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2.3. Vorübergehende Einstellung des Genehmigungsverfahrens für neue Photovoltaik-Projekte und Aussetzung der Überprüfung bereits eingereichter Anträge

Mit einer Ministerialentscheidung vom August 2012 wurden

  1. die Einreichung neuer Anträge bei der RAE zur Erteilung von Produktionslizenzen für Photovoltaikprojekte,
  2. die Bearbeitung anhängiger Anträge zur Erteilung von Produktionslizenzen für Photovoltaikprojekte seitens der Regulierungsbehörde RAE,
  3. die Einreichung neuer Anträge bei dem zuständigen Netzbetreiber zur Erteilung von Netzanschlussangeboten für Photovoltaikanlagen, welche von der Pflicht zur Einholung einer Produktionslizenz ausgenommen sind,
  4. die Bearbeitung anhängiger Anträge zur Erteilung von Netzanschlussangeboten für Photovoltaikanlagen, die von der Pflicht zur Einholung einer Produktionslizenz ausgenommen sind, seitens des zuständigen Netzbetreibers

vorübergehend eingestellt.

(Stand Januar 2013. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr)