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1. STEUERN - ABGABEN – BELASTUNGEN AUF IMMOBILIENBESITZ | |
Α. Steuern – Abgaben / Gebühren – Einbehalte der Einnahmen aus Immobilien | |
1. Einkommensteuer aus Mieteinnahmen | 11-33 % |
2. Stempelgebühr + OGA (ΟΓΑ) (abzgl. der Mietzinsen) | 3,6 % |
3. Sondersolidaritätszuschlag natürlicher Personen | 1-4% |
4. Angenommene Einkünfte aus dem Hauptwohnsitz zur Eigennutzung (nicht steuerbefreit gemäß dem neuen Einkommensteuergesetz), unentgeltliche Überlassung von einem Wohnsitz an einem Dritten und an Kindern oder Eltern für eine Fläche von über 200 m2 | 3% des Einheitswertes |
5. Objektive Lebenshaltungskosten des Eigentümers oder des gemieteten ersten + zweiten Wohnsitzes | Je nach Fläche & Preiszone |
6. Angenommene Einkünfte aus selbstgenutzten Gewerbeflächen | 11-33 % |
7. Einbehalte der Mietzinsen vom Staat zugunsten der Beamtenpensionskasse MTPY (ΜΤΠΥ) | 3 % |
8. Einbehalte der Mietzinsen von kommunalen Gebietskörperschaften (OTA) zugunsten des Versicherungsfonds für kommunale Beamten und Gemeindebeamten (ΤΑΔΚΥ) | 2 % |
Β. Jährliche Steuern auf Immobilienbesitz | |
9. Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ΕΝΦΙΑ) je nach Vermögenswerten natürlicher & juristischer Personen | Gebäude: 2,50-16,25 €/m2 Grundstücke: 0,003-9,00 €/ m2 |
10. Zusatzsteuer auf das gesamte Vermögen mit einem Steuerfreibetrag i.H.v. 300.000 Euro für natürliche Personen | Natürliche Personen: 1‰-1% Juristische Personen : 2,5-5‰ |
11. Jährliche kommunale Abgabe auf Immobilienbesitz TAP (ΤΑΠ), (Gebäude + Grundstücke) | 0,25-0,35‰ (bis zu 10-facher Höhe für hoch Verschuldete an ΟΤΑ) |
12. Jährliche Steuern auf Immobilienbesitz von Offshore-Gesellschaften | 15 % (außer unrentablen Immobilien) |
13. Anpassungssteuer über den Wert von Gewerbeimmobilien (periodisch) | Land 5 %, Gebäude 8 % |
Γ. Steuern - Abgaben bei der Übertragung von Immobilien | |
14.Anfallende MwSt. beim Kauf von Neubauten und der Überlassung von Immobilien zu Bebauungszwecken | 23 % |
15. Wertzuwachssteuer von Immobilienverkäufen | 15 % |
16 Grunderwerbssteuer | 3 % |
17. Transaktionssteuer (- Vereinigung von Grundstücken) | 1,5% |
18. Steuer zur Verteilung von Immobilien | 0,75% |
19. Steuer zur Ersitzung von Immobilien | 3 % |
20. Mit der Grunderwerbssteuer: Kommunale Steuer und neue Steuer zugunsten der Präfekturkassen für den Straßenbau (Gesetz Nr. 4110/13) | 3 % der Grunderwerbssteuer 7% επί του ΦΜΑ |
21. Abgabe zugunsten der Anwaltskasse während der Erstellung von Verträgen und der Transkription | 7,75‰ |
22. Zusätzliche Abgabe zur Transkription von Verträgen | 4,5-7,5‰ |
Δ. Erbschaftssteuer/elterliche Schenkung & Schenkungen von Immobilien | |
23. Erbschaftssteuer oder Steuer der elterlichen Schenkung von Immobilien | |
1. Kategorie : an Kinder (elterliche Schenkung), Enkelkinder, Ehepartner, Eltern | 1-10 % |
2. Kategorie: an Verwandten, Geschwister, Onkeln und Tanten, Großeltern usw. | 5-20 % |
3. Kategorie: an anderen Verwandten und dritten Personen | 20-40 % |
24. Schenkungssteuer von Immobilien | |
1. Kategorie: an Enkelkinder, Ehepartnern, Eltern | 1-10 % |
2. Kategorie: an Verwandten, Geschwister, Onkeln und Tanten, Großeltern usw. | 5-20 % |
