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Finanzkrise Griechenland: Deutschland will Griechenland retten

Publiziert am 10.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

Die Finanzkrise in Griechenland scheint eine spektakuläre Wende zu nehmen. Nach den Gerüchten der letzten Tage, wonach Deutschland in enger Abstimmung mit der EU Griechenland finanziell unterstützen möchte, konkretisieren sich die Informationen, wonach Finanzminister Schäuble einen Rettungsplan für Griechenland vorantreibe.

„Wie die Financial Times Deutschland aus Berliner Koalitionskreisen erfuhr, sind sowohl bilaterale Hilfen als auch ein international abgestimmtes Vorgehen auf EU-Ebene im Gespräch. Die Bundesregierung bereitet ein Hilfspaket für Griechenland vor.
Über Details will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Spitze der Unionsfraktion am Mittwoch informieren. Der stellvertretende Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag, Michael Meister, bestätigte, dass in Berlin an einem Rettungspaket gearbeitet wird.“
"Wenn Griechenland Hilfen erhält, dann nur unter strengen Auflagen und wenn die griechische Regierung den Staat tiefgreifend reformiert", so Meister. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, eine Entscheidung sei bisher nicht gefallen.

Das Vorgehen der Bundesrepublik ist mit der EU im Grundsatz abgestimmt. "Man muss die notwendigen Schritte in die Wege leiten, um Griechenland helfen zu können", sagte Olli Rehn, der diese Woche das Amt des EU-Wirtschaftskommissars übernimmt. "Das wird in den nächsten Tagen genau diskutiert werden. Wir reden über Unterstützung im weiteren Sinne", sagte Rehn am Dienstag in Straßburg. "Solidarität ist immer zweigleisig."
Details zu den Sparplänen gab die Regierung am Dienstag bekannt. Darunter sind Lohnkürzungen und ein Einstellungsstopp. "Es wird bei allen Staatsbediensteten ausnahmslos Lohnkürzungen geben, die zwischen 1,0 Prozent und 5,5 Prozent netto bedeuten werden", sagte der griechische Finanziminister Giorgios Papakonstantinou.“

Zitate aus der Financial Times Deutschland: „Berlin will Griechenland retten“ vom 09.02.2010
https://www.ftd.de/politik/europa/:hilfe-fuer-eu-land-berlin-will-griechenland-retten/50071966.html


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Die Steuerreform 2010 in Griechenland

