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Schnellere Immobilientransaktionen in Griechenland ab dem 1.1.12024 durch Vereinfachung der Formalien zur Immobilienübertragung

Publiziert am 18.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Im Jahre 2022 fanden in Griechenland 333.581 Immobilienverkäufe statt. Der Trend zum Erwerb einer Auslandsimmobilie hält weiter an und dürfte sich in den nächsten Jahren weiterhin steigern.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Transaktionen wurde nun im Staatsanzeiger der Gesetzesentwurf des Ministeriums zur Einführung der elektronischen Akte ab dem 1.1.2024 verkündet.

Danach soll u.a. die Die TAP-Bescheinigung (Bestätigung der Gemeinde darüber, dass die Gemeindeabgaben vollständig bezahlt sind). Die Ausstellung dieser Bescheinigungen dauerte bislang zwischen 1-6, in Einzelfällen sogar bis zu 9 Monaten.
Gemäß der neuen Bestimmung im verabschiedeten Gesetzentwurf ändert sich das TAP-Inkassoverfahren, wenn eine Übertragung erfolgt. Das Grundbuchamt wird die Gemeinde über diese Maßnahme informieren. Diese prüft wiederum, ob eine TAP-Verbindlichkeit. Ist dies der Fall, wird diese vom Finanzamt festgesetzt und eingezogen.
Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen ihr Geld bekommen und Immobilieneigentümer und -käufer nicht keine Verzögerungen mehr bei den kommunalen Dienstleistungen erleiden müssen. Gleichzeitig wird es für Notare einfacher, die Liegenschaftsakte zu erstellen.

Insbesondere sind folgende weitere Maßnahmen vorgesehen:

Das griechische Grundbuchamt informiert nach jeder Grundbucheintragung, durch welche das Eigentum an einer Immobilie übertragen wird, die Gemeinde, in deren Bezirk die jeweilige Immobilie belegen ist über folgende Vorgänge:

a) Lage und Fläche des vom Eigentumswechsel betroffenen Grundstücks und

b) über die Personalien der an der Immobilienübertragung beteiligten Parteien. Danach wird der fällige Betrag gemäß den geltenden Bestimmungen der begünstigten Gemeinde bestätigt und eingezogen.

Das zuständige Ministerium legt das Verfahren zur Regulierung der Interoperabilität mit anderen Informationssystemen und öffentlichen Registern, sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten und aller technischen und sonstigen Einzelheiten fest.
Parallel wird die Mehrfachvorlage des Auszugs aus dem Katasterplan bei aufgeteilten Grundstücken abgeschafft.

Einführung der elektronische Eigentumsakte
Der Notar ist für die Beschaffung der für die Immobilienübertragung erforderlichen Dokumente zusammentragen und nach Zustimmung der Parteien den Immobilienkaufvertrag erstellen.
Ab Anfang 2024 müssen die Notare hierzu sämtliche Urkunden elektronisch über die E-Transfer-Plattform des digitalen Portals gov.gr einholen. Das neue System betrifft ausschließlich Verträge zwischen natürlichen Personen über dingliche Rechte an Grundstücken in Grundstücken, die von einem Grundbuchamt eingetragen und verwaltet wurden.

Über die neue Plattform werden alle für die Abwicklung eines Kaufs und Verkaufs erforderlichen Belege innerhalb weniger 24 Stunden elektronisch erfasst.

In der „Elektronischen Immobilienakte“ sind folgende Unterlagen enthalten:

• Eigentumsurkunde (Vertrag oder Kopie des Katasterblatts), 
• ENFIA-Zertifikat (Einheitliche Immobilien- bzw. Grundsteuer)
• Kenntnisnachweis, Nachweis der Versicherungskenntnis. 
• Bescheinigung über die Fertigstellung der Errichtung des Gebäudes
• Aufteilungsstatus Einheit/geteiltes Eigentum, 
• Sämtliche Erklärungen über die Einhaltung des Gesetzes 4178/2013 oder des Gesetzes 4495/2017 und 
• Ggfls. Nachweis der Zahlung der entsprechenden Geldstrafe gemäß den vorstehenden Gesetzen, 
• Pläne des Ingenieurs,
• Energieausweis.
• Topografische Pläne 
• Baugenehmigungen / Zeichnungen (Stamm, Bedeckungsdiagramm, Grundrisse, Topografie), 
• Auszug aus der Katasterkarte.


