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Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien in Griechenland

Publiziert am 17.Dezember.2018 von Abraam Kosmidis
Inheritance law in GreeceDrei wesentliche Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien sind für das neue Jahr vorgesehen, welche direkte Auswirkungen auf die steuerliche Belastung von zahlreichen Immobilieneigentümer haben werden. Die entsprechenden Änderungen betreffen sowohl die Besteuerung von Immobilienübertragungen, als auch die Grundbesitzabgabe.

Insbesondere umfassen die bevorstehenden Änderungen folgendes:

  • Erhöhung der Einheitswerte in ca. 4.000 Gebieten durch Anhebung der entsprechenden Zonenpreise / Einheitswerte. Die Erhöhung soll ab Neujahr zur Anwendung kommen und wird sich auf sämtliche Immobiliensteuern beziehen, ausgenommen der einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), nachdem hierfür die erhöhten Einheitswerte bereits in diesem Jahr in Kraft getreten sind. Die Anhebung der Zonenpreise / Einheitswerte wird zur Erhöhung der Steuerlast auf Immobilienübertragungen und der Grunderwerbssteuer, der Schenkungssteuer, sowie der Notarkosten führen. In den entsprechenden Gebieten wäre es für die Eigentümer deshalb vorteilhafter, Übertragungen und elterliche Schenkungen vor dem Jahresende vorzunehmen, um die aktuellen, günstigeren Steuerwerte noch in Anspruch nehmen zu können. Ferner sollen die Zonenpreise in etwa 2.100 Gebieten herabgesetzt werden. In diesen Fällen wird es für die Immobilieneigentümer vorteilhafter sein, den Jahreswechsel abzuwarten, um einen Erwerb oder eine elterliche Schenkung vorzunehmen.
  • Die Umsetzung einer neuen Erhöhung der Einheitswerte im neuen Jahr. Gemäß der Vereinbarung der Regierung mit den Institutionen für die „Nach – Memorandum – Zeit“, sprich das Ende der von den Gläubigern kontrollierten Sparpolitik, soll die Erhöhung in den ca. 4.000 Gebieten in drei gleichen, jährlichen Phasen erfolgen. Die erste Phase ist bereits im laufenden Jahr erfolgt und die zweite wird im kommenden Jahr umgesetzt. Eine dritte Erhöhung soll vereinbarungsgemäß im Jahr 2020 stattfinden. Diese, von der Regierung gewählte Lösung beruht auf zum Großteil auf politischem Kalkül, da es sich bei den meisten Gegenden, in denen die Zonenpreise erhöht und um mit den Handelswerten gleichgesetzt werden sollen, um die Gebiete mit niedrigen Zonenpreise handelt (beispielhaft West-Athen, West – Thessaloniki).
  • Die Aussetzung der Gewinnbesteuerung aus Immobilienverkäufen für noch ein weiteres Jahr. Einer in nächster Zeit erwartenden Gesetzesvorschrift zufolge soll die Anwendung der Gewinnbesteuerung für Immobilien auch im neuen Jahr ausgesetzt werden. Es handelt sich um die dritte Aussetzung, zumal die entsprechende Steuer offenbar viele Schwierigkeiten in den Immobilientransaktionen verursachen wird, ohne dabei erhebliche Steuereinnahmen zu erzielen. Die Steuer wird mit einem Steuersatz von 15% auf die Differenz zwischen dem Erwerbswert und dem Verkaufspreis einer Immobilie berechnet.


Immobilienmarkt Griechenland: Gute Gelegenheiten bei Ferienhäusern und Grundstücken

Publiziert am 18.August.2014 von Abraam Kosmidis
OLYMPUS DIGITAL CAMERAPreissenkungen bis zu 70% bei Ferienhausern im Vergleich zu 2008 werden in Griechenland verzeichnet . Stabilere Preise bei Grundstucken auf den Inseln der Agais und der Ionischen Inseln. Mit detaillierten Tabellen.Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre ist abzusehen, dass die Preise fur Ferienhauser bald wieder auf gleicher Hohe wie zu Beginn des letzten Jahrezehnts sinken werden. Die Experten aus dem Immobilienbereich betonen aber, dass auch das niedrige Preisniveau nicht gewahrleisten konne, dass das Kaufinteresse wiederbelebt werde.„Bei Luxusimmobilien, fur welche es viel schwieriger ist, einen Kaufinteressent zu findent, sind die Preise im Vergleich zum Jahr 2008 zwischen 50% - 70% gesunken„ Die Grundstuckspreise insbesondere auf den kosmopolitischen Inseln bleiben hingegen konstant.Ferner besteht Kaufinteresse aus Drittstaaten, die sich fur die funfjahrige Aufenthaltsgenehmigung interessieren, die Griechenland fur diejenigen anbietet, die ein Grundstuck im Werte von uber 250.000 € erwerben.Die Preise auf dem Immobilienmarkt fur neugebaute Ferienhauser in Attika belaufen sich auf mindestens 1.050 Euro / m2 in Loutsa und reichen bis zu 2.600 Euro / m2 in Rafina. In Saronida bewegen sich die Preise zwischen 1.700 und 2.500 Euro / m2, wobei sie sich in Porto Rafti auf 1.580 bis 2.050 Euro/ m2 belaufen.Eine preisgunstigere Ferienwohnung kann auf dem Peloponnes erworben werden, und zwar zu Preisen die ab 800 Euro /m“ in Aigio und ab 700 € /m“ in Kastro Killini beginnen. Ab 980 € starten die Preise in Korinthia und reichen bis zu 1.800 € /m² . Hinsichtlich der Immobilien au?erhalb des Bebauungsplanes starten die Preise auf Peloponnes ab 3.000 € das Hektar und reichen bis zu 35.000 €.Auf den Ionischen Inseln werden die niedrigste Preise fur Ferienhauser auf Lefkada verzeichnet, (1.100 € - m²) und die hoheren Preise auf Korfu ( ca 2.800 €/m²). Fur Grundstucke ausserhalb des Bebauungsplanes liegen die Preise bei mindestens 15.000 € pro Hektar ( Zakynthos).Auf Kreta starten die Preise fur ein Neubau- Ferienhaus ab 1.200 € /m2 auf Agios Nikolaos und Sitia. Die Preise fur ein Ferienhaus in Chania, Rethymno oder Herakleion belaufen sich hingegen auf mindestens 1.400 € / m². In Chalkidiki kann heute ein neugebautes Ferienhaus fur 800 €-/m2 erworben werden. In einigen Gebieten liegen die Preise aber etwas hoher d.h. um die 1.000 € /m2.Weiterfuhrende Informationen der benotigten Unterlagen fur einen Immobilienkauf in Griechenland finden Sie hier...Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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Die neuen Steuertabellen, Abgaben und Bußgelder für Immobilien in Griechenland

