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Marktbericht Rhodos 2011 von Engel und Völkers

Publiziert am 20.Mai.2011 von Abraam Kosmidis
Der neue Marktbericht von Engel und Völkers für den Immobilienmarkt auf Rhodos 2011 ist erschienen. Hauptziel dieses Berichts ist es, Verkäufern und potenziellen Investoren einen Leitfaden hinsichtlich der aktuellen Marktsituation für qualitativ hochwertige Wohnimmobilien auf der Insel Rhodos in Griechenland zur Verfügung zu stellen.Das Jahr hat mit einer gesteigerten Nachfrage begonnen und der Optimismus auf Rhodos' Immobilienmarkt scheint wieder zu steigen. Die Engel & Völkers Shops verzeichneten interessanterweise in den Wintermonaten bereits einen deutlichen Anstieg der Anfragen für hochwertige Wohnimmobilien. „ - Es gibt in Griechenland manche ausländische Käufer, die von den gesunkenen Preisen profitieren wollen - ", so in einem Artikel der Wirtschaftswoche. (mehr …)
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Das neue Gesetz zu den erneuerbaren Energien in Griechenland – Mehr Wachstum durch Investitionen in Erneuerbare Energien

Publiziert am 31.Mai.2010 von Abraam Kosmidis

von Rechtsanwalt Aris Kapsalis

Die neuen Regelungen des Gesetzes „zur Beschleunigung der Ausweitung der Erneuerbaren Energiequellen zur Bekämpfung des Klimawandels“ stärken die Konkurrenzfähigkeit der griechischen Wirtschaft im Umweltbereich, schaffen neue unternehmerische Möglichkeiten, sichern die Existenzmöglichkeit von Investitionen und schaffen neue Arbeitsplätze. Grundsätzlich führt das neue Gesetz zu einer progressiven und gesunden Steigerung der Wirtschaftlichkeit des EE-Marktes. Das bisherige Gesetz Nr. 3468/2006 zu den Erneuerbaren Energiequellen wird hierbei durch das vorgenannte neue Gesetz ergänzt und verbessert. Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich das neue Gesetz als „investorenfreundlicher“ erweist und ausländischen Unternehmen einen leichteren Eintritt in den griechischen Markt gewährleistet.

Wesentliche Merkmale des Gesetzes sind die Senkung des Bürokratieaufwands, die Beseitigung der Intransparenz, die Senkung der Arbeitslosigkeit, die Steigerung des Investitionspotentials sowie die Steigerung der Wirtschaftserträge in den Kommunen und Präfekturen.

Als Gegenkraft zum dreijährigen Unterstützungspaket der EU soll daher insbesondere der Bereich der EE, auch nach expliziter Intention des Gesetzgebers, zur Schaffung von Einnahmequellen und damit zum Aufschwung der Wirtschaft führen.

Insbesondere wurden mit der neuen Gesetzgebung folgende Ziele gesetzt:

  • 20% der Stromerzeugung aus EE soll im Jahre 2020 dem gesamten Endenergieverbrauch dienen. Die von der europäischen Richtlinie 28/2009 anvisierten 18% sollen damit als Ziel übertroffen werden.
  • mindestens 40% Gesamtstromerzeugung aus EE bis zum Jahre 2020
  • mindestens 20% der Stromerzeugung aus EE sollen bis zum Jahre 2020 dem Verbrauch von Heizung und Kühlung dienen
  • mindestens 10% soll dem Endenergieverbrauch bei den Fortbewegungsmitteln dienen (Biogas). Im Vergleich dazu liegt Deutschland bei 20%.

Die Änderungen der bisherigen Gesetzgebung liegen einerseits in einer erheblichen Vereinfachung des Lizenzvergabeverfahrens für die Installation einer Produktionsanlage und andererseits in der Schaffung größerer Anreize zur Projektumsetzung. Genauer gesagt wurden folgende Ziele und Regelungen getroffen:

  • Ziel ist zunächst die Vervielfachung der Anzahl von neuen Investitionen im Bereich der EE bis zu einer Höhe von 1000 MW im Jahr. Derzeit liegt in Griechenland die Gesamtstromerzeugung bei 200-500 MW im Jahr, wohingegen bei den Windparkanlagen die Anzahl der Projekte in den Jahren 2004 bis 2009 von 465 MW auf 1087MW (134%-ige Erhöhung) gestiegen ist. Die direkte Lizenzvergabe durch die RAE als auch die Festlegung verbindlicher und verkürzter Fristen für die öffentliche Verwaltung sollen die Unmittelbarkeit der Projektumsetzung garantieren.
  • Das bürokratische Verfahren reduziert sich von 36-60 Monaten auf 8-10 Monaten. Zudem wird die öffentliche Verwaltung ermächtigt, eine Umweltstudie entweder begründet abzulehnen, andernfalls gilt diese Studie als automatisch genehmigt, wenn eine Frist von 4 Monaten ab Einreichung abgelaufen ist. Vorgesehen ist auch die Gründung einer selbständigen an das Umweltministerium angeschlossenen Behörde zur Förderung von Investitionen aus EE in Form von „One Stop Shops“.
  • Die Lizenzvergabe wird vom Verfahren zur Erteilung der Umweltauflagen abgetrennt und erfolgt nunmehr erst in einem zweiten Stadium. Die Produktionslizenz ist von der RAE innerhalb von zwei Monaten ab Antragsstellung zu erteilen. Ausgenommen werden hierbei Anlagen mit einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit.
  • Das bisherige Umweltverfahren, welches aus zwei Verfahrensstadien bestand, wird nunmehr in einem Verfahren vereinheitlicht.
  • Zudem erfolgt die Anhebung mehrerer Vergütungssätze in verschiedenen Kategorien der EE, so erfolgt beispielsweise in der Produktion von Energie aus Photovoltaik eine Erhöhung von 457€ auf 550€ pro MWh. Letzteres gilt insbesondere auch für Meereswindparks und Biogasanlagen. Grundsätzlich liegt ein zentraler Gesetzeszweck in der Anpassung der Vergütungen, damit insbesondere kleinere Anlagen von Privatleuten und Bauern gefördert werden können.
  • Die Meereswindparks sollen nach dem neuen Gesetzesentwurf verstärkt gefördert werden und stehen daher im Mittelpunkt der Neueinführungen. Aus diesem Grunde soll für letztere auch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.
  • Eine wichtige Änderung ist auch die Umverteilung der speziellen EE-Gebühr (3%) an. Demnach soll ein beträchtlicher Anteil der Einnahmen aus dieser Gebühr (1/3) einerseits den lokalen Haushalten der betreffenden Gemeinde, innerhalb derer der Betrieb von Projektanlagen zugelassen wurde, und teilweise der Gemeinde selbst zugeführt werden. Im Grunde genommen sollen daher niedrigere Stromrechnungen in den Gemeinden erteilt werden, in denen die Installation von Parks zugelassen wurde. Der Rest der Einnahmen aus der EE-Gebühr soll der Besonderen („Grünen“) Kasse zur Umsetzung von Regulierungs- und Umweltplänen zugeführt werden. Im Rahmen dieser Gesetzgebung gewinnt daher der Aspekt des kommunalen Wirtschaftsaufbaus, des Umweltschutzes und der gesellschaftlichen Unterstützung eine besondere Bedeutung.
  • Bei Landflächen, die bislang als hochproduktives Agrarland eingestuft wurden, soll nunmehr die Investition und Installation einer Anlage möglich sein. Damit kommt man sehr vielen Investoren entgegen, weil viele projekttaugliche Nutzungsflächen bislang nicht verwendet werden konnten. Insbesondere wird in solchen Fällen auch ein in Ausnahmefällen eventuell erforderliches Umwidmungsverfahrens entfallen, so dass der bürokratische Aufwand zur Projektumsetzung auch an dieser Stelle erheblich verkürzt und erleichtert wird.