Publiziert am 31.Dezember.2009 von Abraam Kosmidis
Die Steuerreform 2010 in Griechenland In der letzten Woche vor Weihnachten hat im griechischen Parlament die Diskussion um die neue Steuerrechtsreform begonnen. Die Regierung hat hierzu die wesentlichen Maßnahmen der neuen Steuerpolitik bereits am 18.12.2009 in einer schriftlichen Ausführung im Netz veröffentlicht und am 22.12.2209 im Parlament vorgetragen. Ziel der Steuerreform ist die Einführung eines gerechten und effizienten Steuersystems, welches zugleich die Schwächen und Mängel des bisher in Griechenland geltenden Steuersystems verbessern oder gar ausmerzen soll.Folgende Erkenntnisse der Regierung waren richtungsweisend und ausschlaggebend für die große Steuerreform in Griechenland:• die niedrigen öffentlichen Einnahmen des Staates, welche in einem Missverhältnis zu den Ausgaben des Staates stehen.Während die Einnahmen (als Prozentsatz des BSP) in den letzten Jahren kontinuierlich von 40,9 % auf 37,3% im Jahre 2009 zurück gingen, lagen die jährlichen öffentlichen Ausgaben von 2001 -2007 durchschnittlich bei ca. 45% und stiegen in den letzten beiden Jahren auf 48,3% des BSP im Jahre 2008 und auf 50,1% des BSP im Jahre 2009. Die öffentlichen Einnahmen dagegen lagen im Jahr 2008 bei 40,6% des BSP, und im Jahre 2009 bei 37,3% des BSP.• der Rückgang der steuerrechtlichen Einnahmen, welche ebenfalls seit 2001 (mit 21,8% des BSP) abgenommen haben und im Jahre 2009 nur bei 19% des BSP liegen.Hierbei muss angemerkt werden, dass die steuerrechtlichen Einnahmen zusammen mit den Versicherungsbeiträgen die wichtigste und ständige Quelle staatlicher Einnahmen darstellen. Hinzu kommt, dass die steuerrechtlichen Einnahmen des griechischen Staates im Verhältnis zu den Einnahmen der übrigen Mitgliedsstaaten zu den geringsten steuerrechtlichen Einnahmen innerhalb der EU gehören. Insbesondere die Steuereinnahmen des Staates von den natürlichen und juristischen Personen gehören verhältnismäßig und prozentual zum BSP zu den geringsten Einnahmen in der EU-Zone.• die deutlich zunehmende Tendenz, dass die natürlichen Personen im Verhältnis zu den juristischen Personen zu einer größeren steuerrechtlichen Last des Staates werden.Die Besteuerung der natürlichen Personen lag im Jahre 2007 bei 4,7% des BSP, während die Rate bei den juristischen Personen im gleichen Jahr bei 2,6% lag. Zudem hat eine Studie in Griechenland gezeigt, dass der griechische Steuerzahler für jeden (1) Euro direkter Steuern mittlerweile 1,56€ aus indirekten Steuern zahlt.Auf der anderen Seite wurde festgestellt, dass es sich bei 85% der Steuerklärungen von natürlichen Personen in Griechenland um Familien handelt, deren gesamtes Einkommen unter der Einkommensgrenze von 30.000€ liegt. Und 94% der Einzeleinkommen, die von natürlichen Personen jährlich mit der Steuererklärung offengelegt werden, liegen ebenfalls unter der Einkommensgrenze von 30.000€.• die entgangenen Gewinne aus der Mehrwertsteuer, die einen Betrag von 6,6 Milliarden Euro übersteigen.Wesentliche Ursache ist die Steuerhinterziehung. Griechenland gilt mit einem Prozentsatz von 30% als Spitzenreiter in der EU.• die Tatsache, dass der wesentliche Teil der Steuereinnahmen von einem kleinen Teil von Steuerzahlern (Arbeitnehmern mittleren Einkommens) bezogen wird.Daher besteht die Notwendigkeit, die steuerrechtliche Einkommensbasis auszuweiten.Grundsätzliche Ursachen für den tatsächlichen Verlust von Steuereinnahmen sind:1. die weittragende Steuerhinterziehung und Steuerumgehung 2. die Gegensätze des eigenen Steuersystems (Steuerbefreiungen ohne Zielsetzung, Pauschalbesteuerung etc.) 3. mangelnde Kontrollmechanismen 4. Fehlen starker Motive und Anreize, die den Steuerzahler zur Offenlegung seiner tatsächlich zu versteuernden Einkünfte bewegen 5. einschränkende Fortschrittlichkeit der Steuersatztabelle 6. Faktoren, die zu einem sinkenden Steuerbewusstsein führen, wie z.B. Intransparenz, Komplexität und Kompliziertheit des Systems, niedrige Qualität öffentlicher Güter und DiensteUnter Berücksichtigung der Ursachen für die oben aufgeführten Schwächen und Mängel des griechischen Steuersystems beabsichtigt nun die griechische Regierung eine grundlegende Reformierung des Steuersystems vorzunehmen, durch welche einerseits das Defizit Griechenlands in der EU gesenkt und andererseits die griechische Wirtschaft wieder belebt wird. Ziel der Reformpolitik soll die Schaffung eines Steuersystems sein, das sich nur durch folgende Eigenheiten auszeichnen soll:Gerechtigkeit Jeder Steuerzahler soll den gleichen Beitrag entsprechend seiner Möglichkeiten leisten Umverteilung Es soll eine Umverteilung der Einnahmen zum Zwecke einer effizienten Erhöhung der öffentlichen Einnahmen erfolgen, bei der aber nicht die Niedrig- und mittleren Einkommen zusätzlich belasten werden Effizienz durch die Schaffung von Motiven und Anreizen, die zur Offenlegung der tatsächlich zu versteuernden Einkünfte ermutigen sollen Leistungsfähigkeit ohne Gegensätze zu schaffen Einfachheit ohne die Schaffung hoher Verwaltungskosten für die Bürger Transparenz Der Bürger soll wieder das Vertrauen zu dem Staat gewinnen.Bereiche und Akzente der Neugestaltung des Steuerrechtssystems in Griechenland• Bei der Besteuerung von natürlichen Personen sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: a. die Einführung einer einheitlichen, fortschrittlichen und am Lebenshaltungsindex orientierte Steuersatztabelle für alle Einkommen b. die Besteuerung der ausgeschütteten (Unternehmens-)Gewinne nach der Steuertabelle für natürliche Personen c. die Abschaffung der pauschalen Besteuerung d. die Abschaffung von Steuerbefreiungen e. die Verallgemeinerung des Vermögensnachweises (Herkunftsprinzip) in den Steuererklärungen f. die buchhalterische Ermittlung der Einkommen g. die Einführung eines Systems zur Absetzung von Steuern durch Vorlage von Rechnungen h. die Besteuerung des Mehrwertes langjähriger Börsengeschäfte (Spekulationsgewinne) durch gleichzeitige Aufrechnung eingetretener Schäden und Verluste• Bei der Besteuerung von Unternehmen werden folgende Änderungen eintreten: a. Es soll eine Differenzierung zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen vorgenommen werden b. Die Abschaffung von gefälligen Steuerbefreiungen für die Unternehmen c. Die Abschaffung des Gesetzes „zur Führung von Büchern und Daten“ (KBS) d. Die Auferlegung der Verpflichtung zur Führung von Geschäftskonten bei den Banken, der Anschluss an die Datensysteme der Steuerbehörden und die Schaffung einer Zugangsmöglichkeit für die Steuerbehörden e. Die Besteuerung der Transaktionen mit Offshore-Unternehmen f. Eine Effiziente Kontrolle aller Transaktionen innerhalb eines Konzerns • Bei der Besteuerung der Immobilien sollen folgende Maßnahmen eingeleitet werden: a. Die Umsetzung einer fortschrittlichen Besteuerung des großen Immobilienbesitzes ab dem Jahre 2010 b. Die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer und der Steuer für die sog. elterlichen Schenkungen mit einem höheren Steuerfreibetrag c. Die Effiziente Besteuerung der Offshore-Immobilien • Schließlich ist die Einführung steuerrechtlicher Verwaltungs- und Kontrollmechanismen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vorgesehen: a. Die Erstellung eines Softwareprogramms zur gezielten Überprüfung und Durchführung von steuerrechtlichen Kontrollen auf Basis der bekannten Daten b. Die Überprüfung der Herkunft des Vermögens bei allen Steuerbeamten und die Einleitung von Maßnahmen gegen Beamten, bei denen die Vermögensverhältnisse nicht durch das Einkommen gerechtfertigt sind. Letztere Maßnahmen werden bis hin zur Aufhebung des Beamtenverhältnisse, anfänglich jedoch zur Suspendierung des Beamten vom Dienst führen c. Die Elektronische Verfolgung und Beobachtung des Brennstoffmarktes zum Zwecke der Bekämpfung des Schwarzhandels d. Die Elektronische und technologische Unterstützung der steuerrechtlichen Verwaltung e. Die Ausweitung der Dienste und Systeme zur elektronischen Verwaltung im Netz zum Zwecke der Bereitstellung zusätzlicher Dienste für die Steuerzahler f. Die Veröffentlichung der Einkünfte und Steuern von Wirtschaftsunternehmen und Freiberuflern im Netz gemäß den Vorschriften des Gesetzes 2238/1994.Das neue Gesetz, welches all diese Steuermaßnahmen regeln wird, soll bereits im März 2010 verabschiedet werden
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Erneuerbare Energien – Photovoltaik – Gesetzesänderung in Griechenland