Publiziert am 30.Januar.2014 von Abraam Kosmidis
1.  STEUERN - ABGABEN – BELASTUNGEN  AUF IMMOBILIENBESITZ
Α. Steuern – Abgaben / Gebühren – Einbehalte der Einnahmen aus Immobilien
1. Einkommensteuer aus  Mieteinnahmen 11-33 %
 2. Stempelgebühr + OGA (ΟΓΑ) (abzgl. der Mietzinsen) 3,6 %
3.  Sondersolidaritätszuschlag natürlicher Personen 1-4%
4. Angenommene Einkünfte aus dem Hauptwohnsitz zur Eigennutzung (nicht steuerbefreit gemäß dem neuen Einkommensteuergesetz), unentgeltliche Überlassung von einem Wohnsitz an einem  Dritten und an Kindern oder  Eltern für eine Fläche von über 200 m23% des Einheitswertes
5. Objektive Lebenshaltungskosten des Eigentümers oder des gemieteten ersten + zweiten WohnsitzesJe nach Fläche & Preiszone
 6. Angenommene Einkünfte aus selbstgenutzten Gewerbeflächen 11-33 %
 7. Einbehalte der Mietzinsen vom  Staat zugunsten der Beamtenpensionskasse  MTPY  (ΜΤΠΥ) 3 %
 8. Einbehalte der Mietzinsen  von kommunalen Gebietskörperschaften (OTA)  zugunsten  des Versicherungsfonds für kommunale Beamten und Gemeindebeamten (ΤΑΔΚΥ) 2 %
Β. Jährliche Steuern auf  Immobilienbesitz
9. Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ΕΝΦΙΑ) je nach Vermögenswerten  natürlicher & juristischer Personen Gebäude: 2,50-16,25 €/m2Grundstücke: 0,003-9,00 €/ m2
 10. Zusatzsteuer auf das gesamte Vermögen mit einem Steuerfreibetrag i.H.v. 300.000 Euro für natürliche PersonenNatürliche Personen: 1‰-1%Juristische Personen :2,5-5‰
11. Jährliche kommunale Abgabe auf Immobilienbesitz TAP (ΤΑΠ), (Gebäude + Grundstücke)0,25-0,35‰ (bis zu 10-facher Höhe für hoch Verschuldete an ΟΤΑ)
12. Jährliche Steuern auf Immobilienbesitz von Offshore-Gesellschaften15 % (außer unrentablen Immobilien)
13. Anpassungssteuer  über den Wert von Gewerbeimmobilien (periodisch)Land 5 %, Gebäude 8 %
Γ. Steuern - Abgaben bei der Übertragung von Immobilien
14.Anfallende  MwSt. beim Kauf von Neubauten und  der Überlassung von Immobilien zu Bebauungszwecken23 %
15. Wertzuwachssteuer  von  Immobilienverkäufen 15 %
16 Grunderwerbssteuer 3 %
17. Transaktionssteuer (- Vereinigung von Grundstücken)1,5%
18. Steuer zur Verteilung von Immobilien0,75%
19. Steuer zur Ersitzung von Immobilien3 %
20. Mit der Grunderwerbssteuer: Kommunale Steuer und neue Steuer  zugunsten der  Präfekturkassen  für den Straßenbau  (Gesetz Nr. 4110/13) 3 % der Grunderwerbssteuer7% επί του ΦΜΑ
21. Abgabe zugunsten der Anwaltskasse während der Erstellung von Verträgen und der Transkription7,75‰
22. Zusätzliche Abgabe zur Transkription von Verträgen4,5-7,5‰
Δ. Erbschaftssteuer/elterliche Schenkung & Schenkungen von  Immobilien
23. Erbschaftssteuer oder Steuer  der elterlichen Schenkung von Immobilien 
1. Kategorie : an Kinder (elterliche Schenkung), Enkelkinder, Ehepartner, Eltern1-10 %
2. Kategorie:  an Verwandten, Geschwister, Onkeln und Tanten, Großeltern usw.5-20 %
3. Kategorie: an anderen Verwandten und dritten Personen20-40 %
 24. Schenkungssteuer von Immobilien  
1. Kategorie: an Enkelkinder, Ehepartnern, Eltern1-10 %
2. Kategorie: an Verwandten, Geschwister, Onkeln und Tanten, Großeltern usw.5-20 %
3. Kategorie: an anderen Verwandten und dritten Personen20-40 %
Ε. Andere Steuern, Abgaben und Beiträge zugunsten von kommunalen Gebietskörperschaften (Ο.)  und Dritten
25. Kommunale Reinigungs-und Beleuchtungsgebührenfrei  von ΟΤΑ
26. Kommunale Steuer von elektrifizierten Flächen frei  von ΟΤΑ
27. Kommunale potenzielle Abgaben (mit diversen Begründungen)frei  von ΟΤΑ
 28. Sonderabgabe für erneuerbare Energiequellen  Kwh x  Tarif €/Kwh
 29. Abgabe zugunsten des neuen griechischen Rundfunks  (ΝΕΡΙΤ) 3 Euro/Monat
30. Abwassergebühren von Immobilien (Anschluss-Nutzung).Von DEKO (ΔΕΚΟ) - ΟΤΑ
31. Beiträge für Land & Geldbeiträge  für die Einordnung in Stadtplänen (Gesetz Nr. 1337/83)Für Land bis 60 %,  Geldbeiträge bis 25 %
32. Gebühr zur Eintragung von Immobilien in das Nationale Katasteramt35 Euro/Recht  + 1‰ des Einheitswertes über 20.000€ und max. 900 Euro
Mehrwertbeitrag –  Erneuerungsgebühr zugunsten des öffentlichen Unternehmens zum Wohnungs-und Städtebau  (ΔΕΠΟΣ)Mit dem Gesetz Nr.2508/97
Ζ. Steuern, Abgaben & Beiträge einer Baugenehmigung- Gebäudeerrichtung - Schwarzbauten usw.
33. Abgabe zur Ausstellung einer Baugenehmigung1 % des Voranschlags
34. Abgabe für Bauarbeiten Entschließung ΚΗ΄/1947
35. Einbehalt zugunsten der Gemeinde, ΤΕΕ und TSMEDE (Rentenkasse für Ingenieure & Unternehmern für öffentliche ArbeitenZum Haushaltsplan
36. Arbeitsgeberbeiträge an die Sozialversicherungsträger  ΙΚΑ & ΤΕΑΕΔΞΕ90 % des Belegdatums
37. Mehrwertsteuer  der Baumaterialen und Tätigkeiten23 %
38. Kommunale Abgaben für die Nutzung des Bürgersteigs Frei von ΟΤΑ
39. Elektrizitätsabgabe für Immobilien (zugunsten der DEI und des Staates)Gesetz Nr. 4483/65 (§ 8)
40. Bußgelder wegen Schwarzbauten usw.Gesetz Nr. 4178/13
 