Deutliche Erholung der griechischen Baubranche

Publiziert am 7.November.2018 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDer Bausektor soll erwartungsgemäß für den Zeitraum 2018 – 2019 weiterhin auf dem Weg der Erholung bleiben. Der Bewertungsstudie des Dienstleistungsunternehmens ICAP Group zufolge, soll dies u.a. auch durch die Ausschreibung von neuen Großprojekten im laufenden Jahr zur Erhaltung der Aufwärtsentwicklung der letzten Jahre erfolgen. Gemäß der Studie -und mit Ausnahme des Jahrs 2015, als sich die Schuldenkrise erneut zuspitzte und die Wirtschaft erneut in eine Rezessionsphase fiel- weist der entsprechende Sektor seit 2014 einen Erholungstrend auf, was auf die Wiederaufnahme von öffentlichen Großprojekten und die Förderung der Auslandsausrichtung von Baukonzernen zurückzuführen ist. Der im Zeitraum 2008 – 2013 verzeichnete Rückschlag war jedoch enorm. Nach den Angaben der Direktion für wirtschaftliche Studien der ICAP Gruppe ist der Verlauf des Sektors ab 2007 rückläufig. Im Jahr 2006 trug der entsprechende Sektor mit etwa 8,3% zum BIP bei, während seine Beteiligung im Jahr 2016 nur noch 2,2% betrug. Die Bruttowertschöpfung des Sektors verzeichnete im Zeitraum 2007 – 2015 einen Rückgang von 81,9%, während im Jahr 2016 nach neun Jahren erstmals wieder eine Zunahme von 16,7% festgestellt wurde. Zugleich betrug der Anteil des Bausektors an der inländischen Gesamtbeschäftigung im Jahr 2016 lediglich 4,9%., während er noch 2008 8,1% betrug. Im Zeitraum von 2008 bis einschließlich 2015 war ein herber Verlust von 189.700 Arbeitsplätzen auf dem griechischen Bausektor zu verzeichnen.Die Hauptursachen des Abschwungs sind auf die makroökonomischen Verhältnisse und die langjährige Rezession zurückzuführen, welche die Reduzierung der öffentlichen und privaten Investitionen zur Folge hatten. Maßgeblich waren auch die fehlenden Möglichkeiten zur Finanzierung von Bauvorhaben über Baudarlehen der Banken und die hieraus resultierenden Liquiditätsprobleme. Ferner die Verringerung des verfügbaren Einkommens und die enorme Immobilienbesteuerung. Dies führte in Summe zur Schließung vieler Bauunternehmen, Insolvenzen und zu Arbeitslosigkeit.Im Gegensatz dazu zeichnete sich im Zeitraum 2013 – 2014 ein deutlich positiveres Bild aufgrund der Wiederaufnahme von Bauprojekten zum Ausbau der Hauptverkehrsachsen. Das Jahr 2015 bildet mit dem verzeichneten Marktabschwung um 5,3% dabei ein Ausnahmefall, während im nachfolgenden Jahr eine Rückkehr der positiven Wachstumsrate der Baubranche mit einem jährlichen Anstieg von 9% festzustellen war. Dieser Trend hielt auch im Jahr 2017 mit einer Zunahme von 4,9% weiterhin an. Große Baukonzerne weisen zudem auch im Ausland einen bedeutenden Zuwachs auf, was auf ihren gesamten Umsatz positiv auswirkt (29% im Jahr 2016), obwohl der Anteil der Auslandsprojekte ebenfalls einen Rückgang im Vergleich zu den vorherigen Jahren aufwies.In den weiteren Jahren ist von einer deutlichen Erholung des Bausektors auszugehen, da die Auflagen aus den Rettungspaketen aufgehoben und griechische Anleihen wieder verausgabt werden können. Weiteren Auftrieb gibt auch die konstant wachsende Tourismusbranche mit immer neuen Besucherrekorden in Griechenland., wodurch der Bedarf an entsprechenden Unterkünften steigt.
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Rasanter Aufschwung der Immobilientransaktionen in Griechenland

