
Es handelt sich um folgende Programme:
- "Verbesserung von Kleinst-und bereits bestehenden Kleinunternehmen“
- "Förderung von touristischen Unternehmen zur Modernisierung dieser sowie zur qualitativen Heraufstufung der zu erbringenden Dienstleistungen“
- Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen“
- "Start-up - Unternehmen"
1. Heraufstufung von Kleinst-und bereits bestehenden Kleinunternehmen
Ziel des Programms ist die Heraufstufung des finanziellen Organisationsniveau und Betriebs der kleinen und mittleren Unternehmen in den acht strategischen, inländischen Bereichen, sodass diese ihre wettbewerbsfähige Vorteile verwerten können und ihre Position in den nationalen sowie internationalen Märkten verbessern.Die vorrangigen Strategiebereiche sind folgende:
- Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie
- Kultur – und Kreativwirtschaft
- Materiale / Konstruktionen
- Logistikkette
- Energie
- Umwelt
- Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT)
- Gesundheit
Förderungsregelung – Projektbudget
Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget in Höhe von 15.000 € bis 200.000 € gefördert (zuschussfähiges Budget). Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung. Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgaben gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens von einer Bank oder einem anderen Bankinstitut innerhalb der EU.Projektdauer
Die Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte wird auf 24 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses festgelegt.Förderfähige Unternehmen – Teilnahmevoraussetzungen
Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind: Bereits bestehende Klein-und Kleinstunternehmen, wie diese in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission bestimmt werden, und sich ausschließlich in den acht (8) vorrangigen Strategiebereichen des Programms EPAnEK (Operationelles Programm „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation“ – ausgenommen des Tourismusbereichs) betätigen: Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie, Logistikkette, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Materiale – Konstruktionen, Kultur-und Kreativwirtschaft. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die nicht vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung gefördert werden, sowie Tätigkeiten in Bezug auf das Gaststättengewerbe, den Einzelhandel und den Tourismus. Die förderfähigen Kategorien unternehmerischer Tätigkeiten, die einen Zuschuss im Rahmen der vorliegenden Vorveröffentlichung erhalten sollen, werden in der diesbezüglichen Ausschreibung festgesetzt.Die wesentlichen Teilnahmevoraussetzungen der Unternehmen, die einen Investitionsantrag einreichen möchten, sind folgende:
- Tätigkeit innerhalb des griechischen Raums und Umsetzung der Investition in einer bestimmten Region
- Betrieb ausschließlich unter den folgenden Gesellschaftsformen: Geschäfts-oder Handelsunternehmen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und Private Kapitalgesellschaft IKE) sowie Personengesellschaften
- Sich nicht im Konkursverfahren, in Liquidation oder unter Zwangsverwaltung befinden
- Keine Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des staatlichen Beihilferechts
- Keine anhängende Rückforderung eines Zuschusses zu Lasten des Unternehmens
- Die Verfügung über oder die Haftung zur Errichtung der geeigneten Infrastrukturen zum Zweck der Minderung von Zugangshindernissen für Menschen mit Behinderungen, wo dies notwendig und erforderlich ist. Die entsprechenden Einrichtungen umfassen sowohl Gebäudeinfrastrukturen als auch elektronische Anwendungen für Kunden (z.B. Websites und weitere, elektronische Anwendungen wie elektronische Auskunftstellen usw.).
- Einreichung von einem Investitionsantrag je Steuernummer
- Der Gesamtbetrag der vergangenen, vom Unternehmen erhaltenen Zuschüsse von geringfügiger Bedeutung, einschließlich der Förderung von dieser Aktion muss sich nicht über 200.000 Euro belaufen (oder 100.000 Euro für den Transportbereich) innerhalb von einem dreijährigen Zeitraum (laufendes Geschäftsjahr und die beiden Geschäftsjahre zuvor) vor dem Einordnungsdatum des Antrags.