 2. FESTSETZUNG VON 20 STEUERN AUS DEN EINHEITSWERTEN  
Α. Angenommene Einkünfte aus Immobilien
 1. Angenommene Einkünfte aus einem Wohnsitz zur Eigennutzung –Gewerberaum 11-33 %
2. Objektive Lebenshaltungskosten  des Eigentümers oder  des gemieteten ersten + zweiten WohnsitzesJe nach Fläche & Preiszone
Β. Jährliche Steuern auf  Immobilienbesitz
 3. Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ΕΝΦΙΑ) je nach Vermögenswerten  natürlicher & juristischer PersonenGebäude:2,50-16,25€/τμGrundstücke:0,003-9€/τμ
4. Zusatzsteuer auf das gesamte Vermögen mit einem Steuerfreibetrag i.H.v. 300.000 Euro für natürliche PersonenNatürliche Personen: 1‰-1%Juristische Personen :2,5-5‰
5. Jährliche kommunale Abgabe auf Immobilienbesitz TAP (ΤΑΠ), (Gebäude + Grundstücke)0,25-0,35‰
6. Jährliche Steuern auf Immobilienbesitz von Offshore-Gesellschaften15%
Γ. Steuern - Abgaben bei der Übertragung von Immobilien aus einem Belastungsgrund
7. .Anfallende  MwSt. beim Kauf von Neubauten und  der Überlassung von Immobilien zu Bebauungszwecken23 %
8. Grunderwerbssteuer3 %
9. Steuer der Ersitzung von Immobilien 3 %
10. Transaktionssteuer (- Vereinigung von Grundstücken)1,5 %
11. Steuer zur Verteilung von Immobilien 0,75%
12. Kommunale Grunderwerbssteuer 3 % der Grunderwerbssteuer
13. Abgaben zugunsten der Anwaltskasse (Erstellung –Transkription von Verträgen)6,50+1,25‰
14. Zusätzliche Abgabe für die Transkription von Verträgen4,5-7,5‰
Δ. Steuern bei der Übertragung aus Überlassungsgründen (Erbschaft- elterliche Schenkung-Schenkung)
15. Erbschaftssteuer  oder elterliche  Schenkung von Immobilien  
1. Kategorie:  an Kinder (elterliche Schenkung), Enkelkinder, Ehepartner, Eltern1-10%
2. Kategorie:  an Verwandten, Geschwister, Onkeln und Tanten, Großeltern usw.5-20%
3. Kategorie : an anderen Verwandten oder dritten Personen20-40%
16. Schenkungssteuer von Immobilien  
1. Kategorie:  an Enkelkinder, Ehepartner, Eltern1-10%
2. Kategorie:  an Verwandte, Geschwister, Onkeln und Tanten, Großeltern usw.5-20%
3. Kategorie : an anderen Verwandten oder dritten Personen20-40%
  Ε. Katasteramt – Bußgelder des Städtebauamtes & Beiträge
17. Gebühr zur Eintragung von Immobilien in das Nationale Katasteramt1‰ des Einheitswerts
18. Bußgelder für die Erhaltung von SchwarzbautenS. Gesetz Nr. 4178/2013
19. Bußgelder  für die Errichtung von neuen Schwarzbauten usw. S. Gesetz Nr. 4178/2013
20. Beiträge für Land & Geldbeiträge zur  Einordnung in Stadtplänen (Gesetz Nr. 1337/83)Für Land bis 60%,Geldbeiträge bis 25%
 

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Was beim Kauf einer Immobilie in Griechenland beachtet werden sollte

Publiziert am 4.Juli.2013 von Abraam Kosmidis

Der Erwerb einer Immobilie in Griechenland, sei es als Feriendomizil oder als Altersruhesitz, aber auch als Investition erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit, insbesondere seit die Immobilienpreise in Griechenland aufgrund der Krise im Lande dramatisch gefallen sind. Darüber hinaus kann Griechenland mit atemberaubenden Landschaften und Lagen, sowohl am Meer als auch in den Bergregionen als Standort überzeugen. Bei Erwerb einer Immobilie in Griechenland sollten jedoch einige Punkte, wie nachfolgend dargestellt, beachtet werden.

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Zwischen dem griechischen Immobilienrecht und dem Immobilienrecht in Deutschland bestehen einige Parallelen. Wie auch in Deutschland gilt für den Immobilienkaufvertrag in Griechenland ebenfalls die notarielle Beurkundungspflicht. Anschließend erfolgt die die Eintragung in das bisherige Immobilienregister ("Ipothikofilakio") oder in das sich im Aufbau befindende Grundbuch ("ktimatologio").  Wie nach deutschem Recht ist auch nach griechischem Recht der Eigentumserwerb an einer Immobilie erst mit der Eintragung im griechischen Grundbuch vollzogen. Das Prozedere und die erforderlichen Unterlagen weichen jedoch stark vo dem in Deutschland üblichen Verfahren ab. Ferner existieren diverse lokale Gepflogenheiten, die besonders beachtet werden sollten.

Vertragsunterzeichnung

In Griechenland  ist die Bebauung mit WohniImmobilien auch außerhalb der Stadtplanung oder eines Beubaungsplans (zB auf Agrarflächen) erlaubt. Ies eröffnet die Möglichkeit des Erwerbs von Baufläche auch ausserhalb geschlossener Ortschaften, z.B. in der Meeresnähe. Bauwidrigkeiten bzw. Bauverstösse sind aus diesem Grund in Griechenland häufig. Mit verschiedenen Gesetzen wurde deshalb auch die Möglichkeit der (befristeten) Legalisierung von Schwarzbauten und Baurechtswidrigkeiten geschaffen, so dass eine solche Immobilie auch in legalisiertem Zustand nunmehr möglich ist. Kaufinteressenten sollten jedoch zunächst direkt bei den Kaufverhandlungen mit dem Verkäufer bzw. dem Makler nachfragen, inwieweit Bauwidrigkeiten existieren bzw. inwieweit solche bereits legalisiert worden sind. Im allgemeinen ist jedoch stets die Hinzuziehung und Beauftragung eines Bauingenieurs zu empfehlen, welcher die Immobilie besichtigt und überprüft.

Sobald sich der Kaufinteressent für eine bestimmte Immobilie entschieden und den Kaufpreis mit dem Verkäufer ausgehandelt hat, ist als nächstes einen Anwalt zu beauftragen. Dieser führt zunächst eine Grundbuchrecherche durch und beschafft  die Unterlagen für den Kaufvertragsabschluss. Die Grundbuchrecherche ermöglicht die Feststellung, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums an den Käufer gegebenenfalls lastenfrei ist und dass die Erwerbstitel des Verkäufers rechtmäßig und in Ordnung sind.

Zum Termin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages benötigen Käufer aus den EU Mitgliedsstaaten lediglich noch eine griechische Steuernummer. Diese kann von einem Steuerberater oder ebenfalls von dem bereits beauftragten Anwalt beantragt und eingeholt werden. Ist der Käufer nicht persönlich anwesend, ist hierfür eine Vollmacht mit Unterschriftsbeglaubigung notwendig. Gemeinsam mit einer Kopie des aktuellen Reisepasses oder des  Personalausweises kann dann beim Finanzamt die Steuernummer beantragt werden. Außer der Steuernummer und des Reisepasses bzw. Personalausweises sind für EU-Bürger in der Regel keine weiteren Unterlagen erforderlich. Besonderheiten ergeben sich, falls der Käufer über weitere Vermögenswerte oder Einkommen in Griechenland verfügt, bzw. hier seinen ständigen Wohnsitz hat oder hatte.

Dem Notar sind dann u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:

-          Erwerbstitel des Verkäufers

-          topografischen Plan

-          Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (in einigen Fällen auch vom Sozialversicherungsträger des Verkäufers),

-          Grundbuchauszug

-          Baugenehmigung (bei bebauten Immobilien)

-          Bescheinigung von der Gemeinde über die Schuldenfreiheit der Immobilie ("TAP"  Bescheinigung),

-          Bescheinigung eines Ingenieurs, dass die Immobilie besichtigt worden ist und keine Bauwidrigkeiten festgestellt wurden, bzw. dass solche vor dem Verkauf gegebenenfalls legalisiert worden sind. Der Ingenieur der diese Bescheinigung ausstellt wird vom Verkäufer beauftragt bzw. bezahlt, während der eingangs empfohlene Bauingenieur auf Wunsch des Kaufinteressenten und zur Sicherung dessen Interessen beauftragt werden kann und dann auch von diesem zu bezahlen ist.

