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Zwangsräumung in Griechenland ohne Räumungsklage

Seit April 2012 können in Griechenland unter bestimmten Umständen Zwangsräumungen und Mietforderungen in einem beschleunigten Verfahren durchgesetzt werden.

In Griechenland können säumige Mieter unter bestimmten Voraussetzungen fortan im "Express-Verfahren" und ohne Gerichtsverhandlung aus dem Mietobjekt entfernt werden, wobei der Eigentümer der Immobilie in dem selben Verfahren auch anhängige Mietzahlungen und Nebenkosten einfordern kann. Im Rahmen dieses beschleunigten Verfahrens ist eine Zwangsräumung innerhalb von etwa 50 Tagen möglich, wogegen eine reguläre Räumungsklage sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen kann.

Die neuen Regelungen zielen auf die Einnahme hunderter Millionen Euro aus überfälligen Mietzahlungen ab und sind in dem neuen Gesetz des Justizministeriums "über den gerechten Prozess" (Artikel 15) enthalten, das seit dem 02 April 2012 zur Anwendung kommt. Konkret traten mit dem N. 4055/2012 Änderungen in der Zivilprozessordnung in Kraft, damit die Entfernung des widerspenstigen (sprich die Zahlung der Miete verweigernden) Mieters ohne Durchführung einer zeit- und kostenintensiven Gerichtsverhandlung erreicht werden kann.

Herausgabe des Mietobjekts und Einforderung ausstehender Zahlungen

Die Räumung wird mit dem gerichtlichen Erlass einer Verfügung zur Herausgabe des Mietobjekts angeordnet. Zusätzlich wird mit der selben gerichtlichen Verfügung der säumige Mieter zur Begleichung nicht nur der ausstehenden Mieten, aber auch der anhängigen Nebenkosten sowie eventueller unbeglichener Rechnungen gemeinnütziger Träger (Strom, Wasser usw.) aufgefordert. In Bezug auf letzteres schreitet das Gericht ein, sofern die Verbindlichkeit durch Unterlagen nachgewiesen wird. Auch im Rahmen des beschleunigten Räumungsverfahrens bleibt dem Mieter selbstverständlich die Möglichkeit erhalten, sich zu verteidigen.

Um die anhängigen Mietzahlungen einfordern zu können, muss der Eigentümer der Immobilie dem Mieter parallel ein entsprechendes außergerichtliches Schreiben zustellen und den Gerichten die notwendigen Unterlagen einreichen. Der Mieter schuldet, innerhalb von 15 Tagen die Mietzahlungen zu entrichten, damit von der Justiz keine Verfügung zur Herausgabe der Nutzung des Mietobjekts erlassen wird.

Schätzungen zufolge werden sich in Griechenland allein für das Jahr 2012 die anhängigen Mietzahlen auf insgesamt über 1 Milliarde Euro summieren.


2 Antworten zu “Zwangsräumung in Griechenland ohne Räumungsklage”

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  2. Manuela sagt:

    Zwei Möglichkeiten stehen Eigentümern von Häusern in Griechenland zur Verfügung, die einen Mieter aus dem Haus haben möchten. Entweder der reguläre Weg, der sich hinziehen kann, oder den „Express-Weg“. Der Expressweg geht umgehend. Der säumige Mietzahler muß umgehend das Haus räumen und bekommt Mietkosten und Nebenkosten aufgebrummt. Ungeachtet des Express-Verfahrens ist es für den Mieter möglich Klage einzureichen. Liegen Verbindlichkeiten schreitet das Gericht ein. Außergerichtlich muß hierzu dem Mieter ein Schreiben zugestellt werden, indem die Mahnung erfolgt.

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