Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Hohe Exportsteigerung für griechisches Obst und Gemüse in 2016

Publiziert am 3.Juni.2016 von Abraam Kosmidis
Exportsteigerung Obst und GemüseEinen beachtlichen Aufschwung verzeichnen die griechischen Exporte von frischem Obst und Gemüse im ersten Quartal 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Auch für den Rest des Jahres sind die Prognosen besonders günstig. Den letzten Kennzahlen des griechischen statistischen Amtes ELSTAT zufolge, verarbeitet vom Verband Griechischer Unternehmen für die Ausfuhr und den Transport von Obst, Gemüse und Säften „INCOFRUIT – HELLAS“, erhöhten sich die Exporte um 37,8%, und erreichte damit ein Volumen von 241,226 Mil. Euro. Einer diesbezüglichen Mitteilung des Verbandes zufolge ist ein erheblicher Anstieg der Exporte von frischem Obst und Gemüse bis Ende des Jahres zu erwarten, die schätzungsmäßig einen Umfang von mehr 1,5 Mio. Tonnen erreichen sollen.

Gemüseexport

In diesem Quartal ist das Ausfuhrvolumen von Gemüse im Vergleich zum letzten Jahr um 31,4% angestiegen, mit einem Gesamtumfang von 66.976 Tonnen, und der Wert beläuft sich durch eine Zunahme von 21,2 % auf über 54 Mio. Euro.

Obstexport

Beim Obstexport verzeichnete sich ein enormer Anstieg des Ausfuhrvolumens um 39%, welcher sich in einem Ausfuhrvolumen von über 187 Mio. Euro bzw. 383.568 Tonnen niederschlägt.

Einfuhren

Der Gemüseimport zeigt zugleich eine Abnahme des Einfuhrvolumens um 13% der Masse und 7,4% des Umsatzes, wobei jedoch eine Zunahme des Einfuhrvolumens für Obst entsprechend um 7,4% und 12,2% festzustellen ist. Wie auch der Sonderberater des Verbandes, Herr Polychronakis, anmerkte, wird seitens der EU die einjährige Verlängerung der Fördermaßnahmen (Ablauf am 30. Juni 2016) für Erzeuger von Obst und Gemüse, welche am stärksten vom russischen Einfuhrverbot betroffen sind, sowie eine umgehende Verbesserung des Rücknahmesystems gefordert.
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TTIP Abkommen und rechtliche Auswirkungen

Publiziert am 24.Mai.2016 von itrust

TTIP Griechenland: Das TTIP-Abkommen soll im Rahmen seiner Regelung und nach den bekannt gewordenen Informationen einen Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten durch private Schiedsgerichte vorsehen.

TTIP rechtliche Auswirkungen

Durch diese Schiedsgerichte sollen der Investitionsschutz optimiert und etwaige Rechtsstreitigkeiten unabhängig von staatlichen Gerichten schneller abgewickelt werden. Dass dieser Mechanismus jetzt aber mit Hochdruck im Rahmen der Verhandlungen für den Abschluss des TTIP-Abkommens geschaffen werden soll, hat viele Fragen aufgeworfen und auch Anlass zu Kritik gegeben.

TTIP gegen die Souveränität des Staates?

Ein erster Kritikpunkt hat mit einem möglichen Angriff auf die Souveränität der Staaten und auch mit der Vereinbarkeit der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu tun. Europäische Länder sind, insbesondere wegen ihrer langen Geschichte und dem Kampf um die Menschenrechte und den Rechtsstaat insoweit sehr sensibel. So wird z.B. befürchtet, dass die Rechtsetzungsbefugnis der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union stark eingeschränkt  werden würde.

Die Tatsache, dass bestimmte Streitfälle nicht im ordentlichen Rechtswesen eines Staates ausgetragen werden, sondern vor einem Schiedsgericht nach dem TTIP, könnte zu einseitigen und begünstigenden Urteilen für Investoren und gegen den Staat führen. Dies könnte zutreffen, da die Schiedsgerichte in der Regel aus 1-3 Schiedsrichtern bestehen, während der Schiedsspruch bindend ist, ohne dass die Möglichkeit einer Berufungs- bzw. Revisionsinstanz bestünde. Das Verfahren wäre somit einer staatlicher Prüfung entzogen, mithin die Sicherung der Rechte beider Parteien in einem unabhängigen Verfahren nicht mehr genügend gewährleistet.

Was zeigen andere Freihandelsabkommen?

Die bisherige Erfahrung des NAFTA-Abkommens zwischen USA, Kanada und Mexiko zeigt, dass die Chancen eines Investors in einem Rechtsstreit zu obsiegen, im Rahmen eines solchen Gerichtsverfahrens außerhalb der ordentlichen staatlichen Gerichtsbarkeit deutlich höher sind.

Die Unabhängigkeit solcher Schiedsgerichte wird deshalb stark in Frage gestellt. Nach den bisherigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA wurde bislang noch nicht genügend geklärt, wie das Verfahren zur Ernennung der Schiedsrichter gestaltet werden soll, damit die Objektivität und unabhängige Besetzung solcher Schiedsgerichte gewährleistet ist.

USA drängen auf schnellen Abschluss

Von verschiedenen Seiten wird ferner kritisiert, dass insbesondere die USA auf einen schnellen Abschluss der Verhandlungen bzw. Abschluss des TTIP-Abkommens drängt.  Kritiker vermuten deshalb, dass im Rahmen der Regelungen über die Gerichtsbarkeit bzw. Streitbeilegung der Zweck verfolgt wird, Klagen gegen Investmentfunds insbesondere bezüglich der angebotenen Finanzprodukte vor den ordentlichen Gerichten auszuschließen. Solche Funds stammen insbesondere aus den USA, wobei es fraglich ist, wie europäische Gerichte ihre Produkte bzw. ihre Geschäftsmodelle bewerten würden, sollte es zu Streitigkeiten zwischen den Funds und europäische Staaten kommen.

Kritiker befürchten überdies, dass das Drängen der USA auf einen schnellen Abschluss des TTIP Abkommens, Schadenersatzklagen gegen US – Funds wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Finanzprodukten zuvorgekommen werden soll. Ein solches Beispiel stellt die Klage der Stadt Pforzheim gegen JP Morgan dar, mit welcher die Stadt Pforzheim Schadensersatz i.H.v. 57 Millionen Euro wegen Verletzung von Beratungs.- und Aufklärungspflichten forderte, die zu einem Schaden (Verluste aus Zinsderivatgeschäften) der Stadt Pforzheim geführt hatten. Zwar wurde zwischen den Parteien letztendlich ein Vergleich geschlossen, die Kritiker geben jedoch zu bedenken, was bei einem entsprechenden Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen des TTIP-Abkommens herausgekommen wäre, wenn das Verfahren nicht vor den ordentlichen staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht nach den Vorstellungen der Parteien im TTIP-Abkommen durchgeführt worden wäre.

Es bleibt deshalb abzuwarten wie das TTIP Abkommen im Hinblick auf Behandlung von und die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten ausgestaltet wird und mit welchen Auswirkungen dies dann verbunden sein wird.


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Zahlen, Fakten und Kosten der überladenen griechischen öffentlichen Verwaltung im Vergleich zur Privatwirtschaft

Publiziert am 16.Mai.2016 von itrust
Der griechische Staat zahlt höhere Bruttogehälter als der Privatsektor. 20 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt lägen diese, unterstreicht der Griechische Industrieverband SEV in seinem wöchentlichen Bericht. Griechische Verwaltung KPAG Darüber hinaus beschäftigt der griechische Staat in seinem öffentlichen Sektor doppelt so viele Lohnarbeiter (16%), als im EU-Durchschnitt (8%). Für den privaten Sektor ist es daher ärgerlich, zur Deckung der Kosten des überbordenden und kostspieligen Personals des öffentlichen Sektors herangezogen zu werden.

Verwaltungsmodell nicht mehr tragfähig

Löhne öffensichtlicher Sektor GriechenlandDie Bezüge des Staats- und Regierungspersonals belaufen sich in Griechenland auf 12,2% des BIP, während diese in der EU-28 bei 10,2 % liegen, und das im Verhältnis zum Ausland für qualitativ geringwertigere Leistungen. Dieses Modell kann künftig nicht als funktionsfähig und nachhaltig gelten und bedarf einer umgehenden Anpassung. Der Staat muss seine Produktivität steigern und die Lohnkosten senken. Im Prinzip wirtschaftet der griechische Staat auch heute über seine Verhältnisse und der Produktivität der griechischen Privatwirtschaft. Eine Tatsache, die Mittel, Investitionen und Arbeitsplätze des Privatsektors in sinnloser Weise verbraucht und die griechische Wirtschaft mit niedrigen Wachstumsraten und hoher Arbeitslosigkeit geiselt.

Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Der griechische öffentliche Sektor wuchs seit dem Beitritt des Landes zur Eurozone (2002) übermäßig und dehnte sich bis zum Anbruch der globalen Finanzkrise 2007-2009 konstant aus. Erst mit Beantragung der Hilfsmaßnahmen ab 2010 änderte sich zum Teil etwas an dieser Entwicklung, wobei sich die Modifikationen an der Haushaltsplanung im Zeitraum 2010-2015 überwiegend auf den kontinuierlichen Anstieg der Steuerbelastung beschränkten. Dies erfolgte sogar während einer extremen Rezessionsphase bzw. in der wirtschaftlichen Depression des Landes, welche insbesondere durch die steigende Steuerbelastung verursacht und beschleunigt worden ist. Dabei wurden die Steuerhöhungen wegen des Schwundes der Leistungsfähigkeit immer uneffizienter, was dazu führte, dass trotz immer höherer Steuern die Steuereinnahmen zurückgingen. Die Einnahmen der Regierung erreichten im Jahr 2015 einen Stand von 84,7 Mrd. Euro, mit einer Zunahme von 9,3% des BIP seit 2009, dem Jahr der Haushaltsentgleisung, der Auflösung des Steuereinzugsmechanismus und der Zuspitzung der globalen Finanzkrise.

Kein neues Problem

Es ist ferner anzumerken, dass der Niedergang der griechischen Haushaltspolitik mit den großzügigen „Sozialpaketen“ bereits im Zeitraum 2002-2003 mit den kreditfinanzierten gewaltigen Infrastrukturprojekten begonnen hatte. Dies geschah seinerzeit auch im Hinblick  auf die Olympischen Spiele von 2004. Ferner erwiesen sich die nachfolgenden Regierungen als unfähig, das durch die unkontrollierten Einstellungen im öffentlichen Sektor wachsende Defizit in den Griff zu bekommen. Das charakteristische Merkmal der Primärausgaben der öffentlichen Hand in der Zeit nach der Euroeinführung ist der Anstieg der Personalausgaben, der sich von 10,6% des BIP im Jahr 2003 auf 11,3% in 2004 und 13,1% in 2009 sprunghaft erhöht hat. Trotz der erfolgten Anpassung haben sich die Ausgaben im Jahr 2015 geringfügig auf 12,2% des BIP verringert, weit höher als im Jahr 2004. Zwischen 2000 und 2008 hat sich die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Sektor um 19,1% erhöht, während im Privatsektor eine Zunahme von lediglich 10,5% erzielt worden ist. Im Zeitraum 2003-2009 stieg die Beschäftigung im weiter gefassten öffentlichen Sektor um 1,3% pro Jahr an, während die Bezüge der Arbeitnehmer um 2,2% pro Jahr stiegen. In der Gesamtwirtschaft erhöhten sich die Bezüge der Beschäftigten um 1% pro Jahr, wodurch sich die Autonomie des öffentlichen Sektors über jedweder wirtschaftspolitischen Vernunft und Wirtschaftsverhältnissen hinaus deutlich kennzeichnet.

Ungleichgewicht im öffentlichen und privaten Sektor

Durch die Umsetzung der Finanzierungsvereinbarungen seit 2010 bis einschließlich heute hat sich die Anzahl des Personals im öffentlichen Sektor um 24% und der durchschnittliche Nettomonatsgehalt um ca. 14,6% verringert. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Neueinstellungen auf ca. 70.000, während ca. 200.000 Beamte aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden sind, vorwiegend wegen Versetzung in den Ruhestand.  Demgegenüber sank der durchschnittliche Nettomonatsgehalt in der Gesamtwirtschaft um 17,9% und die Anzahl der Beschäftigten um -20,9%, hier vorwiegend wegen Entlassungen. Niedrige Löhne privater Sektor Griechenland Insbesondere verringerte sich die Zahl der Beschäftigten in Griechenland von 4.585.000 im Jahr 2009 auf 3.535.000 im Jahr 2013. Seither hat sich die Beschäftigtenzahl lediglich geringfügig auf 3.626.000 (2015) erhöht, während die Arbeitslosenzahlen von 456.000 im Jahr 2009 auf 1.328.000 im Jahr 2013 eine dramatische Erhöhung aufweisen. Die durchschnittlichen Nettomonatsbezüge im öffentlichen Sektor belaufen sich heute auf 1.050 €, während diese im Privatsektor kaum über 780,- € liegen. 2015 war das erste Jahr, in dem eine Erhöhung um 1,5% im öffentlichen Sektor verzeichnet wurde, während die Gehaltsentwicklung im Privatsektor Negativwerte erreichte (-1,1%) – so, wie dies auch im Jahr 2014 der Fall war (-1,3%). Aus den zur EU-28 vergleichbaren, volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach Wirtschaftsbereichen ergibt sich, dass die Durchschnittsbezüge der Bediensteten im engen öffentlichen Sektor (Bereich der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung ohne das Erziehungs-und Gesundheitswesen) höher als die Bezüge des privaten Wirtschaftssektors liegen. In Griechenland ist dies auch der Fall, jedoch in einem viel größeren Ausmaß. Die Durchschnittsgehälter im griechischen öffentlichen Sektor überschreiten die Bezüge des Privatsektors um 19% und um 15% derjenigen in der EU-28, wenn die Arbeitgeberbeiträge nicht berücksichtigt werden (tatsächliche und unterstellte Beiträge, sodass die Sozialversicherungsdefizite gedeckt werden), d.h. bei den Bruttobezügen, und um 46% und 26% entsprechend, einschließlich der Arbeitgeberbeiträge.

Immer noch zu viele Beamte?

In Bezug auf den Beschäftigungsbereich betätigt sich in Griechenland ein Anteil von 16% der Lohnarbeiter im engen öffentlichen Sektor, während sich der entsprechende Anteil in der EU-28 auf nur 8% beläuft. Im Rahmen der von den Institutionen vorgezogenen Ersatzmaßnahmen in Höhe von 3,6 Mrd. Euro bis 2018 wird Bezug auf Ausgabenkürzungen für Personalbezüge im öffentlichen Dienst genommen. Eine rationale Lösung für dieses enorme Problem wäre eine innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgte Kürzung des Durchschnittsgehalts im öffentlichen Sektor, so dass die Gehälter-Beschäftigungs-Verhältnisse in Griechenland von den entsprechenden Verhältnissen in mitteleuropäischen Ländern nicht abweichen. Keine Ende der Krise mit Steuererhöhungen Wenn diese Lösung umgesetzt wäre, müsste eine jährliche Kürzung des durchschnittlichen Bruttogehalts um -3% oder 565 € und eine Verringerung der durchschnittlichen Beschäftigung um -50% oder eine Entlassung von 180.000 Bediensteten erfolgen. Anderenfalls könnte der Mittelwert durch eine Bereitstellung von 2 Mil. Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft erzielt werden, eine Möglichkeit, die offensichtlich undurchführbar ist und die erhebliche Belastung des Privatsektors aufgrund der übermäßigen Lohnzahlung des überteuerten Staates deutlich erkennen lässt. Jedenfalls gibt es für die Rettung der griechischen Wirtschaft einen anderen Weg als ständige Steuererhöhungen. Dieser liegt in der Senkung der Steuerlast für die Privatwirtschaft bei gleichzeitiger Verringerung des Beamtenapparates. Dies würde Investitionsanreize schaffen, was wiederum zu Arbeitsplätzen und zur Ankurbelung des Konsums etc. führen würde.
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Aktuelle Förderprogramme in Griechenland in der Übersicht

Publiziert am 11.Mai.2016 von itrust

Förderporgramm Griechenland 2016Der griechische Staat fördert unter bestimmten Umständen kleine und mittelständige Unternehmen, Selbständige, Startups und die Tourismusbranche. Wir haben für Sie zusammengefasst, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch hat.

Selbständige Arbeiten von Hochschulabsolventen

Programm zur Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen

Einreichung bis zum 10.05.2016

ZUSCHUSS VON 100%

Wer ist berechtigt?

Arbeitslose Hochschulabsolventen, die bei Antragseinreichung in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsanstalt OAED eingetragen sind. Natürliche Personen – Hochschulabsolventen, die eine Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets ausüben und kein Lohnarbeitsverhältnis haben.

Typische / Förderfähige Bereiche Förderfähige Berufssektoren

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Agronomen, Geologen, Designer, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.