Wird der Kaufpreis aus dem Ausland überwiesen, muß zusätzlich ein griechisches Bankkonto des Käufers eingerichtet werden, auf welches der Kaufpreis überwiesen wird. Es empfiehlt sich, dass der Käufer bzw. sein Anwalt von der Bank einen Nachwweis über die Geldeinfuhr anfordert, damit in der Einkommensteuererklärung des Käufers die Einführung der Geldsumme aus dem Ausland nachgewiesen werden kann. Dieser Schritt ist äußerst wichtig, da ohne diese Bescheinigung die Gefahr der Auferlegung einer zusätzlichen Besteuerung besteht.

Nach dem notariellen Vertragsabschluss ist der beurkundete Vertrag schnellstmöglich beim Grundbuch- bzw. Katasteramt eintragen zu lassen, da der Käufer vor der Eintragung sachenrechtlich noch nicht geschützt ist und theoretisch eine bösgläubige Übertragung oder Belastung der Immobilie durch den Verkäufer an Dritte erfolgen kann.


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weitere Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsbehörde TAYPED

Publiziert am 26.Juni.2013 von Abraam Kosmidis

Afantou, Rhodos

Auf der kosmopolitischen Insel Rhodos, in der Kleinstadt „Afantou“ wird eine einmalige Immobilie direkt am Meer verkauft.  Diese Immobilie besteht aus zwei nebeneinander liegenden Küstengrundstücken mit einer Gesamtfläche von ca. 1.858.000 m² und einer Küstenlinie von ca. 7 Kilometern. Auf einer Fläche von 450.000 m² ist zudem eine 18- Loch - Golfanlage vorzufinden, welche vom Golfplatzarchitekten Donald Herradine geplant worden und seit 1973 in Betrieb ist.

In der naheliegenden Umgebung sind bis heute lediglich 2 Hotels vorzufinden, währende die Mehrzahl der Touristen  Apartments oder Zimmer mieten muss.

Auf dieser aussichtsreichen Immobilie können moderne Ferienhäuser und  Hotelanlagen errichtet werden, und die bereits vorhandene Golfanlage wird hierfür von großem Vorteil sein.

Die Privatisierungsanstalt „TAIPED“ wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, um die Nutzbarmachung und Entwicklung der Immobilie zu erleichtern.

Agios Ioannis, Sithonia – Chalkidiki

Eine weitere Immobilie auf der traumhaften Halbinsel  Chalkidiki wird im Rahmen der aktuellen Privatisierungen zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um das Grundstück „Agios Ioannis“ direkt an einem der schönsten Strände von Sithonia, den zweiten und grünsten „Fuß“ von Chalkidiki.

Das Grundstück „Agios Ioannis“ weist eine Gesamtfläche von 261.000 m² auf, wovon 200.000 m²  genutzt werden können.  Die Küstenlinie von Agios Ioannis beträgt 610 m.

Gemäß dem Gesetz 3986/2011 können auf diese Nutzungsfläche Tourismusanlagen und Hotelresorts errichtet werden, die zudem über Spa-und Sportanlagen sowie Kaufläden verfügen werden. Darüber hinaus können auch in dieser schönen Landschaft  Ferienhäuserkomplexe erbaut werden.

Diese Immobilie kann sich in ein integriertes Projekt mit Tourismusanlagen und Neubauten entwickeln,  umgeben von traumhaften Stränden und der grünen Landschaft der gut organisierten Halbinsel Chalkidiki. 


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Geplante Steuersenkung der Grunderwerbsteuer, Kaufnebenkosten und Immobilien-Sonderabgabe in Griechenland Veränderungen bei den Einheitswerten

Publiziert am 9.Mai.2013 von Abraam Kosmidis

Nach Aussagen des griechischen Finanzministers prüft die Regierung die Möglichkeit einer deutlichen Senkung der Kosten bei der Übertragung von Immobilien. Hierdurch soll der Immobilienmarktes gestärkt werden.

Die neue Regelung, welche offenbar von der Troika bereits genehmigt worden ist, sieht Erleichterungen bezüglich der Kosten beim Immobilienerwerb vor. Vorgesehen ist die Senkung der Immobilientransaktionssteuer (Grundwerbsteuer) von ca. 50% , sowie die vollständige Aufhebung der Pflichtvergütung der Anwälte für die Mitwirkung bei der Abfassung von Verträgen und deren notariellen Beurkundung.

Der Entwurf soll in Verbindung mit den bevorstehenden Anpassungen der Immobilien- Einheitswerte im Sommer beim Parlament eingereicht werden.

Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

-          Senkung der Grunderwerbsteuer von 8% auf 4 % für Immobilienwerte bis zu 20.000 Euro;

-          Senkung der Grunderwerbsteuer von 10% auf 5% für Immobilienwerte von über 20.000 Euro.

Beispiel: Die Grunderwerbsteuer bei einem Immobilienkauf mit einem Transaktionswert von 150.000,- Euro würde sich nach der neuen Regelung auf insgesamt 7.300,- Euro belaufen (4% aus 20.000,- = 800,- + 5% aus 130.000,- = 6.500,-), während sie heute 14.600,- Euro beträgt.

Darüber hinaus hat die griechische Regierung mit der Troika die Senkung der Sondergebühr für stromversorgte Flächen um 10% , möglicherweise sogar um 15% vereinbart. Danach sollen im Sommer die Einheitswerte in Gegenden mit besonders hohen Werten herabsgesetzt werden. Dies hätte steuerliche Entlastungen der Immobilieneigentümer zur Folge. Andererseits können sich aber in Gegenden mit niedrigen Einheitswerten Erhöhungen ergeben.

Beispielsweise belief sich die Sondergebühr für stromversorgte Flächen für eine Immobilie mit einer Wohnfläche von 100 m2 , einem Alter von 27 Jahren und einem Zonenpreis von 1.000 Euro /qm auf 400 Euro. Nach dem diesjährigen Nachlass von 10% soll die steuerliche Belastung auf 360 Euro sinken.

In Gebieten mit einem relativ hohen Zonenpreis, z.B. über 2.500 oder 3.000 Euro / qm, wird die Senkung der Einheitswerte zu Steuerentlastungen führen.

Die neue Regelegung der Einheitswerte soll gemäß den heutigen Angaben folgende Änderungen bewirken:

  • Senkungen der Zonenpreise in vielen Stadtgebieten. Insbesondere in den teuren Vororten Athens, in denen noch heute hohe Einheitswerte gelten, welche nicht mehr den Marktbedingungen entsprechen.
  • Preissenkungen bei Gewerbeimmobilien, deren Marktpreise sich aufgrund der mangelnden Nachfrage reduziert haben.
  • Erhöhungen von 20% bis 40%, in Gebieten mit niedrigen Einheitswerten im Vergleich zu den tatsächlichen Marktwerten.

Gleichzeitig werden viele Immobilieneigentümer mit enormen Belastungen aufgrund der Ausweitung des Systems der Einheitswerte auf das ganze konfrontiert werden. Hiervon betroffen sind viele Wohnorte wie zB auf Mykonos, Santorini, Kreta, Rhodos sowie in der Region Attika.


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Jetzt in Griechenland investieren, der Weg aus der Krise und Chancen für Investoren

Publiziert am 2.März.2013 von Abraam Kosmidis

Jetzt in Griechenland investieren – Chancen und Risiken

Frei nach dem Motto „nach der Krise ist vor dem Aufschwung“ zeichnen sich in Griechenland interessante Chancen beim Kauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ab. Eine Entscheidungshilfe für interessierte Investoren zur Abwägung von Chancen und Risiken.

Rückblick und Weg aus der Krise:

Wer in Griechenland investieren möchte, interessiert sich natürlich dafür, wie sich die Situation im Lande im Zuge der Griechenland-Krise entwickelt und welche Aussichten für die Zukunft bestehen.

Nach der Beantragung von offizieller EU-Hilfe am 23. April 2010 aufgrund der.größten wirtschaftlichen Nachkriegskrise des Landes, ist fast nichts mehr so wie vor der Krise. Als Maßnahmen beschloss Griechenland zwischen März 2010 und November 2012 fünf besonders einschneidende Sparpakete. Im Gegenzug erhielt das Land vom IWF und der EU im Rahmen von zwei „Rettungspaketen“ zwischen April 2010 und Juli 2011 ca. 218 Mrd. Euro, welche insgesamt bis 2014 ausgezahlt werden sollen. Im Mai 2010 kaufte die Europäische Zentralbank griechische Staatsanleihen in Höhe von 25 Milliarden Euro. Ferner fassten die EU-Länder im Verlauf des EU-Gipfels vom 26.10.2011 einen Plan, der sog. „Schuldenschnitt“, auf dessen Grundlage die Gläubiger des Landes auf ca. 50 Prozent bzw. 100 Milliarden Euro ihrer Forderungen an Athen verzichteten. Im Rahmen eines weiteren Hilfspaketes im Februar/März 2012 erhielt Griechenland u.a. Darlehenszusagen in Höhe von 130 Mrd. Euro.

Seit den letzten Parlamentswahlen im Mai / Juni 2012 hat sich nun viel zum positiven geändert. Zunächst gingen die Eurobefürworter, eine Koalition aus drei Parteien, als Sieger aus den Parlamentswahlen Wahl hervor. Die Griechen hatten für einen Verbleib im Euro gestimmt. Im August 2012 stellte dann die deutsche Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel klar, dass Griechenland im Euro bleiben werde. Ähnlich äußerte sich auch der französische Staatspräsident Francoise Hollande. Damit öffnete sich der Weg zum 130 Milliarden Euro schweren Hilfspaket für Griechenland, welches allerdings an Bedingungen geknüpft wurde.

Erste Voraussetzung war die positive Feststellung des Fortschritts der Reformen in einem Bericht der Kontrolleure aus EU, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Europäischer Zentralbank (EZB), der sog. Troika. Als zweite Bedingung wurden weitere Sparmaßnahmen und Reformen verlangt, welche am 8.11.2012 durch das griechische Parlament beschlossen wurden. Am 11.11.2012 legte die Troika schließlich einen positiven Bericht zur Lage im Lande vor. Die dritte Voraussetzung wurde dann schließlich mit der Abstimmung über den Haushaltsplan 2013 durch das griechische Parlament erfüllt. Damit war der Weg für die Freigabe des milliardenschweren Hilfspakets geebnet und die Rettung des Landes als auch der Verbleib in der Eurozone gesichert.

Bis 2016 sollen die Staatsschulden auf ca. 160-175 Prozent des BSP sinken, bis 2020 auf 124 Prozent, und bis 2022 auf  tragbare 110 Prozent. Das Land befindet sich 2013 im sechsten Jahr der Rezession. Laut dem griechischen Finanzminister Giannis Stournaras soll Ende 2013 jedoch die lang erwartete Wende kommen und „2014 könnte das Jahr sein, in dem das Bruttoinlandsprodukt wieder stetig steigt." Für 2014 wird erstmals mit einem Wachstum von ca. 0,6% gerechnet, während sich das Primärsaldo für 2013 auf 0 % des BIP, für 2014 auf 1,5 % des BIP, für 2015 3,0 % des BIP und für 2016 4,5 % des BIP belaufen soll.

Bereits in 2012 waren erste Erfolge der Reformbemühungen zu erkennen. So fiel das Primärdefizit geringer aus als erwartet. Die Einlagen bei den Banken steigen wieder, die Renditen der Griechenland Bonds gehen zurück. Die Märkte glauben immer mehr daran, dass Griechenland die Wende schaffen wird. Das Interesse an den griechischen Privatisierungsvorhaben ist hoch. Selbst die US Ratingagentur Standard & Poor's hat die Bonitätseinstufung Griechenlands wieder deutlich angehoben.

Die IWF-Chefin Christine Lagarde sieht ebenfalls sehr positive Entwicklungen in Griechenland und stellte fest, dass, sich das Programm mit strikten Haushaltsanpassungen und merklicher Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit bei den Arbeitskosten in die richtige Richtung bewegt. Die Sparanstrengungen des Landes seien "bewundernswert".

Fazit: Kein anderes Land hat seine Schulden in so kurzer Zeit so drastisch reduziert wie Griechenland.  Die Folge sind niedrigere Löhne, niedrigere Renten und mehr Arbeitslose. Die wirtschaftliche Talsohle der Rezession sollte spätestens bis Mitte 2013 durchlaufen sein. Die Regierung arbeitet an weiteren, umfangreichen Reformen. Das Land befindet sich damit auf einem guten Weg raus aus der Krise.

Situation der griechischen Banken und Unternehmen:

Die Bankenkrise ging zunächst an den griechischen Banken vorbei, als die Welle der Lehman-Pleite vom 15.09.2008 zunächst die Banken traf, welche toxische Papiere in ihren Depots hatten (allein der irische Staat kaufte 2009 den fünf größten Banken Kredite und toxische Wertpapiere im Nominalwert von 77 Milliarden Euro ab).

Als sich aber die Krise immer mehr zur Griechenland-Krise entwickelt, bekamen die griechischen Banken enorme Probleme. Dies hat im wesentlichen zwei Gründe:

Als die Austrittsdebatte Griechenlands aus dem Euro begann, flossen seit 2010 rund ein Drittel der Einlagen ins Ausland ab. Zuletzt konnte der Abfluß nun umgekehrt werden. Dieser Abfluss hat aber das Bankensystem des Landes enorm geschwächt.

Hinzu kommt im Rahmen des Schuldenschnitts, dass auch die vier größten griechischen Banken schwere Abschreibungen bei ihrem Portfolio von griechischen Staatsanleihen hinnehmen mussten, was zu einer gefährlich hohen  Unterkapitalisierung der griechischen Banken führte. (Die Banken erhielten deshalb 18 Milliarden Euro, um die Folgen der Umschuldung abzufedern).

Diese beide Faktoren führten schließlich dazu, dass die Banken vielen Unternehmen bestehende Kreditlinien strichen und auf deren Rückführung bestanden. Ferner wurden insbesondere auch weniger Kredite an Unternehmen vergeben und die Kredithürden höher gelegt, so dass viele Unternehmen nach den heutigen Bankregeln keine neuen Kredite aufnehmen können. Dies führt bei vielen, fundamental grundsätzlich gut dastehenden Unternehmen zu erheblichen Liquiditätsengpässen. Zu der fehlenden Liquidität müssen die griechischen Unternehmen auch noch die Umsatzeinbrüche auf dem heimischen Absatzmarkt wegen der krisenbedingten Umsatzrückgänge verkraften. Ab Juni 2012 ist allerdings eine allmähliche Erholung zu beobachten. Am 18.Dezember 2012 stufte Standard & Poors das Rating Griechenlands gleich um mehrere Stufen auf „B-„ herauf. Dies läßt zwar hoffen, dass sich die Refinanzierungssituation der griechischen Unternehmen künftig wieder verbessern wird, doch kann dies nach Expertenmeinungen bis zu 5 Jahren dauern. Die Unternehmen benötigen jedoch bis zum erwarteten Aufschwung in ca. 2-3 Jahren Mittel, um sich bis dahin über Wasser zu halten. Die Schuldenkrise und die lahmende Konjunktur sorgten bereits 2011 für einen starken Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Griechenland (+ 27,3 Prozent). Bankenkreise schätzen, dass 9 von 10 griechischen Unternehmen möglichweise in den nächsten sechs Monaten in Insolvenzgefahr geraten. („To Vima“ 18.11.2012 https://www.tovima.gr/finance/article/?aid=484473).