3. Kategorie: an anderen Verwandten und dritten Personen | 20-40 % |
Ε. Andere Steuern, Abgaben und Beiträge zugunsten von kommunalen Gebietskörperschaften (Ο.Τ.Α.) und Dritten | |
25. Kommunale Reinigungs-und Beleuchtungsgebühren | frei von ΟΤΑ |
26. Kommunale Steuer von elektrifizierten Flächen | frei von ΟΤΑ |
27. Kommunale potenzielle Abgaben (mit diversen Begründungen) | frei von ΟΤΑ |
28. Sonderabgabe für erneuerbare Energiequellen | Kwh x Tarif €/Kwh |
29. Abgabe zugunsten des neuen griechischen Rundfunks (ΝΕΡΙΤ) | 3 Euro/Monat |
30. Abwassergebühren von Immobilien (Anschluss-Nutzung). | Von DEKO (ΔΕΚΟ) - ΟΤΑ |
31. Beiträge für Land & Geldbeiträge für die Einordnung in Stadtplänen (Gesetz Nr. 1337/83) | Für Land bis 60 %, Geldbeiträge bis 25 % |
32. Gebühr zur Eintragung von Immobilien in das Nationale Katasteramt | 35 Euro/Recht + 1‰ des Einheitswertes über 20.000€ und max. 900 Euro |
Mehrwertbeitrag – Erneuerungsgebühr zugunsten des öffentlichen Unternehmens zum Wohnungs-und Städtebau (ΔΕΠΟΣ) | Mit dem Gesetz Nr.2508/97 |
Ζ. Steuern, Abgaben & Beiträge einer Baugenehmigung- Gebäudeerrichtung - Schwarzbauten usw. | |
33. Abgabe zur Ausstellung einer Baugenehmigung | 1 % des Voranschlags |
34. Abgabe für Bauarbeiten | Entschließung ΚΗ΄/1947 |
35. Einbehalt zugunsten der Gemeinde, ΤΕΕ und TSMEDE (Rentenkasse für Ingenieure & Unternehmern für öffentliche Arbeiten | Zum Haushaltsplan |
36. Arbeitsgeberbeiträge an die Sozialversicherungsträger ΙΚΑ & ΤΕΑΕΔΞΕ | 90 % des Belegdatums |
37. Mehrwertsteuer der Baumaterialen und Tätigkeiten | 23 % |
38. Kommunale Abgaben für die Nutzung des Bürgersteigs | Frei von ΟΤΑ |
39. Elektrizitätsabgabe für Immobilien (zugunsten der DEI und des Staates) | Gesetz Nr. 4483/65 (§ 8) |
40. Bußgelder wegen Schwarzbauten usw. | Gesetz Nr. 4178/13 |
2. FESTSETZUNG VON 20 STEUERN AUS DEN EINHEITSWERTEN | |
Α. Angenommene Einkünfte aus Immobilien | |
1. Angenommene Einkünfte aus einem Wohnsitz zur Eigennutzung –Gewerberaum | 11-33 % |
2. Objektive Lebenshaltungskosten des Eigentümers oder des gemieteten ersten + zweiten Wohnsitzes | Je nach Fläche & Preiszone |
Β. Jährliche Steuern auf Immobilienbesitz | |
3. Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ΕΝΦΙΑ) je nach Vermögenswerten natürlicher & juristischer Personen | Gebäude:2,50-16,25€/τμ Grundstücke:0,003-9€/τμ |
4. Zusatzsteuer auf das gesamte Vermögen mit einem Steuerfreibetrag i.H.v. 300.000 Euro für natürliche Personen | Natürliche Personen: 1‰-1% Juristische Personen : 2,5-5‰ |
5. Jährliche kommunale Abgabe auf Immobilienbesitz TAP (ΤΑΠ), (Gebäude + Grundstücke) | 0,25-0,35‰ |
6. Jährliche Steuern auf Immobilienbesitz von Offshore-Gesellschaften | 15% |
Γ. Steuern - Abgaben bei der Übertragung von Immobilien aus einem Belastungsgrund | |
7. .Anfallende MwSt. beim Kauf von Neubauten und der Überlassung von Immobilien zu Bebauungszwecken | 23 % |
8. Grunderwerbssteuer | 3 % |
9. Steuer der Ersitzung von Immobilien | 3 % |
10. Transaktionssteuer (- Vereinigung von Grundstücken) | 1,5 % |
11. Steuer zur Verteilung von Immobilien | 0,75% |
12. Kommunale Grunderwerbssteuer | 3 % der Grunderwerbssteuer |
