Erbrecht kurios
Publiziert am 13.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Das Erbrecht kann teilweise sehr kuriose Formen annehmen. Geht das auch in Griechenland? Folgender Beitrag im Deutschen Fernsehen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) erregte mein Aufsehen und ließ mich anschließend schmunzeln. Kann der Familienhund das Vermögen des verstorbenen Herrchens erben? Und kann ein Testament auf einem Bierdeckel verfasst werden? Die Antworten auf diese Fragen gibt es im MDR-Beitrag.
Allgemeines griechisches Steuerrecht
Publiziert am 17.September.2009 von Abraam Kosmidis
Nach welchen Maßgaben und Kriterien eine Person oder Gesellschaft in Griechenland der Besteuerung unterliegt, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Griechenland und dem Einkommensteuergesetz (Foros isodimatos). Also ist die Frage nach der Ansässigkeit zu klären.
Nach griechischem Steuerrecht erfolgt die Einkommensbesteuerung bei natürlichen Personen nach dem Wohnortsprinzip und dem Grundsatz der Quellenbesteuerung. Als Wohnort gilt dabei der Ort des Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts.
Bei Gesellschaften gilt als Wohnort der Firmensitz der Verwaltungszentrale. Zusätzlich sind Personen in Griechenland steuerpflichtig, die ein Einkommen aus einer Tätigkeit in Griechenland beziehen und zwar unabhängig von Wohn- und Aufenthaltsort oder der Staatsangehörigkeit.
Existieren im Heimatland und Gastland verschiedenartige Steuerkriterien, die in den zwei Staaten ein und dieselbe Person als unbeschränkt steuerpflichtig ansehen, vermeidet eine zweifache Besteuerung das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland. Gehen Sie einer gewerblichen Tätigkeit nach, haben einen festen Wohnsitz oder kaufen ein Ferienheim, immer ist eine Steuernummer von Nöten (AFM / Α.Φ.Μ.: Arithmos forologikou mitrou). Dieses ist die generelle Steuernummer für Ausländer. Sie ist die Voraussetzung für jegliche geschäftliche Vorhaben.
Die AFΜ ist beim für Ausländer zuständigen Finanzamt zu beantragen und ist bei der Beantragung und der Bestellung eines Steuerbevollmächtigten (antiklitos) obligatorisch. Sowohl beim Immobilienerwerb, als auch bei allen Notar- und rechtlichen Angelegenheiten und Steuerzahlungen ist diese Identifikationsnummer unerlässlich. Sie löst nicht automatisch eine Steuerpflicht aus, sondern dient lediglich der Identifikation.
Gesamten Artikel lesen »
Gesamten Artikel lesen »
Steuernummer und Geschäftstätigkeit in Griechenland
Publiziert am 10.September.2009 von Abraam Kosmidis
Im Verkehr mit griechischen Finanzbehörden ist grundsätzlich die Angabe der (eigenen) Steuernummer erforderlich. Weiterhin wird die Steuernummer auch für die Abwicklung etlicher alltäglicher privater Rechtsgeschäfte benötigt, sodass in der Praxis kaum jemand auf den Erwerb einer eigenen Steuernummer verzichten kann.
Die Aufnahme jeder Art von Geschäftstätigkeit in Griechenland beginnt immer mit dem Gang zum Finanzamt, sodass spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Steuernummer verfügbar sein bzw. beantragt werden muss.
Weiterhin sind für die obligatorische Anzeige der Aufnahme bzw. Einstellung jeder Geschäftstätigkeit eine Reihe je nach Unternehmensform variierender Unterlagen einzureichen. Nachfolgend werden einige häufig gestellte Fragen mit Bezug auf Zuteilung einer Steuernummer sowie Aufnahme und Einstellung des Geschäftsbetriebs beantwortet, jedoch verständlicherweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.
Bei welcher Stelle oder Behörde ist in Griechenland die Zuwseisung einer Steuernummer zu beantragen?
Im Regelfall ist die Steuernummer (griechisch “AFM” = Arithmos Forologikou Mitroou) bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Finanzbehörde (griechisch: “DOY” = Dimosia Ikonomiki Ypiresia) zu beantragen. In einigen Fällen (juristische Personen, Antragsteller ohne Wohnsitz in Griechenland etc.) gelten abweichende Regelungen.
Gesamten Artikel lesen »
Gesamten Artikel lesen »