Mit der neuen Steuerreform 2013 wurde sowohl die Art der Besteuerung als auch die Steuersätze für natürliche Personen, Selbständige und Personengesellschaften geändert. Ferner gelten die weiter unten aufgeführten Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen.
Wir hatten hierüber bereits vor einigen Tagen berichtet. Siehe auch Blogbeitrag https://www.rechtsanwalt-griechenland.de/blog/das-neue-griechische-steuergesetz-nr-4110-2013-bringt-aenderungen-in-den-besteuerungsgrundlagen-sowie-neue-steuersaetze-und-steuerklassen-fuer-natuerliche-und-juristische-personen/
1. Steuersatz-Tabellen
Gemäß der jüngsten Steuerreform, die ab dem 1.1.2013 gilt, haben sich neben der Aufhebung des Grundfreibetrages, die Steuersatztabellen für die jeweiligen Einkommensklassen geändert. Nachfolgend werden die Steuersatztabellen dargestellt:
1.1 Steuersatz-Tabelle für Nichtselbständige und Rentner
Einkommensstufe (Euro) |
Steuersatz % |
Steuerstufe (Euro) |
Summe |
|
Einkommen (Euro) |
Steuer (Euro) |
|||
25.000 |
22% |
5.500 |
25.000 |
5.500 |
17.000 |
32% |
5.440 |
42.000 |
10.940 |
Mehr als 42.000 |
42% |
1.2 Steuersatz-Tabelle für Selbständige
Einkommensstufe (Euro) |
Steuersatz % |
Steuerstufe (Euro) |
Summe |
|
Einkommen (Euro) |
Steuer (Euro) |
|||
50.000 |
26% |
13.000 |
50.000 |
13.000 |
Mehr als 50.000 |
33% |
a) Für Einzelunternehmen und Selbständige, die die Gewerbeanmeldung nach dem 1. Januar 2013 vornehmen, mindert sich der Steuersatz dieser Steuersatztabelle für die ersten 3 Jahre der Geschäftstätigkeit um 50% und bis zu einem Einkommen von 10.000 Euro.
b) Das zu versteuernde Einkommen von Einzelunternehmen, die in der Agrarwirtschaft tätig sind, unterliegt einem Steuersatz in Höhe von 13%. Insbesondere für das zu versteuernde Einkommen für das Geschäftsjahr 2014 (1.1.2013 – 31.12.2013) wird die Steuersatztabelle von Nichtselbständigen und Rentner pauschal angewandt.
1.3 Steuersatztabelle für Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung
Einkommensstufe (Euro) |
Steuersatz % |
Steuerstufe (Euro) |
Summe |
|
Einkommen (Euro) |
Steuer (Euro) |
|||
12.000 |
10% |
1.200 |
12.000 |
1.200 |
Mehr als 12.000 |
33% |
Das Bruttoeinkommen aus Immobilien unterliegt zudem einer Zusatzsteuer in Höhe von 1,5%. Die Zusatzsteuer beläuft sich auf 3%, sofern die vermietete Wohnfläche größer als 300 qm ist oder sofern es sich um die Vermietung einer gewerblichen Fläche handelt.
1.4 Steuersatztabelle für Einkommen von Personengesellschaften:
Das gesamte Nettoeinkommen von Personengesellschaften wird nach Abzug der steuerbefreiten Gewinne oder der pauschal besteuerten Gewinne sowie der Gewinne, die aus der Beteiligung an anderen Gesellschaften (u.a. AG, GmbH) erworben werden, gemäß der folgenden Steuersatztabelle besteuert.
Einkommensstufe (Euro) |
Steuersatz % |
Steuerstufe (Euro) |
Summe |
|
Einkommen (Euro) |
Steuer (Euro) |
|||
50.000 |
26% |
13.000 |
50.000 |
13.000 |
Mehr als 50.000 |
33% |
2. Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen 2013
Gemäß der Steuerreform sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen.
Insbesondere müssen diejenigen eine Steuererklärung einreichen, die vom zuständigen Vorgesetzten der Finanzbehörde schriftlich dazu aufgefordert werden. Für Steuerpflichtige die kein Realeinkommen oder vermutetes Einkommen erzielen, wird die jährliche Mindestexistenzausgabe in Höhe von 3000 € für ledige Personen und 5000 € für verheiratete Personen aufgehoben.
Natürliche Personen, die als Auslandsbewohner gemeldet sind, müssen weiterhin für ihr in Griechenland erzieltes Einkommen eine Steuererklärung einreichen.
Die Frist für die Einreichung der Steuererklärungen für das Jahr 2012 beginnt am 1. Februar 2013 und endet am 30. Juni 2013.