13. Abgaben zugunsten der Anwaltskasse (Erstellung –Transkription von Verträgen) | 6,50+1,25‰ |
14. Zusätzliche Abgabe für die Transkription von Verträgen | 4,5-7,5‰ |
Δ. Steuern bei der Übertragung aus Überlassungsgründen (Erbschaft- elterliche Schenkung-Schenkung) | |
15. Erbschaftssteuer oder elterliche Schenkung von Immobilien | |
1. Kategorie: an Kinder (elterliche Schenkung), Enkelkinder, Ehepartner, Eltern | 1-10% |
2. Kategorie: an Verwandten, Geschwister, Onkeln und Tanten, Großeltern usw. | 5-20% |
3. Kategorie : an anderen Verwandten oder dritten Personen | 20-40% |
16. Schenkungssteuer von Immobilien | |
1. Kategorie: an Enkelkinder, Ehepartner, Eltern | 1-10% |
2. Kategorie: an Verwandte, Geschwister, Onkeln und Tanten, Großeltern usw. | 5-20% |
3. Kategorie : an anderen Verwandten oder dritten Personen | 20-40% |
Ε. Katasteramt – Bußgelder des Städtebauamtes & Beiträge | |
17. Gebühr zur Eintragung von Immobilien in das Nationale Katasteramt | 1‰ des Einheitswerts |
18. Bußgelder für die Erhaltung von Schwarzbauten | S. Gesetz Nr. 4178/2013 |
19. Bußgelder für die Errichtung von neuen Schwarzbauten usw. | S. Gesetz Nr. 4178/2013 |
20. Beiträge für Land & Geldbeiträge zur Einordnung in Stadtplänen (Gesetz Nr. 1337/83) | Für Land bis 60%, Geldbeiträge bis 25% |
GRUNDLEGENDE ÄNDERUNGEN BEI DER ERTEILUNG VON BAUGENEHMIGUNGEN UND DES GRIECHISCHEN BAURECHTS
Das griechische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) plant grundlegende Änderungen in der Raumordnungs-und Stadtplanung, mit dem Ziel, Investoren ein attraktiveres Investitionsumfeld zu bieten. Nach den Plänen des Ministeriums sollen fortan regionale Raumordnungsstrategien und kommunale Raumordnungsentwicklungspläne (frühere allgemeine Bebauungspläne) jederzeit modifiziert und neue Projekte aufgenommen werden können. In einem Bereich von 200 Metern um Autobahnen, Fern- und Landstraßen soll selbst in Schutzgebieten in Ausnahmefällen die Bebauung erlaubt werden. Fundamentale Änderungen sind auch bei der Festlegung der Baufaktoren festzustellen. Dabei sollen die mit einem Baufaktor zu bestimmenden Zonen gemäß den kommunalen Raumordnungsplänen festgelegt werden. Diese Zonen sollen in verschiedene Kategorien wie zB Ansiedlungen mit mehrals 200 Einwohnern und 300 Häusern und in Gemeinden mit weniger als 200 Einwohnern eingeteilt werden. In Gebieten mit hoher, städtebaulicher Belastung aufgrund der Legalisierung von Schwarzbauten, wie zB im Raum Attika, Thessaloniki oder Iraklion auf Kreta, können keine Zonen zur Bestimmung eines Baufaktors festgelegt werden. Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
Der Erwerb einer Immobilie in Griechenland, sei es als Feriendomizil oder als Altersruhesitz, aber auch als Investition erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit, insbesondere seit die Immobilienpreise in Griechenland aufgrund der Krise im Lande dramatisch gefallen sind. Darüber hinaus kann Griechenland mit atemberaubenden Landschaften und Lagen, sowohl am Meer als auch in den Bergregionen als Standort überzeugen. Bei Erwerb einer Immobilie in Griechenland sollten jedoch einige Punkte, wie nachfolgend dargestellt, beachtet werden.
