Ein neues Gesetz zur Förderung von Investitionen in Griechenland sieht Verbesserungen der unternehmerischen Rahmenbedingungen sowie auch die Einführung der Ein-Euro-Gesellschaft vor.
Am 22.03.2012 wurde dem griechischen Parlament eine neue Gesetzesvorlage zur Abstimmung vorgelegt. Seinem Begründungsbericht zufolge sollen mit dem Gesetz die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Griechenland durch verschiedene strukturelle Maßnahmen verbessert werden. Unter anderem soll dieses Ziel durch die Vereinfachung und Beschleunigung von Investitionsvorhaben realisiert werden. Nachfolgend stellen wir einige grundlegende Regelungen des Gesetzesentwurf dar, der dieser Tage verabschiedet werden soll.
Eine der wichtigsten Neuerungen stellt die "Ein-Euro-Gesellschaft" dar. Damit wird erstmals im griechischen Recht eine neue Gesellschaftsform unter dem Begriff "Private Kapitalgesellschaft" (idiotiki kefaleouchiki eteria) vorgesehen. Sie ist eine vereinfachte Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH / griech. EPE), welche die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung bei gleichzeitig geringeren Kosten vorsieht. So sind für die GmbH / EPE übliche Formalien wie z. B. die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bei der "Ein-Euro-Gesellschaft" nicht notwendig, während die Gründung bereits mit einem Gesellschaftskapital von nur einem Euro möglich ist. Dies wirkt sich sodann auch auf die Folgekosten günstig aus. (mehr …)
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