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Juncker – Plan: die Vorteile für Griechenland und die Warnungen des Europäischen Rechnungshofs

Publiziert am 4.Februar.2019 von Abraam Kosmidis
EU2Der Rechnungshof der EU hat in einem Sonderbericht den sogenannten „Juncker – Plan“ weitgehend positiv, jedoch mit einigen Schwachstellen in seiner Umsetzung bewertet. Der entsprechende Plan zielt auf die Ankurbelung der Investitionen im öffentlichen und privaten Sektor innerhalb der EU ab, und besonders begünstigt scheint dabei Griechenland zu sein.Der „Juncker – Plan“, oder anders der „Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI)“ ist im Jahr 2014 mit dem Ziel etabliert worden, Investitionen in Europa zu mobilisieren und somit zur wirtschaftlichen Erholung beizutragen. Die Umsetzung des Plans besteht aus drei Teilen:
  • die Gewährung von Garantien für Investitionen des Privatsektors,
  • die nachfolgende Hilfeleistung und Unterstützung für vielversprechende Investitionen und schließlich
  • die Aufhebung von rechtlichen Hindernissen für transeuropäische Investitionen.
Den Daten der Europäischen Kommission zufolge, hat der EFSI bisher Investitionen in Höhe von 371,2 Mrd. Euro mobilisiert, also einen höheren, als vom Plan ursprünglich vorgesehenen Betrag, wovon etwa 2/3 von Privatanlegern stammen. Europas BIP ist dank des „Juncker – Plans“ um 0,6 % gestiegen, kann– angesichts seines bisherigen Verlaufs - allerdings nicht sein ursprünglich vorgesehenes Ziel von 1,3 % bis 2020 erreichen.Nach denselben Angaben der Kommission, sind bisher 2,7 Mrd. für Griechenland mobilisiert worden, die zu zusätzlichen Investitionen aus dem Privatsektor in Höhe von 7,3 Mrd. führten. Die Länder mit den höchsten EFSI-Investitionen im Verhältnis zum eigenen BIP sind neben Griechenland, Estland, Portugal und Spanien.Einige, vom EFSI geförderte griechische Investitionen sind unter anderem der Windpark von Viotia, der Ausbau des Breitbandnetzes von Cosmote, die Erweiterung der Produktionslinien des Unternehmens Creta Farms und die Finanzierung des Lebensmittelunternehmens Mani Foods.Der Europäische Rechnungshof beurteilte den entsprechenden Plan hinsichtlich der Kapitalaufnahme für Investitionen in der EU zwar als effektiv, stellte jedoch die mobilisierten Investitionsbeträge als überbewertet infrage. Die Prüfer stellten zudem fest, dass bestimmte Förderungen des EFSI im Prinzip andere Finanzierungen der EU und der Europäischen Investitionsbank ersetzt haben. Ein Teil der Finanzierungen war für Projekte bestimmt, für welche auch andere öffentliche oder private Finanzierungsquellen hätten genutzt werden können, wobei die meisten Investitionen in wenige großen EU 15 Länder mit etablierten, nationalen Förderbanken verlagert wurden.Nach Meinung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, hätten etwa ein Drittel der Infrastrukturprojekte auch ohne den Fonds finanziert werden können, etwa durch Privatbanken oder andere Finanzierungsmethoden.


Wachstumsrückkehr in Griechenland nach enormen Sparanstrengungen

Publiziert am 23.Oktober.2017 von Abraam Kosmidis
Wachstumsrückkehr in GriechenlandDer EU- Wirtschafts- und Währungskommissar, Pierre Moscovici, begrüßte in seinem letzten Interview in der Athener-Makedonischen Nachrichtenagentur die Anstrengungen des griechischen Volkes und der griechischen Regierung hinsichtlich der Förderung der Reformen. Er betonte, dass sich das Land wieder in Richtung Wachstum bewege. Ein Grexit sei außerhalb jeglicher Diskussion und der Kommissar rechnet schon im kommenden Jahr mit einer Rückkehr Griechenlands an die Kapitalmärkte.Der EU-Kommissar erklärte weiter, dass nach all dieser Zeit nun eine Rückkehr des Wachstums festzustellen ist, mit einer entsprechenden Zunahme der Arbeitsplätze und einem erhöhten Interesse der Investoren an Griechenland. Die langjährigen Bemühungen und Sparanstrengungen mussten erfolgen und können nun mit einem erstarkten Land in einer der Eurozone belohnt werden.Ein weiterer Hoffnungsschimmer zeichnet sich zudem auch im Finanzbereich, mit einem deutlichen Zuwachs an Seriosität ab, die zur Wiederherstellung der Vertrauenswürdigkeit seitens der rückkehrenden Investoren beiträgt.Herrn Moscovisi zufolge könnte das Finanzhilfeprogramm für Griechenland unter günstigen Voraussetzungen bereits im kommenden Sommer (2018) abgeschlossen werden, sofern das Vertrauen in die Märkte und die Zuversicht der Partner hinsichtlich der Reformfähigkeit des Landes neu aufgebaut wird.In Erwartung der dritten Bewertung des griechischen Hilfsprogramms im letzten Quartal 2017 und dessen nachfolgenden Abschluss, äußerte der EU-Kommissar den Wunsch, dass auch die europäischen Partner im kommenden Jahr ihrer eigenen Verantwortungen gerecht werden müssen, sodass Griechenland wieder in einen normalen Zustand als Mitglied der Eurozone zurückkehren kann. Die Unterstützung der Europartner muss weiterhin erfolgen, um eine Stabilisierung des Wachstums und der sozialen Gerechtigkeit erreichen zu können, zumal Griechenland seinen Pflichten nachgekommen sei.Zum Schluss fügte Herr Moscovisi hinzu, dass sämtliche Europartner nunmehr durch Eröffnung der Dialoge zu einer geistigen Erneuerung beitragen müssen. Demokratische Gespräche zwischen allen EU – Ländern können zur Ideen und Gedanken in länderübergreifenden Fragen und zu einer Reformierung der Eurozone und auch ihrer demokratischeren Führung führen.
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Griechenlands Strategie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und des Strukturwandels der Wirtschaft bis 2021

