Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

ANSTIEG DER BEHERBERGUNGSBETRIEBE UND DES EINZELHANDELSUMSATZES IM 2. QT 2021

Publiziert am 26.August.2021 von Abraam Kosmidis

MarketsANSTIEG DER BEHERBERGUNGSBETRIEBE UM 319,8 MIO. € UND DES EINZELHANDELSUMSATZES IM 2. QT 2021 UM 2,5 MRD

Der Umsatz der inländischen Beherbergungsbetriebe verzeichnete im 2. Quartal 2021 eine Umsatzsteigerung von 488,4 Millionen Euro. Zugleich nahm auch der Umsatz im Gaststättengewerbe im selben Zeitraum um 400,2 Millionen Euro zu.

Ähnliche Umsatzsteigerungen konnten auch der Einzelhandel im zweiten Quartal 2021 mit einem einen Anstieg um insgesamt 2,5 Mrd. € auf insgesamt 13,5 Milliarden Euro verzeichnen, was einem Anstieg von 22,9 % im Vergleich zum zweiten Quartal 2020 ( 11 Mrd. Euro), und einem Anstieg von 23,8 % im Vergleich zum ersten Quartal 2021 entspricht. Die größte Umsatzsteigerung konnte dabei der Einzelhandel mit 108,5% mit Uhren und Schmuck in Fachgeschäften verzeichnen, während der Verkaufs von Kraftfahrzeugen um 107,7% zunahm.



DIE HÄLFTE DER GRIECHISCHEN STEUERZAHLER PROFITIEREN 2021 VON DEN STEUERERLEICHTERUNGEN AUFGRUND DER ERHOLUNG DER GRIECHISCHEN WIRTSCHAFT

Publiziert am 23.Juli.2021 von Abraam Kosmidis

STEUERERLEICHTERUNGENGemäß den diesjährigen Steuerbescheiden wird 50% der Steuerpflichtigen keine Steuern entrichten, während ein weiterer, im Vergleich zum letzten Jahr erhöhter Anteil eine Steuererstattung erhalten wird. Hierbei handelt es sich um Daten, welche sich aus der Abrechnung der Steuererklärungen ergeben, wie auch der griechische Finanzminister, Christos Staikouras, der Presse mitteilte.

Den Erklärungen des Finanzministers zufolge, sind bislang etwa 3 Millionen Steuererklärungen eingereicht worden, und wie die Zahlen belegen, werden die griechischen Bürger in diesem Jahr deutlich weniger Steuern zahlen als im letzten Jahr, wobei er diese Entwicklung den von der Regierung vorgenommenen Steuerentlastungen zuschrieb.

Die Steuererleichterungen waren aufgrund der Erholung der griechischen Wirtschaft ermöglicht worden.

In Bezug auf die Daten der Griechischen Statistikbehörde ELSTAT hinsichtlich eines Anstiegs des Umsatzindexes der Industrie und des Umsatzes im Gaststättengewerbe für Mai 2021 erklärte der griechische Minister für Entwicklung und Investitionen, Adonis Georgiadis, dass die ELSTAT – Daten eine rasche Erholung der griechischen Wirtschaft und eine Absorption der der Pandemiefolgen nachhaltig bestätigen.


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Steuererleichterungen in Griechenland ab 2021

Publiziert am 23.April.2021 von Themistoklis Tosounidis
Steuereinnahmen und SteuerbescheideDer Premierminister Kyriakos Mitsotakis kündigte am, Donnerstag, den 22/4/2021 eine Reihe von Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft für Arbeitnehmer und Unternehmen an. Es handelt sich konkret um fünf Steuererleichterungen für Arbeitnehmer und Unternehmen, die der Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis nach einem Treffen zur Ankurbelung der griechischen Wirtschaft angekündigt hat.
  • 1. Der Einkommensteuervorschuss von 100% wird ab diesem Jahr für alle natürlichen Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, auf 55% gesenkt.
  • 2. Der Einkommensteuervorschuss (entspricht der Körperschaftssteuer in Deutschland) für juristische Personen und Körperschaften wird ab dem Jahr 2022 dauerhaft von 100% auf 80% gesenkt. Speziell für dieses Jahr (2021) wird dieser noch auf 70% reduziert.
  • 3. Der Steuersatz (entspricht der Körperschaftssteuer) für alle juristischen Personen wird ab 2022, d.h. ab das Steuerjahr 2021, dauerhaft von 24% auf 22% gesenkt.
  • 4. Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft werden um weitere 3 Prozentpunkte für das Jahr 2022 gesenkt.
  • 5.Die Befreiung vom Sondersolidaritätszuschlag im privaten Sektor erfolgt auch für 2022.