Publiziert am 15.Dezember.2009 von Abraam Kosmidis

Beabsichtigte Neuregelungen für Photovoltaikanlagen in Griechenland

Die griechische Regierung beabsichtigt, einen Gesetzesentwurf über die Reduzierung der Bürokratie und zur Vereinfachung der Lizensierung und des Nutzungsverfahrens von „Erneuerbaren Energiequellen“ vorzulegen.
Der Entwurf sieht Anreize und Maßnahmen vor, die die Entwicklung der „grünen Energie“ vorantreiben sollen, welche der Ministerpräsident als „Einbahnstraße“ zur Bekämpfung der Krise bezeichnet hatte. Die Umweltministerin hat ihrerseits darauf hingewiesen, dass es „Ziel des Gesetzesentwurfes sei, die Energieerzeugung aus EE bis zum Jahre 2020 auf 20 % der Gesamtstromerzeugung und auf 40 % der Stromerzeugung aus elektrischer Energie ansteigen zu lassen“. Derzeit erzeugt Griechenland lediglich 6,7 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie Photovoltaik.
Ziel des neuen Gesetzesentwurfes ist die grundlegende Neugestaltung des Regelungsrahmens zur Lizensierung von EE-Projekten, die Schaffung notwendiger Strukturen zur Projektumsetzung in den Gegenden mit erhöhtem EE-Potential, die Änderungen bezüglich des bestehenden Rechtsrahmens für die Sondernutzung, die Einführung eines umfassenden Bündels von Anreizen, die Festlegung von Preisen im Bereich der EE, sowie die Motivierung zur Schaffung von EE-Gross-KWK.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Reduzierung der Dauer des Lizensierungsverfahrens auf 8 bis 10 Monate von derzeit 3 bis 5 Jahren. Außerdem wird das Verfahren zur Erteilung einer Stromerzeugungslizenz von der Umweltlizensierung getrennt. Hierdurch wird das Vorverfahren über die Prüfung der Umweltbedingungen und das Verfahren zur Erteilung naturschutzrechtlicher Genehmigungen vereinheitlicht.
Ziel sei außerdem die Gründung eines selbständigen Amtes, für das die Umweltministerin unmittelbar zuständig sein solle und das als Informations- und Serviceanlaufstelle für Investoren für Projekte „grüner Energie“ dienen soll.
Auch wenn sich Griechenland europaweit im Bereich von Windkraft auf dem ersten Platz befindet, so ist der Markt für Investitionen in diesem Bereich noch kaum gesättigt, so dass für Investoren auf diesem Sektor noch viel Raum für Aktivitäten und Investitionen besteht. Vergleichsweise wurden bislang folgende Gesamtkapazitäten aus Windkraft installiert (Zahlen aus 2008)
Griechenland 985 MW
Spanien 16.756 MW
Deutschland 23.903 MW

