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NEUES PHOTOVOLTAIK FÖRDERPROGRAMM FÜR UNTERNEHMEN IN GRIECHENLAND 2024

NEUES PHOTOVOLTAIK FÖRDERPROGRAMM FÜR UNTERNEHMEN IN GRIECHENLAND 2024

Publiziert am 5.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

NEUES PHOTOVOLTAIK FÖRDERPROGRAMM FÜR UNTERNEHMEN IN GRIECHENLAND 2024

Die griechische Regierung plant die kurzfristige Auflage eines neuen Photovoltaik- und Solar - Förderprogramms für Unternehmen.

Die Veröffentlichung der Ausführungsverordnung zu dieser Solarförderung und Installation von Photovoltaik-Eigenstromanlagen wird kurzfristig erwartet. Das Programm orientiert sich an den bisherigen Gegebenheiten der Photovoltaik Dachanlagen für Haushalte und Landwirte, allerdings mit dem Schwerpunkt auf der Installation batteriebetriebener Photovoltaikanlagen.

Gefördert werden die Installationen von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Strom-Speichern / Batterien, welche den höchsten Anteil der Förderung erhalten.

Der Fördertopf für solche Solaranlagen beinhaltet 160 MIO. €.

Das Budget des Förderprogramms stammt dabei aus Mitteln des Wiederherstellungs- und Resilienzfonds. Träger der Umsetzung des Solarprogrammes ist das TAIPED (Fonds zur Nutzung des Staatseigentums).

Die Zahl der Begünstigten wird schätzungsweise knapp 10.000 Unternehmen erreichen.

Gleichzeitig ist vorgesehen, dass die Produktion aus der Photovoltaik auf die Deckung des Energiebedarfs von Unternehmen ausgerichtet sein wird, wobei diese über die Batterien in der Lage sein werden, die Energie zu speichern und damit ihren Energiebedarf rund um die Uhr nachhaltig zu decken.

Ziel des Ministeriums für Umwelt und Energie ist, das Budget auf Unternehmen aller Art zu verteilen. Dabei wird es aber verschiedene Kriterien wie die zeitliche Priorität, dem Umsatz des Unternehmens und der erwarteten Energieeinsparung etc. geben.



Festsetzung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen in Griechenland ab dem 1. Juni 2013

Publiziert am 16.Mai.2013 von Abraam Kosmidis

Nach Unterzeichnung des Beschlusses des Staatssekretärs vom Ministerium für Umwelt, Energiewirtschaft und Klimawandel, sowie nach der gemeinsamen Beschlussfassung mit dem Staatssekretär des Finanzministeriums, werden die Einspeisevergütungen für neue Photovoltaikanlagen, sowie für Photovoltaiksysteme des „besonderen Programms“ betreffend die Installationen auf Gebäuden, deutlich niedriger sein, als die bisherigen Preise.

Die neuen Tarife sind unter Berücksichtigung der Rationalisierungsmaßnahmen für den Markt der elektrischen Energie und insbesondere zur Senkung des Defizits der Speziellen Rechnung für erneuerbare Energien (APE)  des Trägers LAGIE bestimmt worden. Zudem wurde auch die Belastung des Verbrauchers im Rahmen der aktuellen finanziellen Lage in Betracht gezogen.

Nachstehend werden die Einspeisevergütungen für die Erzeugung elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen dargestellt, so wie sie für neue Anlagen ab dem 1.6.2013 gelten.

Tabelle 1

„Die Festlegung der Einspeisevergütung von elektrischer Energie aus Photovoltaiksystemen, (ausgenommen der Anlagen des in der Tabelle aufgeführten Falles (c) des Artikels 13, Abs. 1 des Gesetzes mit der Nr. 3468/2006 in seiner geltenden Fassung) erfolgt gemäß den Angaben der nachstehenden Aufstellung in €/MWh:

Angeschlossene Anlage

Nicht angeschlossene Anlage

A

B

C

(unabhängig von der Leistung)

>100 kW

≤ 100 kW

2013 Februar

95,00

120,00

100,00

2013 August

95,00

120,00

100,00

2014 Februar

90,00

115,00

95,00

2014 August

90,00

115,00

95,00

Für jedes Jahr ν nach 2015

1,1 x μΟΤΣν-1

1,2 x μΟΤΣν-1

1,1 x μΟΤΣν-1

μΟΤΣν-1 : der durchschnittliche Grenzpreis des Systems während des vorhergehenden Jahres  ν-1.“

Die neuen Vergütungen werden ab dem 1. Juni 2013 für neu installierte Photovoltaikanlagen in Kraft treten und betreffen nicht die bereits geltenden Tarife für Altanlagen, die gemäß dem Gesetz „Notwendige Maßnahmen zur Anwendung der Gesetze 4046/2012, 4093/2012 und 4127/2013“ bis zum 30. Juni 2013 verlängert worden sind.