Ferner verlor der Leitindex der Athener Börse im Verlauf der Finanzkrise massiv an Wert und fiel im Mai 2012 auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren. Viele börsennotierte Unternehmen haben dadurch einen erheblichen Teil ihres Börsenwertes eingebüßt. Unternehmen sehen sich damit einer erheblichen Gefahr von feindlichen Übernahmen ausgesetzt. Für Investoren dürften deshalb Unternehmen mit guter Substanz auf diesem niedrigen Preisniveau sehr interessant sein.

Klassische Investitionsmöglichkeiten ergeben sich im Bereich des Tourismus (Hotels, Ressorts, Ferienanlagen), in der Lebensmittelindustrie (weiterverarbeitende Betriebe von Obst, Antipastihersteller, Oliven und Öl, Wein, Fischzucht und Fischprodukte, Feta-Käse, Molkereien usw.), in der Bauindustrie, Textil- und Metallindustrie, bei Erdöl- und Kohleprodukten, Chemikalien, Glas und Zement, bei Marmor- und Granitunternehmen, Transportunternehmen, Maschinenproduktion, in der Dienstleistungsindustrie (hier zunehmend auch im Technologie- und Telekommunikationssektor), bei den Erneuerbaren Energien und natürlich auch im Handel.

Hinzu kommen noch die geplanten Privatisierungen von Staatsbetrieben, welche in private Hände wechseln sollen. Hierzu zählen Banken, die griechische Bahn OSE, Flughäfen und Gelände, Häfen, Fahrzeughersteller, die griechische Post, Autobahnen, Mobilfunklizenzen, Energieversorger, die griechische Postbank, Anbieter von Sportwetten, Immobilien usw. Für Großinvestoren ergeben sich hier interessante Möglichkeiten.

Fazit: Während notwendige Maßnahmen für die Entspannung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eingeleitet wurden und auch erste Anzeichen für eine Entspannung der Lage sprechen, werden viele griechische, auch fundamental gesunde, Unternehmen in der Folgezeit weiterhin mit erheblichen Liquiditätsproblemen kämpfen müssen. Dies gilt auch für börsennotierte Unternehmen aufgrund des starken Rückgangs der Börsenwerte griechischer Unternehmen. Hierdurch ergeben sich viele Gelegenheiten für den Erwerb von fundamental gut aufgestellten Unternehmen.


Arbeitsmarkt, Löhne und Gehälter:

Das vierte Sparpaket vom Februar 2012 brachte schließlich erhebliche Einschnitte für die Arbeitnehmer. So wurde der Mindestlohn auf 586 Euro und für unter 25-Jährige auf 525 Euro herabgesetzt. Das Rentenalter wurde für alle von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben und die Abfindungen für entlassene Arbeitnehmer gesenkt.

Die Arbeitslosenquote in Griechenland ist im September 2012 mit ca. 22,3% eine der höchsten überhaupt. Noch schlechter sieht die Quote der Jugendarbeitslosigkeit mit 55%  für die Gruppe der unter 24-Jährigen aus, welche derzeit ohne Job sind. Ca. 1,1 Millionen Griechen sind jünger als 25 Jahre und weitere 1,5 Millionen sind zwischen 25 und 34 Jahre. Sie sind in der Regel gut ausgebildete, qualifzierte Arbeitskräfte, sprechen meist mehrere Sprachen, viele davon deutsch. Der Akademikeranteil ist relativ hoch. Insbesondere in Nordgriechenland ist eine große Anzahl von Heimkehrern der zweiten Gastarbeitergeneration zu finden, welche oftmals in Deutschland aufgewachsen ist und dort gelebt hat.

Fazit: Der Arbeitsmarkt ist unter den aktuellen Bedingungen für die Anwerbung von Arbeitskräften mehr als günstig zu bezeichnen. Eine hohe Arbeitslosenzahl von gut ausgebildeten und qualifizierte Arbeitskräfte stehen dem griechischen Arbeitsmarkt zu günstigen Arbeitsbedingungen zur Verfügung.

Mieten und Kaufpreise für Immobilien:

Die Krise ging selbstverständlich nicht an den Mieten und Immobilienkaufpreisen vorbei. Den Einschätzungen der Marktexperten und der jüngsten Erhebung des Investment-Hauses Fitch zufolge sind die Kaufpreise für Immobilien seit 2008 bis zum dritten Quartal 2012 um ungefähr 25% gesunken. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Preisrückgang um ca. 15% in 2013 und ein weiterer Rückgang für 2014 erwartet. Der Markt soll dann in etwa 1,5-2 Jahren ab heute seinen Tiefpunkt erreichen. Damit haben die Immobilienpreise in Griechenland seit 2008 bis heute im Schnitt bereits ca. 40% ihres Wertes eingebüßt. In manchen Fällen liegt der Einbruch sogar noch deutlich höher, teilweise sogar bis zu 70%.

Insgesamt ist der Wert des privaten Vermögens der Griechen im Verhältnis zu 2008 um mehr als 50% gesunken und auf das Niveau des Jahres 1999 zurückgekehrt. Aufgrund der gesunkenen Löhne und Gehälter, als auch wegen der sehr stark eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten über Bankenkredite, sind die Immobilientransaktionen in Griechenland stark zurückgegangen. Viele Eigentümer möchten ihre Immobilien aus Geldnot auch zu den sehr niedrigen aktuellen Marktpreisen verkaufen, finden jedoch kaum Käufer, weil Interessenten ohne eine Möglichkeit zur Barzahlung keine Finanzierungen von den Banken erhalten. Hierdurch ergeben sich viele Gelegenheiten zum Erwerb einer günstigen Immobilie in Griechenland.

Darüber hinaus befinden sich derzeit mehr als ca. 100.000 Immobilien im kritischen Bereich, sei es aus Zwangsbeschlagnahmen oder unsicheren bzw. nicht bedienten Bankkrediten. Bis Ende 2012 galt ein Zwangsversteigerungsverbot für Immobilien wegen Forderungen bis 200.000 Euro. Nach dem Wunsch der Troika soll dieses Zwangsversteigerungsverbot nicht weiter verlängert werden. Dies würde dann bedeuten, dass in 2013 sehr viele Immobilien zu günstigen Starpreisen zur Zwangsversteigerung kommen würden. Die Folge wäre der ein sehr starker weiterer Einbruch der Immobilienpreise.

Aufgrund der Krise mußten viele griechische Unternehmen schließen. Dadurch stehen viele Gewerbeimmobilien leer. Hierdurch ergeben sich lukrative Investitionsgelegenheiten auch bei gewerblichen Objekten, insbesondere bei Ladengeschäften und Büroräumen, aber auch bei Farbrikgebäuden und Industrieanlagen.