Zwischen dem griechischen Immobilienrecht und dem Immobilienrecht in Deutschland bestehen einige Parallelen. Wie auch in Deutschland gilt für den Immobilienkaufvertrag in Griechenland ebenfalls die notarielle Beurkundungspflicht. Anschließend erfolgt die die Eintragung in das bisherige Immobilienregister ("Ipothikofilakio") oder in das sich im Aufbau befindende Grundbuch ("ktimatologio"). Wie nach deutschem Recht ist auch nach griechischem Recht der Eigentumserwerb an einer Immobilie erst mit der Eintragung im griechischen Grundbuch vollzogen. Das Prozedere und die erforderlichen Unterlagen weichen jedoch stark vo dem in Deutschland üblichen Verfahren ab. Ferner existieren diverse lokale Gepflogenheiten, die besonders beachtet werden sollten.
In Griechenland ist die Bebauung mit WohniImmobilien auch außerhalb der Stadtplanung oder eines Beubaungsplans (zB auf Agrarflächen) erlaubt. Ies eröffnet die Möglichkeit des Erwerbs von Baufläche auch ausserhalb geschlossener Ortschaften, z.B. in der Meeresnähe. Bauwidrigkeiten bzw. Bauverstösse sind aus diesem Grund in Griechenland häufig. Mit verschiedenen Gesetzen wurde deshalb auch die Möglichkeit der (befristeten) Legalisierung von Schwarzbauten und Baurechtswidrigkeiten geschaffen, so dass eine solche Immobilie auch in legalisiertem Zustand nunmehr möglich ist. Kaufinteressenten sollten jedoch zunächst direkt bei den Kaufverhandlungen mit dem Verkäufer bzw. dem Makler nachfragen, inwieweit Bauwidrigkeiten existieren bzw. inwieweit solche bereits legalisiert worden sind. Im allgemeinen ist jedoch stets die Hinzuziehung und Beauftragung eines Bauingenieurs zu empfehlen, welcher die Immobilie besichtigt und überprüft.
Sobald sich der Kaufinteressent für eine bestimmte Immobilie entschieden und den Kaufpreis mit dem Verkäufer ausgehandelt hat, ist als nächstes einen Anwalt zu beauftragen. Dieser führt zunächst eine Grundbuchrecherche durch und beschafft die Unterlagen für den Kaufvertragsabschluss. Die Grundbuchrecherche ermöglicht die Feststellung, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums an den Käufer gegebenenfalls lastenfrei ist und dass die Erwerbstitel des Verkäufers rechtmäßig und in Ordnung sind.
Zum Termin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages benötigen Käufer aus den EU Mitgliedsstaaten lediglich noch eine griechische Steuernummer. Diese kann von einem Steuerberater oder ebenfalls von dem bereits beauftragten Anwalt beantragt und eingeholt werden. Ist der Käufer nicht persönlich anwesend, ist hierfür eine Vollmacht mit Unterschriftsbeglaubigung notwendig. Gemeinsam mit einer Kopie des aktuellen Reisepasses oder des Personalausweises kann dann beim Finanzamt die Steuernummer beantragt werden. Außer der Steuernummer und des Reisepasses bzw. Personalausweises sind für EU-Bürger in der Regel keine weiteren Unterlagen erforderlich. Besonderheiten ergeben sich, falls der Käufer über weitere Vermögenswerte oder Einkommen in Griechenland verfügt, bzw. hier seinen ständigen Wohnsitz hat oder hatte.
Dem Notar sind dann u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:
- Erwerbstitel des Verkäufers
- topografischen Plan
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (in einigen Fällen auch vom Sozialversicherungsträger des Verkäufers),
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung (bei bebauten Immobilien)
- Bescheinigung von der Gemeinde über die Schuldenfreiheit der Immobilie ("TAP" Bescheinigung),
- Bescheinigung eines Ingenieurs, dass die Immobilie besichtigt worden ist und keine Bauwidrigkeiten festgestellt wurden, bzw. dass solche vor dem Verkauf gegebenenfalls legalisiert worden sind. Der Ingenieur der diese Bescheinigung ausstellt wird vom Verkäufer beauftragt bzw. bezahlt, während der eingangs empfohlene Bauingenieur auf Wunsch des Kaufinteressenten und zur Sicherung dessen Interessen beauftragt werden kann und dann auch von diesem zu bezahlen ist.
