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(griechisch: ενοχή)

Die Schuld ist im zivilrechtlichen Sinne jene, die durch ein bestimmtes Verhältnis einem anderen gegenüber entsteht. Dabei sind vor allen Dingen Ansprüche und Forderungen gemeint.

Allgemeine Schuld
(griechisch: ενοχή γένος)

Diese Art von Schuld liegt dann vor, wenn die Forderung in jedem Falle erbringbar ist. Hierbei ist eine eventuelle rechtliche  Unmöglichkeit nicht vorstellbar. Ein Beispiel dafür wäre u.A., der Schuldner muss dem Gläubiger eine Tonne Orangen liefern. Orangen sind grundsätzlich auf dem Markt verfügbar, demnach kann er seine Schuld jederzeit erfüllen. Nach griechischem Recht ist der Schuldner zur Lieferung eines Produktes mittlerer Güte verpflichtet.

Spezielle Schuld
(griechisch: ενοχή είδος)

Diese spezielle Form der Schuld liegt dann vor, wenn die geschuldete Sache ein ganz spezieller Gegenstand ist. Darunter zu verstehen ist z.B. das Bild eines berühmten Malers (ein Einzelstück). Bei Untergang der geschuldeten Sache trifft Unmöglichkeit ein.

Schuld „als Ganzes“
(griechisch: ενοχή εις ολόκληρον)

Als „Schuld als Ganzes“ ist gemeint, dass im Falle einer Forderung, die von mehreren Personen erbracht werden kann, der Gläubiger die Forderung als Ganzes von einem der Schuldner oder auch von allen gemeinsam fordern kann.

Gattungsschuld
(griechisch: ενοχή καταχρηστικού ξένους)

Eine Gattungsschuld liegt vor, wenn der Vertragsgegenstand einer bestimmten Gattung angehört. So z.B. eine Tonne Frühkartoffeln aus der italienischen Ernte 2009. Hier trifft genau dann Unmöglichkeit ein, wenn die gesamte Gattung untergeht.