Ähnlich sieht es bei den privaten und gewerblichen Mietimmobilien aus. Der Leerstand ist sehr hoch. Laut der Erhebung des POMIDA (Griechischer Verband der Immobilieneigentümer) mussten ca. 94% der Vermieter zwischen 2010-2012 einen Rückgang ihrer Einkommen hinnehmen, weil entweder die von ihnen vermieteten Immobilien leer standen oder weil sie erheblichen Mietsenkungen zustimmen mußten. Dabei lagen die Mietsenkungen in der Mehrzahl der Fälle (über 60%) zwischen 20% und 30%. Trotz dieser Mietsenkungen stehen weiterhin sehr viele Mietimmobilien weiterhin leer.

Fazit: Die Immobilienpreise (Kaufpreise und Mieten) in Griechenland für private und gewerbliche Immobilien sind in den letzten Jahren auf breiter Front eingebrochen. Dadurch ergeben sich gute Gelegenheiten zum Kauf oder zur Anmietung von Objketen.

Recht und Steuern:

Bei Transaktionen im Ausland kommt dem nationale Recht und der Rechtssicherheit für die Investitionen eine wichtige Rolle zu. So ist zB bei einem Immobilienkauf im Vorfeld die Klärung der Eigentumsfrage, sowie die Sicherung des Eigentums wichtig, bei einem Unternehmenskauf und Beteiligungen das geltende nationale Gesellschaftsrecht entscheidend. Das griechische und deutsche Recht, insbesondere das Zivilrecht, weisen dabei viele Gemeinsamkeiten auf. Das Eigentum ist in Griechenland verfassungsrechtlich geschützt.

Immobilien: Vor dem Erwerb von Immobilien in Griechenland ist die Prüfung der Eigentumsverhältnisse mit einer Grundbuchrecherche durch einen Anwalt erforderlich. Durch das Gesetz zur Einführung des „Ktimatologio“, also des Grundbuchs, wurden die bisher namensgeführten Bücher auf ein objektbezogenes Grundbuchsystem umgestellt, welches ähnlich aufgebaut ist wie das deutsche Grundbuch. Da diese Umstellung noch nicht in ganz Griechenland vollzogen ist, bedeutet dies noch heute in manchen Regionen, dass die „Grundbücher“ weiterhin zum Teil weiterhin nach Personen beim „Hypothikofilakio“ geführt werden. In diesen Fällen erfolgt eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse unter dem Namen des jeweiligen Verkäufers. Die vollständige Erfassung aller Immobilien im Grundbuch hat hohe Priorität bei den aktuellen Maßnahmen zur Verbesserung der Funktion der Verwaltung. Der Kaufvertrag selbst erfolgt durch notarielle Beurkundung.

Gesellschaftsformen: In Griechenland existieren die aus Deutschland bekannten Personen- und Kapitalgesellschaften. Als wichtigste Personengesellschaften seien die OHG (O.E) und die KG (E.E.) erwähnt. Bei den Kapitalgesellschaften dominieren die GmbH (E.P.E) und die AG (A.E oder S.A.). Im Jahre 2012 wurde noch eine weitere Kapitalgesellschaftsform eingeführt, die sog. Private Kapitalgesellschaft I.K.E., welche bereits mit 1 € gegründet werden kann und vereinfachte Gründungsformalitäten aufweist.

Mergers & Acquisitons: Die aktuelle Situation in Griechenland bietet Investoren eine Vielzahl von günstigen und lukrativen Übernahme- und Beteiligungsmöglichkeiten griechischer Unternehmen. Soweit für den beabsichtigten Kauf nicht bereits ein konkretes Unternehmen ausgewählt wurde, können erfahrene Berater anhand von Vorgaben zunächst eine Vorauswahl ("Screening") möglicher Zielunternehmen vornehmen. Der weitere Ablauf erfolgt dabei wie in Deutschland: Ist Zielobjekt ("Target") gefunden ist und besteht Verkäuferinteresse, ist die Durchführung einer „due diligence“ unerlässlich. Der Kauf oder die Beteiligung wird bei Kapitalgesellschaften im Rahmen eines sogenannten "Share Deals“ durch die Übertragung der Anteile an dem jeweiligen Unternehmen vollzogen werden. Der Kauf der Vermögenswerte einer griechischen Gesellschaft kann als "Asset Deal“ erfolgen. Hierbei erfolgt also nicht die Übertragung der Gesellschaft an sich, sondern nur ihrer Vermögenswerte.

Steuern: Die jüngsten Steuerregelungen sehen folgende Unternehmensbesteuerung vor:

Die Gewinne von Personengesellschaft (OHG, KG, BGB-Gesellschaften, Erbengemeinschaften usw.) bis zu dem Betrag von 50.000 Euro werden mit 26% besteuert, darüber hinausgehende Beträge unterliegen einem Steuersatz von 33%.

Die Gewinne der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und IKE) werden mit 26% versteuert. Ausgeschüttete Gewinne bei Gesellschaftern und Aktionären mit weiteren 10%.

Die Transaktionssteuer für die Übertragung von Gesellschaftanteilen und Aktien erfolgt auf der Grundlage des Mehrwertes, welcher mit 20% besteuert wird.

Durch die Einführung der neuen Buchführungsordnung ist auf vielen Bereichen eine Vereinfachung der Buchführung und Rechnungsstellung erfolgt.

Erbschaften von Erben ersten Ranges sind bis 150.000 Euro steuerfrei, für den darüber hinausgehenden Betrag bis  300.000 Euro beträgt der Steuersatz der Erbschaftssteuer 1%. (Die Erbschaftssteuer bis 300.000 Euro beträgt demnach insgesamt 1.500 Euro). Für die darüber hinausgehenden Beträge besteht eine Staffelung.

Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs:

Die Sparmaßnahmen zur Konsolidierung der Staatsausgaben ist ein wesentlicher Punkt, um den Staatshaushalt in Zukunft ausgeglichen gestalten zu können. Daneben sind jedoch Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs in gleichem Maße wichtig und notwendig. Die Regierung hat deshalb verschiedene Studien in Auftrag gegeben (u.a. Boston Consulting Group, McKinsey, griechischen Organisationen etc.). Auf der Grundlage dieser Studien soll in den nächsten Monaten ein Masterplan für die Ankurbelung der griechischen Wirtschaft erstellt werden. Wesentliche Elemente werden jedoch die Förderung von Investitionen über das Nationale strategische Förderprogramm ESPA, das griechische Investitionsförderungsgesetz und die Nationale Kasse für Unternehmertum und Aufbau (ETEAN) sein. Darüber hinaus kommt dem Bürokratieabbau höchste Priorität zu, um Investitionen, Antragsverfahren und Behördenabläufe zugunsten einer vereinfachten Investititionstätigkeit zu vereinfachen.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption:

Die Regierung Samaras hat der Korruption auf breiter Front den Kampf angesagt. Ziel ist die Trockenlegung der Schattenwirtschaft, welche auf ca. jährlich ca. 65 Milliarden Euro beziffert wird. Insbesondere wird mit verschiedenen Maßnahmen die Korruption in der öffentlichen Verwaltung bekämpft und Beamte entfernt, gegen die ein Straf- oder Diszipliarverfahren eingeleitet wurde. Namen von Steuersündern werden im Internet veröffentlicht. Im Jahre 2012 wurde die Pflicht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs für Beträgen über 1500 Euro eingeführt.

Bei der griechischen Polizei wurde eine Sondereinheit in Form einer Finanzpolizei gegründet, welche sich ausschließlich mit Steuervergehen beschäftigt. Steuerschuldner wurden unter Setzung eines Ultimatus dazu aufgefordert sich bei den Steuerbehörden zu melden, um ihre Schulden zu regeln. Im Januar 2012 wurde eine Liste mit Steuerschuldnern veröffentlich und ca.185 Steuerschuldner verhaftet. Im September 2012 wurden von der Steuerfahndung (SDOE) Konten von 121 mutmaßlichen Steuerbetrügern eingefroren. Ferner wurden Luxusimmobilien, Aktien und Geldanlagen beschlagnahmt. Gegen gegen 32 Politiker wurden Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts aufgenommen. Ferner ist die Finanzpolizei im Besitz einer CD mit rund 2.000 griechischen Konteninhabern.