Publiziert am 21.März.2017 von Abraam Kosmidis
Betriebsschließung GriechenlandDie griechische Regierung hat einen Plan zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Lande und zur Einleitung eines Strukturwandels der Wirtschaft unter dem Begriff "Nationale Entwicklungsstrategie 2021" vorgestellt.Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Strukturwandel hin zu einem Wirtschaftsmodell mit hoher Wertschöpfung in der Produktion und bei der Erbringung von Dienstleistungen stellen das Hauptziel der Nationalen Entwicklungsstrategie in Griechenland bis 2021 dar.Der Plan basiert auf verschiedenen Faktoren, wobei der Regierungsplan Ressourcen und Mittel für den Wiederaufbau des Landes vorsieht. Damit soll die jahrelange Krise durch einen nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sozial gerechten Wachstumsplan bewältigt werden. Die Faktoren sind folgende: 

- Verringerung der Arbeitslosigkeit um 10% in einem dreijährigen Zeitraum, durch ein Beschäftigungsprogramm für Arbeitslose in Höhe von 1,5% des BIP.

- Vergabe von Kleinkrediten zur Entwicklung von sehr kleinen Unternehmen, spezielle Investitionskredite für innovative Unternehmen, wettbewerbsfähige Produkte zur Förderung der Exporte.

- Organisation und Finanzierung des Sozialstaates und der solidarischen Wirtschaft, Schaffung eines Kooperationsrahmens mit dem öffentlichen Sektor.

- Nutzung des staatlichen Grundbesitzes und der Konsortien des öffentlichen und privaten Sektors als Hebel für die Umsetzung von entwicklungsorientierter Arbeit.

Natürlich sind die bislang vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise sehr zahlreich, dabei wurde aber das Hauptgewicht stets auf Einzelaspekte gelegt, wie z.B. die Umsetzung von Reformen unter besonderer Berücksichtigung der Privatisierungen, die Erhöhung der Attraktivität für ausländische Direktinvestitionen, oder eine wachstumsabhängige Umschuldung, welche allerdings die Erzielung von Überschüssen voraussetzt.

Bei der Entwicklung der Nationalen Entwicklungsstrategie 2021 sollen diese bisherigen Maßnahmen jetzt unterstützender Natur sein und die drei strategischen Säulen fördern:

  1. Die Umstellung der Produktion zu einer wissensbasierten Wirtschaft, wodurch die Position des Landes in der nationalen Arbeitsteilung verbessert werden soll.
  2. Die einheitliche Planung, Koordinierung sowie die effiziente Umsetzung der Durchführung und Implementierung, insbesondere der Entwicklungspolitik. Faktoren, die bislang in den Bemühungen zur Entwicklung der griechischen Wirtschaft nicht vorhanden waren.
  3. Die Bemühungen, einen Weg aus der Krise zu finden in Kombination mit dem Versuch zur Verringerung von sozialen und regionalen Ungleichheiten und Verwerfungen, zumal sich der neue Strategieplan hauptsächlich auf die verwurzelte, exzessive Ungleichheit im Land fixiert, die unter anderem als Folge der Krise und durch die zur Bekämpfung dieser angewandten politischen Maßnahmen verstärkt worden ist und sich letztendlich als sozial ungerecht und äußerst entwicklungsfeindlich erwiesen hat.

Die Planer der „Nationalen Entwicklungsstrategie 2021“ hoffen damit, die erforderlichen Voraussetzungen zur Krisenbewältigung in Verbindung mit der Tatsache zu schaffen, dass im Land wesentliche Änderungen und notwendige Reformen eingeleitet worden sind, sodass nach einer längeren Investitionsflaute nun wieder aussichtsreiche Investitionschancen bestehen.

Darüber hinaus soll der entsprechende Strategieplan auch einen gesamten Kulturwandel bewirken, nachdem die Krise ein Umdenken und einen Mentalitätswandel in der griechischen Gesellschaft in Bezug auf politische Sichtweisen, Lebensstil und Konsum bewirkt hat. Dabei spiel das bessere Verständnis der Schwierigkeiten infolge der öffentlichen und privaten Verschuldung eine große Rolle und hat zu einer veränderten Haltung der Bürger, Unternehmen und Hochschulen geführt.

  
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NEUES INVESTITIONSFÖRDERUNGEN IN GRIECHENLAND FÜR DEN TOURISMUS

Publiziert am 12.September.2016 von Abraam Kosmidis

MarketsENDE SEPTEMBER WIRD DIE AKTIVIERUNG VON VIER DER ACHT FÖRDERSEKTOREN ERWARTET

Insbesondere sollen folgende Sektoren aktiviert werden:

  1. Das allgemeine Unternehmertum
  2. Die Maschinenausrüstung
  3. Die Förderung der neuen, unabhängigen kleinen und mittleren Unternehmen
  4. Die großen Investitionen
Die Sektoren des Allgemeinen Unternehmertums und der Neuen, Unabhängigen Kleinen und Mittleren Unternehmen sollen Ende September aktiviert werden und Anträge bis zum Ende des Jahres eingereicht werden können, während die Sektoren der Maschinenausrüstung und der Großen Investitionen auch darüber hinaus zugänglich bleiben werden.

Förderanteil:

Wird gemäß der neuen Fördergebietskarte festgesetzt werden.

