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Neue Fördermittel in Griechenland für Unternehmer

Publiziert am 23.Januar.2017 von Abraam Kosmidis
Löhne öffensichtlicher Sektor GriechenlandEin kleines Paket mit neuen Fördermaßnahmen zur Förderung der Unternehmer in Griechenland soll kurzfristig in Kraft treten.Im Rahmen des operativen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum und Innovation (EPAnEK) sind hierzu sechs Förderprogramme des Generalsekretariats für Industrie in Höhe von insgesamt 470 Mio.Euro genehmigt worden.

Derzeit werden noch die endgültigen Richtlinien verfasst, sodass die entsprechenden Bekanntmachungen kurzfristig veröffentlicht werden können.

Die Programme beziehen sich unter anderem auf folgende Branchen und Bereiche:

  1. „Moderne Verarbeitung“ zur Finanzierung von Geschäftsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Die entsprechende Aktion zielt auf die Umstrukturierung der verarbeitungsmäßigen Produktionsbasis der Griechischen Wirtschaft in neuartigen oder differenzierten Produktionslinien, Waren und Verarbeitungsdienstleistungen.
  1. „Förderung der Umweltindustrie“ zur Finanzierung von Unternehmensvorhaben hinsichtlich der geschäftlichen Verwertung von flüssigen, festen und gasförmigen Abfällen und Altmaterial Dritter, mit der Produktion und Bereitstellung von Rohstoffen und Zwischen-oder Endprodukten und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung.
  1. „Entwicklung von lokalen Gewerbeparks für Verarbeitung und Lieferkette“ bezweckt die Orientierung und Motivierung der Unternehmensträger in den lokalen Wirtschaften zur Entwicklung und Inbetriebsetzung von organisierten Gewerbeparks unterschiedlicher Kategorien auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 3982/2011. 
  1. „Förderung von Wertschöpfungsketten“ bezieht sich hauptsächlich auf bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in den neuen Prioritätsbereichen der Wirtschaft und umfasst die Finanzierung von Clusterentwicklungen in Form von vertikalen oder horizontalen Verbindungen zwischen Unternehmen zur Schaffung von Wertschöpfungsketten, sodass Skalenerträge und gemeinsame Ziele erreicht werden (wie z.B. die Einführung in neuen Märkten). 
  1. „Außenorientierung – Internationalisierung von KMU“ zielt auf die Stärkung des nach außen gerichteten Unternehmertums von neuen und bereits bestehenden, vorwiegend kleinen und mittleren Verarbeitungsbetrieben, als Grundoption zur Verbesserung der inländischen Produktionsbasis. 
  1. „Nutzung der unternehmerischen Erfahrung – Unternehmerischer Neustart“ bietet parallel zu ihrem Entwicklungsziel auch eine starke, soziale Dimension an, zumal sich diese auf die Gründung von neuen Unternehmen durch Arbeitslose über 45 Jahren bezieht. Das entsprechende Förderprogramm soll einen Rahmen von neuen Geschäftsmöglichkeiten an Arbeitslose gewähren, die in der Vergangenheit eine Geschäftstätigkeit entwickelt hatten oder über eine entsprechende, bedeutende Berufserfahrung verfügen, welche zu ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen wird. Darüber hinaus werden auch Aktionspläne zur Förderung des Bekleidungssektors mit Produktion von Ausgangserzeugnissen (Seide, Baumwolle) ausgearbeitet.

 



Auflage eines Förderprogramms für Klein-Gewerbe auf den griechischen Inseln

Publiziert am 28.Mai.2013 von Abraam Kosmidis

Am Montag, den 27.5.2013 hat das griechische Ministerium für Wachstum und Seefahrt ein neues Programm für die Gewährung von Fördermittel an kleine Unternehmen, die auf den griechischen Inseln Gewerbe treiben, aufgelegt.  Das Budget des Programms beläuft sich auf 80 Millionen Euro.

Das Programm sieht die Gewährung von Darlehen zu günstigen Konditionen vor. Dabei können Beträge i.H.v. 10.000,- bis 30.000,- Euro als Darlehen gewährt werden. Das Darlehen kann als Working-Capital oder zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden. Es hat eine Laufzeit von 4 Jahren und wird zu einem Festzinsatz von 2,8% ausgereicht. Für Unternehmen mit Sitz auf den griechischen Inseln mit einer Bevölkerung von weniger als 3.100 Einwohnern, sowie für Investitionen die auf den Inseln ansässige Unternehmen in anderen Gebieten in Griechenland tätigen, wird das Darlehen zinslos gewährt. Die Darlehen können bis zu 70% der Investitionskosten decken, während die restlichen 30% als Eigenkapital vom Unternehmen eingebracht werden müssen.

Das Programm umfasst sowohl bereits bestehende als auch neue Unternehmen. Förderungsfähig sind Branchen wie Hotel.- und Gastronomiebetriebe, Vermietung von Zimmern und Appartments, Reisebüros und Autovermietungen, Wassersport und maritimer Tourismus, alternativer Tourismus, Lebensmitteleinzelhandel, Souvenir- und Folkloreeinzelhandelsgeschäfte, Galerien, Verarbeitung und Vermarktung von lokalen Produkten, usw.

Förderfähig sind die Ausgaben für:

- Planung und Gestaltung, Renovierung und Sanierung von alten Gebäuden, Anlagen und Aussenbereiche

- Maschinen und Anlagen

- Know-How Rechte und Lizenzen

. Software

- Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen,

- Werbemaßnahmen

- Betriebliche Auslagen (zB Miete - mit Ausnahme der Leasingmieten-, Kosten für Personalaufwand, Gebühren, Materialkosten).

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf Investitionen, die zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienstleistungen beitragen. Zum Beispiel, Erneuerung der Ausrüstung, Upgrade der Innen-und Außenräume, Förderung griechischer Produkte (zB "Greek Breakfast"), Vernetzung und Promotion, Überwachung von Produktionsprozessen, Verkaufstationen für lokalen Produkte, umweltbewußte Modernisierung von Gebäuden, usw.

Ab dem 31. Mai können berechtigte Unternehmen Förderanträge über die Filialen bestimmter griechischer Banken stellen. Anträge werden nach dem Motto „first come first served“ bis zur Erschöpfung des Budgets von 80 Mio. Euro angenommen werden. Die Kredite sollen bis zum 31. Dezember 2013 von den Banken ausbezahlt werden.

Die Darlehen werden ohne Verwaltungskosten für die Kreditnehmer und ohne Eintragung von Sicherheiten (wie z.B. Hypotheken), sondern nur mit persönlicher Garantie einer dritten Person ausbezahlt.

Die Fördermaßnahme wird im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen ausgegeben.


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Jetzt in Griechenland investieren, der Weg aus der Krise und Chancen für Investoren

Publiziert am 2.März.2013 von Abraam Kosmidis

Jetzt in Griechenland investieren – Chancen und Risiken

Frei nach dem Motto „nach der Krise ist vor dem Aufschwung“ zeichnen sich in Griechenland interessante Chancen beim Kauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ab. Eine Entscheidungshilfe für interessierte Investoren zur Abwägung von Chancen und Risiken.