Publiziert am 29.September.2017 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDie auswärtigen Kapitalströme zum Erwerb von griechischen Immobilien verzeichneten einen steilen Anstieg von 63,4% im ersten Halbjahr 2017. Die Käufer sind vorwiegend an Feriendomizilen und auch an Immobilien im Zentrum der beiden griechischen Großstädte interessiert. Dabei spielt die Möglichkeit der Kurzzeitvermietung durch einschlägige Internetportale eine tragende Rolle. Gemäß den letzten Daten der Griechischen Nationalbank entspricht der im ersten Halbjahr verzeichnete Aufschwung einem Kapitalzufluss von insgesamt 220 Mil. Euro. Dem entsprechend verzeichneten die ausländischen Investitionen im letzten Jahr eine Zunahme von 45,3 % -sprich 270 Mil. Euro-, während im vorletzten Jahr (2015) ein Rückgang von 36% festzustellen war.Demzufolge kann nun die Ansicht vieler Immobilienmarktbeteiligten, dass sich 2017 als das beste Jahr für den Sektor der Ferienimmobilien seit Beginn der Krise erweisen wird, bestätigt werden. Darüber hinaus erfolgt der hohe Kapitalzufluss auch aufgrund des Programms „Greek Golden Visa“ zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnis an aus Drittländern stammenden Investoren, sofern sich der Wert ihrer Immobilienerwerbe mindestens auf 250.000 Euro beläuft.Luxusferienhäuser mit hohen Standards befinden sich derzeit im Mittelpunkt der auswärtigen Nachfrage, vorwiegend auf berühmten Ferieninseln wie Mykonos oder Santorini. Der kontinuierliche Anstieg der Tourismusströme nach Griechenland soll zudem erwartungsgemäß für eine weitere Zunahme der Nachfrage für Feriendomizile sorgen.Ferner sollte unterstrichen werden, dass das tatsächliche Volumen der ausländischen Kapitalzuflüsse in dem griechischen Immobilienmarkt im Prinzip unbekannt ist, zumal der größte Teil der entsprechenden Transaktionen außerhalb des griechischen Bankensystems erfolgt. Wie auch zahlreiche Makler mit ausländischen Kunden mitteilen, bevorzugt die Mehrheit der Verkäufer die Anweisung des vereinbarten Kaufpreises auf ein im Ausland geführtes Konto. Diese Zahlungstendenz hat nach der Auferlegung der Kapitalkontrollen rasant zugenommen und betrifft die Gesamtheit der Bauunternehmer, wie auch viele Privatverkäufer mit hochwertigen Immobilien.
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Letzte Preisrückgange und die sich abzeichnende Stabilisierung des griechischen Immobilienmarktes

Publiziert am 28.August.2017 von Abraam Kosmidis

Immobilie Griechenland

Die beiden Hauptballungsgebiete Griechenlands, Athen und Thessaloniki, befinden sich derzeit im Hinblick auf die Preisentwicklung der Immobilien auf einem der hintersten Ränge des internationalen Immobilienmarktes. Dies liegt zum einen an der andauernden Immobilienkrise und zum anderen aber auch an der Erholung des internationalen Immobilienmarktes.Von insgesamt 150 Städten liegt die griechische Hauptstadt auf Platz 129, nachdem sich der jährliche Preisrückgang im ersten Quartal 2017 auf 1,4% belief. Die Rangordnung der zweitgrößten Stadt, Thessaloniki, fällt noch schlechter aus, mit einem Preisrückgang von 2,7% liegt Thessaloniki auf der 138.en Position.Auch auf Zypern sind in mehreren Städten hohe Preisrückgänge auf dem Immobilienmarkt zu verzeichnen: Platz 124 für Limassol mit einem Rückgang von 0,5%, Nikosia auf Platz 128 mit einem Minus von 1,1% und Larnaka auf Platz 130 mit einem Preisrückgang von 1,5%. Der entscheidende Unterschied zu Griechenland besteht jedoch darin, dass der zypriotische Immobilienmarkt einen deutlichen Aufschwung im Hinblick auf Käufe und eine konstante Erhöhung der Nachfrage verzeichnet, so dass in Kürze auch eine Besserung der Preisentwicklung zu erwarten ist. Auf dem griechischen Immobilienmarkt besteht hingegen weiterhin eine Kluft zwischen Angebot und Nachfrage, mit über 150.000 zum Verkauf stehenden Immobilien.Wie auch der letzten Zwischenbilanz der Währungspolitik der Griechischen Nationalbank zu entnehmen ist, sind die wesentlichen Merkmale des Marktes die geringe Nachfrage und das Überangebot an Immobilien, die hauptsächlich auf das ungünstige Wirtschaftsklima zurückzuführen sind. Erwähnenswert ist, dass der durchschnittliche Rückgang der Immobilienpreise in ganz Griechenland während des neunjährigen Krisenzeitraums zwischen 2008 bis 2017 ca. 42% erreicht hat, während dieser Wert in den beiden Großstädten noch höher liegt (44,1% in Athen und 46,3% in Thessaloniki).Gemäß den Kurzzeitindikatoren der Griechischen Nationalbank bezüglich des Immobilienmarkts, ist die Bauunternehmertätigkeit weiter stark eingeschränkt und weist einen diesjährigen Rückgang von 11,1% im Bereich der Bauinvestitionen auf. Insgesamt belief sich der Rückgang in 2016 auf 12,6%, im Vergleich zu 25,8% in 2015 und 53,3% in 2014. Dabei ist es bezeichnend, dass der letzte Anstieg zehn Jahren mit einer damaligen Zunahme des entsprechenden Indikators um 14,4% zurückliegt. Der Anteil der Bauwirtschaft am BIP ist damit von fast 10% in 2007 auf nur 0,7% in 2016 geschrumpft. Weiteren Daten der Griechischen Nationalbank zufolge sind 55,2% der branchenbezogenen Unternehmen (d.h. 39.000 von insgesamt 67.000 Unternehmen des Bausektors) erheblichen, finanziellen Schwierigkeiten ausgesetzt, zumal sie ihre Kredite infolge der Rezession nicht bedienen können.Nach dem letzten positiven Fortschrittsbericht der Eurogruppe und der Freigabe der Tranche aus dem 3. Hilfspaket ist ein weiterer Rückgang auf dem Immobiliensektor nicht zu erwarten, sondern es wird erwartet, dass die Immobilienpreise nach einer Phase der Stagnation wieder anziehen werden. Diese aktuelle Lage auf dem griechischen Immobilienmarkt eröffnet weiterhin große Gelegenheiten für den günstigen Erwerb von Immobilien in Griechenland, während auf der anderen Seite keine weiteren Preisrückgänge, sondern eher wieder anziehende Immobilienpreise erwarten lässt.
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China Town in Mesogeia – Attika

