Das fünfte Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten soll kurzfristig durch das Umweltministerium zur Konsultation eingereicht werden.
Im Wesentlichen werden unter anderem die Erhaltung der Möglichkeit zur Legalisierung von Schwarzbauten, in mehreren Fällen auch mit weitaus niedrigeren Geldbußen als derzeit vorgesehen, die Einleitung von diversen, fragwürdigen Maßnahmen, wie z.B. die „Gebäudeidentität“, und die Abschaffung der Vorabkontrolle während des Ausstellungsverfahrens von Baugenehmigungen. ……