Förderfähige Investitionsvorhaben:

  • Gründung oder Erweiterung von Hotelanlagen mit mindestens 3 – Sternen
  • Modernisierung von Hotelanlagen, die mindestens der 3-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Erweiterung und Modernisierung von geschlossenen Hotelanlagen, die auf der Kategorie von mindestens 3-Sternen heraufgestuft werden sollen
  • Gründung, Erweiterung und Modernisierung einer integrierten Form von organisierten Tourismuscampingplätzen, die mindestens der 3-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Gründung und Modernisierung einer integrierten Form von Hotelanlagen in traditionellen oder denkmalgeschützten Gebäuden, die mindestens der 2-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Gründung, Erweiterung und Modernisierung von komplexen touristischen Beherbergungsbetrieben
  • Einrichtungen von spezieller, touristischen Infrastruktur (Konferenzzentren, Salzwasserbehandlungszentren, Themenparks, touristische Jachthäfen, Skizentren, Golfplätze, Gesundheitstourismuseinrichtungen, Einrichtungen zur Verwertung von Heilquellen, Trainings-und Sporttourismuszentren, Autobahnen usw.)
  • Einrichtungen für Agrar-und Weintourismus
  • Gründung von Jugendherbergen

Förderarten:

  1. Steuerbefreiung, die auf die Befreiung von der Entrichtung der Einkommenssteuer des Gewinns vor Steuern beruht
  2. Subvention, besteht in der kostenlosen Gewährung eines Geldbetrages vom Staat zur Deckung eines Teils der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens
  3. Zuschuss für Finanzierungsleasingverträge, welche auf die Deckung eines Teils der geleisteten Raten des Finanzierungsleasings durch den Staat beruht, und die zum Erwerb neuer, maschineller und anderer Ausrüstung erstellt werden
  4. Zuschuss für die Kosten der geschaffenen Beschäftigung
  5. Stabilisierung des Steuersatzes der Einkommensbesteuerung

BEKANNTMACHUNG DES PROGRAMMS ZUR FÖRDERUNG VON TOURISMUSUNTERNEHMEN

WIRD ENDE SEPTEMBER ERWARTET

Förderfähige Investitionsvorhaben:

  • Errichtung von neuen Tourismusanlagen
  • Erweiterung von bestehenden Tourismusanlagen

Gesamtbudget: 240 Mil. Euro

Umfasst:

  1. Die Gründung neuer Tourismusunternehmen
  2. Die Erweiterung und Modernisierung von bestehenden Anlagen
  3. Die funktionale Heraufstufung dieser
  4. Die Minderung ihrer Energiekosten

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Griechenland: Rekordhoch bei Betriebsschließungen und weitere Steuererhöhungen

Publiziert am 21.April.2016 von itrust
Zum ersten Mal seit Ausbruch der Finanzkrise sieht Griechenland sich mit mehr Betriebsschließungen als Betriebseröffnungen konfrontiert. Zusätzlich schließen viele Betriebe unregistriert. Trotz der hohen Schuldenlast plant der Staat weitere Steuererhöhungen.Betriebsschließung Griechenland Die ersten Wirtschaftsdaten für 2016 malen ein düsteres Bild. Der Grund dafür ist, dass die Steuerzahler heute alle angehäuften Lasten der mehrjährigen Rezession zu schultern haben und dies unter widrigsten Bedingungen, wie u.a. der Kapitalverkehrskontrollen, fehlende Darlehensgewährungen durch die Banken usw.Gemäß den Angaben des Allgemeinen Handelsregisters GE.MI. sind seit Beginn des Jahres bis heute 10.169 Betriebsschließungen erfolgt, während sich diese im ersten Vierteljahr in 2012 auf 8.731 beliefen. Die Betriebsschließungen in den letzten 14 Monaten summieren sich damit auf insgesamt 36.872.

Mehr Betriebsschließungen als Neueröffnungen

Auf der anderes Seite sind innerhalb des ersten Quartals 2012 auch 11.700 neue Unternehmen gegründet worden. Dennoch ist in diesem Jahr -und zum ersten Mal seit der Finanzkrise- die Anzahl Betriebsschließungen höher als die der Betriebsgründungen, zumal im ersten Quartal lediglich 6.367 Gründungen erfolgt sind, also 3.800 Unternehmen weniger, als die gleichzeitig aufgelösten und gelöschten Betriebe. Im Vergleich zum ersten Quartal des vorherigen Jahres, liegen damit die Quote Firmenlöschungen heute um 63% höher.Den Daten des GE.MI zufolge, stellen die Unternehmen entweder ihre Tätigkeit vollständig ein, oder schließen ihre Bücher und legen ihre Betriebe still. Darüber hinaus existieren auch viele unregistrierte Betriebsschließungen, zumal zahlreiche Unternehmen mit enormen Schulden an den Staat, an Versicherungsträger, Banken und Lieferanten ihre Betriebe ohne Auflösung und Löschung, also ungeordnet schließen.

Abwanderung in Länder mit geringerer Steuerlast

Viele Unternehmen entscheiden sich dazu, das Land zu verlassen und ihren Sitz in Nachbarländer wie z.B. Bulgarien zu verlegen, wo die Besteuerung niedriger ist und andere finanzielle Vorteile warten. Nach Einschätzungen des Institutes für Kleinunternehmen sollen in den kommenden sechs Monaten ca. 21.000 weitere Betriebsschließungen erfolgen, während 4 von 10 Unternehmen nicht in der Lage sein werden, ihren Pflichten gegenüber Versicherungen und Banken nachzukommen.Gemäß der letzten Recherche des GSEBEE (Allgemeiner Griechischer Verband für Fachleute, Händler und Gewerbetreibende) befürchten 52,2 % der Unternehmen eine möglichen Betriebsschließung innerhalb des kommenden Halbjahrs. Dies ist die höchste Quote seit Juli 2012 (53,3%).