Publiziert am 12.August.2016 von Abraam Kosmidis
China Town in Mesogeia – AttikaMehrere Unternehmen aus dem „Land des Drachen“ planen die Errichtung einer China Town im Herzen des Tals von Mesogia in Attika, mit einem Riesenangebot an Immobilen für chinesische Griechenland-Liebhaber.Laut der griechischen Sonntagszeitung, „Ethnos“, haben Vertreter von großen Immobilienunternehmen aus China ihre Kontakte verdichtet und großes Interesse für die Gegend in der Nähe von Markopoulos geäußert.Es handelt sich dabei speziell um einen Flächenteil von ca. 100 Hektar eines Gebietes mit einer Gesamtfläche von 1.000 – 1.200 Hektar (?), welcher vor einer Einordnung im Bebauungsplan steht. Das erste Verfahren zur primären Eintragungsphase ist bereits durchgeführt worden und gemäß den Informationen der Gemeinde Markopoulos, soll innerhalb der nächsten 6-8 Monate die endgültige Einordnung der Fläche im Bebauungsplan erfolgen, die den Weg für Großinvestitionen im weiteren Gebiet frei machen wird.

Die ersten Kontaktaufnahmen

Eine Gruppe, die über 100 Dekare dieses Gebiets zu ihrem Eigentum zählt, nahm die ersten Kontakte zu chinesischen Investoren auf –Interessenten eines renommierten Immobilienunternehmens, die nach einer Besichtigung des entsprechenden Gebiets offiziell ihr Interesse am Erwerb von größeren Flächen äußerten. Sämtliche Schritte zur Anziehung der chinesischen Investoren sind sogar auf Initiative des Bürgermeisters von Markopoulos hin, Herrn Sotiri Metheniti, eingeleitet worden, der hier eine Riesenchance zur Errichtung eines enormen Wohnprojekts sieht.Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der Grundstücksbesitzer und ihrer Einschränkungen, den „Landbeitrag“ gemäß Gesetz zur Einordnung im Bebauungsplan zu leisten, hat die Gemeindebehörde diesbezügliche Erleichterungen und Ratenzahlungen bereits in die Wege geleitet. Laut Einschätzungen (anfänglicher Bewertung), können in der Fläche der 100 Dekare mit einem Baufaktor von 0,6 Immobilien mit einer Gesamtfläche von 60.000 qm errichtet werden. Mit einer jeweiligen Durchschnittsfläche von 100 qm kann in der in diesem Gebiet eine neue Stadt mit 600 Domizilen erbaut werden.Die chinesischen Investoren haben nach ihrem Griechenland-Besuch konkrete Vorschläge für den Erwerb der Fläche eingereicht, mit Ziel der Errichtung der neuen China Town und den Verkauf von Feriendomizilen an ihren Landsleuten, in Verbindung mit der Gewährung einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis. Bereits seit letztem Jahr gilt nun auch in Griechenland das Gesetz zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Käufer von Immobilien zu einem Wert von über 250.000 Euro. Obwohl sich bis heute relativ niedrige Immobilienkäufe zeigen, wird dennoch in den kommenden Jahren ein Investitionsboom erwartet. Die Tourismusbranche sieht zudem eine erhebliche Zunahme der nach Griechenland reisenden, chinesischen Touristen voraus, die an Immobilienkäufe interessiert sind und das Land auch als Basis für weitere Europareisen nutzen möchten.Darüber hinaus investieren auch viele Unternehmer / Gesellschaften in Immobilien auf der Suche nach Mehrwerten, wobei die Investitionshöhe von den Kaufchancen abhängt.Die Gesamtheit der in der Bebauungszone eingeordneten Fläche befindet sich südlich von der Stadt Markopoulos und in naheliegender Entfernung von der noch ungenutzten Rennbahn – ein unberührtes Projekt im Rahmen der Olympischen Spiele, welches jedoch durch den Privatisierungsträger (Privatisierungsfonds) TAIPED künftig ausgeschrieben werden soll.Es handelt sich um ein Gebiet mit einem erhöhten Investitions-und Wohninteresse, zumal es folgende Vorteile aufweist:
  1. Die Entfernung zum Flughafen „Eleftherios Venizelos“ beträgt lediglich 7,5 Km, ein Riesenvorteil für Immobilienkäufer, insbesondere für Chinesen, die die leichte Zugänglichkeit zu ihrem Eigentum als Vorteil an erster Stelle setzen.
  2. Die Häfen von Lavrio und Rafina liegen jeweils nur 25 Km entfernt, so dass den künftigen Bewohnern eine direkte Verbindung zu den Inseln angeboten wird.
