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Steuervorteile durch Umwandlung, Fusion / Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen in Griechenland

Die Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften gemäß dem griechischen GmbH-Gesetz und dem griechischen AktG honoriert der griechische Staat mit hohen Steuervorteilen. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen finden sich in den Gesetzen 2166/1993, 1297/1972 und 2386/1996. So werden z. B. nach Art. 3 Gesetz 2166/1993 keine Steuern und Gebühren auf die Transaktion erhoben. Nach Artikel 3 des Gesetzes N.1297/1972 (dessen Wirkungen durch Art. 25 des Gesetzes N.3427/2005 bis zum 30.12.2008 verlängert wurden!) ist u. a. die Übertragung von Immobilien im Rahmen der Umwandlung und Verschmelzung steuerfrei.

Nach Artikel 7 des Gesetzes N.2386/1996 wird zur Stärkung mittelständischer Unternehmen, die durch Verschmelzung neu gegründeter oder aufnehmender Gesellschaften aller Gesellschaftsformen (Personengesellschaft, GmbH, AG) entstanden sind, für die ersten fünf Wirtschaftsjahre ab der Übertragung auf 25% des Reingewinns eine Befreiung von der Einkommenssteuer gewährt. (Die übernommene Gesellschaft darf dabei allerdings keine AG sein.)

Aufgrund dieses Sachverhalts kann es also durchaus sinnvoll sein, anstatt einer Neugründung zum Erwerb einer bereits bestehenden Gesellschaft (z. B. durch Fusion / Verschmelzung oder Spaltung) zu schreiten und somit in den Genuss der zitierten Steuervorteile zu gelangen sowie gegebenenfalls durch einen Wechsel der Gesellschaftsform auch weitere Vorteile in Anspruch zu nehmen.

(Stand: April 2010. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)