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(griechisch: Εμπράγματο Δίκαιο)

Als Sachenrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden. Damit gemeint ist sozusagen, welche vom Gesetz geregelten Rechte jemand bezüglich einer Sache besitzt (z.B. Eigentümer eines Grundstücks).