Im Jahre 2022 fanden in Griechenland 333.581 Immobilienverkäufe statt. Der Trend zum Erwerb einer Auslandsimmobilie hält weiter an und dürfte sich in den nächsten Jahren weiterhin steigern.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Transaktionen wurde nun im Staatsanzeiger der Gesetzesentwurf des Ministeriums zur Einführung der elektronischen Akte ab dem 1.1.2024 verkündet.
Danach soll u.a. die Die TAP-Bescheinigung (Bestätigung der Gemeinde darüber, dass die Gemeindeabgaben vollständig bezahlt sind). Die Ausstellung dieser Bescheinigungen dauerte bislang zwischen 1-6, in Einzelfällen sogar bis zu 9 Monaten.
Gemäß der neuen Bestimmung im verabschiedeten Gesetzentwurf ändert sich das TAP-Inkassoverfahren, wenn eine Übertragung erfolgt. Das Grundbuchamt wird die Gemeinde über diese Maßnahme informieren. Diese prüft wiederum, ob eine TAP-Verbindlichkeit. Ist dies der Fall, wird diese vom Finanzamt festgesetzt und eingezogen.
Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen ihr Geld bekommen und Immobilieneigentümer und -käufer nicht keine Verzögerungen mehr bei den kommunalen Dienstleistungen erleiden müssen. Gleichzeitig wird es für Notare einfacher, die Liegenschaftsakte zu erstellen.
Insbesondere sind folgende weitere Maßnahmen vorgesehen:
Das griechische Grundbuchamt informiert nach jeder Grundbucheintragung, durch welche das Eigentum an einer Immobilie übertragen wird, die Gemeinde, in deren Bezirk die jeweilige Immobilie belegen ist über folgende Vorgänge:
a) Lage und Fläche des vom Eigentumswechsel betroffenen Grundstücks und
b) über die Personalien der an der Immobilienübertragung beteiligten Parteien. Danach wird der fällige Betrag gemäß den geltenden Bestimmungen der begünstigten Gemeinde bestätigt und eingezogen.
Das zuständige Ministerium legt das Verfahren zur Regulierung der Interoperabilität mit anderen Informationssystemen und öffentlichen Registern, sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten und aller technischen und sonstigen Einzelheiten fest.
Parallel wird die Mehrfachvorlage des Auszugs aus dem Katasterplan bei aufgeteilten Grundstücken abgeschafft.
Einführung der elektronische Eigentumsakte
Der Notar ist für die Beschaffung der für die Immobilienübertragung erforderlichen Dokumente zusammentragen und nach Zustimmung der Parteien den Immobilienkaufvertrag erstellen.
Ab Anfang 2024 müssen die Notare hierzu sämtliche Urkunden elektronisch über die E-Transfer-Plattform des digitalen Portals gov.gr einholen. Das neue System betrifft ausschließlich Verträge zwischen natürlichen Personen über dingliche Rechte an Grundstücken in Grundstücken, die von einem Grundbuchamt eingetragen und verwaltet wurden.
Über die neue Plattform werden alle für die Abwicklung eines Kaufs und Verkaufs erforderlichen Belege innerhalb weniger 24 Stunden elektronisch erfasst.
In der „Elektronischen Immobilienakte“ sind folgende Unterlagen enthalten:
• Eigentumsurkunde (Vertrag oder Kopie des Katasterblatts),
• ENFIA-Zertifikat (Einheitliche Immobilien- bzw. Grundsteuer)
• Kenntnisnachweis, Nachweis der Versicherungskenntnis.
• Bescheinigung über die Fertigstellung der Errichtung des Gebäudes
• Aufteilungsstatus Einheit/geteiltes Eigentum,
• Sämtliche Erklärungen über die Einhaltung des Gesetzes 4178/2013 oder des Gesetzes 4495/2017 und
• Ggfls. Nachweis der Zahlung der entsprechenden Geldstrafe gemäß den vorstehenden Gesetzen,
• Pläne des Ingenieurs,
• Energieausweis.
• Topografische Pläne
• Baugenehmigungen / Zeichnungen (Stamm, Bedeckungsdiagramm, Grundrisse, Topografie),
• Auszug aus der Katasterkarte.