(im Juni 2010 durch das Gesetz 3851/2010 modifiziert)
Hinweis 1: Das Gesetz 3468/06 wurde im Juni 2010 durch das Gesetz 3851/2010 modifiziert. Da aber auch heute immer noch Genehmigungen nach den Vorschriften des Gesetzes 3468/06 im Umlauf sind, die auf dem griechischen Markt gehandelt und veräußert werden, erachten wir die folgenden Ausführungen zum Gesetz 3468/06 vor der Modifizierung durch das Gesetz 3851/2010, weiterhin als zweckdienlich und erforderlich.
Nach Verabschiedung des Gesetzes N. 3468/06 und Veröffentlichung einschlägiger Ministerbeschlüsse hatten sich die Verfahren für die Genehmigung und Einrichtung von Photovoltaik-Anlagen in Griechenland geändert.
Nachstehend bieten wir eine Zusammenfassung der Verfahren auf Basis der damals geltenden Gesetzgebung. Maßgeblicher Parameter für die aufgeführten Verfahren ist die Leistung der jeweiligen photovoltaischen Anlage. Entsprechend werden die Photovoltaik-Systeme in Griechenland nach drei leistungsrelevanten Kategorien differenziert.
Hinweis 2: Dieser Artikel steht auch als Download im PDF-Format unter dem Titel Antragsverfahren für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in Griechenland bereit.
Nicht erforderlich | Erforderlich |
Genehmigung der Energieerzeugung Einrichtungsgenehmigung Betriebserlaubnis Befreiung durch die RAE von der Verpflichtung zum Erwerb einer Erzeugungslizenz, außer wenn es sich um Stationen handelt, die auf nicht am Verbundnetz angeschlossenen Inseln mit Netzsättigung eingerichtet werden, welche per Beschluss der RAE festgestellt wird Baugenehmigung Genehmigung umweltrelevanter Bedingungen, sofern das System nicht innerhalb von Gebieten NATURA 2000, Nationalforsten, traditionellen Ansiedlungen und Gebieten von archäologischem Interesse installiert werden. | Anschlussvertrag mit der DEI, wobei auch eine Eignungsbescheinigung der Baubehörde verlangt wird Vertrag über den Stromkauf mit dem DESMIE (bzw. für nicht an das griechische Verbundnetz angeschlossene Inseln mit der DEI) |
Nicht erforderlich | Erforderlich |
Genehmigung der Energieerzeugung Einrichtungsgenehmigung Betriebserlaubnis Baugenehmigung | Befreiung durch die RAE von der Verpflichtung zum Erwerb einer Energieerzeugungslizenz Genehmigung umweltrelevanter Bedingungen Anschlussvertrag mit der DEI Vertrag über den Stromkauf mit dem DESMIE (bzw. für nicht an das griechische Verbundnetz angeschlossene Inseln mit der DEI) |
Nicht erforderlich | Erforderlich |
Baugenehmigung Es erfolgt keine Befreiung von der Verpflichtung zum Erwerb einer Baugenehmigung für die Baukonstruktionen sowie für die Gebäude zur Unterbringung der Kontrolleinrichtungen und Transformatoren | Energieerzeugungslizenz Einrichtungsgenehmigung Betriebserlaubnis Genehmigung umweltrelevanter Bedingungen Vertrag über den Stromkauf mit dem DESMIE (bzw. für nicht an das griechische Verbundnetz angeschlossene Inseln mit der DEI) |
Legende:
– DEI = Öffentliche Elektrizitätsgesellschaft
– DESMIE = Operator des griechischen Stromtransportsystems
– RAE = Energie-Regulierungsbehörde
(Stand: Gesetz 3851/2006 Mitte 2007. Hinweis 1 Stand 2011. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr)