KPAG • Rechtsanwälte

Verschärfte Kontroll und Ermittlungsmaßnahmen des griechischen Finanzministeriums nach Schwarzgeld und Offshore Unternehmen im Ausland

Publiziert am 30.März.2013 von Abraam Kosmidis

Wie bereits berichtet, hat das griechische Finanzministerium bereits seit Beginn des laufenden Jahres härtere Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehungen ergriffen. So wurden unter anderem die Kontrollen an Offshore – Unternehmen und  Geldeinlagen  im Ausland  verschärft.  Die bislang eingeleiteten Kontrollmaßnahmen führten dabei zu einer nennenswerten  Erhöhung  der Staatseinnahmen an überfälligen Steuerschulden  um  ca.  70 %  im Vergleich zu  den Vorjahren. Sie ergänzen die Massnahmen, welche bereits im Inneren zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ergriffen wurden. Wir berichteten hierüber zb unter: https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/der-griechische-staat-macht-ernst-mit-der-beitreibung-der-steuerschulden-strengere-kontrollen-durch-pfaendungen-und-zwangsversteigerungen-immobilienuebertragungen-nur-noch-mit-nachweis-der-zahlung-d/

Nachfolgend werden einige erwähnenswerte von den bisher umgesetzten bez. geplanten Maßnahmen der Steuerfahndungsbehörden  summarisch aufgeführt:


A. Bereich Steuerhinterziehung :

1)      Presseberichten zufolge  liegen der Steuerfahndungsbehörde derzeit ca.  1.789 verdächtige Fälle von Großvermögenden natürlichen Personen zur  Überprüfung vor. Die diesbezüglichen Kontrollen sollen dabei beschleunigt abgewickelt und noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden.

2)      Die besonders anspruchsvolle Zielsetzung der Steuerbehörden hinsichtlich der Anzahl und des Umfanges der  geplanten Prüfungen  von Großunternehmen und natürlichen Personen bleibt weiterhin konstant.

3)      Sämtliche Auslandsüberweisungen in den Jahren  2009 bis 2011 werden durch ein abgeschlossenes Kontrollsystem detailliert überprüft. Die Zusendung von insgesamt 24.710 Mitteilungen an die betroffenen Steuerpflichtigen zur Erklärungsabgabe  ist  bereits erfolgt. Innerhalb der nächsten Tage soll die Frist zur Vorlage  von  Nachweisunterlagen und Belege von den betroffenen Steuerpflichtigen endgültig ablaufen.

4)      Mit der erfolgten Identifizierung von 1.681 natürlichen und 40 juristischen Personen soll eine gründliche Untersuchung durchgeführt werden. In der von der IWF Chefin Christine #Lagarde an die griechische Regierung übermittelten Kontenliste einer Grossbank (sogenannte #Lagarde – Liste) sind insgesamt 2.062 Fälle beinhaltet.  Die dabei eingeleiteten Maßnahmen zur  Einsicht der Bankkonten  der Betroffenen und die Nachprüfung sowie Gegenüberstellung der  steuerlich gemeldeten Einkommen  sind momentan in vollem Gange. Parallel werden Kontrollen an  Großverdiener durch die Steuerfahndung fortgesetzt.

5)      Unternehmen werden stichprobenweise hinsichtlich der Richtigkeit und Genauigkeit der  vorgenommenen Prüfungen durch vereidigte Wirtschaftsprüfer untersucht.

6)      Es sollen spezifische  Kontrollen der Vermögensverhältnisse  von griechischen Staatsbürgern, die in Immobilien in Grossbritannien investiert haben durchgeführt werden.

7)      Beabsichtigt ist ferner die  Zentralansammlung sämtlicher Daten von  Offshore-Unternehmen mit Grundbesitz im ganzen Land.

8)      Eine weitere staatliche  Kontrollmaßnahme  die noch im laufenden  Jahr umgesetzt werden soll,  ist  die Einführung eines  unmittelbaren  Verbindungssystems  mit sämtlichen  Bankinstituten,  zum Zwecke der Auswertung diverser Daten  von Dritten zugunsten der Prüfungsbehörden

B.  Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Schwarzhandels  mit Kraftstoff

1)      Kurzfristige Einführung des neuen  gesetzlichen Rahmens,   und  Festsetzung  des Zeitplans  zur Einrichtung von Input-Output – Messsystemen an allen Tankstellen.

2)      Einführung der  Installation von GPS – Systemen an Tankfahrzeugen sowie Tankerschiffen .

3)      Zusammenstellung einer speziellen Arbeitsgruppe zum Zwecke der Abfassung sämtlicher gemeinsamer  Ministerialerlasse die  zur Umsetzung und Anwendung des Art. 320 des Gesetzes 4072/2012  betreffend die  Bekämpfung des Schwarzhandels von Kraftstoffen erforderlich sind.

4)      Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs betreffend die Einrichtung eines Ermittlungssystems von Treibstoffen nach der bereits durchgeführten  öffentlichen  Konsultation.

5)      Erweiterung des bestehenden  Input – Output – Messsystems in allen Lagerstätten zu steuerlichen Zwecken  , sowie auf sämtlichen Schiffstypen.

6)       Entwicklung  und Einleitung der Überwachung – und Verarbeitungssystemen der GPS –Daten von Tankfahrzeugen und Tankerschiffen.

C. Reformmaßnahmen im Bereich Steuerverwaltung:

1)      Besetzung des Postens des unabhängigen Generalsekretärs für Staatseinnahmen und Erteilung von Befugnissen hinsichtlich des Steuer – und  Inkassomechanismus.

2)      Versetzung eines Personalanteils von 10 % von sämtlichen Finanzämtern, sowie Überprüfungsstellen in die  Justizabteilung  zum Zwecke der Steigerung von Einnahmen aus Zahlungsrückständen.

3)      Positionierung von zusätzlichem Personal in den Inkassobetriebsstellen für Unternehmen.

4)      Anstieg der eingenommenen Steuerschulden durch die Inkassobetriebsstellen

5)      Stärkung der Direktion der Inkassopolitik durch zusätzliches Personal.

6)      Verstärkung  der Überprüfungseinheiten für großvermögende Steuerpflichtige  und des Finanzamtes für Großunternehmen in beiden Großstädten, Athen und Thessaloniki , durch zusätzliche Prüfer.

7)      Bewältigung von  infrastrukturellen Problemen  und Darlegung  der Überprüfungsmethoden in sämtlichen , großen Prüfungsstellen.

8)      Unmittelbare  Durchführung eines Bewertungsverfahrens der Fähigkeiten   von Prüfern und Angestellten in  gehobenen  Posten.

9)      Verstärkung  der Überwachungen von großen Prüfungsstellen und Vereinfachung des Durchführungsverfahrens von Kontrollen.

10)   Erweiterung der Betriebsprüfungsabteilung der Finanzämter für Großunternehmen und der interregionalen Prüfungsstellen.

11)   Neuregelung der Auswahlbestimmungen für die zu  prüfenden  Fälle.

12)   Vereinfachung des Verfahrens zur Festsetzung der  fälligen und  offenen Geldschulden  gegenüber dem Staat, auf der Grundlage  bisheriger internationaler Erfahrungswerte  und  bewährter Praktiken,  wobei sich der Mechanismus zur Steuereintreibung nach der Einbringlichkeit  der Fälle richten soll.

13)   Die  Beschlüsse über die  Kriterien  die zur  Zielsetzung und Aktivierung der unmittelbaren Prüfungsmechanismen eingesetzt werden, sollen bereits innerhalb der nächsten Tage unterzeichnet werden.

14)    Neugestaltung des Verfahrens zur administrativen Bewältigung von steuerlichen Differenzen.

15)   Einleitung des Anstellungsverfahrens  im Rahmen eines Stellenausschreibungsprogramms des „ASEP“ für 200 Prüfer-Stellen.

16)   Eingehende Prüfung  der Herkunft  von Vermögenswerten  von sämtlichen Kandidaten  in  verantwortungsvollen  Posten bei der Verwaltung.

17)   Erstellung von „Belastungsprofilen“  bei  jeder Behörde,  damit sich das jeweils dort beschäftigte Personal den wirklichen,behördlichen Bedürfnissen gegenüberstellen kann.

18)   Entwurf und  Umsetzung  eines Plans zur Bekämpfung der Korruption sowie  Abfassung eines  Ethik – und Pflichtkodexes.

Die vorgenannten Maßnahmen und Reformen  haben bereits zu einem wesentlichen Anstieg der behördlichen Kontrollen geführt.

Erwähnenswert ist, dass die regelmäßigen Kontrollen an Großunternehmen sich  bereits im  Februar im Verhältnis zum Januar dieses Jahres verdoppelt, während sich die vorgenommenen Steuerprüfungen an  großvermögenden Steuerpflichtigen  fast verdreifacht haben.

Mithin  stellt sich der bisherige  Verlauf der  Einziehung von  überfälligen  staatlichen Forderungen    positiv dar.  Konkret wurde auch hier  ein Anstieg der Einnahmen  von 70 % im Januar  dieses Jahres festgestellt. Die Bemühungen der Steuerbehörden sind  in diesem Rahmen intensiver und grundlegender, wobei  das Finanzministerium  unter vollem Einsatz  die   rasche  Bewältigung von sämtlichen  Schwierigkeiten und Hindernissen anstrebt um effektiver und gründlicher arbeiten zu können.