An diese Reform schließt sich in einem weiteren Schritt der Erlass des neuen Investitionsförderungsgesetzes an, welcher die Thematik der Subventionierung derartiger Projekte neu regeln soll. Nach bisherigen Erkenntnissen wird es nach wie vor eine Förderung für derartige Investitionen geben. Die einzelnen Kriterien und Förderungssätze stehen noch in Diskussion, doch ist auch in diesem Zusammenhang eine für den Investor positive Entwicklung zu erwarten. Dieses Regelwerk wird den ausländischen Unternehmen noch einen weiteren Anreiz geben, eine Investition in Griechenland umzusetzen. Weiterführende Informationen bietet der Artikel Gesetz 3851/2010 zur Beschleunigung der Ausweitung der Erneuerbaren Energiequellen zur Bekämpfung des Klimawandels.


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Jetzt in Griechenland investieren – Chancen in Krisenzeiten

Publiziert am 17.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

Es wurde bereits sehr viel über die Krise in Griechenland geschrieben. Dieser Beitrag beschäftigt sich deshalb nicht mit der Krisenthematik, sondern mit den Chancen, welche sich daraus ergeben können.

Auch wenn eine temporäre Schwäche von verschiedenen Seiten dazu ausgenutzt wurde, um ein ganzes Land in bislang beispielloser Verantwortungslosigkeit zu diskreditieren, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass

- diese schwierige Situation für Griechenland ein Ende finden wird.
- dass Griechenland als Mitglied der EU- und der Eurozone aus dieser Krise gestärkt hervorgehen wird, mit oder ohne finanzielle Hilfe Dritter.
- dass die eingeleiteten Reformen zu eine deutliche Erhöhung der Attraktivität des Investitionsstandortes Griechenland zur Folge haben und Investitionshindernisse beseitigen werden

Es sprechen aber auch weiterhin gewichtige Gründe für den Standort Griechenland:

- Hier ist zunächst die geostrategische Lage Nordgriechenlands als Tor zum Balkan und Attika als Dreh- und Angelpunkt zum Nahen Osten.
- Griechenland verfügt über sehr zentral gelegene Häfen in Thessaloniki, Volos und Piräus.
- Mit der Fertigstellung der „egnatia odos“ wurde die Verbindung vom Ionischen Meer bis an die türkische Grenze als Autobahn ausgebaut. Hierdurch ist eine Drehscheibe für den Güterlastverkehr in den Balkan, nach Zentraleuropa und nach Asien entstanden.
- Eine große Gruppe deutschsprachiger, gut qualifizierter Arbeitskräfte, stehen deutschen Unternehmen zur Verfügung.
- Die Immobilienpreise sinken im Zuge der Krise, wodurch Gewerbeimmobilien für Investoren und Privatimmobilien als Anlageobjekte an Attraktivität gewinnen.
- Die Reformen werden eine Vereinfachung von verwaltungsrechtlichen Hürden bei Unternehmensgründungen und Genehmigungsverfahren für Investoren zur Folge haben
- Das Grundbuch „ktimatologio“ wird nach seiner Fertigstellung ein hohes Maß an Rechtssicherheit beim Erwerb von Immobilieneigentum bieten
- Für die boomende Branche der Neuen Energien, wie zB der Photovoltaik, wird Griechenland mit seinen ca. 300 Sonnentagen im Jahr ein idealer Standort bleiben
- Der ständig wachsende griechische Markt für Konsumgüter aller Art bietet ausländischen Handelsketten eine ideale Expansionsmöglichkeit mit hohen Wachstumsraten
- Im Lebensmittelindustrie bietet Griechenland viele erstklassige Produkte, welche eine ausgezeichnete Grundlage für die weiterverarbeitende Industrie bieten
- In der Touristikbranche wird Griechenland mit seinen Inseln, archäologischen Attraktionen, den saubersten Meeren Europas, den einmaligen Stränden und Berglandschaften, sowie mit dem großen Netz an guten Hotels weiterhin eine erstklassige Option für die Angebote der großen Touristikunternehmen darstellen
- Die Investitionsförderung wird nach wie vor gute Anreize für die Subventionierung von unternehmerischen Vorhaben in Griechenland darstellen.

Aus der Zusammenschau dieser Faktoren wird deutlich, dass sich in Griechenland Chancen für antizyklische Investitionen ergeben. Hier einige Argumente:

- Durch die krisenbedingte Schwächung sinken in Griechenland die Immobilienpreise.
- Ferner ergeben sich Gelegenheiten für Unternehmensaufkäufe zu günstigen Konditionen,
- sowie eine gute Ausgangsposition bei der Rekrutierung von besonders qualifizierten Arbeitskräften und Führungspersonal.