Privathaushalte ohne Ersparnisse

Auch einer neuesten Recherche des Griechischen Industrieverbands (SEV) bezüglich der Vernichtung der Mittelschicht aufgrund der Überbesteuerung zufolge, erreichten die Ersparnisse der privaten Haushalte im Jahr 2012 den Nullstand und belaufen sich weiterhin im Negativbereich.Die starke Abnahme der periodischen Einlagen, die Veräußerung von Vermögenswerten und die Anhäufung von Zahlungsrückständen bei Finanzämtern sind einige Methoden, die von den Privathaushalten zur Stützung ihres rückläufigen Verbrauchs genutzt worden sind. Und als wäre das nicht genug, sind weitere Steuern und Steuererhöhungen im Anmarsch, so z.B. die ENFIA-Steuer (Immobiliensteuer), die Erhöhung der Besteuerung von Kraftstoffen, die erneute Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für bestimmte Produkte, die Erhöhung der Besteuerung der Mobiltelefonie und der Rundfunkgebühren. Ferner die Einkommensteuersätze, die Kassenbeiträge, der Solidaritätszuschlag, die Steuervorauszahlungen usw.Weitergehende Informationen zum Ablauf einer Betriebsschließung in Griechenland, zum Ablauf der Auflösung und Liquidation und Insolvenz verschiedener Gesellschaftsformen erhalten Sie unter diesem Link.Bei weiteren juristischen Frage, rufen Sie uns gern an unter+30 23920 57167 oder schreiben Sie uns eine Email!
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In Erwartung harter Sparmaßnahmen mit umgehender Anwendung

Publiziert am 17.September.2015 von Abraam Kosmidis
Europe ComisionDie sich aus den bevorstehenden Parlamentswahlen ergebende Regierung wird aufgerufen, innerhalb von 40 Tagen nach ihrem Wahlsieg besonders harte Sparmaßnahmen umzusetzen. Mehr als 50 Vorbedingungen müssen Anwendung finden, zumal diese für das neue Hilfspaket verbindlich sind und unmittelbar mit der Bewertung und Auszahlung der nachfolgenden Raten im Zusammenhang stehen. Die Besteuerung der Landwirte mit einem anfänglichen Steuersatz von 20%, der im Jahr 2017 auf 26% ansteigen wird, sowie die Aufhebung der Steuerrückerstattung beim Einsatz von Dieselkraftstoff um 50 % sind unter anderem Maßnahmen, die erwartungsgemäß große Widerstände auslösen werden. Eine wichtige und für die Landwirte schonende Maßnahme wird zudem die strengere Definition des „Landwirts“ sein, was zum Ausschluss anderer, sich als Landwirte ausgebenden Berufstätigen führen wird, da sie einfache Landeigentümer sind und von Subventionen und diversen Befreiungen für Landwirte profitieren. Für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen wird jedoch die zweite Phase der harten Vorbedingungen Schwierigkeiten bereiten, zumal die Abschaffung von Steuerbefreiungen und die Integration der Solidaritätssteuer in der Besteuerung vorgesehen sind, die Änderung der Steuerskalen und die Modifizierung des ENFIA – Steuersatzes (Einheitliche Immobilien-Besitzsteuer), sowie die Herabsetzung des verfügbaren Betrages des Heizkostenzuschusses zur Hälfte und die Erhöhung der anfallenden Steuer aus Mieteinnahmen. Die Vorbedingungen setzen zudem auch die Veröffentlichung der „Schwarzen Liste“ mit sämtlichen Namen der Steuerschuldner voraus, sowie eine zusätzliche Liste in Bezug auf ausstehende Versicherungsbeiträge seit über 3 Monaten, während die ab März 2016 in Kraft tretende Regelung zur Einschränkung von Barmittel in Transaktionen von wesentlicher Bedeutung sein wird.

Die zweite Phase der 31 Vorbedingungen umfasst:

  1. Landwirte: Allmähliche Abschaffung der Rückerstattung der Verbrauchssteuer auf Dieselkraftstoff für Landwirte in zwei gleichen Schritten, im kommenden Oktober und im Oktober des nachfolgenden Jahres.
  2. ENFIA: Eintritt des Einzugsverfahrens der Einheitlichen Immobilien-Besitzsteuer für 2015, sodass Steuerbescheide noch im kommenden Oktober ausgestellt werden, mit der letzten Rate im Februar 2016.
  3. Einkommensbesteuerung: Neuregelung des Einkommenssteuerkodex mit Änderungen in der Steuerskala und dem Steuerfreibetrag.
  4. Besteuerung der Landwirte: Allmähliche Abschaffung der Steuervergünstigungen der Landwirte im Rahmen des Einkommenssteuerkodex, mit Steuersätzen von 20% für das Steuerjahr 2016 und 26% für das Steuerjahr 2017.
  5. Glücksspiele: Ausweitung der Besteuerung der Bruttoeinkünfte aus Glücksspiele (GGR) in Höhe von 30%, in VTL – Spiele, die erwartungsgemäß im zweiten Halbjahr von 2015 und 2016 eingerichtet werden sollen.
  6. 6. Mieteinnahmen: Erhöhung des Steuersatzes auf das jährliche Einkommen aus Mieteinnahmen, und zwar von 11% auf 15% für Einkünfte unter 12.000 Euro und von 33% auf 35% für Einkünfte über 12.000 Euro.
  7. Schifffahrt: Allmähliche Abschaffung der steuerlichen Sonderbehandlung der Schifffahrtsindustrie.
  8. Heizkostenzuschuss: Bessere Ausrichtung der Förderfähigkeit, sodass die Ausgaben für den Heizkostenzuschuss im kommenden Haushaltsplan eine Minderung um die Hälfte ausweisen.
  9. Steuerrückerstattungen: Vereinfachung des Zeitplans in Bezug auf die Steuergutschrift für die Einkommensbesteuerung.
  10. Solidaritätsbeitrag: Neuregelung und Aufnahme des Solidaritätsbeitrags auf die Einkünfte im Einkommenssteuerkodex ab 2016, sodass die Fortschrittlichkeit des Einkommensbesteuerungssystems effektiver erzielt wird.
  11. Steuerbefreiungen: Ermittlung sämtlicher Anreize in Bezug auf die Besteuerung des Einkommens von Unternehmen und Integration der Ausnahmen aus der Besteuerung im Einkommensbesteuerungskodex, indem die unwirksamen oder ungerechten abgeschafft werden.
  12. Maßnahmen zur Zwangseinziehung: Überprüfung und Neuregelung des Kodex zum Einzug von öffentlichen Einnahmen, einschließlich der Verfahren der Steuerverwaltung für die Zwangsveräußerung von Vermögenswerten in öffentlichen Versteigerungen.
  13. Kontrollen am Sitz: Sicherstellung des ausreichenden Zugangs der Steuerverwaltung zu den Einrichtungen der Steuerpflichtigen hinsichtlich der zeitgerechten Durchführung von Kontrollen und zwecks des Gesetzesvollzugs.
  14. Gemeinsame Anlagen / Investitionen: Überprüfung der Rahmenvorschriften zur Kapitalbesteuerung und Bearbeitung des Steuerrahmens für Organismen mit gemeinsamen Anlagen und deren Teilnehmer, gemäß dem Einkommensbesteuerungskodex und der bewährten Praxis der EU.
  15. Steuereinbehalt von technischen Dienstleistungen: Überprüfung des Steuereinbehalts von technischen Dienstleistungen.
  16. Einheitswerte: Im Hinblick auf einer eventuellen Überarbeitung der Einheitswerte von Immobilien, wird eine Anpassung der Steuersätze auf den Grundbesitz erfolgen, um die Erzielung von Einnahmen aus der Immobiliensteuer in Höhe von 2,65 Mrd. Euro im kommenden Jahr abzusichern und die alternative Mindeststeuer aus den Einnahmen von natürlichen Personen anzupassen.
  17. Belege / Vermutungen („Tekmiria“): Überprüfung der Funktion der alternativen Mindestbesteuerung (einschließlich der Berichtigung eventueller Rücktritte).
  18. Steuervermeidung: Verhinderung der Möglichkeiten zur Vermeidung der Einkommensbesteuerung.
  19. Strengere Festlegung der Definition „Landwirt“.
  20. Maßnahmen zur Steuerbefolgung: Genehmigung eines integrierten Plans zur Steigerung der Steuerbefolgung von der jeweiligen Regierung.
  21. Plastikgeld: Bearbeitung von der Regierung in Zusammenarbeit mit der Nationalbank Griechenlands und dem privaten Sektor eines kalkulierten Plans zur Förderung und Erleichterung von elektronischen Zahlungen und des reduzierten Gebrauchs von Bargeld, mit Anwendung ab März 2016.
  22. Schwarze Listen: Veröffentlichung der Namensliste mit Schuldnern für nichtentrichtete Steuern und ausstehenden Versicherungsbeiträgen.
  23. Steuerbescheinigung: Minderung – unter Berücksichtigung der technischen Hilfe – der Beschränkungen bezüglich der Durchführung von Überprüfungen der steuerlichen Erklärungen, unter dem Vorbehalt des Systems externer Steuerbescheinigungen.
  24. Löschung von Zahlungsrückständen: Verbesserung der Regelungen bezüglich der Löschung von nicht entrichteten Steuern.
  25. Prüfer: Befreiung von der persönlichen, zivilrechtlichen Haftung der Steuerbeamten für die Ergreifung von Maßnahmen zum Einzug älterer Forderungen.
  26. Nationale Einzugsstrategie: Vorlage und Anwendung einer nationalen Einzugsstrategie im kommenden Jahr, einschließlich einer zusätzlichen Automatisierung zum Forderungseinzug.
  27. MwSt. – Register: Einführung einer Gesetzgebung zur Beschleunigung der Löschungsverfahren und der Einschränkung der Wiedereintragung in die MwSt.-Register zur Sicherung der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer.
  28. MwSt. – Betrug: Einführung einer sekundären Gesetzgebung, die zur wesentlichen Stärkung der Neuorganisation des Mehrwertsteuersystems benötigt wird, sodass die Erhebung der MwSt. gefördert und der MwSt. - Karusselbetrug bekämpft wird.
  29. Erhöhung der MwSt. – Freigrenze: Antragseinreichung beim europäischen MwSt. – Ausschuss und Ausführung einer Bewertung der Nachfolgen einer Erhöhung der untersten MwSt.-Grenze auf 25.000 Euro.
  30. Einziehungen von hohen Schulden: Förderung der Einheit für Großschuldner (EMEIS) zur Ausbesserung ihrer Fähigkeit in Bezug auf die Abrechnung und Einziehung von Steuern, sowie die Einsetzung von besonders fähigen Rechtsberatern, mit der Unterstützung einer internationalen, unabhängigen Gutachter-Gesellschaft hinsichtlich der Bewertung der Schuldentragfähigkeit.
  31. Autonomie des Generalsekretariats für öffentliche Einnahmen: Einführung einer Gesetzgebung zur Gründung eines selbstständigen Einnahmeträgers, gemäß der:
    1. die Rechtsform, Organisation, der Stand und Ausübungsbereich der Zuständigkeiten des Trägers festgelegt werden, sowie
    2. die Befugnisse und Funktionen des geschäftsführenden Direktors und des unabhängigen Vorstands,
    3. das Verhältnis zum Finanzministerium und anderen Regierungsträgern,
    4. die Flexibilität in Bezug auf Humanressourcen des Trägers und sein Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung,
    5. die Autonomie des eigenen Haushaltsplans, mit der eigenen Generaldirektion für Finanzdienstleistungen und einer neuen Finanzierungsweise zur Harmonisierung der Anreize mit der Einziehung der Einnahmen und zur Sicherung der Vorhersehbarkeit und der Flexibilität des Haushaltsplans,
    6. die Einreichung von Berichten im Parlament.

