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Unternehmensgründung

Ein Investitionsvorhaben beginnt in den meisten Fällen mit der Niederlassung des eigenen Unternehmens im Zielland. Eine Form der Niederlassung ist die Neugründung einer (Tochter-)Gesellschaft in Griechenland.

Gesellschaftsform

Bei der Wahl der Gesellschaftsform sind nicht nur haftungsrechtliche Gründe, sondern insbesondere auch steuerrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Zu den klassischen Gesellschaftsformen gehören neben den Personengesellschaften (OE = OHG und EE = KG) natürlich die Kapitalgesellschaften (AE = AG und EPE = GmbH).

Gründungsverfahren

Seit April 2011 gilt ein neues Gründungsverfahren in Griechenland, das sog. One-Stop-Shop-Verfahren, wonach die Gründung der Gesellschaft in Griechenland erheblich vereinfacht wurde. Auch in zeitlicher Sicht wurde der Gründungsaufwand erheblich verkürzt, so dass eine Firmengründung mittlerweile auch weniger Zeit in Anspruch nehmen kann als in Deutschland.
Die Verfahren werden damit maßgeblich über die Handelskammer, der sog. GEMI, gesteuert, welche als zentrale Behörde nunmehr für die Registrierung der gegründeten Gesellschaften, aber auch für die Führung des Handelsregisters zuständig ist.

Besonderheiten der griechischen Gesellschaften

Zu betonen ist an dieser Stelle auch, dass der griechische Gesetzgeber das erforderliche Gründungskapital für die Kapitalgesellschaften ebenfalls erheblich reduziert hat. So benötigt eine EPE (griechische GmbH) mittlerweile auch lediglich ein Startkapital ab 1 €, während die AE (griechische Aktiengesellschaft) nunmehr lediglich ein Stammkapital von 24.000 € benötigt.

Die neue Gesellschaftsform IKE

Eine weitere Neuheit im griechischen Recht stellt die Einführung einer neuen Gesellschaftsform dar, die sog. private Kapitalgesellschaft IKE (= idiotiki kefaleouchi etairia), die in anderen Ländern als “Private Company” (P.C.) bekannt ist.
Zur Gründung der privaten Kapitalgesellschaft bedarf es eines Mindestkapitals in Höhe von lediglich einem Euro (1 €). Bei einer IKE können die Gesellschafter kapitalmäßige, kapitalexterne oder Einlagen in Form von Garantien / Bürgschaften einbringen.
Auch hier verläuft das Gründungsprocedere im One-Stop Shop Verfahren relativ einfach und zügig. In der Praxis müsste mit einer Gründungsverfahrensdauer von ca. 3-4 Tagen gerechnet werden, sofern alle hierfür notwendigen Unterlagen zusammengetragen wurden.