Wird der Kaufpreis aus dem Ausland überwiesen, muß zusätzlich ein griechisches Bankkonto des Käufers eingerichtet werden, auf welches der Kaufpreis überwiesen wird. Es empfiehlt sich, dass der Käufer bzw. sein Anwalt von der Bank einen Nachwweis über die Geldeinfuhr anfordert, damit in der Einkommensteuererklärung des Käufers die Einführung der Geldsumme aus dem Ausland nachgewiesen werden kann. Dieser Schritt ist äußerst wichtig, da ohne diese Bescheinigung die Gefahr der Auferlegung einer zusätzlichen Besteuerung besteht.
Nach dem notariellen Vertragsabschluss ist der beurkundete Vertrag schnellstmöglich beim Grundbuch- bzw. Katasteramt eintragen zu lassen, da der Käufer vor der Eintragung sachenrechtlich noch nicht geschützt ist und theoretisch eine bösgläubige Übertragung oder Belastung der Immobilie durch den Verkäufer an Dritte erfolgen kann.
Afantou, Rhodos
Auf der kosmopolitischen Insel Rhodos, in der Kleinstadt „Afantou“ wird eine einmalige Immobilie direkt am Meer verkauft. Diese Immobilie besteht aus zwei nebeneinander liegenden Küstengrundstücken mit einer Gesamtfläche von ca. 1.858.000 m² und einer Küstenlinie von ca. 7 Kilometern. Auf einer Fläche von 450.000 m² ist zudem eine 18- Loch - Golfanlage vorzufinden, welche vom Golfplatzarchitekten Donald Herradine geplant worden und seit 1973 in Betrieb ist.
In der naheliegenden Umgebung sind bis heute lediglich 2 Hotels vorzufinden, währende die Mehrzahl der Touristen Apartments oder Zimmer mieten muss.
Auf dieser aussichtsreichen Immobilie können moderne Ferienhäuser und Hotelanlagen errichtet werden, und die bereits vorhandene Golfanlage wird hierfür von großem Vorteil sein.
Die Privatisierungsanstalt „TAIPED“ wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, um die Nutzbarmachung und Entwicklung der Immobilie zu erleichtern.
Agios Ioannis, Sithonia – Chalkidiki
Eine weitere Immobilie auf der traumhaften Halbinsel Chalkidiki wird im Rahmen der aktuellen Privatisierungen zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um das Grundstück „Agios Ioannis“ direkt an einem der schönsten Strände von Sithonia, den zweiten und grünsten „Fuß“ von Chalkidiki.
Das Grundstück „Agios Ioannis“ weist eine Gesamtfläche von 261.000 m² auf, wovon 200.000 m² genutzt werden können. Die Küstenlinie von Agios Ioannis beträgt 610 m.
Gemäß dem Gesetz 3986/2011 können auf diese Nutzungsfläche Tourismusanlagen und Hotelresorts errichtet werden, die zudem über Spa-und Sportanlagen sowie Kaufläden verfügen werden. Darüber hinaus können auch in dieser schönen Landschaft Ferienhäuserkomplexe erbaut werden.
Diese Immobilie kann sich in ein integriertes Projekt mit Tourismusanlagen und Neubauten entwickeln, umgeben von traumhaften Stränden und der grünen Landschaft der gut organisierten Halbinsel Chalkidiki.
Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED
Im Rahmen der laufenden Privatisierungsverfahren in Griechenland veräußert die griechische Privatisierungsanstalt ΤΑΥΠΕΔ https://www.hradf.com/el aktuell u.a. verschiedene touristisch nutzbare Immobilien. Dabei sind Hotels, Naturhäfen, Campingplätze usw. Verkauf des luxuriösen Hotelkomplexes „Asteras Vouliagmenis“ Εine weitere Immobilie mit ausgezeichneten Nutzungsaussichten wird zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um den berühmten Hotelkomplex „Asteras Vouliagmenis“, der sich in der wunderschönen Lage „Mikro Kavouri“ am edlen Küstenort „Vouliagmeni“ befindet.Die Immobilie weist eine Gesamtfläche von 119.800 qm auf, wovon 111.942 qm der ausschließlichen Nutzfläche entsprechen. Die Entfernung bis zur Innenstadt von Athen beträgt nur 20 Kilometer, und 25 Kilometer bis zum Internationalen Flughafen von Athen. Angrenzend zum „Asteras Vouliagmenis“ befinden sich ein weiterer Hotelkomplex, der „Astir Palace“, sowie der Yachthafen von Vouliagmeni. Diese Umgebung gehört zu einem der teuersten Wohngebiete Athens.