Förderfähige Kosten

➢ Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen, Versicherungsbeiträge, Kosten Dritter wie z.B. Strom-Telefon-und Wasserkosten, Erdgas, geschäftliches Mobiltelefon, Aufenthalt in Gründer-und Technologiezentren) bis zu 60% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Kosten und Vergütungen Dritter bis zu 20% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Promotions-/Werbe- und Vernetzungskosten sowie Ausgaben zur Teilnahme an Messen bis zu 10% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Versicherungsbeiträge des Berechtigten bis zu 30% des gesamten Investitionsbudgets, ➢ Anschaffung von Verbrauchsgütern bis zu 15% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE), ➢ Abschreibungen

Förderfähiges Budget

5.000 € - 25.000 € Förderfähigkeit der Ausgaben Als Zeitpunkt des Beginns der Förderfähigkeit der Kosten wird die Einreichung des Aufnahmeantrags festgesetzt. Zuschuss 100%

Kleine und mittelständische Unternehmen

Aufwertung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den neuen Märkten

EINREICHUNGEN AB DEM 07/04/2016 bis zum 20/05/2016

ZUSCHUSS bis zu 50%

Förderungsberechtigte

Bereits bestehende und neue kleine und mittlere Unternehmen mit Tätigkeit im Bereich der Agrar-Nahrungsmittelwirtschaft, der Industrie der Lebensmittelversorgungskette (Logistics), der Energie, des Gesundheitswesens, der Informatik und Kommunikation im Umweltwesen, der Materiale und Konstruktionen, sowie der Kultur-und Kreativindustrie.

Förderfähige Kosten

➢ Gebäude, Anlagen und Umgebungsfläche ➢ Einrichtungen/Infrastruktur zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung ➢ Mechanische Ausrüstung, Vereinfachung / Automatisierung von Betriebs-und Produktionstätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung ➢ Technologische Aufwertung / Verbesserung durch Einführung oder / und Erhöhung der Verwendung von IKT ➢ Zertifizierung von Systemen, Planung und Standardisierung ➢ Promotion/Werbung und Förderung der Unternehmen ➢ Know – How - Rechte ➢ Technische & beratungsmäßige Unterstützung zur Verbesserung der Organisation und Produktivität der Unternehmen, zur Förderung der Außenorientierung und der innovativen und technologischen Unternehmerschaft ➢ Volle Lohnkosten des bereits vorhandenen oder neueingestellten Personals

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 200.000 € und kann nicht den Umsatz von 2015 überschreiten.

Förderfähigkeit der Ausgaben

Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird der 11. Februar 2016 festgesetzt. Zuschuss Bis 50%
 

Förderung von Startup-Unternehmen

Förderprogramm für Startup-Unternehmen

EINREICHUNGEN bis zum 24/05/2016

ZUSCHUSS VON 100%

Wer ist förderungsberechtigt?

Potenzielle Berechtigte der Tätigkeit zur Gründung eines neuen Unternehmens sind natürliche Personen oder Verbände, die bei Antragseinreichung als arbeitslos in die Arbeitslosenregister der Beschäftigungsanstalt OAED eingetragen sind oder eine Berufstätigkeit ohne ein Lohnarbeitsverhältnis ausüben. Im Falle der Gründung einer Partnerschaft müssen sämtliche Gesellschafter diese Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus müssen sie in folgenden Bereichen tätig sein: Agrarernährungswesen, Industrie der Lebensmittelversorgungskette (Logistics), Energie, Gesundheitswesen, Informatik und Kommunikation im Bereich der Umwelt, Materiale und Konstruktionen sowie in der Kultur-und Kreativwirtschaft.

Förderfähige Kosten

➢ Die notwendige, geschäftliche Produktionsausrüstung bis zu 40% des gesamten Investitionsbudgets. ➢ Die Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen, Versicherungsbeiträge, Kosten Dritter wie z.B. Strom, Telekommunikation, Wasserkosten, Erdgas, geschäftliches Mobiltelefon, Aufenthalt in Gründer-und Technologiezentren) bis zu 60% des gesamten Budgets des Vorhabens. ➢ Promotions/Werbe-und Vernetzungskosten sowie Ausgaben zur Teilnahme an Messen ➢ Abschreibungen von Assets ➢ Anschaffung von Verbrauchsmaterial ➢ Versicherungsbeiträge des Berechtigten (Unternehmer/ Gesellschafter) ➢ Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) ➢ Kosten und Vergütungen Dritter bis zu 8% des gesamten Investitionsbudgets

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 60.000 €. Förderfähigkeit der Kosten Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird das Datum der Einreichung der Offerte festgesetzt. Zuschuss 100%

Förderung von Unternehmen im Bereich Tourismus

Förderung von Tourismusunternehmen zur Modernisierung dieser und zur qualitativen Aufwertung der zu erbringenden Dienstleistungen

EINREICHUNGEN bis zum 17/05/2016 ZUSCHUSS bis 50%

Wer ist förderberechtigt?

Bereits bestehende und neue sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen, die ausschließlich im strategischen Tourismussektor tätig sind (Hotels, Mietunterkünfte, Seetransport, Campingplätze, Zeltlager, Reiseagenturen, Buchungsagenturen, Organisation von Konferenzen und Handelsmessen, Autovermietungen.

Förderfähige Kosten

➢ Gebäude, Anlagen und Umgebungsfläche ➢ Geräte und Ausrüstung ➢ Ausstattung und Einrichtungen zur Energie-und Wassereinsparung ➢ Maßnahmen zur Anreicherung des angebotenen Produktes durch neue Dienstleistungen (Erweiterung auf alternative Tourismusarten, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen usw.). ➢ Zertifizierungen von Qualitäts-und Umweltmanagementsystemen ➢ Tätigkeiten zur Promotion und Förderung der Unternehmen in Zielmärkten ➢ Software und Software-Dienstleistungen ➢ Transportmittel ➢ Studien, Marktrecherchen ➢ Beratervergütungen ➢ Lohnkosten des bereits vorhandenen oder neuen Personals

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 150.000 € und kann nicht den Umsatz von 2015 überschreiten.

Förderfähigkeit der Kosten

Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird der 11. Februar 2016 festgesetzt. Zuschuss Bis 50%
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Freihandelsabkommen: Was ist dran an TTIP, CETA und TISA?

Publiziert am 11.Mai.2016 von itrust
Freihandelsabkommen TTIP CETA Die Europäischen Institutionen streben den Abschluss von diversen Freihandelsabkommen mit wichtigen Weltmärkten und Wachstumsregionen an. Beim Freihandelsabkommen handelt es sich um einen zwischen mehreren Ländern bzw. Länderorganisationen (wie die Europäische Union) abzuschließenden Vertrag, mit dem die Vertragspartner untereinander auf Handelsbarrieren verzichten.

Freihandelsabkommen für mehr Handel?

Handelsbarrieren sind z.B. Zölle, Exportbeschränkungen, Importquoten usw. Diese sollen durch ein Freihandelsabkommen aus dem Weg geschaffen werden. Ferner wird im Rahmen von Freihandelsabkommen beabsichtigt, mögliche staatliche Eingriffe im internationalen Handel einzuschränken, wie z.B. die Beteiligungen an Unternehmungen bzw. Subventionen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass ausgewogene und faire Freihandelsabkommen die Wirtschaft durch den Wegfall von Handelshemmnissen positiv beeinflussen können. Dies können z.B. Einschränkungen sein, welche die unterschiedlichen Standards zwischen den Ländern betreffen, während durch eine Zollunion die Handelskosten deutlich gesenkt werden können. Wie aber sieht es mit den derzeitigen Freihandelsabkommen aus, die von der Europäischen Union verfolgt werden? Im folgenden werden die Abkommen TTIP, CETA und TISA, vorgestellt, die aktuell von der Europäischen Union verhandelt werden:

Das TTIP Abkommen

Beim TTIP (Translatntic Trade and Investment Partnership) handelt es sich um die „Transantlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“, mithin um ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA. Die Vertragsbedingungen sind seit ca. Juni 2013 zwischen die Vertragsparteien ausgehandelt, während der Abschluss des Abkommens voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 abgeschlossen wird. Das Ziel des TTIP ist der Abbau von diversen Handelshemmnissen zwischen den USA und der EU. So soll das Wirtschaftswachstum in den beteiligten Ländern durch Kostensenkung für exportierende Unternehmen in der EU und den USA angekurbelt und das Außenhandelsvolumen vergrößert werden. Ferner sollen durch TTIP Einschränkungen für kommerzielle Dienstleistungen verringert, Investitionssicherheit verbessert und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf allen staatlichen Ebenen deutlich vereinfacht werden. Da es sich bei den USA und Europa um die zwei größten Handelsräume der Welt handelt, dürfte TTIP erhebliche wirtschaftliche und politische Auswirkungen auf den globalen Markt haben.

Was wird an TTIP kritisiert?

Die Verhandlungen dauern seit ca. 3 Jahren an, wobei an dem Abkommen heftige Kritik geübt wird. Globalisierungsgegner zweifeln insbesondere an, dass durch das Abkommen positive wirtschaftliche Effekte erzielt werden. Ferner werden negative Folgen für den Weltmarkt und Länder der Dritten Welt als mögliche befürchtet. Als weiteres Argument steht im Raum, dass das Abkommen nur den Großkonzernen und Kapitalinvestoren und nicht Arbeitnehmer bzw. Verbrauchern diene. Es sein ein Sozialabbau zu befürchten. Neben Zöllen, die sich bereits auf einem relativ niedrigen Niveau befinden, sind es insbesondere die sog. nicht-tarifären Handelshemmnisse wie beispielsweise unterschiedliche technische Anforderungen und Normen an die Beschaffenheit von Produkten, die zu hohen Kosten im transatlantischen Handel führen. Denn Unternehmen müssen in diesem Fall zwei unterschiedliche Produktvarianten produzieren: eine für den europäischen und eine für den amerikanischen Markt. Durch das Abkommen wird insoweit eine Rationalisierung und Vereinfachung angestrebt.

