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Steuerrecht

Das Steuerrecht nimmt in allen Staaten der Europäischen Union eine zentrale Bedeutung ein, weil sich hierdurch finanzieren. Eine Harmonisierung des länderübergreifenden Steuerrechts ist deshalb von tragender Bedeutung für die nachhaltige Funktion der EU. Die Steuerhoheit bleibt dabei bei den einzelnen Mitgliedsländern.

Die Einkommensbesteuerung für natürlichen Personen erfolgt dabei grundsätzlich an der Quelle des Einkommens. Hauptgesetze für das griechische Steuerrecht sind das Einkommensteuergesetz Nr. 4172/2013, das Umsatzsteuergesetz 2859/2000, das Steuerverfahrensgesetz Nr. 4174/2013, sowie das Schenkung- und Erbschaftssteuergesetz Nr. 2961/2001.

In Griechenland gibt es eine Steuerprogression mit unterschiedlichen Steuersätzen für Einkommen aus Arbeit- und Rentenbezüge (können bis zu 42% maximal erreichen), Mieteinkommen, Kapitaleinkommen (wie z.B. aus Dividenden usw). Freiberufler, Unternehmer (Kaufleute) und Gesellschaften mit Büchern erster Kategorie (relativ kleinere Unternehmen) unterliegen einer Besteuerung von 26% auf ihre Gewinne. Aktiengesellschaften, GmbH und IKE, als auch Unternehmen mit Büchern zweiter Kategorie unterliegen ab den 1.1.2015 einer Besteuerung von 29%, zzgl. 10% auf auszuschüttende Dividenden.

Mieteinkommen unterliegt einer Besteuerung von 11% auf den ersten Teil der Mieteinnahmen bis zu 12.000 €, und 33% ab diesen Betrag.
Die Besteuerung der Kauf von Immobilien erfolgt entweder durch die Grunderwerbssteuer, die sich auf 3% beläuft und auf den Kaufpreis berechnet wird, sofern dieser über den Einheitswert liegt. Beim gewerblichen Verkauf von Neubauten handelt (Datum der Erteilung der Baugenehmigung ab den 1.1.2006) unterliegt der Kaufpreis der Mwst von 23%, ist aber von der Grunderwerbssteuer freigestellt.

Für Rechtsgeschäfte wie Schenkungen, elterliche Zuwendungen und Erbschaften besteht ein Steuerfreibetrag iHv 150.000 € pro Person, sofern es sich um Eltern bzw. Großeltern und Kinder bzw. Enkelkinder bzw. Ehegatten handelt. Schenkungen bzw. Erbschaften an fremde unterliegen deutlich höhere Steuersätze.

Unter europäischem Steuerrecht wird das internationale Steuerrecht verstanden, welches länderübergreifende Regelungen zwischen den EU Staaten beinhaltet. Fragen der Doppelbesteuerung werden in Abkommen zwischen den einzelnen Staaten in Gestalt von Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Beeinträchtigen die unterschiedlichen Steuersysteme zB den europäischen Binnenmarkt, so ist die EU befugt, indirekte Steuern zu harmonisieren, um damit Handelsbarrieren abzuschaffen. Praktisch wichtig ist das im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer. Die Harmonisierung der Mehrwertsteuer wurde in der sog. Mehrwertsteuer Systemrichtlinie 2007 zusammengefasst. Eine Möglichkeit zum Eingriff in direkte Steuern besteht für die EU hingegen nicht, so dass sie insoweit nur auf die allgemeine Harmonisierungsgrundsätze des Art. 113 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zurückgreifen kann. Bislang wurden einzelne Teilbereiche geregelt, wie zB die Besteuerung grenzüberschreitender Eigentümerwechsel und Kapitalbeteiligungen in Gestalt der Fusionsrichtlinie, oder durch die Mutter-Tochter-Richtlinie, sowie die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in verschiedenen Ländern.