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Athen plant vorzeitige Darlehensrückzahlungen und Brüssel wünscht die Beendigung der Grenzkotrollen im Schengener Raum

Publiziert am 17.April.2019 von Abraam Kosmidis

Schritte für Griechenlands endgültigen AusstiegDie deutsche Presse berichtet, über die Pläne der griechischen Regierung über die vorzeitige Rückzahlung der IWF Kredite, sowie über Aussagen von Kommissar Avramopoulos über die Beendigung der Grenzkotrollen im Schengener Raum. Das Handelsblatt berichtet über eine Mitteilung des Finanzministers Efkleidis Tsakalotos, dass Athen einen  großen Teil der Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte. Die Schulden seien zu hoch. Der Zinssatz beträgt 5%, während sich Griechenland Liquidität zu einem Zinssatz von 3,4% beschaffen könnte.  Zur Zeit bezieht Griechenland Kredite in Höhe vom rund 4 Milliarden Euros vom IWF. Bei vorzeitiger Rückzahlung bestünde Spielraum für Steuersenkungen. Bis Ende 2024 soll Griechenland 9,5 Milliarden Euro den IWF  zurückzahlen, davon ist der größte Teil bereits ausbezahlt worden.

Brüssels-Alarm wegen der Grenzkontrollen im Schengen Raum: EU Innenkommissar Dimitris Avramopoulos stellt fest, dass wegen des Grenzkontrollen, die seit 3 Jahren zwischen den EU-Ländern stattfinden, der freie Personenverkehr in Europa gefährdet ist. Der Kommissar betont, dass ohne Schengen kein Europa bestehe und Brüssel keine weitere Ausnahmen akzeptieren werden.

Die Zeitung berichtet weiter, dass die Länder die pro Halbjahr die Grenzkontrollen erneuern, sich auf Sicherheitsgründe berufen. Ausnahme ist Frankreich das vor einer terroristische Bedrohung spricht.

Es bleibt jedoch offen, ob EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos die Europäischen Länder überzeugen kann. Die Kommission kann  Schätzungen veröffentlichen, ob diese Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt sind


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Die wichtigsten Punkte des neuen Entwicklungsgesetzes

Publiziert am 18.Mai.2018 von Abraam Kosmidis
Schritte für Griechenlands endgültigen AusstiegDie bereits vorgenommenen Maßnahmen und künftigen Schritte zur Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung, zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und zum Abbau der regionalen Ungleichheiten werden im Wirtschaftsentwicklungsbericht des Finanzministeriums ausführlich beschrieben.

Die wichtigsten, noch laufenden Maßnahmen sind folgende:

a) Anfang April 2018 ist die zweite Runde der Antragseinreichungen zur Einordnung in die Regelungen des Gesetzes 4399/2016 eröffnet worden („Neue unabhängige KMU“ und „Förderungen für Maschinenanlagen“), während auch die zweite Einreichungsrunde der Anträge für das Programm des „Allgemeinen Unternehmertums“ – mit Ablauf am 7. Mai 2018 – bereits im Gange ist. b) Am 16. April ist die Konsultation über die zwei neuen Regelungen des Gesetzes 4399/2016 („Synergien und Vernetzungen“ und „Innovationsbeihilfen für KMU“) abgeschlossen worden, und in Kürze wird auch die Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungen erwartet. c) Die Planung des Reglements „Zwischengeschaltete Finanzinstitute – Beteiligungsfonds“ ist bereits eingeleitet, während bis zum Ende des Jahres auch die Vollendung des Reglements „Integrierte Raumpläne und Herkömmliche Pläne“ erwartet wird. d) In Bezug auf den Abschluss der älteren, in den ehemaligen Gesetzen 3299/2004 und 3908/2011 eingeordneten Investitionspläne, hat das Generalsekretariat für Strategische und Private Investitionen die Auslosungen der zentralen Prüfungsorgane intensiviert, mit dem Ziel die Abschlüsse umgehend zu erledigen und den entsprechenden Zuschuss der alten Investitionspläne auszuzahlen.