Die Immobilie ist zur Errichtung von Ferienhäusern, Hotelanlagen und Tourismuseinrichtungen auf der gesamten Immobilienfläche von „Asteras“ geeignet, und verfügt über traumhafte Strände und viele Grünflächen. TAYPED wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, sodass die Nutzung und der Aufstieg der betreffenden Immobilie soweit wie möglich vereinfacht werden.
Projekt „Ermioni“
Der kleine, wunderschöne Naturhafen „Ermioni“ befindet sich in der vorteilhaften Lage „Sabarisa“ des Küstendorfes „Thermisia“ in Argolida, Peloponnes. Diese wertvolle Immobilie bietet eine einmalige Möglichkeit zur Errichtung eines erstklassigen Resorts und zum Bau von Ferienhäusern in einem traumhaften Gebiet. Die Immobilie „Ermioni“, ein kleiner, wunderschöner Naturhafen, liegt direkt am Meer, in der nutzbaren Lage „Sabarisa“ des Küstendorfs Thermisia in Argolida bei Peloponnes, weist eine unbebaute Gesamtfläche von 165.639 qm auf und wird durch eine Landstraße geteilt. In unmittelbarer Nähe befinden sich die bedeutendste, antike Kultstätte „Epidauros“ , sowie die luxuriösen Resorts „Porto Hydra“ und „Hydra Beach“, und es besteht eine gute Verbindung mit regelmäßigen Schiffsrouten zu der kosmopolitischen Insel Hydra. Campingplatz & Hotel Xenia Paliouri, Chalkidiki Auch auf der einmaligen Halbinsel Chalkidiki wird eine Immobilie angeboten.Im Dorf Paliouri, auf Kassandra – den ersten „Fuß“ von Chalkidiki , mit einigen der schönsten Strände Griechenlands, befindet sich direkt am Meer eine der größten Hotelanlagen von Chalkidiki: die Campinganlage und das Hotel „XENIA“ Paliouri. Die Entfernung bis zum Dorf beträgt nur 3 Kilometer.
Diese Immobilie ist von einer traumhaften, grünen Landschaft umgeben, weist über eine Gesamtfläche von 210.742 qm auf und umfasst die Hotelanlagen von „XENIA“ (3.658 qm) sowie die Einrichtungen vom Camping in Paliouri (1.128 qm). Die Küstenlinie der gesamten Immobilie beträgt ca. 1.300m.
Die Immobilie eignet sich für die Errichtung von erstklassigen Ferienhäusern und Unterkunftseinrichtungen auf einer Nutzungsfläche von insgesamt 19.954 qm. Zudem kann auch die Errichtung einer luxuriösen Hotelanlage von ca. 3.658 qm geplant werden.
Golden Hall – Mall in Athen
Die anstehenden Privatisierungen in Griechenland umfassen auch das große, moderne Einkaufszentrum GOLDEN HALL, das sich auf einem Grundstück mit einer Gesamtfläche von 64.000 qm befindet und unmittelbaren Zugang zum Sportzentrum „Olympic Complex“ hat. Diese Anlage wurde für die Olympischen Sommerspiele errichtet und umschließt zudem auch das Olympische Fußballstadium. Die Immobilie wurde ursprünglich zum Zweck der Unterbringung des Internationalen Rundfunkzentrums (IBC) errichtet, um die Olympischen Spiele vor Ort zu übertragen. Nach den Olympischen Spielen, erfolgte ihr Umbau in ein Einkaufszentrum.
Die Immobilie des Einkaufzentrums „GOLDEN HALL“ weist eine Gesamtfläche von ca. 132.200 qm, mit einem Aufbau von ca. 73.000 qm und sie verfügt über unterirdischen Hilfsräumen und Parkplätzen mit einer Fläche von ca. 59.200 qm.
Darüber hinaus sind am Gebäude eine zusätzliche, freistehende Fläche von 14.300 qm vorzufinden, und eine Tiefgarage mit einer Gesamtfläche von 7.300 qm.
Der freistehende Bereich des Gebäudes kann hauptsächlich zu kulturellen, freizeitlichen oder pädagogischen Zwecken genutzt werden.