Förderfähige Kosten
- Modernisierung und qualitative Ausbesserung von Gebäudeeinrichtungen und anderen Infrastrukturen
- Vereinfachung / Automatisierung von betrieblichen und produktiven Tätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung und der Einführung oder/und Zunahme der Nutzung von IKT
- Neugestaltung und Zertifizierung von Funktionen und Produkten der Unternehmen durch technische Organisationsinnovation, Restrukturierungsmaßnahmen, Neufestsetzung des Produkts /Dienstleistung durch Verwertung von Designmethoden
- Erwerb von Fachkenntnissen in Bezug auf neue Produkte und Dienstleistungen durch Beteiligung an Messen, Konferenzen u.a.
- Verlagerung an bereits bestehenden Industriegebieten, Unternehmens-/Technologieparks
- Vergütungen für Dienstleistungen Dritter
Einreichung – Bewertungsverfahren – Einordnung
Für die Finanzierung durch das vorliegende Programm wird die Einreichung zur Bewertung eines Unternehmensvorhabens auf Basis des in der Programmausschreibung festzulegenden Verfahrens benötigt. Die ausführlichen Teilnahmevoraussetzungen, die notwendigen Dokumente, die Einreichungsweise der Anträge, das Überprüfungs-und Bewertungsverfahren der Anträge, die Bewertungskriterien, die Verpflichtungen der Berechtigten im Falle der Genehmigung ihres Förderantrags sowie alle weiteren Bedingungen des Programms werden ausführlich in der Übersicht des Programms beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Überprüfung und Bewertung der Anträge strenge Datenabgleiche erfolgen werden, sodass die Genauigkeit der in den Investitionsvorhaben beinhalteten Daten verifiziert und etwaige Betrugsvorfälle zu Lasten des EU-Haushalts vermieden werden können.2. Förderung von Tourismusunternehmen zur Modernisierung dieser und zur qualitativen Heraufstufung der erbringenden Dienstleistungen
Ziel: Die Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Bereicherung der erzeugten Produkte und erbringenden Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinst-und Kleinunternehmen im vorrangigen Strategiesektor des Tourismus, sodass diese ihre Position im inländischen und internationalen Tourismusmarkt verbessern können. Umsetzungsträger: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus, (Spezielle Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation) und eine zwischengeschaltete Stelle Berechtigte: Bereits bestehende Kleinst-und Kleinunternehmen, die sich ausschließlich im Strategiebereich des Tourismus betätigen. Förderungsbudget: 15.000€ bis 150.000 € Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung.Förderfähige Tätigkeiten
- Modernisierung und qualitative Ausbesserung der Gebäudeeinrichtungen sowie anderer Infrastrukturen
- Maßnahmen zur Energie-und Wassereinsparung
- Maßnahmen zur Bereicherung des angebotenen Produkts durch neue Dienstleistungen (Erweiterung der alternativen Formen, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen usw.)
- Zertifizierungen von Infrastrukturen und Dienstleistungen
- Promotion – Förderung der Unternehmen für Zielmärkte
- Vergütungen Dritter
- Lohnkosten für das bereits vorhandene oder neueingestellte Personal
Insbesondere:
- Arbeitslose Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren und vor ihrer Antragseinreichung als arbeitslos in die Arbeitslosenregister der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind,
- Natürliche Personen – Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren sind, eine Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets ausüben und kein Lohnarbeitsverhältnis haben.
Förderungsbudget: 5.000 bis 25.000 € (100% Förderung )
Zuschussfähige Berufstätigkeiten: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Geologen, Forstwissenschaftler, Ozeanographen, Designer, Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Reiseleiter, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN:
Die im Rahmen der Investitionsanträge förderfähigen Berechtigten müssen insgesamt folgende Punkte erfüllen: Sie müssen Hochschulabsolventen (Universitäten / Hochschulen) aus Griechenland oder dem Ausland sein (anerkannt durch die Organisation D.O.A.T.A.P. zur Anerkennung von akademischen Titeln),- Sie sind vor dem 1.1.1991 geboren,
- Sie beschäftigen sich oder werden sich beruflich mit einer Tätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets beschäftigen,
- Jede förderfähige, natürliche Person kann jeweils einen Investitionsantrag einreichen,
- Ihre Berufstätigkeit muss sich auf die förderfähigen Tätigkeitskategorien während der gesamten Investitionsdauer beziehen,
- Sie müssen kein Einkommen aus einer anderen Berufstätigkeit aufweisen,
- Der Gesamtbetrag der Förderungen von geringfügiger Bedeutung einschließlich des Zuschusses aus dieser Aktion beläuft sich nicht über 200.000 Euro (oder 100.000 Euro für den Transportbereich) innerhalb eines dreijährigen Zeitraums (laufendes Geschäftsjahr und die beiden Geschäftsjahre zuvor) vor dem Einordnungsdatum des Antrags.