Von der Verlängerung sind folgende Photovoltaikanlagen betroffen:

  • Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 100 kW von gewerbsmäßigen Landwirten, deren Erhaltung der festen Preise am 19. Mai 2013 endete und jetzt bis zum 30. Juni gültig ist.
  • Photovoltaikanlagen, deren Einhaltung der festen Preise am 12. März 2013 endete und durch die erfolgte Verlängerung diese in der Preisgestaltung des Ministerialbeschlusses vom 9. August 2012 bis zum 30. Juni 2013 mit einbezogen werden können.

Tabelle 2

Hinsichtlich des „Speziellen Programms zur Entwicklung von Photovoltaiksystemen auf Gebäuden und insbesondere auf Gebäudedächern“ gestaltet sich die Einspeisevergütung der erzeugten elektrischen Energie aus Photovoltaiksystemen, gemäß der nachfolgenden Aufstellung:

Monat / Jahr

Preis (Euro / MWh)

Februar 2013

125,00

August 2013

125,00

Februar 2014

120,00

August 2014

120,00

Februar 2015

115,00

August 2015

115,00

Februar 2016

110,00

August 2016

110,00

Februar 2017

105,00

August 2017

100,00

Februar 2018

95,00

August 2018

90,00

Februar 2019

85,00

August 2019

85,00


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Erneuerbare Energien – Photovoltaik – Gesetzesänderung in Griechenland

Publiziert am 15.Dezember.2009 von Abraam Kosmidis

Beabsichtigte Neuregelungen für Photovoltaikanlagen in Griechenland

Die griechische Regierung beabsichtigt, einen Gesetzesentwurf über die Reduzierung der Bürokratie und zur Vereinfachung der Lizensierung und des Nutzungsverfahrens von „Erneuerbaren Energiequellen“ vorzulegen.
Der Entwurf sieht Anreize und Maßnahmen vor, die die Entwicklung der „grünen Energie“ vorantreiben sollen, welche der Ministerpräsident als „Einbahnstraße“ zur Bekämpfung der Krise bezeichnet hatte. Die Umweltministerin hat ihrerseits darauf hingewiesen, dass es „Ziel des Gesetzesentwurfes sei, die Energieerzeugung aus EE bis zum Jahre 2020 auf 20 % der Gesamtstromerzeugung und auf 40 % der Stromerzeugung aus elektrischer Energie ansteigen zu lassen“. Derzeit erzeugt Griechenland lediglich 6,7 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie Photovoltaik.
Ziel des neuen Gesetzesentwurfes ist die grundlegende Neugestaltung des Regelungsrahmens zur Lizensierung von EE-Projekten, die Schaffung notwendiger Strukturen zur Projektumsetzung in den Gegenden mit erhöhtem EE-Potential, die Änderungen bezüglich des bestehenden Rechtsrahmens für die Sondernutzung, die Einführung eines umfassenden Bündels von Anreizen, die Festlegung von Preisen im Bereich der EE, sowie die Motivierung zur Schaffung von EE-Gross-KWK.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Reduzierung der Dauer des Lizensierungsverfahrens auf 8 bis 10 Monate von derzeit 3 bis 5 Jahren. Außerdem wird das Verfahren zur Erteilung einer Stromerzeugungslizenz von der Umweltlizensierung getrennt. Hierdurch wird das Vorverfahren über die Prüfung der Umweltbedingungen und das Verfahren zur Erteilung naturschutzrechtlicher Genehmigungen vereinheitlicht.
Ziel sei außerdem die Gründung eines selbständigen Amtes, für das die Umweltministerin unmittelbar zuständig sein solle und das als Informations- und Serviceanlaufstelle für Investoren für Projekte „grüner Energie“ dienen soll.
Auch wenn sich Griechenland europaweit im Bereich von Windkraft auf dem ersten Platz befindet, so ist der Markt für Investitionen in diesem Bereich noch kaum gesättigt, so dass für Investoren auf diesem Sektor noch viel Raum für Aktivitäten und Investitionen besteht. Vergleichsweise wurden bislang folgende Gesamtkapazitäten aus Windkraft installiert (Zahlen aus 2008)
Griechenland 985 MW
Spanien 16.756 MW
Deutschland 23.903 MW

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Förderung von Investitionen in Griechenland nach Fördergesetz 3299/2004