Das CETA-Abkommen

Beim Freihandelsabkommen CETA handelt es sich um das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen), das zwischen Europa und Kanada verhandelt wird. Die Verhandlungen über CETA wurden bereits 2009 unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen und das Abkommen im September 2014 zum Verhandlungsabschluss veröffentlicht. CETA bedarf nur noch der Legitimation durch das europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, sowie der Ratifizierung vom kanadischen Parlament. Zweck des CETA-Abkommens ist, ähnlich wie bei TTIP, der Abbau der Zölle zwischen Europa und Kanada. Normen und Vorschriften sollen gegenseitig anerkannt oder angeglichen werden, was auf verschiedene Sektoren der Wirtschaft eine positive Auswirkung haben soll. Durch CETA sollen u.a. Zölle für Industriegüter abgeschafft werden. Überdies soll für kanadische Unternehmen der Zugang zum europäischen Markt und für europäische Unternehmen zum kanadischen Markt deutlich erleichtert werden. Als weiterer positiver Effekt soll die Senkung der Kosten für Unternehmen bei Exporten ermöglicht werden. Ferner sollen Sektoren wie die Landwirtschaft und Fischerei, der Schutz geistigen Eigentums und Investitionen im Rahmen der CETA zwischen Europa und Kanada deutlich vereinfacht bzw. gestärkt werden. Wie bei TTIP, wird gegen CETA heftige Kritik geübt, da negative Effekte und die Ausnutzung des Abkommens im Rahmen der Globalisierung durch Großkonzerne befürchtet werden. Befürworter sehen andererseits überwiegend die positiven Auswirkungen.

Das TISA- Abkommen

Das „Trade in Services Agreement“ – TISA (Abkommen über den Handel in Dienstleistungen) ist eine Sammlung von Vereinbarungen zwischen 23 Parteien (Europäische Union, USA, Kanada, Japan, Mexiko, Taiwan, Chile, Hong Kong, China, Chile, Costa Rica, Kolumbien, Israel, Island, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Schweiz und der Türkei), mit dem Zweck, Dienstleistungen weltweit zu liberalisieren. Die Verhandlungen zwischen den Parteien sind angelaufen und werden noch einige Zeit dauern. Der Ratifizierungsprozess würde erst nach Paraphierung und Unterzeichnung des Abkommens beginnen. Das TISA-Abkommen betrifft beinahe 160 Dienstleistungssektoren. Darunter fallen z.B. juristische Dienstleistungen durch Anwälte bzw. Notare, technische Dienste, Steuerberatung, Bildungsleistungen u.a. Ziel des TISA-Abkommens ist es, Handelshemmnisse im Dienstleistungssektor zu beseitigen. Mit TISA wird die Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Dienstleister angestrebt. Wie bei TTIP und CETA wird auch hinsichtlich dieses Abkommens Kritik von de Gegnern des Abkommens ausgeübt, z.B. weil eine Reihe an bislang staatlich erbrachten Leistungen privatisiert werden könnten, bzw. eine Globalisierung der Leiharbeit oder die Aushebelung des Datenschutzes befürchtet wird.
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Übernahme von 14 griechischen Flughäfen durch FRAPORT

Publiziert am 11.Februar.2016 von Abraam Kosmidis
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte der Vereinbarung, die den Betrieb von 14 Flughäfen umfasst. Geplant sind umfangreiche Umbauarbeiten, aber die Vereinbarung enthält auch eine Vielzahl von günstigen Regelungen für den Betreiber FRAPORT. FRAPORT FLUGHAEFEN GRIECHENLAND Im Rahmen des Privatisierungsprogramms wurden auch 14 griechische Flughäfen „privatisiert“. Hierzu wurde bereits am 14.12.2015 ein Vertrag zwischen der griechischen Regierung, der Fraport AG und der Slentel Limited über die Nutzungs– und Managementübertragung der 14 griechischen Flughäfen für eine Dauer von 40 Jahren abgeschlossen. Diese Übertragung betrifft die Erneuerung, Instandhaltung, Verwaltung und den Betrieb der 14 Flughäfen. Das aus Fraport und Slentel bestehende Joint Venture ist dabei verpflichtet, innerhalb der ersten 4 Jahre Investitionen in die Infrastruktur i.H.v. ca. 330 Millionen zu tätigen.

Konkret handelt es sich um die folgenden Flughäfen und Umbauten:

  • Flughafen Thessaloniki „Makedonia“: Das Terminal soll um 35.000 qm2 erweitert werden. Ferner wird eine Modernisierung der Flughafengebäude stattfinden. In einem späteren Schritt soll die Erweiterung des Flughafens um ca. 100.000 qm2 erfolgen. Das Fassungsvermögen des Flugzeugparkplatzes wird von 22 auf 28 Flugzeuge erweitert.
  • Corfu: Erweiterung des Flughafens, anfänglich um 2.700 qm2 und später noch weiter. Die Start- und Landebahnen sollen umfangreich renoviert werden.
  • Chania: Installation einer Flugüberwachungsanlage. Ferner wird der Flughafen um ca. 80.000 qm2 erweitert.
  • Zakynthos: Verbesserung der Infrastruktur, zur Verkürzung der Wartezeiten im Terminal. Es wird eine zweite Start- und Landebahn gebaut und die bestehenden um ca. 75 qm2 verbreitert. Dies setzt eine Zwangsenteignung einer Fläche von ca. 250.000 qm2 voraus.
  • Kefalonia: Die Warte- und Aufenthaltsflächen sind zu klein und werden erweitert. Das Hauptgebäude ist sehr alt und wird umfassend renoviert. Es ist ferner eine Verbreiterung der Start- und Landebahn vorgesehen.
  • Aktion: Verbreiterung der Start- und Landebahn um 75 qm2. Das Terminal wird um ca. 4.000 qm2 erweitert.
  • Kavala Flughafen: Erweiterung des Terminals um ca. 5.000 qm2
  • Rhodos: Verbreiterung der Start- und Landebahn, sowie Vergrößerung des Terminals um ca. 11.000 qm2
  • Kos: Aktuell existiert kein Passagierwarteraum, somit Erweiterung des Terminals anfänglich um ca. 18.000 qm2, während noch zwei Erweiterungen notwendig sein werden. Bau einer weiteren Start- und Landebahn, sowie Verbreiterung der bestehenden Bahn um ca. 75 m.
  • Santorini: Verbreiterung der Start- und Landebahn um 75 Meter, sowie Vergrößerung des Terminals um ca. 17.000 qm2. Es werden noch zwei weitere Erweiterungen notwendig sein.
  • Mykonos: Es sind umfassende Renovierungsarbeiten sowohl im Terminal als auch auf der Start- und Landebahn geplant. Eine Erweiterung um ca. 9.000 qm2 ist notwendig.
  • Mytilini: Der Flughafen ist zu klein und entspricht nicht den internationalen Standards, weshalb umfassende Umbauarbeiten durchgeführt werden müssen.
  • Samos: Warteräume für Passagiere sind zu klein und werden deshalb erweitert. Zu der einen bestehenden Start- und Landebahn soll eine weitere hinzukommen, ferner wird ein neues Gepäckmanagementsystem installiert.
  • Skiathos: Verbreiterung des Start- und Landebahn. Überdies ist die Schutzzone am Ende der Flugzeugbahn zu kurz. Es wird damit gerechnet, dass auch der alte Flughafen nochmals in Betrieb genommen wird.

Bestimmungen des Konzessionsvertrages mit FRAPORT

Einheitliche Immobilienbesitz – Steuer ENFIA: Fraport wird von der Entrichtung der ENFIA-Steuer hinsichtlich der ihr zahlreich zur Verfügung stehenden Hektar befreit. Kommunale Gebühren: das Abkommen sieht die Befreiung von kommunalen Gebühren vor. Neue Passagiergebühren: Außer den bereits bestehenden vier Gebühren (der Flughafengebühr „Spatosimo-Steuer“, der Lande-Park-und Überfluggebühr), werden zudem drei weiteren Gebühren eingeführt, und zwar die Beleuchtungsgebühren, sowie die Sicherheits-und Passagiergebühren. Diese Gebühren fließen an den Betreiber FRAPORT. Angesichts der aktuellen Lage muss ein Flughafen bei ca. 850.000 Ankünften pro Jahr mit ca. 1.300.000 Euro Security-Kosten rechnen. Eine Anpassung der Flughäfen an die internationalen Sicherheitsstandards mit einer notwendigen Heraufstufung der Sicherheitsausrüstungen, wie z.B. Sicherheitskontrollen der 4. Generation, HD-Screening, Sprengstoffdetektoren mit teuren Sensoren usw., führt zu weiteren Kosten für die Fluggäste. Darüber hinaus gewährt der Konzessionsvertrag dem Betreiber Autonomie bei der der Festsetzung von Luftfahrtgebühren zu.