Ein idealer Zeitpunkt also, für eine Investition in Griechenland.

Unternehmen, welche ein Auslandsengagement planen, sollten eine Investition, insbesondere auch durch einen Unternehmenskauf als Einstieg in den griechischen Markt zum jetzigen Zeitpunkt ernsthaft in Erwägung ziehen.

Chancen werden sich zwangsläufig ergeben und wie immer werden diejenigen, welche in Krisenzeiten antizyklisch investiert haben, auch überproportional beim kommenden Aufschwung davon profitieren.

Ein Beitrag von Abraam Kosmidis
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Die Beseitigung der wahren Gründe der Krise in Griechenland – Chance für einen Neuanfang

Publiziert am 13.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

In den internationalen Medien ist es seit Tagen das Top-Thema „Griechenland steckt in einer tiefen finanziellen Krise“.

Natürlich konnte der griechische Markt nicht von der Weltkrise, welche mit der Bankenkrise in den USA begann und sich auf die weltweiten Finanzmärkte ausweitete, verschont bleiben. Später suchten sich die Spekulanten dann Griechenland als das derzeit „schwächste“ Glied in der Eurozone aus, um weitere Vorteile aus der Weltfinanzkrise zu schlagen. Es folgte bekanntlich das downrating Griechenlands von AAA- auf B+, was einen Risikoaufschlag auf griechische Bonds und eine Verschlechterung der Refinanzierung griechischer Banken am Geldmarkt hatte.

Die reale Krise Griechenlands wird einerseits zu Recht in allen Medien thematisiert, dient andererseits aber auch zur Bedienung der Bedürfnisse von Spekulanten. Durch die Verunsicherung der Märkte müssen für griechische Bonds immer höhere Aufschläge bezahlt werden. Natürlich muß diesem Spiel ein Ende bereitet werden. Genau dies wurde deshalb auch beim Sondergipfel in Brüssel beschlossen. Die deutsche Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel hat hierzu am 11.02.2010 nach dem Sondergipfel in Brüssel erklärt dass "Die EU zu Griechenland stehe". Nun gelte es, zu den Märkten ein "vernünftiges Vertrauensverhältnis" zu entwickeln. Dafür wollen Deutschland und Frankreich ihr Gewicht einbringen, sagte Merkel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy. Der griechische Ministerpräsident, Georgios Papandreou, erklärte, dass Griechenland jetzt kein Geld sondern „Solidarität“ benötige.

Bei der Krise in Griechenland handelt es sich aber nicht „nur“ um die Auswirkungen der weltweiten finanziellen Krise von 2009, sondern insbesondere auch um eine nationale Strukturkrise, welche durch die Finanzkrise verstärkt wurde und jetzt noch offensichtlicher geworden ist. Sie erfordert ein Umdenken m Hinblick auf die Spielregeln der freien Marktwirtschaft, der Rentabilität und notwendigen Privatisierung von staatlichen Unternehmen und der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft.

Notwendige Reformen wurden nicht durchgeführt, weshalb das Staatswesen einen enormen Reformstau vor sich herschiebt. Hinzu kommt jetzt noch die Finanzkrise. So besteht zB dringender Reformbedarf im Rechtswesen (Vereinheitlichung und Kodifizierung der Gesetze, Modernisierung der Zivilprozessordnung, Modernisierung des Verwaltungsrechts, Beschleunigung der Erstellung des neuen nationalen Grundbuchs usw.), im Gesundheits- , Sozialversicherungs- und Bildungswesen, schärfere Gesetze zur Bekämpfung der Korruption, ganz zu schweigen natürlich auch im Bereich der Staatsfinanzen usw.

Gegen all diese erforderlichen Maßnahmen regt sich teils deutlicher Widerstand in Griechenland, weil man sich mit dem bisherigen Lauf der Dinge entweder „arrangiert“ hat, oder sich vor den Reformen und den damit einhergehenden Veränderungen fürchtet.