Rückblick und Weg aus der Krise:

Wer in Griechenland investieren möchte, interessiert sich natürlich dafür, wie sich die Situation im Lande im Zuge der Griechenland-Krise entwickelt und welche Aussichten für die Zukunft bestehen.

Nach der Beantragung von offizieller EU-Hilfe am 23. April 2010 aufgrund der.größten wirtschaftlichen Nachkriegskrise des Landes, ist fast nichts mehr so wie vor der Krise. Als Maßnahmen beschloss Griechenland zwischen März 2010 und November 2012 fünf besonders einschneidende Sparpakete. Im Gegenzug erhielt das Land vom IWF und der EU im Rahmen von zwei „Rettungspaketen“ zwischen April 2010 und Juli 2011 ca. 218 Mrd. Euro, welche insgesamt bis 2014 ausgezahlt werden sollen. Im Mai 2010 kaufte die Europäische Zentralbank griechische Staatsanleihen in Höhe von 25 Milliarden Euro. Ferner fassten die EU-Länder im Verlauf des EU-Gipfels vom 26.10.2011 einen Plan, der sog. „Schuldenschnitt“, auf dessen Grundlage die Gläubiger des Landes auf ca. 50 Prozent bzw. 100 Milliarden Euro ihrer Forderungen an Athen verzichteten. Im Rahmen eines weiteren Hilfspaketes im Februar/März 2012 erhielt Griechenland u.a. Darlehenszusagen in Höhe von 130 Mrd. Euro.

Seit den letzten Parlamentswahlen im Mai / Juni 2012 hat sich nun viel zum positiven geändert. Zunächst gingen die Eurobefürworter, eine Koalition aus drei Parteien, als Sieger aus den Parlamentswahlen Wahl hervor. Die Griechen hatten für einen Verbleib im Euro gestimmt. Im August 2012 stellte dann die deutsche Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel klar, dass Griechenland im Euro bleiben werde. Ähnlich äußerte sich auch der französische Staatspräsident Francoise Hollande. Damit öffnete sich der Weg zum 130 Milliarden Euro schweren Hilfspaket für Griechenland, welches allerdings an Bedingungen geknüpft wurde.

Erste Voraussetzung war die positive Feststellung des Fortschritts der Reformen in einem Bericht der Kontrolleure aus EU, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Europäischer Zentralbank (EZB), der sog. Troika. Als zweite Bedingung wurden weitere Sparmaßnahmen und Reformen verlangt, welche am 8.11.2012 durch das griechische Parlament beschlossen wurden. Am 11.11.2012 legte die Troika schließlich einen positiven Bericht zur Lage im Lande vor. Die dritte Voraussetzung wurde dann schließlich mit der Abstimmung über den Haushaltsplan 2013 durch das griechische Parlament erfüllt. Damit war der Weg für die Freigabe des milliardenschweren Hilfspakets geebnet und die Rettung des Landes als auch der Verbleib in der Eurozone gesichert.

Bis 2016 sollen die Staatsschulden auf ca. 160-175 Prozent des BSP sinken, bis 2020 auf 124 Prozent, und bis 2022 auf  tragbare 110 Prozent. Das Land befindet sich 2013 im sechsten Jahr der Rezession. Laut dem griechischen Finanzminister Giannis Stournaras soll Ende 2013 jedoch die lang erwartete Wende kommen und „2014 könnte das Jahr sein, in dem das Bruttoinlandsprodukt wieder stetig steigt." Für 2014 wird erstmals mit einem Wachstum von ca. 0,6% gerechnet, während sich das Primärsaldo für 2013 auf 0 % des BIP, für 2014 auf 1,5 % des BIP, für 2015 3,0 % des BIP und für 2016 4,5 % des BIP belaufen soll.

Bereits in 2012 waren erste Erfolge der Reformbemühungen zu erkennen. So fiel das Primärdefizit geringer aus als erwartet. Die Einlagen bei den Banken steigen wieder, die Renditen der Griechenland Bonds gehen zurück. Die Märkte glauben immer mehr daran, dass Griechenland die Wende schaffen wird. Das Interesse an den griechischen Privatisierungsvorhaben ist hoch. Selbst die US Ratingagentur Standard & Poor's hat die Bonitätseinstufung Griechenlands wieder deutlich angehoben.

Die IWF-Chefin Christine Lagarde sieht ebenfalls sehr positive Entwicklungen in Griechenland und stellte fest, dass, sich das Programm mit strikten Haushaltsanpassungen und merklicher Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit bei den Arbeitskosten in die richtige Richtung bewegt. Die Sparanstrengungen des Landes seien "bewundernswert".

Fazit: Kein anderes Land hat seine Schulden in so kurzer Zeit so drastisch reduziert wie Griechenland.  Die Folge sind niedrigere Löhne, niedrigere Renten und mehr Arbeitslose. Die wirtschaftliche Talsohle der Rezession sollte spätestens bis Mitte 2013 durchlaufen sein. Die Regierung arbeitet an weiteren, umfangreichen Reformen. Das Land befindet sich damit auf einem guten Weg raus aus der Krise.

Situation der griechischen Banken und Unternehmen:

Die Bankenkrise ging zunächst an den griechischen Banken vorbei, als die Welle der Lehman-Pleite vom 15.09.2008 zunächst die Banken traf, welche toxische Papiere in ihren Depots hatten (allein der irische Staat kaufte 2009 den fünf größten Banken Kredite und toxische Wertpapiere im Nominalwert von 77 Milliarden Euro ab).

Als sich aber die Krise immer mehr zur Griechenland-Krise entwickelt, bekamen die griechischen Banken enorme Probleme. Dies hat im wesentlichen zwei Gründe:

Als die Austrittsdebatte Griechenlands aus dem Euro begann, flossen seit 2010 rund ein Drittel der Einlagen ins Ausland ab. Zuletzt konnte der Abfluß nun umgekehrt werden. Dieser Abfluss hat aber das Bankensystem des Landes enorm geschwächt.

Hinzu kommt im Rahmen des Schuldenschnitts, dass auch die vier größten griechischen Banken schwere Abschreibungen bei ihrem Portfolio von griechischen Staatsanleihen hinnehmen mussten, was zu einer gefährlich hohen  Unterkapitalisierung der griechischen Banken führte. (Die Banken erhielten deshalb 18 Milliarden Euro, um die Folgen der Umschuldung abzufedern).