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Wahlabenteuer mit ungewissem Ausgang

Publiziert am 27.August.2015 von Abraam Kosmidis
griechenland_parlamentGriechenland wird nur ein halbes Jahr nach dem Wahlsieg der radikal Linken Syriza am 25. Januar und dem Referendum vom letzten Juni erneut eine neue Regierung wählen müssen. Unter der Verantwortung des Regierungschefs Tsipras stürzt das politische Leben des Landes erneut in ein Wahlabenteuer, trotz den offensichtlichen Nebenwirkungen in der bereits leidenden Wirtschaft infolge der Kapitalverkehrskontrollen und des mehrmonatigen Zahlungsausfalls des Staates.Den letzten Medienberichten zufolge sollen die Wahlen bereits am 20. September stattfinden, als Folge des inneren Aufstands und der Spaltung der eigenen Partei, und es zeichnen sich entscheidende Unterschiede im Vergleich zu den vorherigen Wahlkämpfen der Rezessionszeit aus. Zum ersten Mal werden die Parteien zur Abhaltung von Express-Wahlen geführt, ohne jeglicher Aufzeichnung der öffentlichen Meinung, auf Basis der sich neuergebenden politischen Tatsachen infolge der Abstimmung über das dritte – und härteste Sparpaket durch Alexis Tsipras sowie der Neugründung der Gruppierung „Volksunion“ durch den ehemaligen Energieminister, Panagiotis Lafazanis, der den linken Flügel der Syriza vertrat.Darüber hinaus wird auch jedwede gewählte Regierung – ob Syriza oder Nea Dimokratia oder auch eine größere Regierungskoalition dazu aufgefordert, eine beschlossene und bereits mit großer Mehrheit verabschiedete Vereinbarung mit den Gläubigern umzusetzen. Nach dem Rücktritt des ehemaligen Premierministers Samaras infolge des Referendums tritt nun die liberal-konservative Partei Nea Dimokratia dem Wahlkampf mit einem neuen Parteichef, Evagelos Meimarakis bei.Dieses einmalige Szenarium führt erfahrene Politiker aus allen politischen Räumen zur Einschätzung, dass Griechenland auf einen unvorhersehbaren Wahlgang lossteuert, mit der grundlegendsten Frage, ob sich die Wähler wieder im Rahmen des Zweiparteisystems bewegen werden, oder sich eine Zersplitterung der Stimmen ergeben wird.Eine Strategieentwicklung zur Stärkung des Zweiparteisystems und einer Verdrängung der kleineren, politischen Bündnisse ist sowohl von Alexis Tsipras als auch von Evagelos Meimarakis zu erwarten. Herr Tsipras kritisiert bereits eindringlich das „veraltete politische System“, und die Syrizaregierung attackiert täglich den neuen Parteichef von Nea Domikratia, während Letzterer den scheidenden Ministerpräsident nun mehr persönlich angreift.

Der direkte Konflikt zwischen SYRIZA und Nea Dimokratia wird jedenfalls nicht die Grundparameter für den Ausgang des bevorstehenden Wahlgangs sein; Maßgebend werden auch folgende Fakten sein:

  • Die Aussicht auf die Nachwahlkooperationen: Herr Tsipras wird aufgefordert sein, schwierige Antworten zu geben, zumal aus den Meinungsumfragen hervorgeht, dass die rechtspopulistische Partei ANEL eine Koalition mit der Nea Dimokratia, der linksliberalen Partei „Potami“ und der sozialdemokratischen Partei PASOK im Rahmen eines Regierungsmodells auf einer breiteren Legitimationsbasis verweigert und somit nicht ins neue Parlament einziehen kann.
  • Der Urteilseinfluss der Wähler durch Maßnahmen wie die Erhaltung der Einheitlichen – Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), Steuererhöhungen, Berufsliberalisierungen und Änderungen im Versicherungssystem.
  • Die Anpassung der Syrisa an einem vollkommen unterschiedlichen Wahlkampf: Herr Tsipras und seine Partei verfolgte ab 2011 eine aggressive Strategie und Rhetorik, nun müssen sie die Erfahrung der Angegriffenen machen, und zwar gegenüber den gesamten politischen Kräften, einschließlich des neugegründeten Bündnisses von P. Lafazanis.
  • Die Wirkung der sogenannten „Anti – Memorandum – Stimme“ nach dem 62%-en NEIN des Volksentscheids. Es ist offensichtlich, dass der große Verlust der SYRIZA – Abgeordnete für das endgültige Wahlergebnis eine entscheidende Rolle spielen wird.
  • Das Wahlverhalten der Landwirte, die im letzten Wahlgang Herrn Tsipras unterstützten, welches aber jetzt unter der Last der vorgeplanten, enormen Steuerbelastungen unvorhersehbar ist.

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Beschränkungen im Griechischen Bankensystem

Publiziert am 20.Juli.2015 von Abraam Kosmidis
BankenDer Rechtsakt, gemäß dem die Aufhebung des Bankfeiertags ab Montag, den 20. Juli beschlossen worden ist, wurde im Regierungsanzeiger bereits veröffentlicht.Demnach ist das Limit von 60 Euro pro Anleger, Kreditinstitut und Tag noch in Kraft, die Anleger  können sich jedoch auch mehr Geld auf einmal auszahlen lassen. Allerdings bleibt die Höchstgrenze bei 420 Euro pro Woche bestehen.Der Transfer von Bankeinlagen oder Bargeld ins Ausland ist untersagt, einschließlich der Anweisung zum Transfer von Finanzmitteln auf ausländische Bankkonten, sowie der Transfer durch Kreditkarten, Prepaid-und Debitkarten für grenzüberschreitende Zahlungen.Zudem ist die Eröffnung von neuen Girokonten oder Sparkonten, sowie die Aufnahme von Mitberechtigten zu den bereits bestehenden Konten untersagt; inaktive Bankkonten können derzeit nicht aktiviert werden. Eröffnungen von neuen Bankkonten können lediglich in den unter Artikel Nr. 1, Abs. 7 des Rechtsaktes vorgesehenen Fällen erfolgen.Zugleich bleibt die vorzeitige, teilweise oder vollständige Tilgung eines Darlehens bei Kreditinstituten untersagt. Ausgenommen davon sind Bargeldzahlungen, oder Zahlungen durch ausländische Überweisungen, während auch die vorzeitige, teilweise oder vollständige Beendigung der Termineinlagenvereinbarungen verboten ist.