Publiziert am 15.September.2009 von Abraam Kosmidis
Das Ziel des neuen griechischen Entwicklungsgesetzes/Fördergesetzes 3299/2004 liegt laut Artikel 1 in "der Kräftigung einer ausgewogenen wirtschaftlichen Entwicklung, der Erhöhung der Beschäftigung, der Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft, der Unterstützung unternehmerischer Aktivitäten, der Förderung neuer Technologien, dem Schutz der Umwelt, der Einsparung von Energie und dem Erreichen einer regionalen Angleichung”. Je nach Art und Umfang einer Investition werden staatliche Förderungsmittel, Leasing-Zuschüsse, Steuerbefreiungen sowie Kostenzuschüsse für neu geschaffene Arbeitsplätze gewährt.Ein Schwerpunkt des Fördergesetzes 3299/2004 liegt auf der Erschließung und Nutzung alternativer Energiequellen. Weitere Anreize für eine Investition in Griechenland insbesondere auf dem Sektor der Solarenergie (Solartechnik, photovoltaische Anlagen, Solarparks) und Windenergie (Generatoren, Windparks) bietet das im Juni 2006 verabschiedete Gesetz 3468 bezüglich regenerativer Energiequellen (”APE”), das u. a. langfristig lukrative Mindestpreise für eingespeiste elektrische Energie garantiert.Der nachstehende Auszug des griechischen Fördergesetzes 3299/2004 bezieht sich auf die geographische Gliederung der Fördergebiete in Griechenland und den Umfang der Fördermittel für Investitionen auf dem Sektor der regenerativen Energie.

Das griechische Entwicklungsgesetz - Fördergesetz (3299/2004)

Auszug der Artikel 2 und 4(Der vollständige Text des griechischen Fördergesetzes 3299/2004 steht unter der Präsenz des griechischen Wirtschaftsministeriums als Download bereit)

Artikel 2: Gliederung des Staatsgebietes - Förderzonen

1. Zwecks Anwendung der Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes wird das Staatsgebiet wie nachstehend in vier (4) Zonen gegliedert:Zone D umfasst die Präfekturen der Verwaltungsbezirke Ostmazedonien und Thrazien, die Gewerbe- und Industriegebiete (Biomihanikes Epihirimatikes Periohes - B.E.PE) des Verwaltungsbezirks Epirus, die Inseln des griechischen Staatsgebietes mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der Volkszählung von 1991, die Inseln des Verwaltungsbezirks Nordägäis, die Insel Tassos, die Präfektur Dodekanes (unter Ausnahme des Gebietes, das mit dem Ministererlass bezüglich des allgemeinen Bebauungsplans der Stadt Rhodos definiert wurde) und im Bereich des Festlandes das Grenzgebiet in der Zone von 20 Kilometern ab Grenze, unter Einbeziehung auch der Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsgebiete von dieser Zone durchzogen werden.Die Zone D wird wie nachfolgend in die Teilzonen D1, D2 und D3 untergliedert:
  • Zone D1 umfasst die grenznahen Gebiete des auf dem Festland gelegenen Teils von Zentral- und Westmazedonien in einer Zone von 20 Kilometern ab Grenze, unter Einbeziehung auch der Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsgebiete von dieser Zone durchzogen werden, die Präfektur Dodekanes (unter Ausnahme des Gebietes, das mit dem Ministererlass bezüglich des allgemeinen Bebauungsplans der Stadt Rhodos definiert wurde), die Inseln der Verwaltungsbezirke Zentralmazedonien, Thessalien, Ionische Inseln, Festland, Attika, Südägäis und Kreta mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der Volkszahlung von 1991.
  • Zone D2 umfasst die Grenzzone des auf dem Festland gelegenen Teils von Ostmazedonien und Epirus in einer Tiefe von 20 Kilometern ab Grenze, unter Einbezug auch der Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsgebiete von dieser Zone durchzogen werden, die B.E.PE. des Verwaltungsbezirks Epirus, die Inseln des Verwaltungsbezirks Nordägäis, die Insel Tassos und die Inseln von Ostmazedonien, Epirus, Westgriechenland und Peloponnes mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der Volkszahlung von 1991.
  • Zone D3 umfasst die Verwaltungsbezirke Ostmazedonien und Thrazien.
  • Zone C umfasst die Zone Lavrio der Präfektur Attika, so wie diese mit dem gemeinsamen Beschluss 37349/5.11.1991 (FEK B’950) der Minister für Umwelt, Gebietsnutzung und staatliche Projekte, Wirtschaft und innere Angelegenheiten definiert wurde, sowie auch die Bezirke, Präfekturen oder Teilgebiete von Präfekturen des Festlandes, die nicht unter die Zonen D, B und A fallen.
  • Zone B umfasst die Gewerbe- und Industriegebiete (B.E.PE.), die Provinz Langadas und das Teilgebiet westlich des Flusses Axios der Präfektur Thessaloniki und die Provinz Trizinia der Präfektur Attika.
  • Zone A umfasst die Präfekturen Attika und Thessaloniki, unter Ausnahme deren Teilgebiete, die den übrigen Zonen zugerechnet werden.
Investitionspläne zur Erzeugung von Elektrizität aus regenerativen Energiequellen, insbesondere aus Wind-, Sonnen- und Wasserkraft, Geothermik und Bio-Masse, unabhängig von der installierten Leistung, sowie Investitionspläne zur parallelen Erzeugung von Elektrizität und Wärme fallen unter die Investitionen der Kategorie 4.
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