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Die deutsch-griechischen Wirtschaftsbeziehungen

Publiziert am 17.November.2009 von Abraam Kosmidis
Der nachfolgende Beitrag bestätigt eindrucksvoll die besonderen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Griechenland anhand von Fakten. Für Unternehmen, welche auf der Suche nach einer günstigen Gelegenheit für ein Auslandsengagement sind, sollte Griechenland als frühes und stabiles EU Mitglied und aufgrund der guten Handelsbeziehungen zu Deutschland, aber auch wegen seiner besonders attraktiven geopolitischen Lage auf dem Balkan, als Standort bzw. für ein Investment stets in die engere Wahl gezogen werden.QUELLE: DEUTSCH-GRIECHISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER JAHRESBERICHT 2008 DIE DEUTSCH-GRIECHISCHEN WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN VON MICHAELA BALIS, LEITERIN DER WIRTSCHAFTSABTEILUNGHANDELSBEZIEHUNGEN Deutschland war auf der Grundlage der gesamten Handelsbeziehungen auch im Jahr 2008 der wichtigste Handelspartner Griechenlands. In der Rangfolge der Handelspartner allerdings nahm auf der Seite der griechischen Exporte Italien den ersten Platz ein. Gemäß den Angaben des Nationalen Statistischen Amtes für 2008, aber auch nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes, sind die deutsch-griechischen Handelsbeziehungen im Jahr 2008 wertmäßig um ungefähr 0,4% und 0,76% jeweils zurückgegangen . Insbesondere gemäß den Angaben des Nationalen Statistischen Amtes lag der Wert der bilateralen Handelsbeziehungen 2008 bei 9.059 Mio. Euro. Legt man die Außenhandelszahlen des Statistischen Bundesamtes für 2008 zugrunde, erreichte der bilaterale Handel 9.885 Mio. Euro. Italien war 2008 das wichtigste Abnehmerland griechischer Produkte mit einem Anteil von 11,5%, wobei der Anteil Deutschlands (an der zweiten Stelle) bei 10,2% lag. . Der Anteil Deutschlands an den Gesamteinfuhren Griechenlands lag 2008 bei 11,9% , gefolgt von Italien mit 11,4% . Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes nahm Griechenland in der Rangordnung der Handelspartner Deutschlands für 2008 auf der Seite der Importe den 43. Platz ein. Zum Vergleich: Rumänien (29. Platz), Portugal (33. Platz), Türkei (20. Platz). Der Anteil Griechenlands an den deutschen Importen lag 2008 bei 0,23% (1.935 Mio. Euro). Auf der Ausfuhrseite verschlechterte Griechenland seinen Platz (24. Platz gegenüber dem 22. im Jahr 2007). Der Anteil Griechenlands an den deutschen Exporten lag 2008 bei 0,82%. Gemäß diesen Angaben sind die deutschen Importe aus Griechenland im Vergleich zum Vorjahr wertmäßig um 6,30% gesunken. Dieser Rückgang liegt nach den Angaben des Nationalen Statistischen Amtes bei -8,03%. Die deutschen Lieferungen nach Griechenland haben 2008, nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes, um 4,54% und nach den Angaben des Nationalen Statistischen Bundesamtes um 1,7% im Vergleich zum Vorjahr zugelegt.DEUTSCHE ZAHLUNGSBILANZ MIT GRIECHENLAND Mio. € 2008 2007 Leistungsbilanz, Saldo 4.963 4.355 Warenhandel, Saldo 6.268 5.813 Deutsche Lieferungen nach Griechenland 8.267 7.955 Deutsche Bezüge aus Griechenland 1.999 2.143 Dienstleistungen, Saldo -2.826 -2.860 Einnahmen 1.030 907 Ausgaben 3.856 3.767 Laufende Übertragungen, Saldo -562 -572 Kapitalbilanz (Netto-Kapitalexport) -5.230 3.605 Deutsche Anlagen, netto -4.685 2.087 darunter: Direktinvestitionen -2.748 -362 Wertpapiere 1.050 1.462 Griechische Anlagen, netto -546 1.1518 darunter: Direktinvestitionen 9 32 Wertpapiere 774 1.422Quelle: Deutsche BundesbankNach den Angaben des Statistischen Bundesamtes für die ersten fünf Monate (Januar-Mai) des laufenden Jahres (2009) und aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise wurde eine äußerst negative Entwicklung der bilateralen Handelsbeziehungen registriert, die wertmäßig um eindrucksvolle 22 Prozent zurückgegangen sind. Die deutschen Lieferungen nach Griechenland sind um 25% geschrumpft und die griechischen Lieferungen nach Deutschland um 8,17 Prozent zurückgegangen sind. Im Zeitraum von Januar bis März 2009 sind nach den aktuellsten Angaben des Nationalen Statistischen Amtes die deutschen Lieferungen nach Griechenland und die griechischen Lieferungen nach Deutschland um ungefähr 21% geschrumpft, immer im Vergleich zum Vorjahrsniveau.DIENSTLEISTUNGSVERKEHR MIT GRIECHENLAND Mio. € 