Das neue Entwicklungsgesetz

Wie es auch im Bericht angemerkt wird, verkörpert das neue Entwicklungsgesetz eine Reihe von Innovationen mit einer spezifischen Entwicklungszielsetzung, wie unter anderem: a) Festsetzung der Höchstgrenze hinsichtlich der für jeden eingeordneten Investitionsplan zustehenden Förderung, sodass die Anzahl der Berechtigten ausgeweitet wird. b) Die vorrangige Stärkung der Industrie, Investitionspläne zur Wissensintensität, zur wachsenden Beschäftigung und zum hohen Mehrwert. c) Schwerpunkt auf der Gewährung von Beihilfen durch Steuerbefreiungen, zur Hebelwirkung und Anlagenrendite. d) Förderung der Zusammenarbeit und der Unternehmensfusionen. e) Senkung der Mindestkosten des Investitionsplans, sodass die Einordnung in das neue Entwicklungsgesetz auch für sehr kleine Unternehmen ermöglicht wird. f) Die zusätzliche Förderung von Investitionen in weniger begünstigten Gebieten. g) Vereinfachung und Digitalisierung von Bewertungs – und Prüfungsverfahren der Investitionsvorhaben zum Abbau der Bürokratie und zur Gewährleistung der Transparenz. Zudem erfolgt das gesamte Verfahren zur Einreichung des zu bewertenden Investitionsvorhabens sowie jeden Antrags zur Überprüfung und zum Abschluss elektronisch, wobei die Rangfolge und Priorität strikt eingehalten werden. Somit lässt sich die angestrebte Neuordnung im Entwicklungsmodell des Landes auf der Ebene des neuen Entwicklungsgesetzes langsam wiederspiegeln, bereits ab dessen erstem Wirkungsjahr, zumal die Mehrheit der eingereichten Investitionspläne (über 50% der Anträge) auf die Industriezweige fokussiert, wovon 58% Steuerbefreiungen beantragt haben, während auch Investitionsvorhaben von kleinen Unternehmen vorliegen (24% der Investitionspläne und 2,8% des Kostenvoranschlags für Investitionspläne niedriger als 500.000). Im Bericht wird zugleich eine Bewertung der vorherigen Entwicklungsgesetze (1998 bis 2014) angestrebt. Dem Finanzministerium zufolge ergibt sich demnach folgendes: a) 95% der Vorhaben betrafen ein niedriges und ein relativ niedriges Technologieniveau. b) 46,5% der Investitionspläne und 72,2% des gesamten Budgets bezog sich auf erneuerbare Energiequellen (insbesondere PV- Anlagen) als auch auf den Tourismus, und ein weiterer bedeutender Anteil betraf Unternehmenslager, welche die „missbräuchliche“ Bezeichnung der „Logistikzentren“ erhalten haben. c) 95% der Investitionspläne haben die Förderung in Form eines Zuschusses erhalten. d) Eine geringe Anzahl von Unternehmen erhielt den höchsten Anteil der Förderungen: 4,2% der Vorhaben erhielt einen Anteil von 43,6 % der Gesamtförderungen, während 6 Unternehmensgruppen (in insgesamt 14.500 Vorhaben) 8,1% der Gesamtförderungen bekommen haben. e) Ein Betrag von mehr als 600 Mil. wurde als Anzahlungen gewährt, wobei sich diese in einigen Fällen sogar auf 100% beliefen. Dadurch sind einige „große Investoren“ mit mehreren Millionenbeträgen finanziert worden, welche sie umgerechnet als Eigenkapitalgarantien auch in anderen ihrer Geschäftstätigkeiten genutzt haben, ohne sogar, in manchen Fällen die Investitionen auch in der Tat umgesetzt zu haben.
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Juncker – Plan: 640 Mio. EUR für griechische Unternehmen

Publiziert am 25.April.2018 von Abraam Kosmidis
Förderporgramm Griechenland 2016

Neue EU-Garantievereinbarungen zwischen dem EIF und der Griechischen Nationalbank.

