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Die Steuerreform 2010 in Griechenland

Publiziert am 31.Dezember.2009 von Abraam Kosmidis
Die Steuerreform 2010 in Griechenland In der letzten Woche vor Weihnachten hat im griechischen Parlament die Diskussion um die neue Steuerrechtsreform begonnen. Die Regierung hat hierzu die wesentlichen Maßnahmen der neuen Steuerpolitik bereits am 18.12.2009 in einer schriftlichen Ausführung im Netz veröffentlicht und am 22.12.2209 im Parlament vorgetragen. Ziel der Steuerreform ist die Einführung eines gerechten und effizienten Steuersystems, welches zugleich die Schwächen und Mängel des bisher in Griechenland geltenden Steuersystems verbessern oder gar ausmerzen soll.Folgende Erkenntnisse der Regierung waren richtungsweisend und ausschlaggebend für die große Steuerreform in Griechenland:• die niedrigen öffentlichen Einnahmen des Staates, welche in einem Missverhältnis zu den Ausgaben des Staates stehen.Während die Einnahmen (als Prozentsatz des BSP) in den letzten Jahren kontinuierlich von 40,9 % auf 37,3% im Jahre 2009 zurück gingen, lagen die jährlichen öffentlichen Ausgaben von 2001 -2007 durchschnittlich bei ca. 45% und stiegen in den letzten beiden Jahren auf 48,3% des BSP im Jahre 2008 und auf 50,1% des BSP im Jahre 2009. Die öffentlichen Einnahmen dagegen lagen im Jahr 2008 bei 40,6% des BSP, und im Jahre 2009 bei 37,3% des BSP.• der Rückgang der steuerrechtlichen Einnahmen, welche ebenfalls seit 2001 (mit 21,8% des BSP) abgenommen haben und im Jahre 2009 nur bei 19% des BSP liegen.Hierbei muss angemerkt werden, dass die steuerrechtlichen Einnahmen zusammen mit den Versicherungsbeiträgen die wichtigste und ständige Quelle staatlicher Einnahmen darstellen. Hinzu kommt, dass die steuerrechtlichen Einnahmen des griechischen Staates im Verhältnis zu den Einnahmen der übrigen Mitgliedsstaaten zu den geringsten steuerrechtlichen Einnahmen innerhalb der EU gehören. Insbesondere die Steuereinnahmen des Staates von den natürlichen und juristischen Personen gehören verhältnismäßig und prozentual zum BSP zu den geringsten Einnahmen in der EU-Zone.• die deutlich zunehmende Tendenz, dass die natürlichen Personen im Verhältnis zu den juristischen Personen zu einer größeren steuerrechtlichen Last des Staates werden.Die Besteuerung der natürlichen Personen lag im Jahre 2007 bei 4,7% des BSP, während die Rate bei den juristischen Personen im gleichen Jahr bei 2,6% lag. Zudem hat eine Studie in Griechenland gezeigt, dass der griechische Steuerzahler für jeden (1) Euro direkter Steuern mittlerweile 1,56€ aus indirekten Steuern zahlt.Auf der anderen Seite wurde festgestellt, dass es sich bei 85% der Steuerklärungen von natürlichen Personen in Griechenland um Familien handelt, deren gesamtes Einkommen unter der Einkommensgrenze von 30.000€ liegt. Und 94% der Einzeleinkommen, die von natürlichen Personen jährlich mit der Steuererklärung offengelegt werden, liegen ebenfalls unter der Einkommensgrenze von 30.000€.• die entgangenen Gewinne aus der Mehrwertsteuer, die einen Betrag von 6,6 Milliarden Euro übersteigen.Wesentliche Ursache ist die Steuerhinterziehung. Griechenland gilt mit einem Prozentsatz von 30% als Spitzenreiter in der EU.• die Tatsache, dass der wesentliche Teil der Steuereinnahmen von einem kleinen Teil von Steuerzahlern (Arbeitnehmern mittleren Einkommens) bezogen wird.Daher besteht die Notwendigkeit, die steuerrechtliche Einkommensbasis auszuweiten.Grundsätzliche Ursachen für den tatsächlichen Verlust von Steuereinnahmen sind:1. die weittragende Steuerhinterziehung und Steuerumgehung 2. die Gegensätze des eigenen Steuersystems (Steuerbefreiungen ohne Zielsetzung, Pauschalbesteuerung etc.) 3. mangelnde Kontrollmechanismen 4. Fehlen starker Motive und Anreize, die den Steuerzahler zur Offenlegung seiner tatsächlich zu versteuernden Einkünfte bewegen 5. einschränkende Fortschrittlichkeit der Steuersatztabelle 6. Faktoren, die zu einem sinkenden Steuerbewusstsein führen, wie z.B. Intransparenz, Komplexität und Kompliziertheit des Systems, niedrige Qualität öffentlicher Güter und DiensteUnter Berücksichtigung der Ursachen für die oben aufgeführten