  3. Die berühmtesten Strände von Attika und Rafina liegen in kurzer Entfernung, in Porto Rafti, Artemida, Sounio, Glyfada und Vouliagmeni.
  4. Die Entfernung zur Innenstadt von Athen beträgt lediglich 38 Km, und nur 25 Km von Marousi und den bekannten Einkaufszentren entfernt.
  5. Durch die naheliegenden Autobahn „Attiki Odos“ und der S-Bahn wird die Zugänglichkeit zur gesamten Hauptstadt erleichtert.
  6. Das Gebiet grenzt am Rennbahnzentrum, welches nach den Festsetzungen der Landnutzung eventuell den Weg zur Errichtung von neuen Einkaufszentren öffnen wird.
  7. Der Unternehmenspark von Markopoulos liegt in unmittelbarer Nähe.
Nach der Besichtigung des Gebiets haben die Investoren aus China die Vorteile des entsprechenden Vorhabens ausgewogen und sind derzeit in Erwartung des Abschlusses der Verfahren zur Einordnung in der Bebauungszone, so dass die ersten Verträge mit den Grundstücksbesitzern abgeschlossen werden können. In Bezug auf die Preise dieses Gebiets, sind dort Grundstücke mit einer Fläche von 1,2 Dekar zu einem Kaufwert von 120.000 Euro vorzufinden, während auch größere Flächen von über 9 Dekare gegen einen Kaufpreis von 1,4 Mio. Euro veräußert werden. Weiteren Informationen zufolge, soll in naher Zukunft eine Unternehmermission mit chinesischen Beamten und Geschäftsleuten aus diversen Sektoren das Land besuchen, unter anderem auch mit Immobilienunternehmern.Zudem sollen auch zur Finanzierung von Investitionen für den Kauf von Immobilien jeglicher Art oder zur Errichtung von Wohnkomplexen, Kontakte zu chinesischen Banken wie die Bank of China, aufgenommen werden.

Kaufkriterien der chinesischen Investoren

Die wesentlichsten Zielorte der chinesischen Investoren sind unter anderem die Region von Attika, Kreta, die Inseln der Ägäis und insbesondere Santorini. Internationale Immobilienunternehmen und große Maklerbüros sind der Ansicht, dass sich Griechenland in den kommenden Jahren als eines der Hauptziele für chinesische Investoren erweisen wird.

Verhandlungen

Dennoch erweisen sich die Verhandlungen der chinesischen Masseninvestoren als besonders „hartnäckig“, mit konkreten Regelungen und Voraussetzungen bezüglich der Vertragserstellung. Ihre Nachfrage betrifft vorwiegend Immobilien in leicht zugänglichen Gebieten, mit naheliegendem Flughafen, um ihre Mobilität zu erleichtern. Zudem bevorzugen sie gehobene Gegenden mit Meeraussicht in der Nähe von Attika oder in Strandgebieten auf griechischen Inseln. Darüber hinaus ist ihnen wichtig, ihre Aufenthaltserlaubnis ohne lange Verzögerungen zu erhalten, so dass sie aufgrund der EU-Freizügigkeit auch weitere europäische Länder besuchen können.Des Weiteren interessieren sich die chinesischen Investoren besonders für die Harmonielehre „Feng Shui“ in Bezug auf die genaue Lage der ausgesuchten Immobilie. Aus diesem Grund zielt ihre Suche auf eine Kombination von Meer und Berg für ihre Wohndomizile ab.Der mutige Schritt, auf den die ausländischen Investoren warteten, erfolgte im April durch das Gesetz 4146/2013. Zunächst sollte die Aufenthaltserlaubnis mit dem Kauf von Immobilien zu einem Wert von über 300.000 Euro erteilt werden, doch um mehrere Investoren anzulocken, wurde der Preis ist auf 250.000 Euro herabgesetzt. Nach dem erheblichen Fall der Immobilienpreise in Griechenland, werden heute zahlreiche Objekte der entsprechenden Preisstufe (250.000 – 300.000 Euro) angeboten.Erwähnenswert ist auch, dass wettbewerbsfähige Märkte wie in Portugal oder Spanien ein dem oben genannten ähnlichem Gesetz mit beeindruckenden Ergebnissen anwenden, wobei der Grenzwert des Immobilienkaufs bei 500.000 Euro liegt. In Zypern beträgt der Grenzwert 300.000 Euro, welcher im Jahr 2012 mehr als 1.000 Käufer aus China brachte. Nun wird Griechenland als ein Brückenland für weitere Europareisen gesehen, wobei jedoch noch weitere Regelungen erneut überprüft werden müssen, wie zum Beispiel die Vorauszahlung (der Immobiliensteuer?) der Immobilien in Griechenland im Vergleich zu anderen Konkurrenzmärkten.
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Immobilien in Griechenland – Anleitung zum Ausfüllen des Steuerformulars E9 für 2015

