KPAG • Rechtsanwälte

Rechtliche Beratung von Musik-Labels, Musikern und Künstlern

Einen weiteren Tätigkeitsbereich der Anwaltsgesellschaft KPAG Kosmidis & Partner bildet die Beratung von Musik-Labels und Künstlern der Unterhaltungs- und Musikbranche. Das Beratungsangebot umfasst neben dem Urheberrecht und der Gewährung von Verwertungsrechten, auch Beratungsleistungen in den Bereichen der Promotion, des Vertriebs, Konzertmanagements und Merchandisings.

Die Verhandlungsführung (früher die sog. Schallplatten-deals) und der Abschluss von Verträgen erfordert dabei besondere Kenntnisse des Musikgeschäfts, welches durch eine Vielzahl von branchenspezifischen Besonderheiten geprägt ist.

Verträge zwischen Labels und Musiker / Bands können dabei einen sehr unterschiedlichen Umfang haben. In der Regel geht es dabei um die Übertragung der Verwertungsrechte des Künstlers auf das Label und um die damit verbundene kommerzielle Verwertung der Produkte.

Vor der kommerziellen Verwertung müssen deshalb die Verwertungsrechte übertragen werden. Das Verwertungsrecht ist dabei das Urherberrecht des Urhebers. Es ist das ausschließliche Recht eines Werkes, wie zB Musikkompositionen und berechtigt den Urheber es zu vervielfältigen, zu verbreiten und der Öffentlichkeit zugängig zu machen.

Das Urherbergesetz spricht dabei von Aufführungs-, Sende- und Vortragsrecht. Bei der Übertragung von Verwertungsrechten unterscheidet man zwischen Erst-, Zweit- und Drittverwertungsrechten. Diese entstehen durch entgeltliche Übertragung der Verwertungsrechte auf Dritte. Ferner wird zwischen Verwertungsrechten in körperlicher und unkörperlicher Form unterschieden.

Zu den körperlichen Verwertungsrechten zählen die Urheberrechte zur Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung eines Werkes, während es sich bei den unkörperlichen Verwertungsrechten um Wiedergaberechte wie zB, das Senderecht oder das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger handelt.

Die Verwertungsrechte werden idR von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. Bei der erstmaligen Herstellung von Tonträgern (zB Vinyl, CDs, DVDs etc.)stellt die erstmalige Herstellung eines Tonträgers eine Erstverwertung dar. Von einer Zweitverwertung wird gesprochen, wenn zB bereits anderweitig veröffentlichten Titel einer CD auf einer „best of“ oder Kompilations-CD erneut veröffentlicht werden. Sendungen im Radio von einem Tonträger stellen ebenfalls eine Zweitverwertung dar. Von einer Drittverwertung spricht man zB wenn der Titel des Tonträgers über das Radio in einem Gastronomiebetrieb wiedergegeben wird.

Ähnliches gilt für Veranstaltungen in Rundfunk und Fernsehen. Bei den Verwertungsrechten können ferner Exklusivrechte, Erst-, Zweit- und Drittverwertungsrechte gewährt werden. Das Exklusivrecht wird dem einzigen Lizenznehmer das Recht zur ausschließlichen Übertragung gewährt.

Sollen die Verwertungsrechte auf ein Musiklabel übertragen werden, so gilt es dann je nach gewünschtem Kooperationsumfang zwischen Label und Künstler ggfls. auch weitere Bereiche zu regeln. Dabei kommen insbesondere folgende Bereich in Frage:

Bei einem einfachen „Plattenvertrag“ geht es in der Regel um die physische Herstellung der Tonträger und deren Vertrieb. Diese sind heutzutage üblicherweise CDs, aber in den letzten Jahren immer häufiger wieder Schallplatten, welche bei Sammlern sehr begehrt sind.

Beim Vertrieb wird zwischen physischem und digitalem Vertrieb unterschieden und gegebenenfalls entsprechende Rechte gewährt. Der Vertrieb physischer Produkte wie CDs, Schallplatten etc. stellt die klassische Variante der Vertriebskanäle dar. Hier werden die gepressten Alben über die Absatzstellen und Filialen der Musikbranche den Kaufinteressenten angeboten. Üblicherweise handelt es sich hierbei um Music-stores, oder um die Musikabteilungen von Elektronikmärkten (zB Media Markt, Saturn) usw. Einen weiteren Vertriebskanal für physische Produkte stellen die Shops von Internetanbietern (zB amazon) dar. Beim digitalen Vertrieb werden die Alben oder auch nur einzelne Stücke (tracks) über download-Portale wie zB iTunes zum Verkauf angeboten.

Darüber hinaus kann der „deal“ mit einem Label aber auch die Werbung für die Produkte umfassen (sog. PR). Dabei geht es um die Promotion des Albums in Rundfunk, TV, Presse (Fanzines, Fachmagazine), sowie in den Neuen Medien über Internetportale und Webzines. Hier werden entweder den Radiosendern und Magazinen physische CDs zur Bemusterung, oder aber über digitale Zugänge Hörproben zur Verfügung gestellt.

Beim Merchandising geht es um die Herstellung von Bandartikeln, wie zB Kleidung (T-shirts, hoodies, caps, sticker usw.), aber auch zB von Bechern, Fahnen und sonstigen Artikeln.

In den Bereichen PR / Werbung / Merchandising besteht idR Beratungsbedarf beim Abschluß von Verträgen mit Drittdienstleistern wie Vertrieben, Werbe- und PR Unternehmen.

Meist werden für den Vertrieb über youtube auch Videos hergestellt, wobei das Label hier die Gestaltung, Planung und Organisation hierfür übernehmen kann.

Im Bereich des Konzertmanagements werden Live-events (live-gigs) geplant und veranstaltet. Die Live-Präsentation der Bands auf Konzerten nimmt heute mehr denn je einen besonders wichtigen Platz für die Absatz.- und Verkaufsförderung in der Musikbranche ein. Das Label kann dabei sowohl die Konzerte buchen, als auch die Logistik für die Touren planen und organisieren. Hier gilt es mit Konzertveranstaltern und Tour Agenten Auftrittsmöglichkeiten auszuhandeln und entsprechende Verträge abzuschließen.

Vertrag zwischen Label und Musiker / Bands:

Beim Abschluß von Verträgen zwischen Labels und Musikern geht es dabei in der Regel um die Übertragung der Rechte für die Vermarktung der Alben und ggfls. auch der sonstigen Produkte der Bands. Dabei wird dem Label idR das Recht zur Verwertung der Kompositionen und Produkte der Band für eine bestimmte Zeitdauer übertragen. Der Vertrag kann dabei zB nur die Pressung der CD vorsehen, wobei die Musiker die fertigen Alben liefern müssen (Masters und artwork). Darüber hinaus kann der Vertrag aber auch alle vorgenannten Punkte umfassen. Die Band erhält von den Verkäufen idR einen Anteil, die sog. Royalties.

KPAG Kosmidis & Partner: Stand 2/2015 (Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)