Diese beide Faktoren führten schließlich dazu, dass die Banken vielen Unternehmen bestehende Kreditlinien strichen und auf deren Rückführung bestanden. Ferner wurden insbesondere auch weniger Kredite an Unternehmen vergeben und die Kredithürden höher gelegt, so dass viele Unternehmen nach den heutigen Bankregeln keine neuen Kredite aufnehmen können. Dies führt bei vielen, fundamental grundsätzlich gut dastehenden Unternehmen zu erheblichen Liquiditätsengpässen. Zu der fehlenden Liquidität müssen die griechischen Unternehmen auch noch die Umsatzeinbrüche auf dem heimischen Absatzmarkt wegen der krisenbedingten Umsatzrückgänge verkraften. Ab Juni 2012 ist allerdings eine allmähliche Erholung zu beobachten. Am 18.Dezember 2012 stufte Standard & Poors das Rating Griechenlands gleich um mehrere Stufen auf „B-„ herauf. Dies läßt zwar hoffen, dass sich die Refinanzierungssituation der griechischen Unternehmen künftig wieder verbessern wird, doch kann dies nach Expertenmeinungen bis zu 5 Jahren dauern. Die Unternehmen benötigen jedoch bis zum erwarteten Aufschwung in ca. 2-3 Jahren Mittel, um sich bis dahin über Wasser zu halten. Die Schuldenkrise und die lahmende Konjunktur sorgten bereits 2011 für einen starken Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Griechenland (+ 27,3 Prozent). Bankenkreise schätzen, dass 9 von 10 griechischen Unternehmen möglichweise in den nächsten sechs Monaten in Insolvenzgefahr geraten. („To Vima“ 18.11.2012 https://www.tovima.gr/finance/article/?aid=484473).

Ferner verlor der Leitindex der Athener Börse im Verlauf der Finanzkrise massiv an Wert und fiel im Mai 2012 auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren. Viele börsennotierte Unternehmen haben dadurch einen erheblichen Teil ihres Börsenwertes eingebüßt. Unternehmen sehen sich damit einer erheblichen Gefahr von feindlichen Übernahmen ausgesetzt. Für Investoren dürften deshalb Unternehmen mit guter Substanz auf diesem niedrigen Preisniveau sehr interessant sein.

Klassische Investitionsmöglichkeiten ergeben sich im Bereich des Tourismus (Hotels, Ressorts, Ferienanlagen), in der Lebensmittelindustrie (weiterverarbeitende Betriebe von Obst, Antipastihersteller, Oliven und Öl, Wein, Fischzucht und Fischprodukte, Feta-Käse, Molkereien usw.), in der Bauindustrie, Textil- und Metallindustrie, bei Erdöl- und Kohleprodukten, Chemikalien, Glas und Zement, bei Marmor- und Granitunternehmen, Transportunternehmen, Maschinenproduktion, in der Dienstleistungsindustrie (hier zunehmend auch im Technologie- und Telekommunikationssektor), bei den Erneuerbaren Energien und natürlich auch im Handel.

Hinzu kommen noch die geplanten Privatisierungen von Staatsbetrieben, welche in private Hände wechseln sollen. Hierzu zählen Banken, die griechische Bahn OSE, Flughäfen und Gelände, Häfen, Fahrzeughersteller, die griechische Post, Autobahnen, Mobilfunklizenzen, Energieversorger, die griechische Postbank, Anbieter von Sportwetten, Immobilien usw. Für Großinvestoren ergeben sich hier interessante Möglichkeiten.

Fazit: Während notwendige Maßnahmen für die Entspannung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eingeleitet wurden und auch erste Anzeichen für eine Entspannung der Lage sprechen, werden viele griechische, auch fundamental gesunde, Unternehmen in der Folgezeit weiterhin mit erheblichen Liquiditätsproblemen kämpfen müssen. Dies gilt auch für börsennotierte Unternehmen aufgrund des starken Rückgangs der Börsenwerte griechischer Unternehmen. Hierdurch ergeben sich viele Gelegenheiten für den Erwerb von fundamental gut aufgestellten Unternehmen.


Arbeitsmarkt, Löhne und Gehälter:

Das vierte Sparpaket vom Februar 2012 brachte schließlich erhebliche Einschnitte für die Arbeitnehmer. So wurde der Mindestlohn auf 586 Euro und für unter 25-Jährige auf 525 Euro herabgesetzt. Das Rentenalter wurde für alle von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben und die Abfindungen für entlassene Arbeitnehmer gesenkt.

Die Arbeitslosenquote in Griechenland ist im September 2012 mit ca. 22,3% eine der höchsten überhaupt. Noch schlechter sieht die Quote der Jugendarbeitslosigkeit mit 55%  für die Gruppe der unter 24-Jährigen aus, welche derzeit ohne Job sind. Ca. 1,1 Millionen Griechen sind jünger als 25 Jahre und weitere 1,5 Millionen sind zwischen 25 und 34 Jahre. Sie sind in der Regel gut ausgebildete, qualifzierte Arbeitskräfte, sprechen meist mehrere Sprachen, viele davon deutsch. Der Akademikeranteil ist relativ hoch. Insbesondere in Nordgriechenland ist eine große Anzahl von Heimkehrern der zweiten Gastarbeitergeneration zu finden, welche oftmals in Deutschland aufgewachsen ist und dort gelebt hat.

Fazit: Der Arbeitsmarkt ist unter den aktuellen Bedingungen für die Anwerbung von Arbeitskräften mehr als günstig zu bezeichnen. Eine hohe Arbeitslosenzahl von gut ausgebildeten und qualifizierte Arbeitskräfte stehen dem griechischen Arbeitsmarkt zu günstigen Arbeitsbedingungen zur Verfügung.

Mieten und Kaufpreise für Immobilien:

Die Krise ging selbstverständlich nicht an den Mieten und Immobilienkaufpreisen vorbei. Den Einschätzungen der Marktexperten und der jüngsten Erhebung des Investment-Hauses Fitch zufolge sind die Kaufpreise für Immobilien seit 2008 bis zum dritten Quartal 2012 um ungefähr 25% gesunken. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Preisrückgang um ca. 15% in 2013 und ein weiterer Rückgang für 2014 erwartet. Der Markt soll dann in etwa 1,5-2 Jahren ab heute seinen Tiefpunkt erreichen. Damit haben die Immobilienpreise in Griechenland seit 2008 bis heute im Schnitt bereits ca. 40% ihres Wertes eingebüßt. In manchen Fällen liegt der Einbruch sogar noch deutlich höher, teilweise sogar bis zu 70%.

Insgesamt ist der Wert des privaten Vermögens der Griechen im Verhältnis zu 2008 um mehr als 50% gesunken und auf das Niveau des Jahres 1999 zurückgekehrt. Aufgrund der gesunkenen Löhne und Gehälter, als auch wegen der sehr stark eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten über Bankenkredite, sind die Immobilientransaktionen in Griechenland stark zurückgegangen. Viele Eigentümer möchten ihre Immobilien aus Geldnot auch zu den sehr niedrigen aktuellen Marktpreisen verkaufen, finden jedoch kaum Käufer, weil Interessenten ohne eine Möglichkeit zur Barzahlung keine Finanzierungen von den Banken erhalten. Hierdurch ergeben sich viele Gelegenheiten zum Erwerb einer günstigen Immobilie in Griechenland.

Darüber hinaus befinden sich derzeit mehr als ca. 100.000 Immobilien im kritischen Bereich, sei es aus Zwangsbeschlagnahmen oder unsicheren bzw. nicht bedienten Bankkrediten. Bis Ende 2012 galt ein Zwangsversteigerungsverbot für Immobilien wegen Forderungen bis 200.000 Euro. Nach dem Wunsch der Troika soll dieses Zwangsversteigerungsverbot nicht weiter verlängert werden. Dies würde dann bedeuten, dass in 2013 sehr viele Immobilien zu günstigen Starpreisen zur Zwangsversteigerung kommen würden. Die Folge wäre der ein sehr starker weiterer Einbruch der Immobilienpreise.