Der Europäische Investitionsfonds (EIF) und die Griechische Nationalbank (NBG) haben drei Garantievereinbarungen über 640 Mio. EUR unterzeichnet, um kleinen und mittleren Unternehmen in Griechenland den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern. Diese Vereinbarungen fallen in den Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der den zentralen Bestandteil der Investitionsoffensive für Europa, des sogenannten Juncker-Plans bildet. Im Rahmen der neuen InnovFin-Vereinbarung wird die Griechische Nationalbank für einen zweijährigen Zeitraum Finanzierungen zu günstigen Bedingungen an innovative KMU und kleinen Unternehmen mit geringer oder mittlerer Kapitalisierung (Midcap-Unternehmen) gewähren. Die Bürgschaft des EIF wird im Rahmen der Initiative „InnovFin – EU-Mittel für Innovationen“ erteilt, mit der finanziellen Unterstützung des EU-Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont 2020“. Im Rahmen der entsprechenden Vereinbarung soll die Unterstützung der EU für innovative griechische Unternehmen erwartungsgemäß ein Darlehensportfolio von 100 Mio. EUR schaffen. Das Finanzierungsprogramm „COSME“ ist eine Verlängerungsvereinbarung, die es der Griechischen Nationalbank ermöglichen wird, für einen dreijährigen Zeitraum Mittel in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro für mehr als 1.900 kleine Unternehmen in Griechenland bereitzustellen. Der EIF wird durch Unterstützung der Europäischen Kommission der Griechischen Nationalbank Garantien im Rahmen des COSME-Programms gewähren, was der Bank ermöglichen wird, ihre Sicherungsanforderungen erheblich zu senken und den Unternehmen somit die Darlehensausnahme zu erleichtern. Zudem unterzeichnete der EIF im Rahmen des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) eine Mikrofinanzierungsbürgschaft mit der Griechischen Nationalbank, sodass die Darlehen für 3.400 Mikrokreditnehmer von sehr kleinen Unternehmen, die im gesamten griechischen Raum einen erschwerten Zugang zu Krediten haben, mit 40 Mio. Euro gefördert werden. Das im Juni 2015 eingeführte EaSI-Garantieprogramm wird von der Europäischen Kommission gefördert und unterliegt der Verwaltung des Europäischen Investitionsfonds. Der EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos erklärte diesbezüglich, dass diese Finanzierungsvereinbarungen weiterhin im Sinne des Juncker – Plans die griechischen Unternehmen erheblich unterstützen und zum Wachstum dieser beitragen werden. Mehr als 5000 Kleinst - und Start-up-Unternehmen sollen voraussichtlich von Krediten mit einer Gesamthöhe von 640 Mio. Euro profitieren. In den kommenden Monaten können somit viele Projekte umgesetzt werden, die neue Arbeitsplätze schaffen und eine nachhaltige Entwicklung sichern können. Die EU fördert in Griechenland weiterhin die Wirtschaft, die Unternehmen und insbesondere junge und innovative Unternehmer. Der geschäftsführende Direktor des EIF, Pier Luigi Gilibert, äußerte sich beim Unterzeichnungsakt in Athen erfreut über die Finanzierungsmöglichkeit griechischer Unternehmen durch den EIF. Die Zusammenarbeit mit der Griechischen Nationalbank ermöglicht die Schaffung von vielen Finanzierungslösungen zur Förderung der angehenden Unternehmer, und die entsprechenden Vereinbarungen zeigen das langfristige Engagement der EIF für griechische Unternehmen. Der Vorstandsvorsitzende der Griechischen Nationalbank, Leonidas Fragkiadakis, fügte hinzu, dass es sich bei der Partnerschaft mit dem EIF durch Unterzeichnung der drei Garantievereinbarungen um eine beispielhafte Initiative handelt, die sich auf gemeinschaftliches und inländisches Know-how stützt, um den Umfang und die Zugänglichkeit zu Finanzierungen für griechische KMU deutlich zu verbessern.
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Zweifache Heraufstufung der Bonität Griechenlands