Staatliche Entschädigungen

Kompensation für Änderung der Gesetzgebung: Mit der Einführung des Begriffs „ausgleichsfähige Änderung der Gesetzgebung“ ist der Betreiber berechtigt, infolge von Änderungen des Rechtsrahmens (wie z.B. in Bezug auf Arbeitsverträge), sich auf zusätzliche Betriebskosten zu berufen und diese als Entschädigungen gegenüber dem griechischen Staat geltend zu machen. Unfallentschädigung: Für Personen- und Sachschäden, sowie für Todesfälle infolge eines Handels oder Unterlassens eines der Vertragspartner haftet nicht der Betreiber, sondern der griechische Staat. Erfasst wird von dieser Regelung das gesamte Flughafenpersonal. Streik: Als „Haftungstatbestand des Staates“ wird zudem auch die Unfähigkeit des Luftverkehrskontrolldienstes betrachtet, eine bestimmte Anzahl von Flugzeugen pro Stunde zu bedienen (Starts - Landungen). Ist zum Beispiel die Flughafenkapazität offiziell auf 10 Abläufe pro Stunde bestimmt und tritt ein Defekt an einer Funknavigationseinrichtung auf, kann FRAPORT für den hierdurch entstehenden Ausfall Schadenersatzansprüche gegen den griechischen Staat geltend machen. Dies soll auch im Falle eines Streiks im Luftverkehr gelten und stellt ebenfalls einen „Haftungstatbestand des Staates“ für entgangenen Gewinn, Abnahme des Leistungsindikators usw. dar, wodurch Schadenersatzansprüche ausgelöst werden.

Grenzwerte für Strom, Telekommunikation (OTE) und Wasserversorgung

Sofern staatliche Träger wie der Nationale Wetterdienst (EMY), die Luftfahrt, Feuerwehr, das Zollamt oder die Polizei einen bestimmten Bezugswert im Strom-oder Wasserverbrauch oder im Rahmen der Telekommunikation überschreiten, sind diese verpflichtet, an FRAPORT eine Entschädigung zu zahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass für, elektronische Flughafensysteme mit hohem Stromverbrauch, die sich im Dauerbetrieb befinden, der Betreiber selbständig einen Grenzwert festlegen wird, dessen Überschreitung die Entschädigungspflicht des Staates auslöst.

Schadenersatzansprüche für Sachschäden

TAIPED FRAPORT GRIECHENLANDDer griechische Staat übernimmt die Wiederherstellung von Schäden über 1 Million, die an den übertragenen Werten entstehen. Demnach dürfte der griechische Staat während der gesamten vierzigjährigen Laufzeit für Renovierungen und Ersetzungen von veralteten Geräten aufkommen. Planungskosten zu Lasten des Staates: Sämtliche Aktualisierungen der Umweltverträglichkeitsprüfungen erfolgen auf Kosten des griechischen Staates. Fortan wird der Staat auch für neue Planungen / Entwürfe, für Ausrüstungskosten, Emissionsminderungstechnologien, Lärmmessungen u.a. aufkommen müssen. Dies wird auch jedes Mal der Fall sein, wenn ein Flughafen an eine neue europäische Umweltrichtlinie angepasst werden muss. Angesichts der Tatsache, dass sämtliche Umweltgenehmigungen noch gültig sind, könnten sich nach der endgültigen Verwaltungsübernahme durch FRAPORT weitere Abweichungen in Bezug auf die Umweltstudien ergeben. Nach den vertraglichen Regelungen haftet ausschließlich der griechische Staat und zwar auch, falls Verzögerungen bei der Ausführung der notwendigen Umweltprojekte festgestellt werden sollten.

FRAPORT als Auftragnehmer

Das Abkommen sieht vor, dass FRAPORT auch als Auftragnehmerin für sämtliche, öffentliche Bauvorhaben, zu deren Abschluss sich der Konzessionsgeber vor der Übergabe verpflichtet hat, tätig werden darf. Ferner ist für die Erteilung von Subunternehmeraufträgen durch FRAPORT keine Zustimmung des griechischen Staates nötig.

Bankkredite

FRAPORT kann mit Zustimmung des griechischen Staates Kredite für ihre Investition hinsichtlich weiterer Modernisierungen aufnehmen, wobei die Zustimmung lt. Vereinbarung als erteilt gilt. Möglichkeit zur Veräußerung von nicht verwendbaren Vermögenswerten: FRAPORT ist berechtigt, Vermögenswerte zu verkaufen, welche für den Betrieb nicht verwendet werden können. Hierüber ist die Luftfahrtbehörde rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und aufzufordern, innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des Staates alle alten und nicht verwendbaren Vermögenswerte zu entfernen.

Beschaffungen und Ausrüstungen

FRAPORT ist berechtigt, Aufwendungen für Modernisierung und Austausch von Ausrüstung mit ihrem, an den Staat zu entrichteten Beitrag zu verrechnen (als Beitrag ist der Anteil von 8,5% und 35% an den Versicherungsträger für Freiberufler gemeint, der vor und nach 2024 zu entrichten ist).

Enteignungen

Es werden Enteignungen von Flächen zur Zertifizierung der Flughäfen vorgesehen, welche ausschließlich dem griechischen Staat zur Last fallen.

Möglichkeit zur Verlängerung der Konzessionslaufzeit

Falls der Staat Entschädigungen von über 5 Mio. Euro schuldet, ist FRAPORT zur entsprechenden Verlängerung der Konzessionslaufzeit für die Flughäfen berechtigt. Damit würde sich ggfls. die Vertragslaufzeit über 40 Jahre hinaus verlängern. Entsprechendes gilt auch für die Klauseln, die wegen höherer Gewalt zu Zahlungsaufschub berechtigten.

Anpassung des Mietzinses und Verpflichtungen

Anpassungen der Konzessionsvergütungen sind in Verbindung mit den Flughafenleistungen möglich.

Projekte

Die Konzessionsvereinbarung sieht zudem vor, dass, wenn Projekte zur Umsetzung der Umweltbedingungen benötigt werden, der Mietzins zu ihren Gunsten angepasst werden kann, anstatt eine Entschädigung vom Staat zu erhalten. Sämtliche Regionalflughäfen weisen Probleme in Bezug auf die Abwassernetzwerke und Entwässerungsgräben auf, zu deren Wiederherstellung hohe Summen benötigt werden. Diese sind dann entsprechend abzugsfähig vom Mietzins.

Keine Verbindlichkeiten nach Ablauf der Vertragslaufzeit

Für ihre durchzuführenden Projekte wird FRAPORT Garantien über die gute Ausführung der Projekte und den guten Betrieb stellen, welche aber mit Ablauf der Konzessionsvereinbarung enden. Dies bedeutet, dass bei Übernahme der Flughäfen in 40 Jahren durch den griechischen Staat auch etwaige Garantien enden.

Möglichkeit für andere Geschäftstätigkeiten

Eine weitere Vertragsbestimmung legt ausdrücklich fest, dass FRAPORT nicht nur die Gebühren einnehmen, sondern auch über die ausschließliche kommerzielle Nutzung der Flughäfen bestimmen wird. Ferner ist FRAPORT berechtigt, auch andere Geschäftstätigkeiten im Flughafenbereich zu entwickeln. Im Sicherheitsbereich verfügt das Unternehmen über mehr als 20 Tochtergesellschaften.

Schließungen von Unternehmen

Da es mit dem neuen Betreiber voraussichtlich zu Betriebsschließungen kommen wird, ist vereinbart, dass FRAPORT keinerlei Haftung für einen eventuell direkten oder immateriellen Schaden, oder für den entgangenen Gewinn dritter Parteien zu tragen hat.

Dienstleistungen

Die Verträge werden in zwei Kategorien unterteilt: a) Duty-Free-Shops, Bodenabfertigungsträger und Versorger, sowie b) in die Luftfahrtbehörde gemeinsam mit anderen Trägern zur Erbringung von Dienstleistungen. Lediglich die Verträge der ersten Kategorie gelten als übertragbar. Für alle weiteren Verträge in Bezug auf Nutzungen und Geschäftstätigkeiten jeglicher Art oder zu erbringender Dienstleistungen für Fluggäste ist FRAPORT nicht zu deren Einhaltung verpflichtet, sofern sie den Staat darüber in Kenntnis setzt. Dieser ist wiederum verpflichtet, die jeweiligen Vereinbarungen auf eigene Kosten aufzulösen (und die Gegenpartei dementsprechend zu entschädigen). Damit dürfte der Betrieb verschiedener Unternehmen wie Autovermietungen, Kiosks etc. beendet werden.