2008 2007 Einnahmen, insgesamt 1.030 907 Reiseverkehr 295 291 Transportleistungen 371 250 Versicherungsdienstleistungen 27 32 Finanzdienstleistungen 38 50 Übrige Dienstleistungen 234 217 Ausgaben, insgesamt 3.856 3.767 Reiseverkehr 1.821 1.720 Transportleistungen 1.726 1.710 Versicherungsdienstleistungen 1 1 Finanzdienstleistungen 7 12 Übrige Dienstleistungen 301 323Quelle: Deutsche BundesbankUnter den deutschen Warenlieferungen nach Griechenland dominieren die Enderzeugnisse und die Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Januar-Mai 2009: 70,79% und 6,93%) . Die wichtigsten Warengruppen nach den Warenuntergruppen (EGW 2002) waren die „Pharmazeutischen Erzeugnisse“ mit einem Anteil von 11% und die „Personenkraftwagen Wohnmobile“ mit einem Anteil von 8,41% an den Gesamtlieferungen Deutschlands nach Griechenland, sowie die „Büromaschinen“ (3,5%). Enderzeugnisse und Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs prägten in der Referenzperiode - Januar-Mai 2009 - die Güterstruktur griechischer Lieferungen nach Deutschland (41,6% und 22% jeweils) . „Pharmazeutische Erzeugnisse“, „Bekleidung aus Baumwolle“ und „Bekleidung a. Gewirk. und Seide“ waren die absatzstärksten Enderzeugnisse auf dem deutschen Markt. Am Gesamtabsatz griechischer Erzeugnisse in Deutschland erhielten sie jeweils Anteile von 16,5%, 4,9% und 4,25% jeweils. Das Defizit (aus griechischer Sicht) in der bilateralen Handelsbilanz ist gemäß den Angaben der deutschen Bundesbank im Jahr 2008 wertmäßig um 7,8 Prozent gestiegen, von 5.813 Mio. Euro auf 6.268 Mio. Euro. Die Bilanz der Dienstleistungen konnte wieder mit einem Positivsaldo für Griechenland abschließen, lag jedoch 1,2% unter dem Vorjahrsniveau bei 2.826 Mio. Euro. Die griechischen Netto-Einnahmen aus dem Reiseverkehr mit Deutschland lagen 2008 bei 1.821 Mio. Euro und verzeichneten ein Plus von 5,8 Prozent.INVESTITIONEN Die unmittelbaren deutschen Investitionen in Griechenland sind in den zurückliegenden Jahren - in kleinen Schritten zwar aber dafür kontinuierlich - gewachsen, auch wenn es nicht gelungen ist, Schlüsselindustrien nach Griechenland zu ziehen. Allerdings wurde im Jahr 2007 (aktuellste Daten) eine leichte Steigerung registriert. Der Anteil Griechenlands an den deutschen Direktinvestitionen im Ausland ist leicht zurückgegangen von 0,24% im Jahr 2006 auf 0,23% im Jahr 2007. 2006 lagen sie bei 1.712 Mio. Euro, erreichten jedoch im Jahr 2007 einen Betrag von 1.917 Mio. Euro, eine Steigerung von ungefähr 12 Prozent. Mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Investitionskapitals in Griechenland konzentrierte sich 2007 gemäß den Angaben der Deutschen Bundesbank (unmittelbare und mittelbare deutsche Direktinvestitionen in Griechenland nach Wirtschaftszweigen der deutschen Investoren) auf den Wirtschaftszweig der Investoren: “Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen“ (unmittelbare: 1.070 Mio. €, Anteil: 55,8%, mittelbare und unmittelbare: 1.258 Mio. €, Anteil: 62%) und besonders auf die Beteiligungsgesellschaften (mittelbare und unmittelbare: 1.136 Mio. €, 56%). 27,8 Prozent der unmittelbaren Investitionen konzentrierten sich auf das „Verarbeitende Gewerbe“ (534 Mio. €). Davon entfielen 132 Mio. € auf die „Herstellung von Kraftwagen und Kraftwarenteilen“ und 126 Mio. € auf die „Chemische Industrie“. DEUTSCHE INVESTITIONEN IN GRIECHENLAND (IN MIO. EURO) 2004 2005 2006 2007UNMITTELBARE INVESTITIONEN 1641 1618 1712 1917 Anzahl 130 128 131 128 Beschäftigte in Tsd. 18 19 24 22 Jahresumsatz (in Mrd. €) 5,9 6,1 6,9 7,5Quelle: Deutsche BundesbankDas Investitionskapital für das „Grundstücks- und Wohnungswesen“ ist im Vergleich zum Vorjahr (2006) um 22 Prozent gestiegen, während das Investitionskapital für das „Verarbeitende Gewerbe“ um 6,975 Prozent zurückgegangen ist. 164 Mio. Euro wurden im Bereich „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchgütern“ investiert. Dieser Bereich wies einen Zuwachs von 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf. In Griechenland gibt es ungefähr 128 deutsche Unternehmen, die 22.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von ungefähr 7,5 Mrd. Euro tätigen (Angaben 2007)QUELLE: DEUTSCH-GRIECHISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER JAHRESBERICHT 2008
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Gründung einer GmbH in Griechenland

