KPAG • Rechtsanwälte

Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmen (B2B)

1. Grundsatz

Rechtslage bis 31. Dezember 2009

Rechtslage ab 1. Januar 2010:

2. “Katalogleistungen”

Rechtslage bis 31. Dezember 2009

2.1 Umsatzsteuerliche Behandlung im Ausland

2.2 Rechnungsstellung

2.3 Umsatzsteuervoranmeldung

Rechtslage ab dem 1. Januar 2010

3. Leistungen, die sich auf ein im Ausland gelegenes Grundstück beziehen

Rechtslage bis 31. Dezember 2009

3.1 Rechnungsstellung

3.2 Umsatzsteuervoranmeldung

Rechtslage ab 1. Januar 2010

4. Organisation und Durchführung von Kongressen und Seminaren im Ausland

Rechtslage bis 31. Dezember 2009

Leistungen (z. B. Seminare, Kongresse) im Ausland unterliegen der Umsatzbesteuerung am jeweiligen Tätigkeitsort

4.1 Rechnungsstellung

4.2 Umsatzsteuervoranmeldung

Rechtslage ab 1. Januar 2010

5. Arbeiten an beweglichen Gegenständen / Reparaturen vor Ort beim Kunden

Rechtslage bis 31. Dezember 2009

5.1 Rechnungsstellung

Rechtslage bis 31. Dezember 2009

5.2 Umsatzsteuervoranmeldung

Rechtslage ab 1. Januar 2010

6. Selbständige Dienstleistungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Warenbewegungen

Dienstleistungsarten, die sich auf Warenbewegungen beziehen:

Rechtslage bis 31. Dezember 2009

6.1 Rechnungsstellung

Rechtslage ab 1. Januar 2010

6.2 Umsatzsteuervoranmeldung

Rechtslage ab 1. Januar 2010

7. (Neue) Ausnahmen ab 2010

zusätzliche Ausnahmeregelungen:

8. Formalitäten im Zusammenhang mit der neuen Grundregel ab 2010 / Anwendungszeitpunkt

8.1 Nachweis der Unternehmereigenschaft

8.2 Zusammenfassende Meldung

8.3 Umsatzsteuervoranmeldung

8.4 Rechnungsangaben

8.5 Anwendungszeitpunkt