Erforderliche Unterlagen für den Abschluss eines Immobilien-Kaufvertrages in Griechenland
- inländische (griechische) Steuernummer
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes darüber, dass bei Erwerb des Verkäufers im Wege der Schenkung oder der Erbschaft die Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichtet wurde
- Immobiliensteuerbescheinigung, also Bescheinigung dass die Immobiliensteuer der letzten 5 Jahre vor dem Verkauf bezahlt worden ist
- eine Bescheinigung über eventuelle Einnahmen aus der Immobilie (beispielsweise Mieteinnahmen) oder eine entsprechende Negativbescheinigung oder eine eidliche Erklärung darüber, dass keine Einnahmen in den letzten 2 Jahren bestanden
- Bescheinigung des Käufers vom zuständigen Finanzamt über die Steuerschuldenfreiheit (sog. forologiki enimerotita)
- Grundbuchauszug (pistopiitiko metagrafis)
- Katasteramtauszug (ein sog. ktimatografiko diagramma)
- Topographische Pläne und Lagepläne der Immobilie
- Baugenehmigung für jene Immobilien, die bebaut sind und der Bau nicht vor 1983 erfolgte. Soweit der Bau vor 1983 erfolgte ist zudem eine eidliche Erklärung darüber zu unterzeichnen, dass das Gebäude vor dem Jahre 1983 errichtet wurde.
- Energieeffizienzausweis
- Bescheinigung eines Ingenieurs, dass keine Bauwidrikeiten bestehen, bzw. etwaige Bauwidrigkeiten legalisiert und die entsprechenden Gebühren bezahlt worden sind
- Eine sog. TAP-Bescheinigung der zuständigen Gemeinde (des Belegenheitsortes) betreffend die Schuldenfreiheit der Immobilie, insbesondere darüber, dass alle kommunalen Gebühren abgeführt wurden
- Weitere Eidliche Erklärungen
- ggf. Bescheinigung des Versicherungsträgers (sog. asfalistiki enimerotita), dass alle Versicherungsbeiträge entrichtet wurden. Dieser bedarf es insbesondere bei Gesellschaftern oder Unternehmern, die Personal beschäftigen. Bei Privatpersonen oder Beamten ist diese nicht erforderlich.
- Bescheinigung eines Ingenieurs nach dem G. 4014/2011, dass er die Immobilie bzw. das Grundstück besichtigt und keine illegale Bauten festgestellt hat
- Steuernummer
- Pass
- Bescheinigung der sog. „parastasi“ (Vertretungsgebühr) der Anwälte
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Entrichtung der angefallenen Grunderwerbssteuer
(Stand: April 2010. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)