Der prozentuale Anteil der Beamten in Griechenland gemessen an der Gesamtbevölkerung ist sehr hoch. Das Streben nach einem „sicheren“ Beschäftigungsverhältnis beim Staat ist nach wie vor oberstes Ziel sehr vieler junger Griechen.

Der Ruf nach staatlichem Protektionismus in fast allen Bereichen ist hoch. Nicht wettberwebsfähige bzw. unrentable Unternehmen zu subventionieren statt zu modernisieren ist sicherlich genauso der falsche Weg, wie immer mehr Bürger in den Staatsdienst einzustellen, nur damit diese wenigsgtens ein Beschäftigungsverhältnis haben.

Nicht die Angst vor dem Wettbewerb und der damit einhergehende Ruf nach staatlichem Protektionismus, sondern die bestmögliche Ausbildung, Qualität und das Streben nach ständiger Verbesserung auf allen Ebenen muß das Leitbild für eine erfolgreiche Veränderung in Griechenland werden.

Diese "Bremsen" des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts, sowie für die Zukunft des Landes gilt es durch die Vornahme tiefgreifender struktureller Reformen endlich zu durchbrechen. Der politische Preis wird hoch sein und es bedarf einer großen Portion Mut der Politik, diese unangenehmen Reformen zum Wohle von Land und Leuten gegen alle Widerstände durchzuziehen.

Durch die Krise wird sich viel verändern müssen. Die bisherigen Mechanismen werden auf Dauer jedoch keinen Bestand haben können. Man wird umdenken und sich dem nationalen und internationalen Wettbewerb stellen müssen, der Staatsapparat hat dabei die Pflicht, Gesellschaft und Wirtschaft für diesen Wettbewerb fit zu machen und diejenigen Reformen durchzuführen, welche die Grundlage für Wirtschaftswachstum, soziale Gerechtigkeit, und Wohlstand für alle darstellen. Für die Jungend muß eine zukunftsträchtige, moderne und eine den internationalen Anforderungen gleichwertige Ausbildung gewährleistet werden. Es muss auch endlich das Leistungsprinzip gelten. An den Schulen und Universitäten muß die Leistungsbereitschaft und die Qualität der Lehrpläne modernisiert werden. Den Schülern, Akademikern, Handwerkern und sonstigen Dienstleistern muß das Prinzip der Leistungsbereitschaft und ein Streben nach hohen Qualitätsstandards vermittelt werden. Natürlich muß Leistung auch honoriert werden. Der Staat muß hierzu Mechanismen entwickeln, welche gewährleisten, dass die Besten der Besten an die entscheidenden Stellen gelangen.

Die Krise kann uns dabei helfen, all diese Dinge umzusetzen. Dann kann die Krise auch die Chance für einen Neuanfang in Griechenland darstellen.

Ein Beitrag von Abraam Kosmidis

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Förderung von Investitionen in Griechenland nach Fördergesetz 3299/2004

Publiziert am 15.September.2009 von Abraam Kosmidis
Das Ziel des neuen griechischen Entwicklungsgesetzes/Fördergesetzes 3299/2004 liegt laut Artikel 1 in "der Kräftigung einer ausgewogenen wirtschaftlichen Entwicklung, der Erhöhung der Beschäftigung, der Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft, der Unterstützung unternehmerischer Aktivitäten, der Förderung neuer Technologien, dem Schutz der Umwelt, der Einsparung von Energie und dem Erreichen einer regionalen Angleichung”. Je nach Art und Umfang einer Investition werden staatliche Förderungsmittel, Leasing-Zuschüsse, Steuerbefreiungen sowie Kostenzuschüsse für neu geschaffene Arbeitsplätze gewährt.Ein Schwerpunkt des Fördergesetzes 3299/2004 liegt auf der Erschließung und Nutzung alternativer Energiequellen. Weitere Anreize für eine Investition in Griechenland insbesondere auf dem Sektor der Solarenergie (Solartechnik, photovoltaische Anlagen, Solarparks) und Windenergie (Generatoren, Windparks) bietet das im Juni 2006 verabschiedete Gesetz 3468 bezüglich regenerativer Energiequellen (”APE”), das u. a. langfristig lukrative Mindestpreise für eingespeiste elektrische Energie garantiert.Der nachstehende Auszug des griechischen Fördergesetzes 3299/2004 bezieht sich auf die geographische Gliederung der Fördergebiete in Griechenland und den Umfang der Fördermittel für Investitionen auf dem Sektor der regenerativen Energie.