Publiziert am 30.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Griechenland zu gründen, ist mit etwa gleichem Aufwand wie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in Griechenland verbunden. Die GmbH ist jedoch in der späteren operativen Tätigkeit einfacher zu führen, als eine Aktiengesellschaft. Im Folgenden gibt Ihnen die Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft einen ersten Überblick über die Schritte zur Gründung einer GmbH in Griechenland.

Gründung der GmbH in Griechenland beginnt mit dem Entwurf einer Satzung

Für die Gründung einer GmbH in Griechenland benötigen zunächst alle Gesellschafter eine griechische Steuernummer. Danach kann erst die notariell zu beurkundende Satzung der Gesellschaft verfasst werden. In die Satzung gehören, neben den persönlichen Daten der Gesellschafter und dem Firmennamen, vor allem der Sitz und Zweck der Gesellschaft. Weiterhin eingetragen werden muss das Gesellschaftskapital. Dazu zählen die einzelnen Gesellschaftsanteile und eventuelle größere Anteile einzelner Gründer. Auch die Bestandsdauer der Gesellschaft muss nach dem griechischen GmbH-Gesetz in der Satzung schriftlich festgehalten werden. Ferner muss die Frage der Geschäftsführung geregelt werden. Für die Unterzeichnung der Satzung gilt – ebenso wie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft – Anwaltszwang.Vor der notariellen Beurkundung der Satzung muss der Entwurf zwecks vorläufiger Genehmigung des Firmennamens bei der lokalen Wirtschafts- und Handelskammer vorgelegt werden. Das ist wichtig, damit keine Probleme mit doppelten Firmennamen auftauchen. Anschließend kann – wenn keine Komplikationen aufgetaucht sind – die Gründungssatzung vor einem Notar unterzeichnet werden. Die Satzung wird dabei von den gründenden Teilhabern und dem mitwirkenden Rechtsanwalt unterschrieben.