Aufgrund der Krise mußten viele griechische Unternehmen schließen. Dadurch stehen viele Gewerbeimmobilien leer. Hierdurch ergeben sich lukrative Investitionsgelegenheiten auch bei gewerblichen Objekten, insbesondere bei Ladengeschäften und Büroräumen, aber auch bei Farbrikgebäuden und Industrieanlagen.

Ähnlich sieht es bei den privaten und gewerblichen Mietimmobilien aus. Der Leerstand ist sehr hoch. Laut der Erhebung des POMIDA (Griechischer Verband der Immobilieneigentümer) mussten ca. 94% der Vermieter zwischen 2010-2012 einen Rückgang ihrer Einkommen hinnehmen, weil entweder die von ihnen vermieteten Immobilien leer standen oder weil sie erheblichen Mietsenkungen zustimmen mußten. Dabei lagen die Mietsenkungen in der Mehrzahl der Fälle (über 60%) zwischen 20% und 30%. Trotz dieser Mietsenkungen stehen weiterhin sehr viele Mietimmobilien weiterhin leer.

Fazit: Die Immobilienpreise (Kaufpreise und Mieten) in Griechenland für private und gewerbliche Immobilien sind in den letzten Jahren auf breiter Front eingebrochen. Dadurch ergeben sich gute Gelegenheiten zum Kauf oder zur Anmietung von Objketen.

Recht und Steuern:

Bei Transaktionen im Ausland kommt dem nationale Recht und der Rechtssicherheit für die Investitionen eine wichtige Rolle zu. So ist zB bei einem Immobilienkauf im Vorfeld die Klärung der Eigentumsfrage, sowie die Sicherung des Eigentums wichtig, bei einem Unternehmenskauf und Beteiligungen das geltende nationale Gesellschaftsrecht entscheidend. Das griechische und deutsche Recht, insbesondere das Zivilrecht, weisen dabei viele Gemeinsamkeiten auf. Das Eigentum ist in Griechenland verfassungsrechtlich geschützt.

Immobilien: Vor dem Erwerb von Immobilien in Griechenland ist die Prüfung der Eigentumsverhältnisse mit einer Grundbuchrecherche durch einen Anwalt erforderlich. Durch das Gesetz zur Einführung des „Ktimatologio“, also des Grundbuchs, wurden die bisher namensgeführten Bücher auf ein objektbezogenes Grundbuchsystem umgestellt, welches ähnlich aufgebaut ist wie das deutsche Grundbuch. Da diese Umstellung noch nicht in ganz Griechenland vollzogen ist, bedeutet dies noch heute in manchen Regionen, dass die „Grundbücher“ weiterhin zum Teil weiterhin nach Personen beim „Hypothikofilakio“ geführt werden. In diesen Fällen erfolgt eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse unter dem Namen des jeweiligen Verkäufers. Die vollständige Erfassung aller Immobilien im Grundbuch hat hohe Priorität bei den aktuellen Maßnahmen zur Verbesserung der Funktion der Verwaltung. Der Kaufvertrag selbst erfolgt durch notarielle Beurkundung.

Gesellschaftsformen: In Griechenland existieren die aus Deutschland bekannten Personen- und Kapitalgesellschaften. Als wichtigste Personengesellschaften seien die OHG (O.E) und die KG (E.E.) erwähnt. Bei den Kapitalgesellschaften dominieren die GmbH (E.P.E) und die AG (A.E oder S.A.). Im Jahre 2012 wurde noch eine weitere Kapitalgesellschaftsform eingeführt, die sog. Private Kapitalgesellschaft I.K.E., welche bereits mit 1 € gegründet werden kann und vereinfachte Gründungsformalitäten aufweist.

Mergers & Acquisitons: Die aktuelle Situation in Griechenland bietet Investoren eine Vielzahl von günstigen und lukrativen Übernahme- und Beteiligungsmöglichkeiten griechischer Unternehmen. Soweit für den beabsichtigten Kauf nicht bereits ein konkretes Unternehmen ausgewählt wurde, können erfahrene Berater anhand von Vorgaben zunächst eine Vorauswahl ("Screening") möglicher Zielunternehmen vornehmen. Der weitere Ablauf erfolgt dabei wie in Deutschland: Ist Zielobjekt ("Target") gefunden ist und besteht Verkäuferinteresse, ist die Durchführung einer „due diligence“ unerlässlich. Der Kauf oder die Beteiligung wird bei Kapitalgesellschaften im Rahmen eines sogenannten "Share Deals“ durch die Übertragung der Anteile an dem jeweiligen Unternehmen vollzogen werden. Der Kauf der Vermögenswerte einer griechischen Gesellschaft kann als "Asset Deal“ erfolgen. Hierbei erfolgt also nicht die Übertragung der Gesellschaft an sich, sondern nur ihrer Vermögenswerte.

Steuern: Die jüngsten Steuerregelungen sehen folgende Unternehmensbesteuerung vor:

Die Gewinne von Personengesellschaft (OHG, KG, BGB-Gesellschaften, Erbengemeinschaften usw.) bis zu dem Betrag von 50.000 Euro werden mit 26% besteuert, darüber hinausgehende Beträge unterliegen einem Steuersatz von 33%.

Die Gewinne der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und IKE) werden mit 26% versteuert. Ausgeschüttete Gewinne bei Gesellschaftern und Aktionären mit weiteren 10%.

Die Transaktionssteuer für die Übertragung von Gesellschaftanteilen und Aktien erfolgt auf der Grundlage des Mehrwertes, welcher mit 20% besteuert wird.

Durch die Einführung der neuen Buchführungsordnung ist auf vielen Bereichen eine Vereinfachung der Buchführung und Rechnungsstellung erfolgt.

Erbschaften von Erben ersten Ranges sind bis 150.000 Euro steuerfrei, für den darüber hinausgehenden Betrag bis  300.000 Euro beträgt der Steuersatz der Erbschaftssteuer 1%. (Die Erbschaftssteuer bis 300.000 Euro beträgt demnach insgesamt 1.500 Euro). Für die darüber hinausgehenden Beträge besteht eine Staffelung.

Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs:

Die Sparmaßnahmen zur Konsolidierung der Staatsausgaben ist ein wesentlicher Punkt, um den Staatshaushalt in Zukunft ausgeglichen gestalten zu können. Daneben sind jedoch Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs in gleichem Maße wichtig und notwendig. Die Regierung hat deshalb verschiedene Studien in Auftrag gegeben (u.a. Boston Consulting Group, McKinsey, griechischen Organisationen etc.). Auf der Grundlage dieser Studien soll in den nächsten Monaten ein Masterplan für die Ankurbelung der griechischen Wirtschaft erstellt werden. Wesentliche Elemente werden jedoch die Förderung von Investitionen über das Nationale strategische Förderprogramm ESPA, das griechische Investitionsförderungsgesetz und die Nationale Kasse für Unternehmertum und Aufbau (ETEAN) sein. Darüber hinaus kommt dem Bürokratieabbau höchste Priorität zu, um Investitionen, Antragsverfahren und Behördenabläufe zugunsten einer vereinfachten Investititionstätigkeit zu vereinfachen.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption:

Die Regierung Samaras hat der Korruption auf breiter Front den Kampf angesagt. Ziel ist die Trockenlegung der Schattenwirtschaft, welche auf ca. jährlich ca. 65 Milliarden Euro beziffert wird. Insbesondere wird mit verschiedenen Maßnahmen die Korruption in der öffentlichen Verwaltung bekämpft und Beamte entfernt, gegen die ein Straf- oder Diszipliarverfahren eingeleitet wurde. Namen von Steuersündern werden im Internet veröffentlicht. Im Jahre 2012 wurde die Pflicht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs für Beträgen über 1500 Euro eingeführt.