Fazit: Zusammenfassend läßt sich damit sagen, dass die Griechenland-Krise eine Chance für einen Neuanfang darstellt. Die Spitze der Krise scheint überwunden und der Verbleib im Euroraum gesichert zu sein. Durch die eingeleiteten Maßnahmen dürfte in absehbarer Zeit und auf breiter Front eine Verbesserung der Funktionen des Staates und der Verwaltung eintreten. Löhne und Gehälter, sowie Immobilienkaufpreise und Miete sind auf ein attraktives Niveau gesunken, auf welchem sich ein Einstieg lohnt. Aufgrund der noch fehlenden Liquidität und der Umsatzeinbußen der Wirtschaft, als auch wegen der niedrigen Börsenwerte der Unternehmen zeichnen sich günstige Gelegenheiten für Unternehmens- und Beteiligungskäufe, sowie allgemein für M&A Transaktionen in den Jahren 2013-2014 ab. Aufgrund der geplanten Maßnahmen zur Investitionsförderung werden in absehbarer Zeit Förderprogramme zur Ankurbelung der unternehmerischen Tätigkeit und der Konjunktur zur Verfügung stehen.  Damit dürfte etwa ab dem 3. QT 2013 eine erste, spürbare Verbesserung des Investitions- und wirtschaftlichen Klimas in Griechenland eintreten.


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Griechenland erwägt wohlhabende Senioren aus Europa mit Steuervorteilen anzulocken

Publiziert am 4.Dezember.2012 von Abraam Kosmidis

Beitrag von Georg Petras, CEO von Engel & Völkers Dodekanes / Südägäis

In Bezug auf diese Meldung hatten wir bereits Anfragen von Kunden und möchten hier kurz über die Situation, speziell auch auf Rhodos, informieren.

Tatsächlich gibt es derzeit Überlegungen der griechischen Regierung den Immobilienmarkt durch gezielte Maßnahmen zu beleben. Verschiedene Optionen werden derzeit oder in naher Zukunft diskutiert werden. Eine Option ist die Senkung der Grunderwerbssteuer für Pensionäre. Dies wird – meines Erachtens – selbst bei einer Halbierung der Steuer, für eine Kaufentscheidung nicht so stark ins Gewicht fallen, wir derzeit vermutet.

Da sich die Immobilienpreise stabilisiert haben, dürften die ansteigende Nachfrage und die daraus resultierenden Preissteigerungen den „Preisvorteil“ der gesenkten Grunderwerbssteuer schnell neutralisieren.

Eine weitere Option ist die Einführung eines Gesetzes, das Nicht-EU-Bürgern beim Kauf einer Immobilie ab einem bestimmten Kaufpreis eine Aufenthaltsgenehmigung gewährt.  Diese Maßnahme könnte die Nachfrage nach Immobilien auf Rhodos deutlich erhöhen.

Sehr interessant dürfte auch die Option sein, bei der Immobilienkäufer Ihr Einkommen nicht in Griechenland versteuern müssen, selbst wenn sie sich länger als sechs Monate hier aufhalten. Dieses wird allerdings nicht abhängig vom Zeitpunkt des Immobilienkaufes sein, sondern von dem Zeitpunkt des tatsächlichen Aufenthaltes von über sechs Monaten in Griechenland.

Meines Erachtens ist die wichtigste Neuerung, dass die Wahrscheinlichkeit für Griechenland den Euro zu verlassen auf ein Minimum gesunken ist. Diese Kombination aus der wieder herrschenden Sicherheit in Verbindung mit dem zu erwartenden Nachfrageanstieg und den damit verbundenen Preisanstiegen macht den Kauf einer Immobilie auf Rhodos jetzt interessanter denn je.

Georg Petras, Geschäftsführer Engel & Völkers Dodekanes Südägäis


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Wissenswertes über griechisches Immobilienrecht

Publiziert am 23.September.2009 von Abraam Kosmidis

Eigentumsregister

Das Grundbuchamt, Ipothikofilakio oder Ktimatologio genannt, wird ähnlich wie in Deutschland geführt und ist für bestimmte Gemeinden zuständig. Allerdings werden die griechischen Grundbücher nicht nach Flurstücken sondern nach Personen geführt. Bei der Grundbuchrecherche wird deshalb unter dem Namen des potentiellen Eigentümers geprüft, ob und gegebenenfalls wann und durch welchen Rechtsakt er Eigentümer geworden ist, ob Belastungen, Grunddienstbarkeiten, Rechtsstreitigkeiten etc. eingetragen sind etc.Das seit einiger Zeit im Aufbau befindliche Grundbuch nach deutschem Verständnis, also Führung nach Flurstücken, öffentlicher Glaube des unter dem Flurstück eingetragenen etc., ist bereits in zahlreichen Regionen Griechenlands abgeschlossen und in Kraft getreten.

Anwaltszwang

In Griechenland besteht bei der notariellen Protokollierung der meisten Kaufverträge Anwaltszwang.Der Rechtsanwalt führt die Grundbuchrecherche durch, bereitet den Vertrag vor und unterzeichnet ebenfalls auf dem Kaufvertrag. Für die Mitwirkung des Anwaltes bei dem notariellen Kaufvertrag sind Zwangsabgaben an die örtliche Anwaltskammer abzuführen.
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Wissenswertes über griechisches Immobilienrecht

Publiziert am 23.September.2009 von Abraam Kosmidis

Eigentumserwerb in Griechenland

Rechtsgrundlagen

Griechenland ist wie Deutschland ein Rechtsstaat; der Erwerb an griechischen Immobilien richtet sich nach dem Astikos Kodikas (ZGB - Zivilgesetzbuch); dieses Gesetzbuch ist vergleichbar mit unserem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wie auch nach deutschem Recht, ist der Eigentumserwerb an einer Immobilie auch im griechischem Recht erst mit der Eintragung im Grundbuch vollzogen.Eine grundbuchliche Eintragung ins Ipothikofilakio oder Ktimatologio ist zur Erlangung von Rechtssicherheit erforderlich, da der gute Glaube an die Richtigkeit des Grundbuchs auch im griechischen Recht geschützt ist. Der Kaufvertrag über griechische Immobiliengeschäfte wird durch den Abschluss eines notariellen, präzise gefassten Kaufvertrages abgewickelt.Der Kaufgegenstand wird exakt beschrieben, der Kaufpreis und dessen Fälligkeit genannt, Stornierungsrechte und Vertragsstrafen bei Zahlungsverzug und/oder Rücktritt vom Kaufvertrag festgelegt; ebenso die Vertragsabwicklung zur Erlangung der Eigentumsübertragung im Grundbuch.Wie auch beim deutschen Recht, ist auch nach dem griechischen ZGB der Eigentumswechsel mit der Eintragung beim - für die Immobilie - zuständigen Grundbuchamt vollzogen. Die Zahlung des Kaufpreises oder Restkaufpreises erfolgt unmittelbar mit der notariellen Niederschrift und wird im besagten Notarprotokoll festgehalten.Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung, mit der man das amtierende Notariat beauftragen kann.
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