Nach Gründung einer griechischen GmbH sind weitere Behördengänge nötig

Mit der Gründung einer GmbH ist es aber nach der Unterschrift beim Notar in Griechenland nicht getan. Bei der Industrie- und Handelskammer müssen Sie Ihren Firmennamen und zwei Ausfertigungen der unterzeichneten Satzung einreichen. Nach der Genehmigung von Name und Bezeichnung versieht die Industrie- und Handelskammer die Satzung mit einem Stempelvermerk in Bezug auf die Prüfung des Rechts zum Gebrauch von Name und Titel. Weiterhin folgen noch Besuche bei der Finanzbehörde und dem Landgericht jeweils am Sitz der Gesellschaft. Darüber hinaus wird im Regierungsanzeiger eine Bekanntmachung über die Gründung einer Gesellschaft veröffentlicht. Welche Aspekte Sie weiterhin bei der Gründung einer GmbH in Griechenland bedenken müssen, erklären wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
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Gründung einer AG in Griechenland

Publiziert am 30.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Sie wollen in Griechenland eine selbständige Aktiengesellschaft (AG) oder eine Tochtergesellschaft der bereits bestehenden deutschen AG in Griechenland gründen? Dann müssen Sie bei der Gründung einer griechischen AG einiges beachten. Die Vorzüge der griechischen Aktiengesellschaft stellt Ihnen die Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft hier vor.

Unternehmensform Aktiengesellschaft hat in Griechenland weite Verbreitung

Die Aktiengesellschaft ist in Griechenland recht beliebt, da sie für die Aktionäre eine Vielzahl von Vorteilen bietet. Zu den größten Vorteilen gehören die hohe Flexibilität beim Ein- und Austritt von Aktionären und die Übertragung von Aktien. Einige griechische Fördergesetze setzen darüber hinaus die griechische Aktiengesellschaft auch als Rechtsform voraus, um überhaupt Fördergelder erhalten zu können. Für Aktionäre bietet sich darüber hinaus der große Vorteil, dass die Aktionäre weitestgehend nur Rechte, aber kaum Pflichten haben – mit Ausnahme der Leistung der übernommenen Kapitaleinlage.Für die Gründung einer griechischen Aktiengesellschaft ist seit 2007 mittlerweile nur noch ein Gründungsaktionär erforderlich. Die Aktionäre müssen das Gesellschaftskapital einbringen. Zweitrangig ist bei der Gründung, ob die Aktiengesellschaft durch natürliche oder juristische Personen ins Leben gerufen wird. Das Mindestkapital zum Gründen einer griechischen Aktiengesellschaft beträgt 60.000 Euro. Bei der Festsetzung des Aktienkapitals ist darauf zu achten, dass das Aktienkapital für die Anlaufkosten des Unternehmens ausreicht. Aktiengesellschaft in Griechenland heißt Ανώνυμη Εταιρεία (Anonumae Hetaireia) (AE).Selbstverständlich heißt die Aktiengesellschaft in Griechenland nicht genauso wie in Deutschland. Der griechische Name lautet Ανώνυμη Εταιρεία, was so viel bedeutet wie „anonyme Gesellschaft“. Dies bezieht sich darauf, dass im Falle der Verausgabung von Inhaberaktien die Aktionäre nach außen nicht bekannt sind. Die meisten griechischen Aktiengesellschaften (A.E.) werden für einen Zeitraum von ca. 50 Jahren gegründet. Wichtig zu beachten ist weiterhin, dass die Gründung der Aktiengesellschaft einer notariellen Beurkundung mit Anwaltszwang und behördlicher Genehmigung durch die Präfektur bedarf. Ferner sind - je nach Geschäftsbereich - unter Umständen noch weitere Genehmigungen erforderlich. Welche Genehmigungen das im Detail sind und was Sie sonst noch bei der Gründung einer Aktiengesellschaft Griechenland beachten müssen, erklären wir Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch.
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Förderung von Investitionen in Griechenland nach Fördergesetz 3299/2004

Publiziert am 15.September.2009 von Abraam Kosmidis
Das Ziel des neuen griechischen Entwicklungsgesetzes/Fördergesetzes 3299/2004 liegt laut Artikel 1 in "der Kräftigung einer ausgewogenen wirtschaftlichen Entwicklung, der Erhöhung der Beschäftigung, der Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft, der Unterstützung unternehmerischer Aktivitäten, der Förderung neuer Technologien, dem Schutz der Umwelt, der Einsparung von Energie und dem Erreichen einer regionalen Angleichung”. Je nach Art und Umfang einer Investition werden staatliche Förderungsmittel, Leasing-Zuschüsse, Steuerbefreiungen sowie Kostenzuschüsse für neu geschaffene Arbeitsplätze gewährt.Ein Schwerpunkt des Fördergesetzes 3299/2004 liegt auf der Erschließung und Nutzung alternativer Energiequellen. Weitere Anreize für eine Investition in Griechenland insbesondere auf dem Sektor der Solarenergie (Solartechnik, photovoltaische Anlagen, Solarparks) und Windenergie (Generatoren, Windparks) bietet das im Juni 2006 verabschiedete Gesetz 3468 bezüglich regenerativer Energiequellen (”APE”), das u. a. langfristig lukrative Mindestpreise für eingespeiste elektrische Energie garantiert.Der nachstehende Auszug des griechischen Fördergesetzes 3299/2004 bezieht sich auf die geographische Gliederung der Fördergebiete in Griechenland und den Umfang der Fördermittel für Investitionen auf dem Sektor der regenerativen Energie.