Bei der griechischen Polizei wurde eine Sondereinheit in Form einer Finanzpolizei gegründet, welche sich ausschließlich mit Steuervergehen beschäftigt. Steuerschuldner wurden unter Setzung eines Ultimatus dazu aufgefordert sich bei den Steuerbehörden zu melden, um ihre Schulden zu regeln. Im Januar 2012 wurde eine Liste mit Steuerschuldnern veröffentlich und ca.185 Steuerschuldner verhaftet. Im September 2012 wurden von der Steuerfahndung (SDOE) Konten von 121 mutmaßlichen Steuerbetrügern eingefroren. Ferner wurden Luxusimmobilien, Aktien und Geldanlagen beschlagnahmt. Gegen gegen 32 Politiker wurden Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts aufgenommen. Ferner ist die Finanzpolizei im Besitz einer CD mit rund 2.000 griechischen Konteninhabern.

Fazit: Zusammenfassend läßt sich damit sagen, dass die Griechenland-Krise eine Chance für einen Neuanfang darstellt. Die Spitze der Krise scheint überwunden und der Verbleib im Euroraum gesichert zu sein. Durch die eingeleiteten Maßnahmen dürfte in absehbarer Zeit und auf breiter Front eine Verbesserung der Funktionen des Staates und der Verwaltung eintreten. Löhne und Gehälter, sowie Immobilienkaufpreise und Miete sind auf ein attraktives Niveau gesunken, auf welchem sich ein Einstieg lohnt. Aufgrund der noch fehlenden Liquidität und der Umsatzeinbußen der Wirtschaft, als auch wegen der niedrigen Börsenwerte der Unternehmen zeichnen sich günstige Gelegenheiten für Unternehmens- und Beteiligungskäufe, sowie allgemein für M&A Transaktionen in den Jahren 2013-2014 ab. Aufgrund der geplanten Maßnahmen zur Investitionsförderung werden in absehbarer Zeit Förderprogramme zur Ankurbelung der unternehmerischen Tätigkeit und der Konjunktur zur Verfügung stehen.  Damit dürfte etwa ab dem 3. QT 2013 eine erste, spürbare Verbesserung des Investitions- und wirtschaftlichen Klimas in Griechenland eintreten.


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Auf der Jagd nach Investitionen, das Investitionsgesetz 3908/2011 und der Entwurf zu seiner Modifizierung zugunsten strategisch wichtiger Investitionen und Investoren

Publiziert am 25.Februar.2013 von Abraam Kosmidis

Eine besondere Förderung der sogenannten „Strategischen Investitionen“ soll nach den Erwartungen der Regierung das neue Investitionsgesetz mit sich bringen. Es soll als ein Anziehungspunkt für große ausländische Investitionen wirken.

Das Investitionsgesetz 3908/11 zeichnet sich als finanzielles Hilfsmittel zur Gründung, Erweiterung und Modernisierung von Unternehmen aus. Die Subventionsmöglichkeit von bis zu 60% des gesamten Kostenvoranschlags der Investition ist dabei besonders attraktiv.

Während die zweite Runde der Antragseinreichungen für das Jahr 2012 im Rahmen der Allgemeinen Investitionspläne nach einer zweiten Verlängerung am 15. Januar  2013 abgeschlossen wurde, können Anträge nach der Änderungsabstimmung über das gesamte Jahr eingereicht werden.

Das Investitionsgesetz in Kurzfassung:

  • bedingte Deckung der meisten, wirtschaftlichen Bereichen, wie die Tourismusbranche, Verarbeitungsbetriebe, Logistikbereich, Dienstleistungsbranche und weitere Tätigkeiten, Erneuerbare Energiequellen, Produktion und Verarbeitung von Agrarprodukten
  • vorhersehbarer Subventionszuschuss von bis zu 60%
  • Unterstützung bei Steuerentlassungen, Förderungen und Leasingprogrammen
  • Unterteilung in zwei Kategorien von Investitionsplänen : Allgemeine und besondere Investitionspläne
  • keine Notwendigkeit von speziellen Genehmigungen bei Einreichung des Antrages

Einreichungsfrist:

  • nach Abschluss des Ablaufs am 15. Januar 2013 der Antragseinreichungen für die Allgemeinen Investitionsprojekte, besteht die Möglichkeit zur Einreichungen von Vorschlägen über das gesamte laufende Jahr,
  • die Anträge für die Großen Investitionspläne können während des gesamten Jahres eingereicht werden
  • Die Einreichungsfrist von Mitwirkungs – und Vernetzungsplänen lief vom 30. Januar 2012 bis zum 15. Juni 2012

Der neue Gesetzentwurf bezüglich der Änderung des Investitionsgesetzes 3908/11 bietet unter anderem dem Investor die Möglichkeit, sich zwischen einer Subventionsnutzung oder einer Steuerentlassung zu entscheiden.

Die Rückkehr von Khatar an den Verhandlungstisch der Großinvestoren im Rahmen der Verwertung des öffentlichen Grundbesitzes setzt ein positives Zeichen. Durch den neueingereichten Gesetzentwurf sollen die Rahmenbedingungen für weitere Großinvestitionen geschaffen bzw. verbessert werden.

Der neue Gesetzentwurf umfasst unter anderem:

-       die Stärkung der Kompetenzen des Ministerausschusses für Strategische Investitionen

-       die Erweiterung des Rahmens hinsichtlich der Strategischen Investitionen, sowie die Möglichkeit zur Einbeziehung von bereits operativ tätigen Unternehmen soweit deren               Erhaltung sich als systemrelevant für die nationale Wirtschaft erweist.

-       die Erleichterung des Genehmigungsverfahrens für Investitionspläne

-       die Abschaffung der obligatorischen Einreichung eines Garantieschreibens

-       Zahlung von Verwaltungsvergütungen in zwei Phasen je nach Fortschritt der Investition

-       die Möglichkeit zur Einführung von steuerlichen Anreizen für strategische Investitionen

-       die Abschaffung der notwendigen Ausstellung von mehreren Genehmigungen, mit Ziel der Beseitigung von wesentlichen bürokratischen Hindernissen und der Beschleunigung         der Genehmigungsverfahren

-       Einführung einer sogenannten „ Mehrweggenehmigung“

-       Unterstützung und Erleichterung für Investoren von Drittstaaten bezüglich deren Aufenthalt in Griechenland, wie zB die Gewährung von verlängerter Aufenthaltserlaubnis für             sämtliche Vertreter und Mitarbeiter der Investitionsträger

-       die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger und Familien von Drittstaaten, welche einen Erwerb von Immobilien in Griechenland ab 300.000 € tätigen


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Neues Förderprogramm ESPA 2013 Zuschüsse und Subventionen in Griechenland

Publiziert am 14.Februar.2013 von Abraam Kosmidis

1. Wer kann das neue ESPA – Programm in Anspruch nehmen ?
Sämtliche Unternehmensarten (Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, AG), welche sich in förderfähigen Aktivitäten betreiben oder  betreiben möchten, können Investitionsanfragen einreichen.