Steuerbefreite Refinanzierung

Die Bedeutung der „steuerbefreiten Refinanzierung“ wird schnell klargestellt, womit der Weg zur Steuerbefreiung für Kapitalbewegungen der Gesellschaft geebnet wird (z.B. Veräußerung von Geschäftsanteilen oder eine andere Verbriefung, tägliche Betriebsmittel, Finanzierung bevorstehender Projekte usw.). Somit werden Bedingungen von unlauterem Wettbewerb geschaffen, nicht so sehr zu anderen, griechischen oder europäischen Unternehmen, sondern hauptsächlich gegenüber denjenigen, die im selben Luftfahrtbereich tätig sind, wie z.B. Bodenabfertigungsunternehmen.

Arbeitsthemen

Keine Verpflichtung: Hinsichtlich der arbeitsmäßigen Zukunft der Arbeitnehmer der Luftfahrtbehörde (welche im Betrieb und nicht in der Luftfahrt tätig sind) wird ausdrücklich festgelegt, dass der Konzessionsinhaber nicht zu deren Weiterbeschäftigung verpflichtet ist. Sofern sich die Arbeitnehmer wunschgemäß bei ihm beschäftigen möchten, können eventuell einige von ihnen aufgenommen werden, jedoch unter den Bedingungen und mit Gehältern der aktuellen Marktlage.

Entlassene Arbeitnehmer werden vom Staat entschädigt

Wie es des Weiteren im Konzessionsvertrag vorgesehen ist, wird der Staat FRAPORT hinsichtlich der ihr aus gerichtlichen Ansprüchen der entlassenen Arbeitnehmer entstandenen Kosten entschädigen. Hierbei handelt es sich um ca. 900 Arbeitnehmer der Regionalflughäfen, mit äußerst gekürzten Gehältern und großer Unsicherheit für ihre Zukunft.

Arbeitnehmer außerhalb der EU

Der Konzessionsvertrag verpflichtet zudem den Staat, die Einstellung von Mitarbeitern außerhalb der EU durch FRAPORT mit Erteilungen von Visum und Aufenthaltserlaubnis zu vereinfachen, gemeinsam mit ihren Familien. Offensichtlich werden somit Arbeitnehmer mit niedrigen Arbeitskosten eingestellt, wodurch die Anzahl der Arbeitslosen im Lande unverändert bleiben wird.

Der „unabhängige“ Ingenieur

Die Absicht des Konzessionsinhabers, allmählich die Rolle der Zentralen Dienststelle der Luftfahrtbehörde herabzusetzen ist deutlich zu erkennen, indem einem 'unabhängigen Ingenieuren' umfassende Vollmachten erteilt werden. Unter den Zuständigkeiten des unabhängigen Ingenieuren in der Konzessionsvereinbarung wird deutlich aufgeführt, dass dieser jedwede andere staatliche Behörde hinsichtlich der Projektaufsicht ersetzt. Die Scheinheiligkeit bezüglich der Unabhängigkeit des vorstehenden Ingenieurs lässt damit beweisen, dass dieser von FRAPORT bezahlt wird, somit ist zu bezweifeln, dass dieser unparteiisch handelt. Überdies wird er auch bei Beaufsichtigungen von Änderungsprojekten überstundenmäßig vom Staat bezahlt werden. Mehrere Vertragsklauseln erteilen FRAPORT das Recht, sich auf schlechte Leistungen bezüglich der Finanzen (Gebühren, Zahlungen an den Staat usw.) aufgrund von Verzögerungen der bevorstehenden Projekte mit Haftung des Staates zu berufen, wobei der angeblich unabhängige Ingenieur entweder beratungsmäßig oder schiedsrichterlich einschreitet. Der Staat wird dann auch hier zur Entschädigung aufgefordert werden. Das Konsortium wird einen Pauschalbetrag in Höhe von 1,23 Mrd. Euro beim rechtlichen Abschluss der Transaktion leisten, und für die nächsten 40 Jahre wird es einen jährlichen Mietzins von 22,9 Mil. Euro zahlen, zuzüglich der jährlichen Inflationsrate. Der Privatisierungsfond TAIPED wird einen jährlichen Gewinnanteil erhalten, der sich durch einen vorbestimmten Prozentsatz von 28,5% des Gewinns vor Steuern, der Zinsen und Abschreibungen der Flughäfen festlegen wird. Das Gemeinschaftsunternehmen Fraport AG – Kopelouzou wird an den griechischen Staat für die entsprechende 40-jährige Privatisierung einen Pauschalbetrag in Höhe von 1,23 Mrd. Euro zahlen, sowie Mietzinsen von 0,9 Mrd. Euro, Gewinn vor Steuern in Höhe von 4,56 Mrd. Euro (28,5% der jährlichen Nettoeinnahmen des Staates von 0,4 Mrd.) und Gebühren zu Gunsten der Luftfahrtbehörde in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Ein Gesamtbetrag von 7,89 Mrd. Euro für 40 Jahre, wovon 6,69 Mrd. Euro vom Privatisierungsfond TAIPED eingenommen werden. Wie es bereits im Privatisierungsfall des Hafens von Piräus bekannt ist, wird jeder vom TAIPED-Fond eingenommene Betrag gezwungenermaßen zur Tilgung der nicht nachhaltigen Staatsschulden verwendet.
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Neue Fristverlängerung für Investitionsvorhaben

Publiziert am 8.Januar.2016 von Abraam Kosmidis
griechenland_parlamentSchon in den nächsten Tagen soll das Ministerium für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus eine neue Rechtsvorschrift zur Verlängerung der Abschlussfrist für sämtliche, bereits in den zwei vorherigen Entwicklungsgesetzen (Nr. 3299/2004 und 3908/2011) eingeordnete Investitionsvorhaben einführen. Der diesbezüglichen Mitteilung des Ministeriums zufolge, wird insbesondere die Frist zum Abschluss der im Gesetz Nr. 3299/2004 eingeordneten Investitionsvorhaben bis zum 30/6/2016 verlängert, welche am 31/12/2015 ablief. Die Träger der Vorhaben, welche 50% der Investition bis zum 30/6/2016 umsetzen werden, können eine zusätzliche, einjährige Verlängerung in Anspruch nehmen, um das gesamte Investitionsvorhaben bis zum 30/6/2017 abzuschließen. Zugleich werden organisatorische und institutionelle Maßnahmen zur Vereinfachung der Investitionsumsetzung der entsprechenden Gesetze getroffen, sodass innerhalb der neuen Fristsetzung alle ausstehenden Angelegenheiten abgeschlossen werden können. Noch im Januar soll außerdem die Ausarbeitung des neuen Entwicklungsgesetzes abgeschlossen werden, um anschließend vom Parlament so schnell wie möglich verabschiedet zu werden. Erwähnenswert ist, dass im Rahmen der zwei vorherigen Entwicklungsgesetze eine geringe Anzahl von Investitionsvorhaben einen hohen Anteil der Gesamtförderungen erhalten haben (4% der Investitionspläne erhielten 44% der Zuschüsse im Rahmen des Gesetzes Nr. 3299/04, während 5,1 % der Vorhaben 42% der Förderungen im Gesetzesrahmen 3908/11 gewährt wurden).
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Griechische Wirtschaft zeigt bemerkenswertes Durchhaltevermögen

Publiziert am 11.Dezember.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceDer griechische Unternehmens-und Industrieverband SEB wies im Monatsbericht für wirtschaftliche Entwicklungen auf das bemerkenswerte Durchhaltevermögen der griechischen Wirtschaft trotz der schwierigen Finanzlage hin. Die Rezession des Gesamtjahrs erweist sich milder als erwartet, und es zeigen sich geringere Auswirkungen durch die Kapitalverkehrskontrollen im Vergleich zu den anfänglichen Prognosen. Zugleich weisen die Frühindikatoren der wirtschaftlichen Aktivität eine Normalisierung auf, wobei die versäumte Zeit insbesondere aufgrund der negativen Entwicklungen während der Sommermonate größtenteils nachgeholt wird. Dennoch bestehen weiterhin offensichtliche Abschwächungsanzeichen, die vorwiegend durch die verlangsamte Wachstumsrate der Industrieproduktion und der Exporte sowie die Reduzierung der Importe, des Einzelhandels und der Einkünfte aus dem Tourismus-und Schifffahrtsbereich ausgedrückt werden.