Publiziert am 17.Februar.2015 von Abraam Kosmidis
Anleitung zum Ausfüllen des Steuerformulars E9 für 2015Steuerzahler, die im vorigen Jahr Immobilien erworben, verkauft oder durch elterliche Schenkung oder sonstige Schenkung übertragen haben, können bis zum 31. März 2015 das E9 – Formular elektronisch einreichen und darin sämtliche Änderungen ihres Vermögensstandes angeben. Änderungen, die ab dem 1. Januar 2015 erfolgen sind innerhalb von 30 Tagen ins E9 – Formular einzutragen. Ausgenommen werden vererbte Immobilien, für die der Erbberechtigte eine Steuererklärung (E9) innerhalb von 30 Tagen ab dem Fristablauf der Erbschaftsausschlagung abgeben muß.Nach der Aktivierung des Systems zur elektronischen Einreichung des E9 – Formulars 2015 veröffentlichte das sogenannte „E-Government“ des Finanzministeriums einen Informationsblatt mit den Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) der Steuerzahler:

1. Welche Leistungen werden für natürliche Personen durch die interaktive Steuerdatenbank bereitgestellt?

Das entsprechende System dient zur Einreichung von:

  • E9 – Bescheinigung für 2015 und fortan (kontinuierliche Aktualisierung).
  • Antrag zur Änderung der Einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA) 2014.
  • Ursprüngliche E9 – Steuererklärung für das Jahr 2014, sofern kein Verwaltungsakt zur Festsetzung der ENFIA – Steuer ausgestellt worden ist.
  • Die ursprüngliche und korrigierte E9 – Steuererklärung für die Jahre 2010 – 2013.
Zudem besteht die Möglichkeit zum Abruf eines Einzelbescheids zur Immobiliensteuer (FAP) für die Jahre 2010 bis 2013 sowie eines Verwaltungsaktes zur Festsetzung der ENFIA – Steuer für das Jahr 2014 – sofern diese bereits ausgestellt worden sind. Darüber hinaus können auch die ausgewiesenen Raten und die elektronische ENFIA – Bescheinigung abgerufen werden.

2. Welche natürlichen oder juristischen Personen sind zur Einreichung der E9 – Steuererklärung für das Jahr 2016 (kontinuierliche Aktualisierung)?

Jede natürliche oder juristische Person, deren Immobilienbesitz ab dem 1. Januar 2015 Änderungen aufweist, ist zur Einreichung der E9 – Steuererklärung innerhalb von 30 Tagen ab dem Änderungsdatum verpflichtet. In Erbschaftsfällen ist der Erbberechtigte verpflichtet, die E9 – Steuererklärung innerhalb von 30 Tagen ab dem Fristablauf der Erbschaftsausschlagung einzureichen. Die ab dem 01/01/2015 erfolgten Änderungen werden nicht mehr von den Steuerpflichtigen im Folgejahr des Änderungsjahres angegeben, sondern unmittelbar noch im laufenden Jahr.

3. Welche Änderungen sind im E9 – Formular des Jahres 2016 einzutragen (kontinuierliche Aktualisierung)?

Jedwede Änderung wie z.B. ein Erwerb, Verkauf, Gründung usw., die ab dem 1. Januar 2015 und fortan erfolgt und zu einer Modifikation des Vermögenstands des Steuerzahlers führt, muss angegeben werden.

4. Kann im E9 – Formular für das Jahr 2016 auch eine im Jahr 2015 erfolgte Änderung eingetragen und zudem der Vermögensstand hinsichtlich der vor dem 1/1/2015 durchgeführten Änderungen korrigiert werden?