Das griechische Entwicklungsgesetz - Fördergesetz (3299/2004)

Auszug der Artikel 2 und 4(Der vollständige Text des griechischen Fördergesetzes 3299/2004 steht unter der Präsenz des griechischen Wirtschaftsministeriums als Download bereit)

Artikel 2: Gliederung des Staatsgebietes - Förderzonen

1. Zwecks Anwendung der Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes wird das Staatsgebiet wie nachstehend in vier (4) Zonen gegliedert:Zone D umfasst die Präfekturen der Verwaltungsbezirke Ostmazedonien und Thrazien, die Gewerbe- und Industriegebiete (Biomihanikes Epihirimatikes Periohes - B.E.PE) des Verwaltungsbezirks Epirus, die Inseln des griechischen Staatsgebietes mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der Volkszählung von 1991, die Inseln des Verwaltungsbezirks Nordägäis, die Insel Tassos, die Präfektur Dodekanes (unter Ausnahme des Gebietes, das mit dem Ministererlass bezüglich des allgemeinen Bebauungsplans der Stadt Rhodos definiert wurde) und im Bereich des Festlandes das Grenzgebiet in der Zone von 20 Kilometern ab Grenze, unter Einbeziehung auch der Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsgebiete von dieser Zone durchzogen werden.Die Zone D wird wie nachfolgend in die Teilzonen D1, D2 und D3 untergliedert:
  • Zone D1 umfasst die grenznahen Gebiete des auf dem Festland gelegenen Teils von Zentral- und Westmazedonien in einer Zone von 20 Kilometern ab Grenze, unter Einbeziehung auch der Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsgebiete von dieser Zone durchzogen werden, die Präfektur Dodekanes (unter Ausnahme des Gebietes, das mit dem Ministererlass bezüglich des allgemeinen Bebauungsplans der Stadt Rhodos definiert wurde), die Inseln der Verwaltungsbezirke Zentralmazedonien, Thessalien, Ionische Inseln, Festland, Attika, Südägäis und Kreta mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der Volkszahlung von 1991.
  • Zone D2 umfasst die Grenzzone des auf dem Festland gelegenen Teils von Ostmazedonien und Epirus in einer Tiefe von 20 Kilometern ab Grenze, unter Einbezug auch der Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsgebiete von dieser Zone durchzogen werden, die B.E.PE. des Verwaltungsbezirks Epirus, die Inseln des Verwaltungsbezirks Nordägäis, die Insel Tassos und die Inseln von Ostmazedonien, Epirus, Westgriechenland und Peloponnes mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der Volkszahlung von 1991.
  • Zone D3 umfasst die Verwaltungsbezirke Ostmazedonien und Thrazien.
  • Zone C umfasst die Zone Lavrio der Präfektur Attika, so wie diese mit dem gemeinsamen Beschluss 37349/5.11.1991 (FEK B’950) der Minister für Umwelt, Gebietsnutzung und staatliche Projekte, Wirtschaft und innere Angelegenheiten definiert wurde, sowie auch die Bezirke, Präfekturen oder Teilgebiete von Präfekturen des Festlandes, die nicht unter die Zonen D, B und A fallen.
  • Zone B umfasst die Gewerbe- und Industriegebiete (B.E.PE.), die Provinz Langadas und das Teilgebiet westlich des Flusses Axios der Präfektur Thessaloniki und die Provinz Trizinia der Präfektur Attika.
  • Zone A umfasst die Präfekturen Attika und Thessaloniki, unter Ausnahme deren Teilgebiete, die den übrigen Zonen zugerechnet werden.
Investitionspläne zur Erzeugung von Elektrizität aus regenerativen Energiequellen, insbesondere aus Wind-, Sonnen- und Wasserkraft, Geothermik und Bio-Masse, unabhängig von der installierten Leistung, sowie Investitionspläne zur parallelen Erzeugung von Elektrizität und Wärme fallen unter die Investitionen der Kategorie 4.
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