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Griechenland will öffentliche KTEO schließen

Publiziert am 28.Februar.2012 von Abraam Kosmidis

Der griechische Minister für Infrastrukturen Makis Voridis zeigt sich entschlossen, umgehend zur Schließung der öffentlichen Fahrzeugprüfstellen zu schreiten.

Minister Voridis charakterisierte die staatlichen KTEO (= Zentren für technische Fahrzeugkontrollen nach dem Vorbild des deutschen TÜV) als veraltet und betonte, dass sie schließen werden - allerdings ohne klarzustellen, was mit dem dort beschäftigten Personal geschehen wird. Es sei angemerkt, dass in Griechenland derzeit 59 öffentliche und 130 private KTEO betrieben werden.

Das Problem der unkontrollierten Fahrzeuge beschäftigt jedoch das Ministerium weiterhin, da gemäß einschlägigen Schätzungen rund ein Drittel der in Griechenland zugelassenen Fahrzeuge nicht der gesetzlich vorgesehenen periodischen Hauptuntersuchung vorgeführt werden und dieses Phänomen in letzter Zeit wegen der Wirtschaftskrise noch größere Dimensionen anzunehmen scheint. Konkret wird angenommen, dass von insgesamt 7,9 Millionen bei den zuständigen Behörden des Verkehrsministeriums als registriert erscheinenden Kraftfahrzeugen rund 2,5 Millionen Fahrzeuge nicht dem KTEO / TÜV vorgeführt worden sind, wodurch dem Fiskus dutzende Millionen Euro an Einnahmen entgehen.

Die technische Überprüfung von Fahrzeugen durch private KTEO wurde in Griechenland im November 2001 etabliert. Parallel wurde den - inzwischen den dezentralisierten Bezirksverwaltungen unterstehenden - öffentlichen KTEO die Verpflichtung auferlegt, zu den erforderlichen Verfahren für ihre Zertifizierung gemäß ISO zu schreiten bzw. ihre Datenverarbeitungs- und Betriebsausrüstung auf das Niveau zu bringen, welches entsprechend auch für die privaten KTEO gilt. Trotz dieser konventionellen Verpflichtung verfügt jedoch fast die Gesamtheit der öffentlichen KTEO nach wie vor nicht über die erforderliche Zertifizierung durch das Nationale Zertifizierungssystem (ESYD).



Die PKW-Einfuhr nach Griechenland

Publiziert am 21.September.2009 von Abraam Kosmidis
Die Einfuhr eines Privatkraftwagens aus den EU-Ländern und seine Zulassung in Griechenland unterliegen keinen besonderen Einschränkungen (wie z.B. Altersgrenzen) und bedürfen keiner vorherigen Genehmigungen. Lediglich Dieselfahrzeuge dürfen nur außerhalb der Großstädte Athen und Thessaloniki zugelassen werden.Um ein Fahrzeug in Griechenland zuzulassen, muss es zunächst vom örtlichen Zollamt taxiert und für den freien Verkehr abgefertigt werden. Hierfür ist bei Gebrauchtwagen eine technische Abnahme beim griechischen TÜV (KTEO) notwendig.Danach kann das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden und ein griechisches Kennzeichen erhalten. Für die Taxierung eines Fahrzeugs im Zollamt werden Kfz-Brief, Fahrzeugschein und Kaufrechnung (oder ein Kaufvertrag, der vor einem griechischen Konsulat in Deutschland beglaubigt sein muss), bzw., bei einer gewerblichen Ausfuhr, das vorgesehene EU-Begleitdokument (EVD) benötigt. Das Fahrzeug kann sowohl mit konventionellen als auch mit Zoll-Kennzeichen einreisen.
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