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Investitionen im Tourismusbereich in Griechenland – Förderung von 40% auf der Grundlage des Programms “Alternativer Tourismus”

Im Rahmen des Unternehmensprogramms “Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmertätigkeit 2007 – 2013” haben das Wirtschaftsministerium sowie das Ministerium für Kultur und Tourismus die Möglichkeit einer Förderung im Bereich des “Alternativen Tourismus” mit besonders attraktiven Unternehmensbedingungen vorgesehen. Die Tätigkeit “Alternativer Tourismus” wird auf der Grundlage der Verordnung 1998/2006 vom 15.12.2006 im Hinblick auf die Anwendung der Art. 87 und 88 des Abkommens für De-Minimis-Beihilfen umgesetzt. Es handelt sich hierbei insbesondere um Programme, welche auf die Förderung von entsprechenden unternehmerischen Tätigkeiten zum Zwecke der Differenzierung und der Bereicherung des griechischen Tourismusproduktes durch die Verwertung der alternativen und / oder besonderen Tourismusformen abzielen.

Der alternative Tourismus umfasst die Gesamtheit der touristischen Dienstleistungen, die sich analog zu den speziellen Bedürfnissen, Vorlieben und Motivationen der Touristen herauskristallisieren, an ein qualifiziertes Publikum gerichtet sind, die Prinzipien des nachhaltigen Wachstums befolgen und zur Entschärfung der saisonal bedingten touristischen Nachfrage beitragen. Gemäß dem einschlägigen Ministerialbeschluss hat die Aktion “Alternativer Tourismus“ das Ziel, die Investitionsvorhaben in folgenden generellen Kategorien zu stärken:

Das Gesetz listet speziell die steuerlichen Kennzahlen der Aktivitäten (K.A.D.) auf, die auf Basis seiner entsprechenden Erklärungen an die Finanzbehörden ein Unternehmen ausüben muss, damit es im Rahmen dieses Programms als “förderfähig” eingestuft werden kann.

Voraussetzungen für die Förderung von Tourismus-Investitionen in Griechenland

Beschränkungen hinsichtlich der rechtlichen Form bestehen nicht, folglich können Anträge im Rahmen des Förderprogramms dieses Gesetzes sowohl von natürlichen Personen (Gewerbetreibende / Unternehmer) als auch durch juristische Personen – Handelsunternehmen jedweder rechtlichen Form eingereicht werden. Voraussetzung ist natürlich ein rechtmäßiger Betrieb gemäß den geltenden Vorschriften, sowie die Zugehörigkeit zu wenigstens einer der oben genannten Kategorien (K.A.D.). Ferner ist erforderlich, dass die entsprechende Aktivität auf der Grundlage der entsprechenden steuerlichen Kategorie (K.A.D.) vor dem 01.01.2010 aufgenommen worden ist.

Budget / Etat für jedes einzureichende Angebot, sprich die Investitionsausgaben, müssen mindestens 10.000 € und höchstens 400.000 € betragen. Der Anteil der öffentlichen Förderung ist auf 40% festgelegt, während für Investitionsvorhaben, die auf Inseln mit weniger als 3.100 Einwohnern realisiert werden, ein Aufschlag von 5% gewährt wird.

Gemäß dem Ministerialbeschluss kann das Budget der Investition folgendermaßen unterteilt werden:

AusgabenkategorieMax. förderfähiger Prozentsatz im Etat der Investition
1.Beschaffung von Equipmentbis zu 100%
2.Gebäude – Gestaltung von Räumlichkeiten und Sonder- und Hilfsanlagenbis zu 60%
3.Präsentation – Promotionbis zu 25%
4.Beraterhonorare (Ausarbeitung eines  Investitionsplans, Betreuung und beratende Unterstützung usw.)bis zu 5%
5.Sonstige Ausgaben (Transfer von Know-how, Erwerb von Rechten, Integration von Modellen usw.)6%

Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zum 15.02.2012 ihre Investitionsvorschläge zur Aufnahme in das vorgenannte Förderprogramm elektronisch unter www.ependyseis.gr/mis einzureichen.

(Stand: februar 2012. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)