Nein, im E9- Formular für das Jahr 2016 werden Steuererklärungen lediglich für die laufenden, im Jahr 2015 erfolgten Änderungen eingereicht. Sollte jedoch zugleich festgestellt werden, dass nebst der im Jahr 2015 erfolgten Änderung auch weitere Berichtigungen des Vermögensstands vorzunehmen sind, die frühere Änderungen betreffen, sind folgende Schritte durchzuführen: Das gewünschte Jahr zur Einreichung der Steuererklärung (für ältere Änderungen) wird ausgewählt, und nachdem diese abgeschlossen ist kann sie auf die Folgejahre und bis aufs Jahr 2016 übertragen werden, sodass der Vermögensstand ordnungsgemäß aktualisiert wird. Falls gleichzeitig eine E9- Steuererklärung für das Jahr 2016 einzureichen ist, zumal Änderungen an den Immobilien auch im Jahr 2015 erfolgt sind, wird im entsprechenden Jahr eine gesonderte Steuererklärung eingereicht.

5. Wenn eine ursprüngliche oder korrigierte E9 – Steuererklärung für die Jahre 2010 – 2013 eingereicht wird, wann kann die Ausstellung des Festsetzungsaktes der Immobiliensteuer erfolgen?

Wenn sich aus dem Bescheid eine Steuerschuld ergibt, erfolgt die Abrechnung durch die Direktion des E- Goverment innerhalb von wenigen Tagen und der Steuerzahler wird durch eine elektronische Mitteilung in Kenntnis gesetzt.

6. Welche Schritte müssen vorgenommen werden, falls mehrere Jahre in Bezug auf den Vermögensstand korrigiert werden müssen?

Falls sich die durchzuführenden Änderungen auf mehrere Jahre beziehen, muss der Steuerpflichtige die E9 – Steuererklärung für das erste, im System verfügbarem Jahr einreichen, in dem die entsprechende Änderung erfolgt ist. Wenn die einzureichende E9 – Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr abgeschlossen wird und einige der vorgenommenen Änderungen auch ein Folgejahr betreffen, so kann die entsprechende Steuererklärung auch auf das Folgejahr übertragen werden. Im Folgejahr erscheint dann die Steuererklärung als „vorläufig“ eingereicht, und der Steuerzahler muss folglich zur Bearbeitung dieser den Bereich „Einreichung der E9 – Erklärung“ auswählen.

7. Wie viele korrigierte E9 – Steuererklärungen können im selben Jahr eingereicht werden?

Sofern das System betriebsbereit ist, können alle erforderlichen E9 – Erklärungen zur fehlerlosen Zusammenstellung des Vermögensstands.

8. Wann kann die nächstmögliche korrigierte Erklärung eingereicht werden, wenn ein falscher Vermögensstand erscheint?

Falls nach der endgültigen Einreichung der korrigierten Steuererklärung Fehler oder Auslassungen festgestellt werden, sodass die richtige Darstellung des Vermögensstands für das jeweilige Jahr nicht ermöglicht wird, kann eine neue, korrigierte E9 – Steuererklärung nach Ausstellung des Festsetzungsaktes der voreingereichten, korrigierten Erklärung eingereicht werden. Wenn das Abrechnungsverfahren der vorherigen Steuererklärung nicht abgeschlossen ist, kann keine Neukorrigierte eingereicht werden.
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Neue Fristverlängerung zur Regelung von Schwarzbauten

Publiziert am 7.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDas griechische Umwelt – und Finanzministerium hat die erste Fristverlängerung zur Regelung von Schwarzbauten beschlossen. Für den gesamten Verlängerungszeitraum ab dem 8. Februar 2015 bis zum 8. Februar des nachfolgenden Jahres werden dieselben Abzahlungsmöglichkeiten gelten, und insbesondere die 60 Monatsraten, die auch für heutige Antragseinreichungen vorgesehen sind. Zudem wird die Frist zur Einreichung der notwendigen Unterlagen vom zuständigen Bauingenieur um 6 Monate verlängert.Demnach ist der Bauingenieur verpflichtet, die elektronische Einreichung der notwendigen Dokumente innerhalb von 2 Jahren ab dem gesetzmäßigen Stichtag abzuschließen.Das griechische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel hat zur Erteilung der Verlängerung die entsprechende gesetzliche Regelung bereits vorgenommen, wobei das bislang wirksame Gesetz (Nr. 4014/11) durch das Gesetz 4178/13 ersetzt worden ist. Den Angaben des Umweltministeriums zufolge sind bis heute 805.682 Schwarzbauten unter Anwendung beider Gesetze bereits angemeldet worden.
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Änderung der Berechnungsgrundlage der Grunderwerbsteuer in Griechenland – Ermittlung nach dem Realwert der Immobilie