2. Was ist förderfähig ?
Sämtliche Investitionen im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit, gemäß der nachstehenden Aufstellung. Bei den genannten Werten handelt es sich um die Höchstwerte in jeder Kategorie. Umsatzsteuer, Ingenieurleistungen und Lizenzausstellungen sind nicht förderfähig.

A/A

Kostenkategorie

Förderfähiger Höchstanteil oder Betrag im Subventions- voranschlag hinsichtlich des Projektes

VERARBEITUNG

TOURISMUS

HANDEL – UND

DIENSTLEISTUNGEN

1.

Gebäude, Einrichtungen und Umgebung

60 %

80 %

60%

2.

Geräte - Ausstattung

100%

100%

100%

3.

Nutzfahrzeuge

15.000€

15.000 €

10.000 €

4.

Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen

100%

100%

100%

5.

Know – How Rechte

20%

20%

20%

6.

Zertifizierung von Systemen zur Qualitätssicheung

6.000 €

6.000 €

6.000 €

7.

Software - Ausstattung

30.000 €

30.000 €

10.000 €

8.

Konzeption - Promotion

20.000 €

30.000 €

10.000 €

9.

Beratungsdienstleistungen

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.

Betriebskosten nur für neue – in Gründung befindliche Kleinunternehmen (Subventionszuschuss in Höhe von 25%)

40%

40%

40%

  • 30.000 € bis 300.000 € für verarbeitende Betriebe
  • 20.000 € bis 100.000 € für die Tourismusbranche
  • 20.000 € bis 100.000 € für Handel und Dienstleistungsbranche

Präfekturen

Öffentliche Subvention

(Kommunale und nationale)

%

Selbstbeteiligung

%

Förderanteil für mittlere Unternehmen %

Fördersanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen %

Selbstbeteiligungs-anteil für mittlere Unternehmen %

Selbstbeteiligungsanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen %

Ost-Makedonien – Thrakien

50

60

50

40

Zentral-Makedonien

40

50

60

50

West-Makedonien

40

50

60

50

Epirus

50

60

50

40

Thessalien

40

50

60

50

Ionische Inseln

40

50

60

50

West Griechenland

50

60

50

40

Peloponnes

40

50

60

50

Nord-Ägäis

40

50

60

50

Kreta

40

50

60

50

Zentral-Griechenland

40

50

60

50

Süd-Ägäis

40

50

60

50

Attika

40

50

60

50


3. Welche branchenspezifischen Rahmen gelten für die Förderbeträge ?

  • 30.000 € bis 300.000 € für verarbeitende Betriebe
  • 20.000 € bis 100.000 € für die Tourismusbranche
  • 20.000 € bis 100.000 € für Handel und Dienstleistungsbranche


4.  Welche Fördermittel können beansprucht werden ?
Förderanteil (mit Ausnahme der Förderung bezüglich der Betriebskosten)

5. Nach welchen Kriterien werden die förderfähigen Unternehmen ausgewählt?
Nach objektiven (Abschlüsse, Erfahrung, Berufsausbildung, Finanzen, Exporte usw.), und subjektiven Kriterien (Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung usw.). Eine wichtige Rolle spielt daher die Qualifikation des Förderberaters, damit die maximalen Förderhilfen ausgeschöpft werden können.

6. Welche Rolle spiel das Personal bei der Prüfung der Förderung ?
Die Erhaltung oder Neueinstellung von Personal ist nicht als Kriterium für die Förderwürdigkeit eines Unternehmens im ESPA 2013 vorgesehen.


7. Besteht eine Nachweispflicht über die Verfügbarkeit des Eigenkapitals ?
Es wird keine Bestätigung über vorhandene Geldmittel oder Darlehen benötigt. Das Förderprogramm verlangt keinen Eigenkapitalnachweis.
Achtung: Falls Sie über keine finanzielle Mittel während der Umsetzungsphase des Programms verfügen, wird seine Durchführung schwierig sein.

8. Wird die Investition in die EDV zusätzlich bewertet?
Nein, die Investition in EDV Anlagen wird nicht zusätzlich bewertet und ist auch nicht obligatorisch. Dadurch sollen die Investoren von Unternehmen, welche den Kauf von EDV Ausstattung zu Modernisierungszwecken bereits betreiben, nicht benachteiligt werden.

9. Wird ein Förderberater benötigt um das Fördervorhaben zu begleiten?
Die Ianspruchnahme der Dienste eines erfahrenen Beraters ist zu empfehlen. Er kann dasVerfahren betreiben und bis zum Abschluß begleiten. Zudem können hierbei die Möglichkeiten zur Verbesserung des Investitionsvorhabens optimiert und bei der Umsetzung Anpassungen vorgenommen werden.

10. Wie empfiehlt sich die Auswahl der Berater ?
Jedes Unternehmen hat hierfür seine eigenen Kriterien, die ihm wichtig erscheinen. Grundsätzlich sollten jedoch die Referenzen und durchgeführten Projekte der Berater eingesehen werden.

11. Wie werden die Kosten der Beratungsdienstleistungen abgerechnet ?
Das unterliegt der individuellen Vereinbarung. Oftmals wird ein Grundbetrag und zusätzlich eine prozentuales Erfolgshonorar für den Fall der Genehmigung des Investitionsvorhabens bzw. nach Abschluss des gesamten Fördermittelverfahrens. Die Kosten des Beraters sind bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls förderfähig. Bewegen sich die Honoraransprüche des Beraters in diese Rahmen, fallen dann lediglich die Kosten in Höhe des Eigenkapitalanteils an.

12. Welche Fristen gelten für die Einreichung der Förderanträge?

Die Einreichungsfrist beginnt am 25. Februar 2013 und endet am 25. April 2013.


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Förderungsprogramm in Griechenland für kleine- und mittelständischen Unternehmen in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen ESPA 2007 – 2013

Publiziert am 18.Januar.2013 von Abraam Kosmidis

Neues  Förderungsprogramm zur Unterstützung der  klein- und mittelständischen Unternehmen  in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans (ESPA 2007 – 2013)

Das  am 14.01.2013 ausgeschriebene Förderprogramm mit einem Gesamtetat von ca.  456 Millionen Euro bildet  eine   bedeutende Gelegenheit für eine Subventionierung  von Unternehmen in den  Bereichen der Verarbeitung, des Tourismus und des Handels in Höhe von 40% bis zu   60% im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans ( ESPA 2007 – 2013)

Ausweislich der   veröffentlichten Informationen  umfasst das Subventionsprogramm  neue  und sich in Gründung befindende Unternehmen in den genannten Bereichen,   als auch bereits Bestehende sofern diese per  31.12.2011  mindestens zwei  Geschäftsjahre ausweisen können.

