Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

(griechisch: διαθήκη)

Ein Testament ist die so genannte letztwillige Verfügung über das Vermögen im Todesfall. Inhalt des Testamentes ist der letzte Wille des Erblassers, und genauer sein Wunsch der künftigen Aufteilung seines Vermögens an die Erben (griechisch: κληρονόμος).

Eigenhändiges Testament
(griechisch: ιδιόγραφη διαθήκη)

Das eigenhändige Testament ist eine rechtmäßige Form eines Testamentes. Hier wird der letzte Verfügungswille des Erblassers festgehalten. Unter Voraussetzung der Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen ist das Hauptmerkmal dieser Testierart die durchgehende eigenhändige Verfassung des Schriftstücks. Die Verwendung von Druckern, Schreibmaschinen oder Ähnlichem ist nicht zugelassen.

Öffentliches Testament
(griechisch: δημόσια διαθήκη)

Der Erblasser erklärt vor dem Notar seinen letzten Willen bezügl. der Vermögensverteilung nach seinem Tode. Für dieses Verfahren sind drei Zeugen oder alternativ die Anwesenheit eines weiteren Notars und einem Zeugen notwendig.