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Harte Steuerregelung mit umgehender Umsetzung

Publiziert am 30.September.2015 von Abraam Kosmidis
Anleitung zum Ausfüllen des Steuerformulars E9 für 2015Bereits am Ende des laufenden Monats werden die neuen Steuererhöhungen in Kraft treten, während im Herbst weitere, neue Steuern für das kommende Jahr verabschiedet werden sollen.Am 30. September läuft die Frist für die Entrichtung der zweiten Rate der Einkommenssteuer sowie der zusätzlichen „Luxussteuer“ für Besitzer von Autos mit viel Hubraum, Booten, Swimmingpools usw. ab. Alle Steuerpflichtigen, die die Steuer vorausgezahlt haben, haben bereits zusätzliche Steuerbescheide für die von 10% auf 13% erhöhte Luxussteuer erhalten.Darüber hinaus werden auch Landwirte und Unternehmen zur Entrichtung einer Zusatzsteuer im Oktober aufgefordert, zumal sich die Steuervorauszahlung für Landwirte gemäß dem dritten Sparpaket verdoppelt hat. Im Oktober werden zudem auch die Steuerbescheide zur ENFIA – Steuer (einheitliche Immobilienbesitz – Steuer) im Taxisnet bereitgestellt, während auch die Besteuerung von Agrardiesel von 66 auf 200 Euro / Kiloliter Anwendung finden soll.Zum 1. Oktober wird auch für die ersten sechs Urlaubsinseln der vergünstigte Mehrwertsteuersatz abgeschafft, mit einer Erhöhung von 30% für die Inseln und 13% für Hotels.Ab dem 12. Oktober sind dann auch die Steuerbescheide zur ENFIA – Immobilienbesitzsteuer auf Taxisnet zu finden, mit der ersten Ratenzahlung am Monatsende. Es folgt zudem die Erhöhung des Zinssatzes sowie die Festsetzung weniger Raten für alle Zahlungsfähigen im Rahmen der 100 – Raten – Regelung. Für Staatsschulden über 70.000 Euro werden Zwangsbeschlagnahmungen eintreten, während auch die Pfändungsfreigrenze für Gehälter und Renten von 1500 auf 1000 Euro herabgesetzt wird.Die Mittel für Heizkostenzuschüsse werden um 50% reduziert, die für Mieteinnahmen anfallende Steuer wird von 11 auf 15% für Einkünfte bis 12.000 € und von 33 auf 35% für höhere Einkünfte erhöht.Die Landwirte werden sich erneut im Visier der Steuerbehörde befinden, mit einer Erhöhung der Einkommenssteuer von 13 auf 20%, Abschaffung sämtlicher Steuerbefreiungen, und der Legalisierung und Aufnahme des Sonderbeitrags in der Steuerskala.Was die neuen Steuerskalen der Einkommensbesteuerung betrifft, wird durch die Neuanpassung die Belastung der mittleren und hohen Einkommen erwartet.Das Finanzministerium überprüft zugleich die Möglichkeit, ausstehende Gerichtsverfahren bezüglich steuerlicher Differenzen mit einem Rabatt von 60% abzuschleßen, sofern die Steuerpflichtigen 40% der Steuern und Bußgelder leisten.