Förderungsbudget – Förderbetrag – Anzahlung
Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget / Investitionshöhe (Förderungsbudget) von 5.000 bis 25.000 € gefördert. Der Förderanteil der Investitionsvorhaben wird auf 100% des Gesamtbudgets der Investition festgelegt. Es besteht die Möglichkeit zur Anzahlungsleistung von bis zu 40% der anfallenden öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Bankinstitut in Griechenland.Die förderfähigen Kosten beziehen sich auf:
- die notwendige, berufliche Produktionsausrüstung zu einem Anteil von 40% des Gesamtbudgets des Vorhabens (ausgenommen der Kosten bezüglich des neuen Arbeitsplatzes),
- die Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen der Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Abgaben Dritter wie z.B. DEI, OTE, EYDAP, Erdgas, Geschäftsmobiltelefone),
- Aufnahmekosten für Technologiezentren (Verwaltungs-und Sekretariatsunterstützung, Nutzung der Ausrüstung, spezialisierte Beratungsdienstleistungen – Marktanalyse, rechtliche und buchhalterische Angelegenheiten, Entwicklung eines Business – Plans, HR-Themen, spezialisierte Ausbildungsleistungen, Vernetzungstätigkeiten zur Unterstützung der Unternehmensgruppen, der Koordinierung und Bewertung der Umsetzung u.a.),
- Promotions-und Vernetzungskosten,
- Lohnkosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
- Allgemeine Ausstattung (Büros, Möbel u.a.),
- Zugangsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
- Vergütungen Dritter.
4. Start up Unternehmen
Ziel: Die Entwicklung eines gesunden Start up – Unternehmergeistes, der unmittelbar mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zusammenhängen wird. Aus diesem Grund zielt das entsprechende Programm auf:- die Gründung von neuen, nachhaltigen Kleinst-und Kleinunternehmen mit Schwerpunkt auf innovative Projekte, sowie
- die Förderung der Arbeitsbeschäftigung durch Einstellung von mindestens einer Person ab.
- als arbeitslos in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind, oder
- eine Berufstätigkeit ohne ein Lohnverhältnis ausüben.
Förderbudget: Bis 60.000 € (100% Förderung)
Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut in Griechenland. Förderfähige Tätigkeiten: Die förderfähigen Tätigkeiten beziehen sich auf die nachstehenden Schwerpunktbereiche:- Agrarnahrungsmittelsektor
- Energie
- Kultur-und Kreativwirtschaft
- Logistikkette
- Umwelt
- Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT)
- Gesundheit – Arzneimittel
- Materiale – Konstruktionen.
Förderfähige Kosten:
- Die notwendige, berufliche Produktionsausrüstung zu einem Anteil von 40% des Gesamtbudgets des Vorhabens (ausgenommen der Kosten der Jahresarbeitseinheit JAE),
- Die Betriebskosten der Tätigkeiten (Mietzinsen der Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Abgaben Dritter wie z.B. DEI, OTE, EYDAP, Erdgas, Geschäftsmobiltelefone),
- Aufnahmekosten für Technologiezentren (Verwaltungs-und Sekretariatsunterstützung, Nutzung der Ausrüstung, spezialisierte Beratungsdienstleistungen – Marktanalyse, rechtliche und buchhalterische Angelegenheiten, Entwicklung eines Business – Plans, HR-Themen, spezialisierte Ausbildungsleistungen, Vernetzungstätigkeiten zur Unterstützung der Unternehmensgruppen, der Koordinierung und Bewertung der Umsetzung u.a.),
- Promotions-und Vernetzungskosten
- Lohnkosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
- Allgemeine Ausstattung (Büros, Möbel u.a.),
- Zugangsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
- Vergütungen Dritter.
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