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Franchise

Als Franchising wird die Technik gemeint, das erfolgreiche Geschäftsmodell eines anderen Unternehmens gegen Zahlung einer Gebühr zu übernehmen und zu verwenden. Das Franchisepaket dass dem Franchisenehmer gewährt wird, umfasst insbesondere die gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte an Warenzeichen, Handelsnamen, Ladenschilder, Gebrauchsmuster, Know-how, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder Patente mit der Nutzungsmöglichkeit zum Zwecke der Weiterveräußerung von Waren oder Dienstleistungen an Endverbraucher.

Der Franchisegeber ist das Unternehmen, das gegen unmittelbare oder mittelbare finanzielle Vergütung dem Franchisenehmer ermöglicht, das Recht auf sein Franchise-System zu betreiben.
Der Franchisenehmer ist das Unternehmen oder die Person, die das Recht vom Franchisegeber erhält, das Franchise-Paket das Letzterer entwickelt hat mit dem Ziel der Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen und der Marke bzw. das Patent bzw. das Waren- und Dienstleistungszeichen des Franchisegebers zu betreiben.
Franchise-Paket oder Package-Deal (Franchising-Paket) ist das Bündel der geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, einschließlich Marken oder Handelsnamen oder Warenzeichen von Geschäften (zB Werbetafeln), Nutzungsmustern, Designs, Patente, und die notwendige Know-how, die vom Franchisegeber an den Franchisenehmer gewährt wird, mit dem Ziel der Vermarktung bestimmter Arten von Waren oder Dienstleistungen.

Für den Franchisegeber stellt Franchise eine Alternative zum Aufbau von Filialen für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen. Mit dem Franchising kann der Franchisegeber die mit einer solchen Investition verbunden Kosten und Haftungen vermeiden, wenn er dies selbst mit eigenen Mitteln entwickeln würde. Auf der anderen Seite, ist der Franchisegeber vom Franchisenehmer abhängig, indem der Franchisenehmer sein eigenes Unternehmen betreibt und er zuständig dafür ist. Daher kann der Franchisegeber nicht den täglichen Betrieb des Unternehmens des Franchisenehmers kontrollieren. Der Erfolg des Franchisegebers ist daher abhängig vom Erfolg des Franchisenehmers.

In Griechenland existiert für Franchise keine bestimmtes Spezialgesetz, sondern der Franchisevertrag unterliegt den jeweils einschlägigen Regeln, wie z.B. dem Gesetz 4072/2012 bezüglich nationaler Marken, G. 1733/1983 bezüglich Patenten, G. 3959/2011 bezüglich Kartellrechts, das Zivilgesetzbuch usw.