterleiten, sowie die Satzung und die beigefügten Unterlagen an das Handelsregister schickt. Mit der Veröffentlichung die Firma erhält automatisch eine Handelsregisternummer sowie eine Steuernummer.

4. Finanzbehörde

Innerhalb von 1 Monat ab dem Datum der Veröffentlichung der Gründung Gesellschaft müssen die erforderlichen Schritte unternommen bzw. Unterlagen eingereicht werden um der Finanzbehörde am Firmensitz den Geschäftsbeginn (siehe Steuernummer und Geschäftstätigkeit in Griechenland) anzuzeigen. Anschließend ist der Vorgang zur Genehmigung der Bücher und steuerrelevanter Unterlagen abzuwickeln.

5. Industrie- und Handelskammer

Innerhalb von zwei Monaten ab Gründung der Gesellschaft muss diese bei der lokalen Industrie- und Handelskammer angemeldet werden. Informationen zu den von Kammer zu Kammer variierenden beizubringenden Unterlagen sind über die  jeweils zuständige Kammer einzuholen.

Die Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner unterstützt Sie in allen Rechtsangelegenheiten bei der Gründung einer IKE in Griechenland. Gern beraten wir Sie in allen Rechtsfragen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

(Stand: Januar 2013. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)