Publiziert am 5.März.2018 von Abraam Kosmidis
MarketsDie US-Ratingagentur Moody’s hat die Kreditwürdigkeit Griechenlands von "Caa2" auf "B3" heraufgestuft, wobei sie darüber hinaus noch einen positiven Ausblick und die Möglichkeit zu weiteren Heraufstufungen angekündigt hat. Somit verlässt die Bonitätsnote des Landes zum ersten Mal seit 2011 das Rating „C“. Moody’s Begründung zufolge habe das Land eine erhebliche Verbesserung der Haushaltslage erzielt, die nach Einschätzungen auch in den nachfolgenden Jahren anhalten wird. Zudem ist die Ratingagentur der Ansicht, dass das Anpassungsprogramm erfolgreich abgeschlossen werden kann und Griechenland wieder vollen Zugang zu den Märkten haben wird. Dieser „saubere Austritt“ Griechenlands wird sich kurzfristig positiv auf die Liquiditätsreserve und mittelfristig auf die Zusage der Gläubiger auf zusätzliche Schuldenerleichterungen auswirken. Die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Zahlungsausfalls oder einer Restrukturierung der von privaten Gläubigern gehaltenen Verbindlichkeiten des Landes sei zudem spürbar gesunken. Ferner betont die Ratingagentur, dass auch das Risiko einer Wende oder Entgleisung der erzielten haushalts-und wirtschaftspolitischen Fortschritte erheblich gemindert sei. Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, ein starker Abbau der Staatsverschuldung und ein stabiles, politisches Umfeld könnten deshalb innerhalb von 12 Monaten eine weitere Heraufstufung Griechenlands bewirken. Gemäß der Ratingagentur hat Griechenlands Leistung im Rahmen des laufenden, dritten Kreditprogramms alle Erwartungen übertroffen. Die öffentlichen Finanzen sind nun auf eine nachhaltigere Basis gesetzt, es werden Primärüberschüsse von über 2% des BIP und eine nahezu ausgeglichenen Haushaltsposition für 2016 und 2017 erzielt. Darüber hinaus vertritt die Europäische Kommission die Auffassung, dass sich die kumulativen Vorteile aus den strukturellen Haushaltsmaßnahmen auf etwa 4,5% des BIP bis Ende 2018 belaufen werden. Griechenlands wirtschaftliche Verbesserung beruht größtenteils auf strukturellen Maßnahmen, die dauerhafte Fiskalvorteile erbringen werden. Ferner auf den Reformen der Einkommens-und Mehrwertsteuer, der Rentenausgaben und Gesundheitskosten, auf der Umstrukturierung der öffentlichen Unternehmen, sowie auf den Maßnahmen zur Eindämmung der Arbeitskosten im öffentlichen Sektor. Im Fall einer Notwendigkeit zur Erzielung des Primärüberschusses (3,5% des BIP) für die Jahre 2019-2022 liegt zudem ein Konjunkturpaket zur automatischen Einführung von Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen bereit. Auch wenn sich das Wirtschaftswachstum - anders als derzeit erwartet, als gedämpft erweisen sollte, befürworten die entsprechenden Maßnahmen eine mögliche Erreichung der Haushaltsziele. Die öffentliche Schuldenquote sollte durch eine derartige haushaltspolitische Leistung um etwa 7 Prozentpunkte des BIP innerhalb der nächsten zwei Jahre sinken, leicht über 174% des BIP in 2019 von 181% in 2017. Wesentliche Fortschritte wurden auch hinsichtlich anderer Ziele im Rahmen des Programms verzeichnet, zumal die fest verankerten und zur Krise beigetragenden, institutionellen Schwächen des Landes in der staatlichen und steuerlichen Verwaltung und dem Justizsystem nach und nach bewältigt werden, wie z.B. durch die Errichtung der Unabhängigen Behörde für Steuereinnahmen, der Privatisierungsträger und letztendlich die Ersetzung von hochrangigen Personen, die in der öffentlichen Verwaltung nach politischen Kriterien ernannt wurden. Auch die wesentlichen Schwächen des Banksektors – einschließlich der äußerst hohen, notleidenden Risikopositionen (NPEs) – werden der Ratingagentur zufolge jetzt intensiver behandelt. Die rechtlichen und technischen Anforderungen zur Durchführung von elektronischen Versteigerungen sind bereits in Kraft getreten und die Banken selbst haben sich zu einer Senkung der notleidenden Kredite verpflichtet. Positiv wird auch die Tatsache aufgenommen, dass die Abhängigkeit des Staatsapparats von der Notfallliquidität der Nationalbank Griechenlands und dem Eurosystem im letzten Jahr aufgrund der Rückkehr der Kundeneinlagen gesunken ist. Die Banken sind nunmehr in der Lage, gedeckte Schuldverschreibungen auszugeben, mit Diversifizierung ihrer Finanzierungsquellen durch die Finanzierung der Zentralbanken, während von den zur Rekapitalisierung der Banken bereitgestellten 25 Mrd. Euro lediglich 5,4 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden mussten. Die wirtschaftlichen Aussichten werden ebenfalls als positiv bewertet, mit einem Erholungstempo, das mit dem in den anderen EU-Krisenländern zum Zeitpunkt ihres Austritts aus dem Fremdfinanzierungsmechanismus vergleichbar ist. Die Warenausfuhr und die Tourismuseinnahmen verzeichnen eine deutliche Zunahme, wodurch insbesondere die Erholung der Eurozone, aber auch der globalen Wirtschaft widergespiegelt wird. Die Konsumausgaben belaufen sich weiterhin noch auf einer bescheidenen Ebene, können jedoch von der Verbesserung der Arbeitsmarktlage, dem erfolgreichen Abschluss des Programms und der weiteren Stabilisierung des Banksektors profitieren. Die koordinierten Aktionen der EU und der offiziellen Gläubiger, wie unter anderem der Europäische Investitionsbank, haben zu einem bereits deutlich günstigeren Investitionsklima beigetragen. Die US-Ratingagentur ist sich sicher, dass ihre Projektionen für das reale BIP-Wachstum um 2% und 2,2% für 2018 und 2019 entsprechend umgesetzt werden, zumal der erfolgreiche Abschluss des laufenden Kreditprogramms das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen erhöhen und den Zufluss von privatem Kapital fördern wird. Die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses des dritten Kreditprogramms im August ist damit sehr wahrscheinlich, was sich auch durch die positiven Schlussfolgerungen der letzten Euro-Gruppe bestätigen lässt. Griechenlands Rückkehr an die Finanzmärkte soll durch einen hohen Bargeldbestand und durch die Zusage der Gläubiger auf Schuldenerleichterungen unterstützt werden, um den Kreditbedarf in einem überschaubaren Rahmen halten zu können. Größere Kapitalreserven sollen den „sauberen“ Austritt des Landes aus dem dritten Hilfspaket und die Rückkehr zur eigenständigen Marktfinanzierung temporär unterstützen. Dies soll u.a. durch die Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel des derzeit laufenden dritten Hilfsprogramms in Höhe von 86 Mrd. Euro geschehen. Moody’s Erwartungen zufolge, sollen anfänglich Reserven in Höhe von mindestens 18 Mrd. Euro gebildet werden (ca. 10% des BIP von 2018), wodurch das Vertrauen der Anleger gestärkt und die Rückkehr an den Kapitalmärkten erleichtert wird. Das Risiko eines Zahlungsausfalls oder einer Umschuldung des privaten Sektors sei erheblich reduziert, und die Gefahr eines Rückschlags der erzielten wirtschafts-und haushaltspolitischen Fortschritte bestehe nicht mehr. Im Land herrsche nunmehr politische Stabilität und die Perspektiven seien tragfähiger als zuvor. Obwohl die nächsten Parlamentswahlen plangemäß spätestens bis September 2019 erfolgen sollen, sind die harten und politisch herausfordernden strukturellen finanzwirtschaftlichen und institutionellen Reformen bereits durchgeführt worden. Die innenpolitische Stabilität sei außerdem eng mit der Zusage einer eventuellen Schuldenerleichterung durch Umsetzung der Reformen verbunden, was die Rückkehr des Landes zur Normalität auch künftig absichern wird.
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Erwartungen für das kommende Eurogruppen-Treffen