Förderfähige Kosten

Gemäß vorliegenden Informationen können im Wege des Subventionsprogramms Kosten gedeckt werden wie

  • Baumaßnahmen
  • Geräte-Ausstattung
  • Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen
  • Automatisierungssysteme
  • Präsentation und Förderung des Unternehmens nebst dessen Produkten oder Dienstleistungen

Zudem können für neue und sich unter Gründung befindliche kleine und sehr kleine Betriebe bestimmte Betriebskosten aufgenommen werden mit einem Subventionszuschuss in Höhe von 25%.

Die Deckung des Selbstbeteiligungs-Anteils, namentlich  Kostenprognose abzüglich des Subventionszuschusses, kann durch  Verwendung von Eigenmitteln (Selbstbeteiligung) oder durch Inanspruchnahme eines Darlehens erfolgen.

Auf der Grundlage der bekanntgegebenen  Informationen beläuft sich der Etat jedes Investitionsvorschlags

auf 30.000 € bis 300.000 € für die Verarbeitungsbranche

auf 20.000 € bis 100.000 € für die Handelsbranche

auf 20.000 € bis 100.000 € für die Dienstleistungen

auf 20.000 € bis 300.000 € für die Tourismusbranche

Das Budget des Programmes in Höhe von 456 Mio. Euro soll  insgesamt  an die Präfekturen wie folgt verteilt werden:

  • Ost-Makedonien – Thrakien: 22,5 Mio. Euro
  • Zentral-Makedonien: 90 Mio. Euro
  • West-Makedonien: 22,5 Mio. Euro
  • Epirus: 22,5 Mio. Euro
  • Zentral-Griechenland: 18 Mio. Euro
  • Thessalien: 22,5 Mio. Euro
  • Ionische Inseln: 22,5 Mio. Euro
  • West Griechenland: 22,5 Mio. Euro
  • Nord-Ägäis: 22,5 Mio. Euro
  • Süd-Ägäis: 15 Mio. Euro
  • Kreta: 22,5 Mio. Euro
  • Attika: 130,5 Mio. Euro

Je nach Alter  des zu subventionierenden Unternehmens (ob neu, in Gründung oder bereits bestehend) sowie  wird eine weitere branchenspezifische Verteilung für  jede Präfektur vorgesehen.

Die Höhe der Subvention hängt im Wesentlichen vom örtlichen Geschäftstätigkeitsfeld des Unternehmens  und der Betriebsgröße ab und lässt sich im Groben wie folgt darstellen: .

  • 50 % bei kleinen Unternehmen (Umsatz bis zu 10 Millionen Euro und bis zu 50 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).
  • 40% für mittlere Unternehmen ( Umsatz bis zu 50 Millionen Euro, Guthaben bis zu 43 Millionen Euro und bis zu 250 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).

Die vorstehenden Anteile erhöhen sich um jeweils 10% für die Bezirke von Ostmakedonien und Thrakien, Epirus und Westgriechenland


Die Subventionsanträge können vom 25.02.2013 bis zum 25.04.2013 eingereicht werden.

Gemäß den veröffentlichten  Informationen  im zugrundeliegenden Subventionsführer besteht die Möglichkeit nach Erhalt der Subventionsgenehmigung eine Anzahlung der Subvention in Höhe von 100% gegen Erteilung einer  gleichwertigen Sicherheit (Bankgarantie) zu erhalten.

(www.espa.gr)


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Nachfrist für Tourismus-Investitionen in Griechenland

Publiziert am 5.Februar.2012 von Abraam Kosmidis

Die Frist für die Einreichung von Investitionsplänen auf dem Sektor des alternativen Tourismus in Griechenland wurde bis Mitte Februar 2012 verlängert.

In Griechenland wurde für das Förderprogramm "Alternativer Tourismus" eine weitere Nachfrist bis zum 15. Februar 2012 gewährt. Nach einem gemeinsamen Beschluss der Minister für Kultur und Tourismus und Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Seefahrt haben die interessierten Unternehmer folglich noch etwa 10 Tage zur Verfügung, um ihre Investitionsvorschläge zur Aufnahme in das besagte Förderprogramm elektronisch einzureichen.

Der "Alternative Tourismus" zielt auf die Differenzierung und Bereicherung des touristischen Produkts Griechenlands mittels der Vermarktung der alternativen oder / und speziellen Formen des Tourismus ab. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Hervorhebung und touristischen Erschließung des physischen und kulturellen Potentials des Landes, aber auch der Ausweitung der konventionellen saisonal fokussierten touristischen Nachfrage auf Jahreszeiten außerhalb der klassischen Hauptsaison.

Weiterführende Informationen:


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Förderprogramme in Griechenland 2011-2012

Publiziert am 17.Dezember.2011 von Abraam Kosmidis

Fördermittel und Subvention für Investitionen in Griechenland auf Basis des neuen allgemeinen Investitionsgesetzes 3908/2011 und sonstiger nationaler und regionaler Förderprogramme.

Das allgemeine Investitionsgesetz 3908/2011 stellt die neue Grundlage für die Förderung / Subventionierung von Investitionen in Griechenland dar. Darüber hinaus existiert jedoch eine Vielzahl weiterer nationaler aber regionaler Fördermöglichkeiten, welche zum einen für verschiedene Branchen wie z. B. Technologie, Landwirtschaft, Tourismus in Anspruch genommen werden können.

Zum anderen existieren jedoch auch Fördermöglichkeiten z. B. für kleine und mittlere Unternehmen, Unterstützung durch Zahlung der Sozialversicherungsabgaben für arbeitslose Arbeitnehmer, Fortbildung z. B. im Bereich neue Medien, Internet etc., Ansiedlung von Unternehmer in der Innovationszone von Thessaloniki, Modernisierung verarbeitender Unternehmen usw.

Die Subventionen / Fördermittel werden über verschiedene Verfahren vergeben, so z. B. durch direkte Auszahlung von Geldern als verlorene Zuschüsse, in Form von Steuersubventionen und Steuervergünstigungen, oder z. B. auch durch Übernahme von Kosten wie Arbeitgeberanteile von Sozialversicherungsabgaben usw.

Unternehmen, welche in absehbarer Zeit eine Aktivität in Griechenland planen, sollten sich vor der Gründung einer Gesellschaft in Griechenland über mögliche Fördermöglichkeiten erkundigen. Sollten Sie Fragen zum Thema Fördermöglichkeiten, Fördermittel, Förderprogramme, Subventionierung, usw. in Griechenland haben, können Sie sich für weitergehende Informationen gerne an uns wenden.