Publiziert am 3.Dezember.2014 von Abraam Kosmidis
Griechischen SteuerbehördenEinen wesentlichen Antrieb wird der Wirtschaftsstab der griechischen Regierung dem Immobilienmarkt verleihen, indem er im neuen Jahr die Besteuerung der Immobilienübertragungen senken wird. Ziel ist die Förderung ausländischer Investitionen durch die Herabsetzung der Immobiliensteuer während der Unterzeichnung der Verträge. Dem Regierungsplan zufolge soll der Einheitswert bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer nicht mehr zugrunde gelegt werden. Ab 2015 wird die Grunderwerbsteuer auf den im Vertrag aufgeführten reellen Kaufpreis der Immobilie anfallen. Nach den letzten Änderungen hinsichtlich der Abtrennung des fiktiven Einkommens (dem sog. „Tekmirio“) zum Erwerb der Immobilie vom Einheitswert, sodass sich keine zusätzlichen Belastungen für die Käufer ergeben aber auch keine Hindernisse in Bezug auf ihre Vermögensnachweise,  folgt eine weitere Vorschrift zur Stärkung des Immobilienmarkts.Auf dem Immobilienmarkt herrscht die Meinung, dass die Berechnung der Grunderwerbsteuer nach dem Einheitswert vollkommen unrealistisch ist, zumal die vom Verkäufer entrichtete Mehrwertsteuer gemäß dem tatsächlichen Kaufpreis errechnet wird. Zugleich stößt das Interesse der Investoren für Urlaubsdomizile auf beide vertraglichen Werte (Einheits-und Realwert), was ihnen als vollkommen widersinnig erscheint.Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für ausländische Immobilienerwerber in Griechenland

Publiziert am 5.November.2014 von Abraam Kosmidis
Immobilien
Bis Ende des Jahres soll der Abschluss des überarbeitenden Rechtsrahmens erfolgen, gemäß dem die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Bürger aus Drittländern vorgesehen ist, die Immobilien zu einem Kaufwert von über 250.000 Euro in Griechenland erwerben möchten.

Alle neuen Änderungen, die auf eine Förderung der Investitionen in der griechischen Immobilienbranche abzielen, umfassen unter anderem...Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de


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Bedeutende Zunahme ausländischer Investitionen in griechische Ferienimmobilien

Publiziert am 1.Oktober.2014 von Abraam Kosmidis
ausländischer Investitionen in griechische FerienimmobilienFerienimmobilien gehören mit den Hotelimmobilien zur Branche, die Griechenland in den kommenden Monaten aus der Rezession zu verhelfen scheint. Bei Experten herrscht Optimismus in Bezug auf die Nachfrage der zum Verkauf stehenden Ferienimmobilien, deren Zahl sich auf aktuell 30.000 – 40.000 beläuft.Gemäß den bisherigen Angaben, sowie Berichten diverser Maklerbüros zufolge, sind im laufenden Jahr erste Zeichen der Besserung am Immobilienmarkt für Ferienimmobilien erkennbar. Während der ersten fünf Monate (Januar – Mai 2014) belief sich dabei der Kapitalzufluss aus dem Ausland in Bezug auf Investitionen in griechischen Ferienimmobilien auf 92,1 Mil. Euro. Dies stellt eine Zunahme um über 100 % im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des vergangenen Jahres dar. Dieser bemerkenswerte ausländische Liquiditätszufluss ist unter dem Gesichtspunkt umso bedeutender, nachdem der griechische Immobilienmarkt im entsprechenden Zeitraum aufgrund der Konfusion hinsichtlich der Anwendungsweise der neuen Immobiliensteuer mehr oder weniger zum Erliegen gekommen war, was zur Folge hatte, dass sich die überwiegende Mehrheit der Interessenten vom Immobilienmarkt fernhielt.Ziel ist es deshalb, den Steuerrechtsrahmen zu stabilisieren, sodass die Preise gefestigt und die Immobilienkäufe gefördert werden können. Die kontinuierlichen Besteuerungseingriffe und die zweifellos enorme Steuerbelastung für Immobilienbesitzer schüren weiterhin die Unsicherheit in der Immobilienbranche, obwohl das Grundinteresse aufgrund der gefallenen Preise immens ist.Die Senkung der Ferienimmobilienpreise, die steigende Anzahl von Touristen in Verbindung mit den getroffenen Maßnahmen zur Förderung der Immobilienkäufe, sowie die Herabsetzung der Grunderwerbssteuer auf 3% als auch die Gewährung von Aufenthaltsgenehmigungen für Käufer aus Nicht-EU-Staaten haben zur größeren Nachfrage auf der...Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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