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Staatliche Kreditversicherungen für Griechenland-Exporteure

Publiziert am 15.Juni.2012 von Abraam Kosmidis

Griechenland-Exporteure können auf staatliche Bürgschaften (Hermes-Deckungen) zurückgreifen, da sich die meisten privaten Kreditversicherer aus dem Griechenland-Geschäft zurückgezogen haben.

Wie aus aktuellen Medienmeldungen bekannt wurde, hat sich im Mai dieses Jahres auch einer der weltweit führenden privaten Kreditversicherer, namentlich die Fa. Euler Hermes, vorerst aus dem Griechenland-Geschäft zurückgezogen und angekündigt, bis auf weiteres keine Exportgeschäfte nach Griechenland mehr zu versichern. Nachdem sich damit die Mehrzahl der privaten Kreditversicherer weigert, den Griechenland-Exporteuren Sicherheiten anzubieten, sind diese mehr denn je auf anderweitige Bürgschaften angewiesen.

Mithin führt dieser Umstand auch zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen, mit nachteiligen Folgen sowohl für Griechenland selbst als auch für die an Griechenland exportierenden Lieferanten. Vor diesem Hintergrund und da den Exporteuren kein ausreichendes privatwirtschaftliches Kreditversicherungsangebot zur Verfügung steht, hat die europäische Kommission beschlossen, dass Exporteure für Lieferungen nach Griechenland mit kurzfristigen Kreditlaufzeiten nunmehr ausnahmsweise auf staatliche Exportkreditversicherungen zurückgreifen können. Infolgedessen hat die Bundesrepublik Deutschland die staatlichen Kreditversicherungen, namentlich die Hermesdeckungen, auch für Griechenlandexporte mit einem Zahlungsziel von bis zu zwei Jahren freigegeben.

Bonitätsprüfung und Risikoabschätzung auch bei Hermes-Deckungen

Nur am Rande sei angemerkt, dass die "Hermesdeckungen" ihren Namen zwar von der Euler Hermes ableiten, weil diese das staatliche Exportkreditgarantiegeschäft für die Bundesrepublik Deutschland verwaltet, mit dieser allerdings nicht zu verwechseln sind, da Letztgenannte wie einleitend erwähnt ein privater Kreditversicherer ist.

Hermesdeckungen können somit grundsätzlich sowohl für kurzfristige als auch für mittel- und langfristige Geschäfte z. B. in Form von Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG und APG-light), wonach wiederkehrende Rechtsgeschäfte mit einem Kreditlimit von bis zu 12 Monaten, aber auch Einzelexporte und sonstige Rechtsgeschäfte gewährt werden.

Da auch im Rahmen der Hermesdeckungen Bonitätsprüfungen und Risikoabschätzung der Förderungs- und Deckungswürdigkeit erfolgen, empfiehlt sich in jedem Fall, frühzeitig den Kontakt zu den zuständigen Beratern zwecks Stellung eines Deckungsantrages aufzunehmen.