Die Normalisierungsanzeichen der Wirtschaft umfassen gemäß dem Verbandsbericht folgendes:

  • - ein weiterer Anstieg des Einkaufsmanagerindex (PMI) im Verarbeitungssektor im November 2015,
  • - der unveränderte wirtschaftliche Einschätzungsindikator im selben Monat, und eine Zunahme der Geschäftserwartungen im Industriesektor, indem eine Verbesserung der Auftragseingänge, der

Exporte und der Beschäftigungserwartungen festzustellen war, obwohl sich die absoluten Vertrauensebenen noch auf niedrigen Werten belaufen,

  • - die Zunahme der Industrieproduktion im September (+2,8%), infolge des starken Rückgangs im Juli,
  • - die Exportdynamik, die während der ersten Monate von 2015 zum bemerkenswerten Anstieg von +11,1% führte (Jan. – Sep. 2015); zu diesem Ergebnis haben hauptsächlich die Exporte von Agrar-und

Industrieprodukten beigetragen,

  • - die Lockerung des Deflationsdrucks im Oktober,
  • - die Verringerung der Arbeitslosenanzahl im August 2015 (von 1.196.000 auf 1.180.000),
Gleichzeitig werden jedoch Entwicklungen verzeichnet, welche die Unsicherheit verlängern, wie z.B. die Abnahme der Industrieumsätze im September, der Rückgang der Reiseverkehrseinnahmen (-5,4%), der Transporte und der Tätigkeiten griechischer Bauunternehmen im Ausland, oder das negative Bild in der Finanzierung, den Investitionen und der Bautätigkeit.
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Ein Plädoyer für die Vereinigten Staaten von Europa

Publiziert am 17.November.2015 von Abraam Kosmidis
Europa GriechenlandDas Weltbild für welches Europa steht, beruht u.a. auf den Grundwerten Liberalität, Humanismus, Achtung vor dem Leben und auf dem Festhalten am Glauben, dass die Menschheit über Bildung zu einer besseren Existenz und Gesellschaftsform finden kann, dessen Verwirklichung jedem die bestmögliche Persönlichkeitsentfaltung ermöglicht. Die Vereinigten Staaten von Europa sind dabei nicht nur die Vision einiger Romantiker, sondern bitternotwendige und überlebensnotwendige -derzeit allerdings nur eine halbfertige- Realität. Europa begann nach all dem Leid des WK II als Friedensprojekt. Herausragende Persönlichkeiten wie R. Schuman, J. Monnet, Churchill oder Adenauer erkannten die Notwendigkeit des Vereinten Europas. Besinnung auf die Grundwerte einer humanen Gesellschaft, Überwindung der Nationalstaatendenkens, Zusammenschluss zu einem größeren, einheitlichen Ganzen. Aber auch die nachfolgende Politikergeneration mit herausragenden Persönlichkeiten wie Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Giscard d `Estaing, H.D. Genscher, Willi Brandt u.a. erkannte die Notwendigkeit eines Vereinten Europas und trieben deshalb dessen Ausbau voran. Soll also diese grandiose Vision der Vordenker, welche über viele Jahre konstant umgesetzt wurde, nun am Ende an der fehlenden Fertigstellung des Projekts scheitern und als blose Interessengemeinschaft einer rein wirtschaftlich orientierten Willensbildung enden? Der Philosoph und Soziologe Prof. Habermas befürchtet gar, "dass der Politik für ein so großes Projekt wie die Einigung Europas die Luft ausgeht….“ Die Gründe hierfür liegen im wesentlichen darin, dass europäischen Politiker in den letzten beiden Jahrzehnten es meist vorgezogen haben, entweder den Weg für ihre Konzerne zu ebnen, damit diese im Resteuropa barrierefrei ihre Gewinne mehren können, oder wie im Falle Griechenlands ihren Klientelstaat im eigenen Interesse bei Laune zu halten, anstatt die Vereinigten Staaten Europas voranzutreiben. Die Mehrung der Konzerngewinne vermitteln dabei die trügerische Sicherheit, dass damit auch der Weg zu einer besseren Welt und zum weiteren Ausbau Europas geebnet sei und die Grundwerte des Europäischen Gedankens vernachlässigt. Die Zukunft Europas liegt in der Bildung und Wissenschaft, sie lebt von der Vermittlung von Grundwerten wie Friede, Freiheit, Humanität und der Solidargemeinschaft. Auf diese Werte gilt es sich wieder zu Besinnen und zu verstehen, dass diese Grundausrichtung des Europäischen Gedankens keine überholte Sichtweise aus der Retrospektive ist, sondern eine Lösung für die real existierenden großen Herausforderungen unserer Zeit bieten. Ja Pragmatismus und Realpolitik spielen eine gleich wichtige Rolle, denn die nun in regelmäßigen Wellen über Europa hereinbrechenden Krisen kommen nicht von ungefähr. Die Krisen haben ihre Ursachen und stehen in einer Wechselwirkung mit ihrem unzureichenden Handling. invest in GreeceDie verherenden Auswirkungen auf Europa wie die Finanz- und Bankenkrise, die Griechenlandkrise, die Migrantenkrise, die Krise in der Ukraine und wie alle weiteren folgenden Krisen, sind die Folgen des fehlenden konsequenten Ausbaus der EU. Quasi ein halbfertiger Rohbau ohne Dach oder Türen etc., mit welchem es immer Probleme geben wird, wenn die Mängel nicht endlich beseitigt werden. Veranschaulicht am Beispiel der Verteidigungspolitik wird dies klar. Die Europäer haben ihr Nationalstaatendenken in der Vergangenheit mit den blutigsten und zerstörerischten Jahrhunderten bezahlt. Von europäischem Boden sollte deshalb niemals wieder Krieg ausgehen. Wie der Begriff bereits aussagt, dient Verteidigungspolitik der Verteidigung. Angriffskriege sollten geächtet werden. Anstatt aber diese Grundsätze in eine eigene Verteidigungspolitik einfließen zu lassen, wird die Verteidigung Europas der Nato und Amerika überlassen. Natürlich sind die Interessen Europas und der Nato in vielen Punkten -aber eben nicht in allen- deckungsgleich. Dies wird am Beispiel der Ukraine besonders deutlich. Hier lässt sich Europa in eine Auseinandersetzung mit Russland drängen, die man als Europäer überhaupt nicht möchte. Es ist offensichtlich, dass die Interessen nicht deckungsgleich sind. Übernahme von Verantwortung im Weltgeschehen. Durch die katastrophale Destabilisierungspolitik im mittleren Osten, ist in Ländern wie zB Afghanistan, dem Irak und nun auch in Syrien ein Machtvakuum entstanden, welches nun auf dem Wege ist, von Terrorgruppen ausgefüllt zu werden. Europa wird schleichend in diese Konflikte hineingezogen, ohne jemals ein echtes Interesse an dieser Politik gehabt zu haben. Würde Europa mit einer Stimme, beispielsweise der eines gesamteuropäischen Aussenministers sprechen, könnte Europa selbst Einfluß auf das Weltgeschehen nehmen und wäre nicht nur Mitläufer und Leidtragender der Politik anderer. Asyl- und Migrationspolitik: Wir erleben derzeit bekanntlich die größte Migrationswelle nach Europa. Natürlich soll es in Europa für Kriegsflüchtlinge jederzeit Asyl geben, schließlich ist das ein Grundrecht der europäischen Verfassungen. Aber die unkontrollierten Förderung der Einwandererströme ohne jegliche Prüfung von Herkunft und Migrationshintergrund bzw. Motivation ist unverantwortlich. Hier wird eine Bedrohungslage für Europa und die Europäer geschaffen, die nicht mehr reversibel ist. Dabei entsteht diese Bedrohungslage nicht durch die echten Asylsuchenden, sondern durch all die anderweitig Motivierten, die mit diesen Migrationswellen unkontrolliert in die EU einwandern. Das mußte man nun sehr schmerzhaft an den tragischen Ereignissen in Paris am 13.11.2015 endgültig zur Kenntnis nehmen. Die Liberalität und die Humanität Europas darf nicht dazu mißbraucht werden, um ihre freiheitlich demokratische Grundordnung mit dem Ziel ihrer Zerstörung zu unterwandern. Der Begriff der wehrhaften Demokratie sollte deshalb wieder mit Leben erfüllt werden. Inanspruchnahme der Grundrechte ja, aber nur für all jene, die sich diesen Werten auch selbst verbunden fühlen und diese nicht nur dazu ausnutzen, um ihr eigenes, leider meist menschenfeindliches und unliberales Weltbild in Europa zu etablieren. Eine offene Gesellschaft kann auf diese Weise nicht überleben. Dabei zeigt sich die Hilflosigkeit, welche durch den fehlenden Ausbau der EU zu einem einheitlichen Rechtsstatt entstehen, in ihrem ganzen Ausmaß. Denn es wurden zwar die innergemeinschaftlichen Grenzkontrollen durch das Schengener Abkommen aufgehoben, doch hat man offenbar einmal mehr weder den Schutz der gemeinsamen Aussengrenzen zu Ende gedacht, noch ausgebaut. Folge der unkontrollierten Einwanderungsströme und der nur unzureichend ausgebauten europäischen Asylpolitik ist nun die Wiedereinführung der Grenzkontrollen und die faktische Auserkraftsetzung von Schengen. Überall in Europa werden bereits wieder Stacheldrahtzäune aufgebaut und die Angst vor Anschlägen geht um. Damit wird die von uns allen hoch geschätzte innereuropäische kontrollfreie Reisefreiheit praktisch aufgehoben, weil die europäische Politik es nicht fertigbringt, eine effektive und einheitliche Asyl- und Einwanderungspolitik zu installieren. Ja, es gibt Verordnung (EG) 343/2003 (Dublin II). Aber ihr Regelungsgehalt ist unzureichend und nicht geeignet, eine Einwanderungswelle, wie aktuell, zu beherrschen. Denn die Verordnung regelt lediglich, welcher Mitgliedstaat für einen im Geltungsbereich gestellten Asylantrag zuständig ist. „Damit soll erreicht werden, dass ein Asylsuchender innerhalb der Mitgliedstaaten nur noch ein Asylverfahren betreiben kann. Welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, wird durch die in der Verordnung genannten Kriterien bestimmt. Stellt der Asylsuchende dennoch in einem anderen Mitgliedstaat seinen Asylantrag, wird kein Asylverfahren mehr durchgeführt, sondern der Asylsuchende an den zuständigen Staat überstellt.“ (Wikipedia). Vernachlässigt wurde hierbei nämlich der gemeinsame Schutz der europäischen Aussengrenzen und die Verzahnung mit der Asyl- und Einwanderungspolitik. Zwar existiert die Verordnung (EG) 2007/2004 für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, wobei auch die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus dieser Verordnung erkannt wurde, wie die (EG) Verordnung 1168/2011 beweist, doch besteht der gemeinsame Schutz der europäischen Aussengrenzen derzeit nur auf dem Papier. Aus den Erwägungen zur Änderung der Verordnung ergibt sich auch, dass die Entwicklung einer vorausschauenden und umfassenden Migrationspolitik, der integrierte Grenzschutz und ein einheitliches und hohes Kontroll- Überwachungsniveau, sowie die verstärkte Koordinierung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung der illegalen Zuwanderung, sowie der Bedrohung der inneren Sicherheit und öffentlichen Ordnung an den Aussengrenzen im Vordergrund stehen. Praktisch sieht es jedoch so aus, dass weder die finanzielle Ausstattung von Frontex gewährleistet ist, noch ausreichend Grenzschützer und die erforderlichen operativen Mittel wie Flugzeuge und Schiffe zur Verfügung stehen, um einen effektiven Grenzschutz gewährleisten zu können. (https://www.zeit.de/news/2015-08/26/eu-frontex-chef-beklagt-mangelnde-mittel-in-griechenland-26160402). Es erscheint deshalb schon zynisch in diesem Zusammenhang dann zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass die Lösung dieser Mängel quasi in einem Outsourcing des Schutzes der europäischen Grenzen durch ein Nicht-EU Mitglied gegen Zahlung von ca. 3 Mrd. Euro und in weiteren Zugeständnissen zur Visalockerung liegen soll. Offenbar sind für diese Lösung die notwendigen Mittel vorhanden, welche für die Wahrnehmung eigener europäischer Institutionen nicht vorhanden sind. Ferner sind unter diesem Hintengrund auch Äußerungen nicht nachvollziehbar, wonach nun als Reaktion auf die unkontrollierte Einwanderung der verstärkte Schutz der Binnengrenzen, wie zB der bayerischen, durch den Bundesgrenzschutz erfolgen soll. Man wundert sich wirklich, weshalb Frontex nicht mit Grenzschützern aus ganz Europa ausgestattet wird, die aufgrund des Wegfalls der Binnengrenzen dort nicht mehr gebraucht werden. Es liegt doch mehr als nahe, dass diese Kapazitäten zum Schutz an die Aussengrenzen verlegt werden sollten. Das ist doch ein aussagekräftiges Beispiel aus dem alltäglich praktizierten europäische Wahnsinn. Thema Euro: Diese Währung wird nur dann wirklich von allen ernst genommen werden, wenn dahinter auch ein Staatenkonföderation steht und nicht nur ein diffuses Konglomerat von Staaten, dessen gemeinsamer Nenner nicht einmal definiert ist. Den Spekulanten und der Hedgefonds fast schutzlos ausgeliefert, mussten erst Mechanismen im Laufe der Krise entwickelt werden, um auf die Bankenkrise, spätere Finanz- und Wirtschaftskrise reagieren zu können. Auch heute noch sind die Schutzmechanismen unzureichend. Die EZB hat nahezu ihre Mittel erschöpft, ohne dass die Folgen der Banken- und Finanzkrise überwunden wären. Fehlende einheitliche Fiskalpolitik: Voraussetzung für einheitliche wirtschaftliche Entwicklung in der EU wäre u.a. eine einheitliche Fiskalpolitik. So sind zB In Griechenland zur Ankurbelung der griechischen Wirtschaft Investitionen erforderlich. Um Investitionen anzuziehen ist ein attraktives Investitionsumfeld erforderlich.Zur Bekömpfung der Krise wurden in Griechenland allerdings die Steuerarten und Steuersätze sehr stark erhöht und reichen in Summe teilweise auf ca. 50%. Wenige km über die Grenze nach Bulgarien beträgt der Einkommensteuersatz allerdings nur 10%. Man fragt sich, wie unter diesen uneinheitlichen Wettbewerbsbedingungen Aufbau und Wirtschaft ohne einheitliche Fiskalpolitik entstehen soll. Es könnte noch eine Vielzahl weiterer Beispiele aufgezählt werden. Als vielleicht wichtigster Punkt sogar die fehlende gemeinsame Verfassung, als Grundvoraussetzung für einheitliches und koordiniertes Handeln auf der Grundlage gemeinsamer Werte. Nationalstaaten, auch Deutschland, werden jedenfalls in den nächsten Jahrzehnten ohne eine zu Ende gedachtes und fertigkonstruiertes Europa größte Überlebensschwierigkeiten bekommen, alle aufstrebenden Nationen oder Supermächte haben nämlich eines gemeinsam: große Bevölkerung und Landflächen, damit große Binnenmärkte, welche sie von Exporten unabhängiger macht. Deutschland, der Exportweltmeister zB, hat einen verschwindend kleinen Binnenmarkt mit seinen 80 Mio. Einwohnern verglichen an seiner Produktionsleistung. Der Ausbau Europas ist aktueller denn je. Die Politiker in den europäischen Nationalstaaten müssen endlich einsehen, dass nur die Vereinigten Staaten von Europa eine Zukunftsperspektive bieten. Wenn es uns jetzt nicht gelingt, die Vereinigten Staaten von Europa voranzutreiben, dann werden die weiteren Krise eine Zerreißprobe darstellen, welche zum Auseinanderfallen der EU führen kann und vermutlich dann auch wird. Mit verheerenden Folgen für Europa und die Europäer und einem Rückfall in endgültig vergangen geglaubte, frühere Zeiten.
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Energie und Tourismus im Visier von US-Investoren