Publiziert am 20.Februar.2018 von Abraam Kosmidis

Europe ComisionGriechenland sieht einer „klaren“ Äußerung hinsichtlich des Abschlusses der dritten Bail-Out – Überprüfung und der folgenden Auszahlung von 5,7 Mrd. entgegen.

Die Doppelsitzung der EU-Institutionen in Brüssel ist für den 19. Februar angesetzt, und außer der vorprogrammierten Tagung der EU-Finanzminister wird sich zudem auch der Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) treffen. Dabei wird das Thema Griechenland erneut ganz oben auf der Tagesordnung angesetzt. Der Verlauf der dritten Bail-Out-Überprüfung wird das erste Thema auf der Agenda der Eurogruppe sein. Die Institutionen werden dabei den Fortschrittsbericht über die Umsetzung der letzten, ausstehenden vorrangigen Maßnahmen vorlegen. Abgesehen vom offenen Thema der Zwangsversteigerungen, das erwartungsgemäß als Voraussetzung für die im April auszuzahlende Teiltranche der 1. Mrd. Euro gesetzt werden soll, möchte die griechische Seite nun Beweise in Bezug auf die Erfüllung der gesamten Vereinbarungen vorlegen. Falls diese Argumente überzeugend sind, kann die entsprechende Tranche sogar noch Mitte Februar ausgezahlt werden, also noch vor Beginn der nächsten Diskussionen über die vierte Bail-Out-Überprüfung. Obwohl das Land große Fortschritte bei seinen Austeritätsprogrammen verzeichnet und die allermeisten Maßnahmen umgesetzt hat, was auch die Finanzminister der EU-Staaten bestätigen, muss die griechische Regierung noch ca. die Hälfte von 15 ausstehenden Reformschritten erfüllen.