Als Ausnahme wird die vorzeitige Beendigung einer Termineinlage lediglich zur Tilgung folgender Forderungen und Verbindlichkeiten erlaubt

  1. von staatlichen und versicherungsrechtlichen Forderungen,
  2. einer laufenden Ratenzahlung und überfälligen Darlehensschulden im selben Kreditinstitut,
  3. der Lohnauszahlung im selben Kreditinstitut,
  4. von Behandlungskosten und Studiengebühren in Griechenland und im Ausland,
  5. von Lieferantenzahlungen, die ein Bankkonto im selben Kreditinstitut führen, gegen Rechnungen oder gleichwertigen Belegen, unter der Voraussetzung, dass kein ausreichender Bestand auf ein Giro – oder Sparkonto vorhanden ist.
Darüber hinaus wird der Transfer in Bezug auf Unterkunfts-und Verpflegungskosten für im Ausland Studierende, oder sich an Austauschprogrammen beteiligten Studenten pro Kalenderquartal auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro, oder den jeweilige Gegenwert in einer anderen Landeswährung beschränkt. Die Zahlung erfolgt elektronisch auf ein im Ausland geführtes Bankkonto, dessen Begünstigter der jeweilige Student ist.

Entrichtung der Einkommensteuer

Dem obigen Rechtsakt zufolge wird eine Verlängerung zur Entrichtung der ersten Rate der Einkommenssteuer (Steuerjahr 2014) bis zum 31. August gewährt.Zugleich wird auch eine Fristverlängerung für die Einreichung des E9 – Formulars bis zum 26. August gewährt.Die diesbezügliche Mitteilung des Finanzministeriums kündigt folgendes an:Am Montag, den 20. Juli wird durch den entsprechenden Rechtsakt der am 28. Juni auferlegte Bankfeiertag aufgehoben.  Demzufolge öffnen ab Montag sämtliche Bankfilialen, während zugleich auch der Umfang der im Rahmen der Kapitalverkehrskontrollen zugelassenen Banktätigkeiten erweitert wird. Die zugelassenen Banktätigkeiten werden ausführlich im neuen Rechtsakt aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass auch der sich im Finanzministerium befindliche Ausschuss zur Genehmigung von Bankgeschäften zugleich weitere Transaktionsanträge außer den im Rechtsakt Vorgesehenen bearbeitet.Zudem wird noch darauf hingewiesen, dass die Zahlungsfristen der von der steuerlichen Verwaltung festgestellten Forderungen sowie die Fristen zur Teilzahlung der festgestellten Steuerschulden durch Regelungs-oder Erleichterungsraten bis zum dritten Werktag ab der Aufhebung des Bankfeiertages verlängert werden,  wie dies im ministerialen Rundschreiben Nr. 1136/30.6.2015 vorgesehen wird.

Der neue Rechtsakt sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Die Anwendung der neuen Vorschriften bezüglich der MwSt., beginnend ab Montag, dem 20. Juli 2015.
  • Der Steuersatz von 6% für Hotels bis zum 30. September 2015.
  • Die Verlängerung der Frist zur Entrichtung der Einkommenssteuer bis zum 31. August, für alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung nach der Veröffentlichung des entsprechenden Rechtsakts einreichen werden.
Anschließend werden Vorschriften zur Anwendung der kurzfristigen Finanzierung des Griechischen Staats durch den EFSM vorgesehen.  
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Initiative griechischer Bürger PRO EURO und EU

Publiziert am 29.Juni.2015 von Aris Kapsalis

invest in GreeceWir sagen JA zum Euro und JA zur EU!

Die Zukunft Griechenlands ist und bleibt innerhalb des Kreises unserer europäischen Partner und innerhalb der europäischen Währungsunion. Der Austritt Griechenlands aus der Währungsunion hätte verheerende Folgen für Land und Leute. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Nachteile, sondern dürfte auch zu weiteren geopolitischen Problemen führen.Die Regierung Tsipras hat von einer Mehrheit des griechischen Volkes das Mandat erhalten, mit den Institutionen zu verhandeln, jedoch nicht, um aus dem Euro auszutreten.Dies belegen auch jüngste Umfragen, wonach weiterhin eine große Mehrheit eine Einigung mit den europäischen Partnern und keinen Bruch wünschen. Nach zwei jüngsten Umfragen der Alco Agentur für die Sonntagszeitung „Proto Thema“ wünschen 57% eine Einigung und nur 29% einen Bruch. Nach einer weiteren Umfrage von Kappa Research für die Zeitung „To Vima“ würde eine Mehrheit der Befragten von 47,2% für eine Einigung auch auf der Grundlage weiterer einschneidender Maßnahmen stimmen, während 33% dagegen stimmen würden und 18,4% unentschieden sind.  Die Umfragen wurden zwischen dem 24.-26.6., also noch vor der dramatischen Zuspitzung der Lage am 27.-und 28.6. durchgeführt. Nachdem durch die leeren Geldautomaten zu einer deutlichen Verunsicherung der Bürger geführt hat, dürfte die Zahl der Befürworter seither weiter angestiegen sein.Die Empfehlung der griechischen Regierung bei dem Referendum am kommenden Sonntag mit „NEIN“, also gegen die Annahme des Angebots und damit gegen eine Einigung zu stimmen, würde im Falle eines entsprechenden Abstimmungsergebnisses unweigerlich zum Bruch mit den europäischen Partnern führen. Dies würde eindeutig im Widerspruch mit der ausgesprochenen Mehrheit des Volkswillens und dem erteilten Regierungsmandat stehen.Abgesehen davon, wurde das Angebot mittlerweile zurückgezogen, so dass es derzeit überhaupt keine Grundlage für eine Volksabstimmung gibt. Darüber hinaus haben Oppositionsparteien starke verfassungsrechtliche Bedenken über die Abstimmung geäußert. Für die Entscheidung über Währungsfragen sieht die griechische Verfassung eine 3/5 Mehrheit vor. Da mit dem Volksentscheid, welcher nur eine einfache Mehrheit erfordert, indirekt auch über den Verbleib in der Währungsunion entschieden wird, stellt die Volksabstimmung eine Umgehung der vorgesehenen 3/5 Mehrheit dar und könnte damit  verfassungswidrig sein.Fairerweise müssten neue Verhandlungen auf einer neuen Basis geführt werden. Objektiv ist es so, dass Griechenland bis zum Ausbruch der Krise in 2009 eine Staatsverschuldung von rund 300 Mrd. Euro aufwies. Ende 2014 belief sich die Staatsverschuldung trotz „Rettungsmaßnahmen“ und Schuldenschnitt in Höhe von rund 107 Mrd. Euro auf rund 317 Mrd. Euro. Hieraus wird deutlich das die „Euroretter“ ab 2010 eine falsche Rettungspolitik angewendet haben, die zu einer Neuverschuldung ohne den Schuldenschnitt in Höhe von rund 124 Mrd. geführt haben. Einer der wesentlichen Gründe hierfür ist, dass wider jeglicher wirtschaftlichen Vernunft die verbliebene griechische Wirtschaft mit ständig neuen Steuern und rigiden Sparmßnahmen überzogen wurden, was zu einer katastrophalen und beispiellosen Flut von Firmenschließungen geführt hat. Immer höhre Steuern von immer weniger Unternehmen ist eindeutig das falsche Mittel. Antizyklische Investitionen in die Wirtschaft eines Landes, welches sich in einer Depression befindet, wären nach keynesianischer Lehre das probate Mittel und state of the art gewesen. Das müsste gerade in Deutschland bekannt sein, da das Wirtschaftwunder erst aufgrund des Londoner Abkommens 1953 zu einem Schuldenschnitt und Forderungsstundung nebst dem amerikanischen Marschallplan kam. Für die weitere Anhäufung der Staatschulden seit 2010 tragen deshalb die „Euroretter“ eine Mitverantwortung, weshalb es insoweit fairer Weise einen weiteren Schuldenschnitt geben müsste. Um der griechischen Wirtschaft auf die Beine zu helfen, müssten darüber hinaus flankierend Investitionen in die griechische Privatwirtschaft erfolgen.Die Initiative PRO EURO und EU fordert alle griechischen Bürgerinnen und Bürger auf, am kommenden Sonntag für eine Einigung mit den europäischen Partnern zu stimmen. Mit ihrer Stimme entscheiden sich auch für den Verbleib im Euro.Unsere europäischen Partner bitten wir um Maßnahmen, welche die Griechenlandkrise nicht wie bisher nur verlängern und verschärfen, sondern sie einer tragfähigen und endgültigen Lösung zuführen.