Publiziert am 9.November.2015 von Abraam Kosmidis

Drei amerikanische Kolosse zeigen Interesse an LNG-Kopfstationen zur Verflüssigung von Erdgas

Die umgehende Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen fordert der Präsident der Griechisch-Amerikanischen Handelskammer, um ein Signal auf internationaler Ebene auszusenden, dass Griechenland bereit ist, ausländische Investitionen zu begrüßen und den Aufschwungsprozess ihrer Wirtschaft einzuleiten. Wie der Präsident, Herr Anastasopoulos betonte, darf keine Zeit mehr verloren gehen und fügte hinzu, dass die Rekapitalisierung der Banken und der Abschluss der Bewertung ein bedeutender Schritt zur Wiederherstellung des Ansehens Griechenlands im Ausland sowie zur Wiedererlangung seiner Glaubwürdigkeit sein wird. Zudem wies Herr Anastasopoulos darauf hin, dass die amerikanischen Investoren eine starke Bereitschaft zeigen, jedoch noch in Erwartung der Initiativen seitens der Regierung in Bezug auf das Kernstück der Reformen in der öffentlichen Verwaltung und der im neuen Sparpaket vorgesehenen Umsetzung der Verbindlichkeiten sind. LNG AnlageGanz oben auf der Agenda der US-Investoren stehen der Tourismus-und Energiebereich (vorwiegend der Kohlenwasserstoffsektor). Bereits drei amerikanische Konzerne interessieren sich für die Errichtung einer Endstation und LNG- Anlagen (Flüssigerdgasanlagen). Herr Anastasopoulos ist zudem der Ansicht, dass beim nächsten Konzessionsablauf für Meeresflächen im Ionischen Meer und Kreta auch amerikanische Ölkonzerne Interesse zeigen werden, sowie für die Errichtung von Logistikzentren an den größten Häfen des Landes. Bis Ende des Jahres soll zudem der US-Außenminister, John Kerry, das Land besuchen, während in wenigen Wochen auch der Jahreskongress der Griechisch-Amerikanischen Handelskammer stattfinden wird, woran sich Unternehmensleiter der größten Investmentfonds (Hedgefonds und Distressed Fonds) der Vereinigten Staaten beteiligen werden. Trotz der derzeit schwierigen Wirtschaftslage des Landes steht Griechenland weiterhin auf der Interessentenliste der US-Fonds.
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