Das griechische Entwicklungsgesetz - Fördergesetz (3299/2004)

Auszug der Artikel 2 und 4(Der vollständige Text des griechischen Fördergesetzes 3299/2004 steht unter der Präsenz des griechischen Wirtschaftsministeriums als Download bereit)

Artikel 2: Gliederung des Staatsgebietes - Förderzonen

1. Zwecks Anwendung der Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes wird das Staatsgebiet wie nachstehend in vier (4) Zonen gegliedert:Zone D umfasst die Präfekturen der Verwaltungsbezirke Ostmazedonien und Thrazien, die Gewerbe- und Industriegebiete (Biomihanikes Epihirimatikes Periohes - B.E.PE) des Verwaltungsbezirks Epirus, die Inseln des griechischen Staatsgebietes mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der Volkszählung von 1991, die Inseln des Verwaltungsbezirks Nordägäis, die Insel Tassos, die Präfektur Dodekanes (unter Ausnahme des Gebietes, das mit dem Ministererlass bezüglich des allgemeinen Bebauungsplans der Stadt Rhodos definiert wurde) und im Bereich des Festlandes das Grenzgebiet in der Zone von 20 Kilometern ab Grenze, unter Einbeziehung auch der Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsgebiete von dieser Zone durchzogen werden.Die Zone D wird wie nachfolgend in die Teilzonen D1, D2 und D3 untergliedert:
  • Zone D1 umfasst die grenznahen Gebiete des auf dem Festland gelegenen Teils von Zentral- und Westmazedonien in einer Zone von 20 Kilometern ab Grenze, unter Einbeziehung auch der Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsgebiete von dieser Zone durchzogen werden, die Präfektur Dodekanes (unter Ausnahme des Gebietes, das mit dem Ministererlass bezüglich des allgemeinen Bebauungsplans der Stadt Rhodos definiert wurde), die Inseln der Verwaltungsbezirke Zentralmazedonien, Thessalien, Ionische Inseln, Festland, Attika, Südägäis und Kreta mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der Volkszahlung von 1991.
  • Zone D2 umfasst die Grenzzone des auf dem Festland gelegenen Teils von Ostmazedonien und Epirus in einer Tiefe von 20 Kilometern ab Grenze, unter Einbezug auch der Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsgebiete von dieser Zone durchzogen werden, die B.E.PE. des Verwaltungsbezirks Epirus, die Inseln des Verwaltungsbezirks Nordägäis, die Insel Tassos und die Inseln von Ostmazedonien, Epirus, Westgriechenland und Peloponnes mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der Volkszahlung von 1991.
  • Zone D3 umfasst die Verwaltungsbezirke Ostmazedonien und Thrazien.
  • Zone C umfasst die Zone Lavrio der Präfektur Attika, so wie diese mit dem gemeinsamen Beschluss 37349/5.11.1991 (FEK B’950) der Minister für Umwelt, Gebietsnutzung und staatliche Projekte, Wirtschaft und innere Angelegenheiten definiert wurde, sowie auch die Bezirke, Präfekturen oder Teilgebiete von Präfekturen des Festlandes, die nicht unter die Zonen D, B und A fallen.
  • Zone B umfasst die Gewerbe- und Industriegebiete (B.E.PE.), die Provinz Langadas und das Teilgebiet westlich des Flusses Axios der Präfektur Thessaloniki und die Provinz Trizinia der Präfektur Attika.
  • Zone A umfasst die Präfekturen Attika und Thessaloniki, unter Ausnahme deren Teilgebiete, die den übrigen Zonen zugerechnet werden.
Investitionspläne zur Erzeugung von Elektrizität aus regenerativen Energiequellen, insbesondere aus Wind-, Sonnen- und Wasserkraft, Geothermik und Bio-Masse, unabhängig von der installierten Leistung, sowie Investitionspläne zur parallelen Erzeugung von Elektrizität und Wärme fallen unter die Investitionen der Kategorie 4.
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