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Handelsrecht

Das Handelsrecht in Griechenland ist ähnlich wie in Deutschland aufgebaut. Dabei hat das europäische Recht selbstverständlich eine wichtige Rolle gespielt, indem Teile des Handelsrechts (wie z.B. das Handelsvertreter- und Vertriebshändlerrecht) im Rahmen der europäischen Gesetzgebung in allen Länder der europäischer Union durch die Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien umgesetzt worden, wobei für nationale Besonderheiten, die entweder von der nationalen Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung formuliert wurden, nur relativ wenig Raum blieb.

Das griechische Handelsrecht wird in diversen Gesetzen geregelt. Es gibt zwar ein Handelsgesetzbuch, dass aber derzeit nur einen kleinen Teil des griechischen Handelsrechts beinhaltet. Dies, weil es sich hierbei um ein Gesetz aus dem Jahre 1835 handelt, während zwischenzeitlich immer speziellere Gesetze erlassen wurden, die Teile des Handelsrechts vom ursprünglichen Handelsgesetzbuch abweichend geregelt haben wodurch das Handelsbuch von 1835 allmählich seine Gültigkeit zum großen Teil verloren hat. Vom Handelsbuch von 1835 sind noch die Regelungen bezüglich des Begriffs der handelsrechtlichen Tätigkeiten, sowie einige Bestimmungen bezüglich des Transportwesens übrig geblieben.

Das griechische Handelsrecht folgt hauptsächlich der Systematik des französischen Handelsrechts, indem zum einen diverse Handlungen als explizit handelsrechtlich vorgesehen werden. Darunter fallen z.B. der Kauf und Verkauf von Sachen bzw. das Angebot von Dienstleistungen, Industriegewerbe, Speditionsgewerbe, Lagergeschäft, Bankgeschäfte, Versicherungsgeschäft usw. Zum anderen, ist ein allgemeiner Begriff des Kaufmanns vorgesehen.

Im griechischen Handelsrecht, wie auch im deutschen, besteht die Möglichkeit der Ausübung einer handelsrechtlichen Tätigkeit durch eine Privatperson, die als solche als Kaufmann angemeldet wird. Zum anderen besteht die Möglichkeit der Ausübung der Tätigkeit durch eine Gesellschaft, die eine Personen- (OHG, KG, stille Gesellschaft) oder eine Kapitalgesellschaft sein kann (AG, GmbH oder IKE – also eine Art flexiblere GmbH ähnlich dem Limited des englischen Rechts). Alle Kaufleute und Gesellschaften müssen beim griechischen Handelsregister („GEMI“) angemeldet werden, während mit der Ausstellung einer Steuernummer die Tätigkeit ebenfalls beim Finanzamt bzw. den Steuerbehörden gegenüber angemeldet wird. Für alle Kaufleute bzw. Geschäftsführer bzw. Mitglieder des Verwaltungsrats, sowie für Gesellschafter von Personengesellschaften bzw. GmbHs besteht eine Anmeldepflicht beim Sozialversicherungsträger OAEE.