Die nachstehende Tabelle bietet eine Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten in Griechenland. (mehr …)


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Das neue Gesetz zu den erneuerbaren Energien in Griechenland – Mehr Wachstum durch Investitionen in Erneuerbare Energien

Publiziert am 31.Mai.2010 von Abraam Kosmidis

von Rechtsanwalt Aris Kapsalis

Die neuen Regelungen des Gesetzes „zur Beschleunigung der Ausweitung der Erneuerbaren Energiequellen zur Bekämpfung des Klimawandels“ stärken die Konkurrenzfähigkeit der griechischen Wirtschaft im Umweltbereich, schaffen neue unternehmerische Möglichkeiten, sichern die Existenzmöglichkeit von Investitionen und schaffen neue Arbeitsplätze. Grundsätzlich führt das neue Gesetz zu einer progressiven und gesunden Steigerung der Wirtschaftlichkeit des EE-Marktes. Das bisherige Gesetz Nr. 3468/2006 zu den Erneuerbaren Energiequellen wird hierbei durch das vorgenannte neue Gesetz ergänzt und verbessert. Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich das neue Gesetz als „investorenfreundlicher“ erweist und ausländischen Unternehmen einen leichteren Eintritt in den griechischen Markt gewährleistet.

Wesentliche Merkmale des Gesetzes sind die Senkung des Bürokratieaufwands, die Beseitigung der Intransparenz, die Senkung der Arbeitslosigkeit, die Steigerung des Investitionspotentials sowie die Steigerung der Wirtschaftserträge in den Kommunen und Präfekturen.

Als Gegenkraft zum dreijährigen Unterstützungspaket der EU soll daher insbesondere der Bereich der EE, auch nach expliziter Intention des Gesetzgebers, zur Schaffung von Einnahmequellen und damit zum Aufschwung der Wirtschaft führen.

Insbesondere wurden mit der neuen Gesetzgebung folgende Ziele gesetzt:

  • 20% der Stromerzeugung aus EE soll im Jahre 2020 dem gesamten Endenergieverbrauch dienen. Die von der europäischen Richtlinie 28/2009 anvisierten 18% sollen damit als Ziel übertroffen werden.
  • mindestens 40% Gesamtstromerzeugung aus EE bis zum Jahre 2020
  • mindestens 20% der Stromerzeugung aus EE sollen bis zum Jahre 2020 dem Verbrauch von Heizung und Kühlung dienen
  • mindestens 10% soll dem Endenergieverbrauch bei den Fortbewegungsmitteln dienen (Biogas). Im Vergleich dazu liegt Deutschland bei 20%.

Die Änderungen der bisherigen Gesetzgebung liegen einerseits in einer erheblichen Vereinfachung des Lizenzvergabeverfahrens für die Installation einer Produktionsanlage und andererseits in der Schaffung größerer Anreize zur Projektumsetzung. Genauer gesagt wurden folgende Ziele und Regelungen getroffen:

  • Ziel ist zunächst die Vervielfachung der Anzahl von neuen Investitionen im Bereich der EE bis zu einer Höhe von 1000 MW im Jahr. Derzeit liegt in Griechenland die Gesamtstromerzeugung bei 200-500 MW im Jahr, wohingegen bei den Windparkanlagen die Anzahl der Projekte in den Jahren 2004 bis 2009 von 465 MW auf 1087MW (134%-ige Erhöhung) gestiegen ist. Die direkte Lizenzvergabe durch die RAE als auch die Festlegung verbindlicher und verkürzter Fristen für die öffentliche Verwaltung sollen die Unmittelbarkeit der Projektumsetzung garantieren.
  • Das bürokratische Verfahren reduziert sich von 36-60 Monaten auf 8-10 Monaten. Zudem wird die öffentliche Verwaltung ermächtigt, eine Umweltstudie entweder begründet abzulehnen, andernfalls gilt diese Studie als automatisch genehmigt, wenn eine Frist von 4 Monaten ab Einreichung abgelaufen ist. Vorgesehen ist auch die Gründung einer selbständigen an das Umweltministerium angeschlossenen Behörde zur Förderung von Investitionen aus EE in Form von „One Stop Shops“.
  • Die Lizenzvergabe wird vom Verfahren zur Erteilung der Umweltauflagen abgetrennt und erfolgt nunmehr erst in einem zweiten Stadium. Die Produktionslizenz ist von der RAE innerhalb von zwei Monaten ab Antragsstellung zu erteilen. Ausgenommen werden hierbei Anlagen mit einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit.
  • Das bisherige Umweltverfahren, welches aus zwei Verfahrensstadien bestand, wird nunmehr in einem Verfahren vereinheitlicht.
  • Zudem erfolgt die Anhebung mehrerer Vergütungssätze in verschiedenen Kategorien der EE, so erfolgt beispielsweise in der Produktion von Energie aus Photovoltaik eine Erhöhung von 457€ auf 550€ pro MWh. Letzteres gilt insbesondere auch für Meereswindparks und Biogasanlagen. Grundsätzlich liegt ein zentraler Gesetzeszweck in der Anpassung der Vergütungen, damit insbesondere kleinere Anlagen von Privatleuten und Bauern gefördert werden können.
  • Die Meereswindparks sollen nach dem neuen Gesetzesentwurf verstärkt gefördert werden und stehen daher im Mittelpunkt der Neueinführungen. Aus diesem Grunde soll für letztere auch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.
  • Eine wichtige Änderung ist auch die Umverteilung der speziellen EE-Gebühr (3%) an. Demnach soll ein beträchtlicher Anteil der Einnahmen aus dieser Gebühr (1/3) einerseits den lokalen Haushalten der betreffenden Gemeinde, innerhalb derer der Betrieb von Projektanlagen zugelassen wurde, und teilweise der Gemeinde selbst zugeführt werden. Im Grunde genommen sollen daher niedrigere Stromrechnungen in den Gemeinden erteilt werden, in denen die Installation von Parks zugelassen wurde. Der Rest der Einnahmen aus der EE-Gebühr soll der Besonderen („Grünen“) Kasse zur Umsetzung von Regulierungs- und Umweltplänen zugeführt werden. Im Rahmen dieser Gesetzgebung gewinnt daher der Aspekt des kommunalen Wirtschaftsaufbaus, des Umweltschutzes und der gesellschaftlichen Unterstützung eine besondere Bedeutung.
  • Bei Landflächen, die bislang als hochproduktives Agrarland eingestuft wurden, soll nunmehr die Investition und Installation einer Anlage möglich sein. Damit kommt man sehr vielen Investoren entgegen, weil viele projekttaugliche Nutzungsflächen bislang nicht verwendet werden konnten. Insbesondere wird in solchen Fällen auch ein in Ausnahmefällen eventuell erforderliches Umwidmungsverfahrens entfallen, so dass der bürokratische Aufwand zur Projektumsetzung auch an dieser Stelle erheblich verkürzt und erleichtert wird.

An diese Reform schließt sich in einem weiteren Schritt der Erlass des neuen Investitionsförderungsgesetzes an, welcher die Thematik der Subventionierung derartiger Projekte neu regeln soll. Nach bisherigen Erkenntnissen wird es nach wie vor eine Förderung für derartige Investitionen geben. Die einzelnen Kriterien und Förderungssätze stehen noch in Diskussion, doch ist auch in diesem Zusammenhang eine für den Investor positive Entwicklung zu erwarten. Dieses Regelwerk wird den ausländischen Unternehmen noch einen weiteren Anreiz geben, eine Investition in Griechenland umzusetzen. Weiterführende Informationen bietet der Artikel Gesetz 3851/2010 zur Beschleunigung der Ausweitung der Erneuerbaren Energiequellen zur Bekämpfung des Klimawandels.


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