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Griechischer Industrieverband: Maßnahmen zur Förderung von Investitionen – Senkung der Energiekosten

Publiziert am 21.Mai.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceBesonderes Gewicht im Bereich der Industriepolitik legt der Griechische Industrieverband (SEV) mit einer Reihe von Vorschlägen in Schlüsselsektoren, wie die Senkung der Energiekosten, die Förderung von Investitionen im Bereich der auslandsorientierten Industrieproduktion und der  Innovation, sowie die Verbindung der Ausbildung zur Produktion und einer modernen Raumplanung.In Hinsicht auf die Senkung der Energiekosten sieht der Plan  die Herabsetzung der speziellen Verbrauchssteuer aufs Erdgas vor, das für industrielle Verwendung und Elektrizitätserzeugung vorgesehen wird, die Förderung von Dienstleistungsverträgen zur Aussetzbelastung und die Aufnahme im nationalen Recht der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt-und Energiebereich für den sechsjährigen Zeitraum von 2014 – 2020.

Zur Stärkung von Investitionen im Bereich der Industriepolitik bietet der Industrieverband unter anderem folgende sechs Maßnahmenpakete an:

  • Grundlegende Überprüfung der Rahmenbedingungen für Investitionsanreize (Investitionsgesetz) zur Hervorhebung der Prioritäten, die das produktive Profil der griechischen Industrie wiederspiegeln.
  • Schaffung von steuerlichen, beschäftigungs-und exportmäßigen Anreize zur Leistungserhöhung von Unternehmen, und Aufhebung von Investitionshemmnissen und Hindernissen im gesamten Produktionsverfahren.
  • Umgehende Gründung einer Investitionsbank mit Schwerpunkt auf große Investitionsvorhaben im Bereich der organisierten Industrieproduktion.
  • Differenzierung und Abtrennung der nationalen Gefahr vom Unternehmensrisiko, z.B. durch die Einführung von einzelnen Risiko-und Reifungskriterien, sodass die Finanzierung von Projekten ohne den übermäßig negativen Einfluss von Außenfaktoren abgesichert werden kann.
  • Verwertung des neuen Förderprogramms ESPA durch die Aufnahme von Innovation und unternehmerischer Exzellenz, vorwiegend in Bezug auf kleine und mittelständische Unternehmen, mit dem Ziel der Schaffung von Ökosystemen im Kreis der organisierten und auslandsorientieren Industrieproduktion.

Der griechische Industrieverband verleiht zudem besonderen Nachdruck dem Bereich der Technologieentwicklung und Innovation, indem er unter anderem folgende Maßnahmen vorschlägt:

  • Die umgehende Umsetzung von Entwicklungsplänen hinsichtlich der wesentlichen Produktionssektoren der Wirtschaft, mit Schwerpunkt auf den Innovationsbereich, die Auslandsorientierung und die Qualifikationen der Arbeitnehmer.
  • Umsetzung und Verwaltung der Pläne durch Mitwirkung des öffentlichen und privaten Sektors.
  • Organisierter Beitrag von Forschern und Unternehmen in internationalen Schwellenmärkten, in denen bereits eine bedeutende griechische Präsenz vorzufinden ist, durch die Schaffung eines neuen Kooperationsmodels zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor und die wesentliche Beteiligung von großen Industrieunternehmen.
  • Einführung einer speziellen Regelung und Einrichtung eines Registers insbesondere für innovative Unternehmen mit besonderer finanzieller, steuerlicher und versicherungsmäßiger Behandlung.
Zur Förderung der unternehmerischen Auslandsorientierung reicht der Verband neun Richtlinienpakete ein, mit Vorrang für die Anwendung eines Programms zur raschen Wiederherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit griechischer Produkte und Eingriffe in die übermäßigen Produktionskosten, der Energieförderung und der rasanten Vermarktung von Produkten in auserwählten Märkten sowie zur Schaffung von steuerlichen Anreizen.
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