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Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung

Unter dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden
völkerrechtliche Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen
zwei Staaten abgeschlossen. Im DBA wird der Umfang des Besteuerungsrechts
der Vertragssaaten für die auf ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte
geregelt. Durch das DBA soll vermieden werden, dass natürliche und
juristische Personen, welche in beiden Staaten Einkünfte erzielen,
in beiden Staaten für die selben Einkünfte doppelt besteuert werden.
Für die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gelten grundsätzlich
vier Prinzipien:

Griechenland hat mit etlichen Ländern solche
Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Nachfolgend werden die
DBAs zwischen Griechenland und Deutschland, sowie zwischen Griechenland
und Österreich dargestellt.


Das Doppelbesteuerungsabkommen DBA Deutschland – Griechenland


Das Doppelbesteuerungsabkommen DBA Österreich – Griechenland