Umfassende Steuerberatung und Buchhaltung
Eine umfassende Beratung von Unternehmen im Ausland setzt u.a. auch eine spezialisierte Buchhaltung und Steuerberatung voraus. Unsere Anwaltsgesellschaft unterhält deshalb Kontakte zu externen Buchhaltungs- und Steuerberatungskanzleien*, die auf grenzübergreifende Steuerberatung und Buchhaltung, sowie auf zeitnahe, effektive und verbindliche Lösungen, auch komplexer Fragestellungen, europäischer Unternehmen spezialisiert sind. Als besondere Herausforderung gilt hierbei einerseits, das bereits bewährte Geschäftsmodell an die landesspezifischen Besonderheiten anzupassen, und dies vor Ort mit spezialisierten Dienstleistungsunternehmen, wie Steuerberatern, Rechtsanwälten, Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern etc. professionell umzusetzen. Andererseits muss im späteren operativen Bereich ein reibungsloser Ablauf der steuerrechtlichen und buchhalterischen Belange in Abstimmung mit dem Stammunternehmen gewährleistet sein. Dies setzt neben den sprachlichen Voraussetzungen insbesondere auch ein grundlegendes Verständnis der Geschäftspraxis und des Erwartungshorizonts deutscher und allgemein länderübergreifend tätiger Unternehmen, sowie eine effiziente, prompte und zuverlässige Kommunikation voraus. Die Kommunikation kann auf in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
* alle externen Kooperationspartner sind auf eigene Rechnung und Haftung tätig.
1. Buchhaltung
- vollumfängliche Buchhaltung
- Organisation und Monitoring unternehmensinterner Buchhaltungen
- Erstellung von Finanzberichten gemäß den Vorgaben der Geschäftsführung
- Erstellung und Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung (Körperschaftssteuererklärung)
- Erstellung und Einreichung der Jahresabschlüsse
- Erstellung und Einreichung sonstiger Steuererklärungen
- Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen
- Erstellung und Einreichung der analytischen periodischen Erklärungen
- Erstellung und Einreichung der Lohnsteuererklärungen
- Erstellung und Einreichung der periodischen und jährlichen Umsatzsteuererklärungen
- Erstellung und Einreichung von Intrastat- und Listing-Erklärung
- Erstellung und Einreichung von Erklärungen zur Umsatzsteuerrückerstattung
- Steuerliche Inbetriebnahme von Gesellschaften
- Liquidierung von Gesellschaften
2. Steuerberatung
- Beratung auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung
- steuerliche Compliance von Unternehmen
- optimale Anpassung der Rechtsform an den Unternehmenszweck
- Beratung hinsichtlich der steuerlichen Struktur von Fusionen und Übernahmen von Gesellschaften
- Prüfung der Steuerpflicht von in Griechenland ansässigen ausländischen Unternehmen
- Prüfung der steuerlichen Relevanz von Muttergesellschaften griechischer Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind
- Beratung hinsichtlich steuerlicher Vorteile ausländischer Unternehmen, die an griechischen Gesellschaften beteiligt sind
- Steuergestaltung und Steueroptimierung
- Betreuung während der Steuerprüfung