KPAG • Rechtsanwälte

=”content”>Subventionen in Griechenland nach dem neuen Investitionsgesetz 3908/2011

Das neue Investitionsgesetz sieht im Vergleich zu dem früheren Investitionsförderungsgesetz 3299/2004 neue Verfahren sowie neue Finanzierungs- und Förderungsmittel vor. Wesentliche Merkmale dieses Gesetzes sind in erster Line Transparenz, Effizienz und Beschleunigung.

Insbesondere zeichnet sich das Gesetz durch folgende Besonderheiten aus:

Investitionskategorien

1. Generelle Unternehmen

2. Zusammenarbeit mit der Peripherie

3. Technologisches Wachstum

4. Junge Unternehmerschaft

5. Große Investitionspläne

6. Vollendete mehrjährige Investitionspläne

7. Pläne zur Synergie und Vernetzung (sog. Clustering)

Formen der Förderungen

  1. Steuerbefreiungen von 8 bis 10 Jahren
  2. Subventionen
  3. Förderung von Leasingverträgen
  4. günstige Darlehen vom ETEAN

Das neue griechische Investitionsgesetz 3908/2011 in der Praxis

Die zweite Phase des Verfahrens zur Einreichung von Investitionsplänen im Rahmen des neuen Investitionsgesetzes begann am 01.10.2011 und endete zum 31.10.2011.

Gegenstand derartiger Anträge sind die Gewährung von Subventionen, Steuerbefreiungen, Förderungen von Leasingraten sowie die Vergabe einer Finanzierung durch die Unternehmerkasse E.T.E.AN. Für bestimmte Großinvestitionen der sog. Generellen Kategorie kann ein Antrag jederzeit und über das gesamte Jahr hinweg eingereicht werden.

Anträge, die während der ersten Phase der Anwendung des Gesetzes im Mai dieses Jahres eingereicht wurden, befinden sich bereits im Endstadium des Verfahrens. Die Gesamtheit der bei den zuständigen Stellen des Ministeriums in Athen und Thessaloniki eingereichten Anträge wurden bereits bewertet und bereits in 63 Fällen mit einem Gesamtbudget von 402.015.74 € und mit der Schaffung von 497 Arbeitsplätzen genehmigt.

Alle Investoren, die bereits einen Antrag eingereicht haben, können den Verlauf des Antrages auf der Website des Ministeriums www.ependyseis.gr bis hin zur endgültigen Bewertung verfolgen.

Das neue Gesetzeswerk gewährleistet Transparenz, Effizienz, Gegenständlichkeit und Beschleunigung der vorgesehenen Verfahren. Zum ersten Mal wird zudem den Investoren die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 6 Monaten ab Einreichung ihres Antrages die Ergebnisse der Bewertung ihrer Anträge, die Höhe der staatlichen Förderung bei Eingliederung und Bescheidung des Antrages sowie den Zeitpunkt der Zahlung der Förderungsgelder zu erfahren.

Zu verzeichnen ist an dieser Stelle, dass die Bewertung der Investitionspläne der ersten Phase fristgerecht, sprich gemäß den gesetzlichen Vorgaben, und unter Einhaltung von Transparenz und beschleunigten Verfahren vollendet wurde.

Die nächste Einreichungsfrist beginnt im kommenden April.

(Stand 2011. Alle Angaben ohne Gewähr.)