Vor allem zwei schwerwiegende, noch ausstehende Voraussetzungsmaßnahmen beschäftigen nicht nur die Europäische Kommission, sondern auch die EZB:

  1. Das erste, kritische Thema betrifft die Zwangsversteigerungen. Hierzu hat die griechische Regierung bislang keine erhebliche Leistung verzeichnet, dennoch sollen letztendlich qualitative und nicht quantitative Kriterien die wesentliche Rolle spielen. Demnach soll die Verpflichtung berücksichtigt werden, dass die Vorgänge ab dem 21. Februar eingeleitet werden. Zu diesem Termin soll dann auch die obligatorische Durchführung der elektronischen Versteigerungen durch die Banken beginnen. Da die verbindliche Umsetzung der elektronischen Versteigerungen nach dem Sitzungstermin der Eurogruppe erfolgen soll, kann dies eventuell Auswirkungen auf die für April oder Anfang Mai angesetzte Auszahlung der Teiltranche in Höhe von 1 Mrd. Euro haben. Anfängliche Voraussetzung für die entsprechende Teiltranche war lediglich die Rückzahlung fälliger Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat, es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass auch das heikle Thema der Versteigerungen als zusätzliches Druckmittel gegen die griechische Regierung benutzt wird, um das geforderte Ziel bis April zu erreichen.
  2. Die zweite und schwerwiegendste Voraussetzung betrifft die Privatisierung des Gasnetz-Betreibers DESFA, die weiterhin von hoher Bedeutung ist. Dadurch kann das Land rund 50 Mrd. Euro einnehmen.
Sobald das aktualisierte Hilfspaket von den Leitern des Europäischen Stabilitätsmechanismus genehmigt wird, wird ein zweites Treffen auf Vorstandsebene folgen, sodass die Teiltranche von 5,7 Mrd. Euro freigegeben wird. 3,3 Milliarden Euro der Finanzspritze sind für den Schuldendienst vorgesehen, weitere 1,9 Milliarden Euro sollen einen sogenannten „Cash-Puffer“ für die Zeit nach dem Programm aufbauen, und mit 500 Mil. Euro kann Athen Zahlungsrückstände im Inland begleichen. Bis zum Abschluss des dritten Hilfsprogramms Ende August sollen noch 18,4 Milliarden Euro nach Athen fließen. Griechenland wird die bereitgestellte Summe im Umfang von bis zu 86 Milliarden Euro nach Einschätzungen nicht mal annährend in Anspruch nehmen, auch unter Berücksichtigung der jetzigen und der noch zu erwartenden letzten Tranche.
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10 entscheidende Schritte für Griechenlands endgültigen Ausstieg aus dem Sparprogramm und der Beendigung der Rettungspakete

Publiziert am 2.Februar.2018 von Abraam Kosmidis
Schritte für Griechenlands endgültigen Ausstieg2018 wird für Griechenland zum Jahr der Entscheidung und der wirtschaftlichen Kehrtwende. Ende August läuft das dritte Rettungspaket nach acht Jahren, in welchen Griechenland im Mittelpunkt der europäischen Wirtschaftskrise stand, aus. Nach Abschluss des Rettungspakets soll dann die Rückgewinnung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Landes verkünden werden. Der Europa - Ökonom der HSBC Bank Plc in London, Fabio Balboni, erklärte, dass die Aussichten für Griechenland wesentlich besser aussehen, nachdem das Land wieder Zugang zu den Märkten erhalten hat und seine wirtschaftliche Erholung schrittweise zunimmt. Er fügte hinzu, dass Griechenland im kommenden Sommer sein Rettungsprogramm endgültig abschließen könnte, wenn sich die Eurozone für eine substanzielle und zuverlässige Schuldenerleichterung entscheiden wird. Die griechische Regierung wird nun gefordert sein, in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Gläubigern einige kritische Themen abzuarbeiten, wenn sie ein weiteres Hilfspaket vermeiden möchte.

Hierzu sind 10 Schritte bis zum kommenden August notwendig:

  1. Die Regierung hat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen vorgelegt, welche zum Abschluss der dritten Bail-Out-Überprüfung erforderlich sind. Nach Abstimmung der neuen Maßnahmen, haben die Vertreter der Gläubiger den Konformitätsbericht Griechenlands der Eurogruppe zur Genehmigung vorgelegt, um grünes Licht zur Auszahlung der nächsten Tranche zu erhalten.
  2. In den nächsten Tagen werden die europäischen Bankenaufsichtsbehörden die Szenarien fertigstellen, nach denen die griechischen Banken einem Stresstest unterzogen werden.
  3. Griechenland plant bis Anfang Februar eine neue Anleihe mit einer voraussichtlichen Laufzeit von drei oder sieben Jahren zu emittieren, um wieder einen vollen Marktzugang zu erlangen.
  4. In den ersten zwei Februarwochen soll der Europäische Stabilitätsmechanismus erwartungsgemäß die sich auf die Umsetzung der Bedingungen der dritten Überprüfung bezogene Tranche auszahlen. Die Höhe der auszuzahlenden Tranche ist noch nicht vereinbart, aber dem griechischen Finanzministerium zufolge werden mindestens ca. 6,4 Mrd. Euro erwartet.
  5. Im Februar werden die griechische Banken Daten über den Stresstest an die Zentralbank von Griechenland und an europäischen Behörden übermitteln.
  6. Den Erwartungen der griechischen Regierung zufolge, werden die Gläubiger im Februar weitere Schuldenerleichterungen erneut besprechen.
  7. Anfang März soll voraussichtlich die vierte Überprüfung des griechischen Programms beginnen. Die genaue Rückkehr der Vertreter der Gläubiger nach Athen ist noch unklar, die Überprüfung muss jedoch im März beginnen, wenn Griechenland weitere 82 Maßnahmen fristgerecht abschließen möchte.
  8. Eine der wichtigsten Begegnungen unter den Gläubigern vor dem Abschluss des laufenden Rettungsprogramms wird im kommenden April (20.-22. April) in Washington stattfinden. Das Frühjahrstreffen des IWF wird es den Gläubigern wahrscheinlich ermöglichen, eine Schuldenerleichterung und die weitere Vorgehensweise für Griechenland zu diskutieren.
  9. Anfang Mai werden die Ergebnisse der Stresstests angekündigt. Diese werden dann zeigen, ob die griechischen Kreditnehmer mehr Kapital benötigen.
  10. Bis Ende Mai oder Juni wollen sowohl die griechische Regierung als auch die Gläubiger die vierte Überprüfung abschließen, eine Vereinbarung über die Bedingungen für weitere Schuldenerleichterungen treffen und die Aussichten nach dem Sparprogramm für Griechenland ins Visier nehmen.
Obwohl die griechischen Behörden kategorisch weitere Sparprogramme ausschließen, erklärte der Präsident der Bank von Griechenland, Yannis Stournaras neulich, dass eine präventive Kreditlinie nach August das Vertrauen der Anleger stärken würde. Europäische Beamte kündigten außerdem auch an, dass eine sogenannte „Beaufsichtigungsvereinbarung“ bis 2022 erfolgen wird, zumal Griechenland bis zum entsprechenden Zeitpunkt einen Primärüberschuss beim Haushalt von 3,5% des BIP zugesichert hat.
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Griechenland übertrifft alle Erwartungen

Publiziert am 9.Januar.2018 von Abraam Kosmidis
anaptinomos_2In einem aktuellen Beitrag („Euphorie auf der Akropolis“) äußert sich die deutsche Zeitung „Die Welt“ zuversichtlich über den Verlauf der griechischen Wirtschaft. Das Land erlebe erstmals seit fast zehn Jahren einen wirtschaftlichen Aufschwung, und dieses Jahr soll es erwartungsgemäß noch besser aussehen. Auch die verhängnisvolle Schuldenproblematik könnte sogar in diesem Jahr gelöst werden und Griechenland damit alle Erwartungen übertreffen. Auch an der griechischen Börse in Athen ist ein verhaltener Optimismus festzustellen, so dass viele das Land schon als den europäischen Überflieger des Jahres sehen. Die Kurse stiegen im vergangenen Jahr deutlich höher als in Deutschland, der griechische Aktienindex stieg um fast ein Viertel, also fast doppelt so stark wie der deutsche Dax – der jedoch die vorherigen Jahre wesentlich bessere Ergebnisse verzeichnete. Nach wie vor besteht erstmals seit zehn Jahren die Möglichkeit für eine nachhaltige Genesung und wirtschaftliche Erholung, die von unmittelbarer Relevanz auch für die Bürger sein wird. Die Europäische Kommission erwartet für dieses Jahr ein Wachstum von 2,5 Prozent, der Internationale Währungsfonds sieht 2,6 Prozent voraus, und viele Finanzfachleute rechnen sogar mit noch höheren Werten. Dank einer anziehenden Wirtschaft und sinkender Arbeitslosigkeit hofft Griechenland auch auf bessere Haushaltszahlen als von den internationalen Geldgebern gefordert. Der Haushalt 2018 sieht einen sogenannten Primärüberschuss von 3,8 Prozent der Wirtschaftsleistung vor. Besonders bemerkenswert ist jedoch die letzte Senkung der Fremdfinanzierungskosten für Griechenland, und zwar auf den niedrigsten Stand der letzten zwölf Jahre, wodurch wirklich die Auffassung gestärkt wird, dass nach dem Abschluss des laufenden Hilfspakets im kommenden August dem Land in der Tat ein „sauberer Exit“ aus dem Hilfsprogramm gelingen kann.
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