Schwächen und Mängel des griechischen Steuersystems beabsichtigt nun die griechische Regierung eine grundlegende Reformierung des Steuersystems vorzunehmen, durch welche einerseits das Defizit Griechenlands in der EU gesenkt und andererseits die griechische Wirtschaft wieder belebt wird. Ziel der Reformpolitik soll die Schaffung eines Steuersystems sein, das sich nur durch folgende Eigenheiten auszeichnen soll:Gerechtigkeit Jeder Steuerzahler soll den gleichen Beitrag entsprechend seiner Möglichkeiten leisten Umverteilung Es soll eine Umverteilung der Einnahmen zum Zwecke einer effizienten Erhöhung der öffentlichen Einnahmen erfolgen, bei der aber nicht die Niedrig- und mittleren Einkommen zusätzlich belasten werden Effizienz durch die Schaffung von Motiven und Anreizen, die zur Offenlegung der tatsächlich zu versteuernden Einkünfte ermutigen sollen Leistungsfähigkeit ohne Gegensätze zu schaffen Einfachheit ohne die Schaffung hoher Verwaltungskosten für die Bürger Transparenz Der Bürger soll wieder das Vertrauen zu dem Staat gewinnen.Bereiche und Akzente der Neugestaltung des Steuerrechtssystems in Griechenland• Bei der Besteuerung von natürlichen Personen sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: a. die Einführung einer einheitlichen, fortschrittlichen und am Lebenshaltungsindex orientierte Steuersatztabelle für alle Einkommen b. die Besteuerung der ausgeschütteten (Unternehmens-)Gewinne nach der Steuertabelle für natürliche Personen c. die Abschaffung der pauschalen Besteuerung d. die Abschaffung von Steuerbefreiungen e. die Verallgemeinerung des Vermögensnachweises (Herkunftsprinzip) in den Steuererklärungen f. die buchhalterische Ermittlung der Einkommen g. die Einführung eines Systems zur Absetzung von Steuern durch Vorlage von Rechnungen h. die Besteuerung des Mehrwertes langjähriger Börsengeschäfte (Spekulationsgewinne) durch gleichzeitige Aufrechnung eingetretener Schäden und Verluste• Bei der Besteuerung von Unternehmen werden folgende Änderungen eintreten: a. Es soll eine Differenzierung zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen vorgenommen werden b. Die Abschaffung von gefälligen Steuerbefreiungen für die Unternehmen c. Die Abschaffung des Gesetzes „zur Führung von Büchern und Daten“ (KBS) d. Die Auferlegung der Verpflichtung zur Führung von Geschäftskonten bei den Banken, der Anschluss an die Datensysteme der Steuerbehörden und die Schaffung einer Zugangsmöglichkeit für die Steuerbehörden e. Die Besteuerung der Transaktionen mit Offshore-Unternehmen f. Eine Effiziente Kontrolle aller Transaktionen innerhalb eines Konzerns • Bei der Besteuerung der Immobilien sollen folgende Maßnahmen eingeleitet werden: a. Die Umsetzung einer fortschrittlichen Besteuerung des großen Immobilienbesitzes ab dem Jahre 2010 b. Die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer und der Steuer für die sog. elterlichen Schenkungen mit einem höheren Steuerfreibetrag c. Die Effiziente Besteuerung der Offshore-Immobilien • Schließlich ist die Einführung steuerrechtlicher Verwaltungs- und Kontrollmechanismen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vorgesehen: a. Die Erstellung eines Softwareprogramms zur gezielten Überprüfung und Durchführung von steuerrechtlichen Kontrollen auf Basis der bekannten Daten b. Die Überprüfung der Herkunft des Vermögens bei allen Steuerbeamten und die Einleitung von Maßnahmen gegen Beamten, bei denen die Vermögensverhältnisse nicht durch das Einkommen gerechtfertigt sind. Letztere Maßnahmen werden bis hin zur Aufhebung des Beamtenverhältnisse, anfänglich jedoch zur Suspendierung des Beamten vom Dienst führen c. Die Elektronische Verfolgung und Beobachtung des Brennstoffmarktes zum Zwecke der Bekämpfung des Schwarzhandels d. Die Elektronische und technologische Unterstützung der steuerrechtlichen Verwaltung e. Die Ausweitung der Dienste und Systeme zur elektronischen Verwaltung im Netz zum Zwecke der Bereitstellung zusätzlicher Dienste für die Steuerzahler f. Die Veröffentlichung der Einkünfte und Steuern von Wirtschaftsunternehmen und Freiberuflern im Netz gemäß den Vorschriften des Gesetzes 2238/1994.Das neue Gesetz, welches all diese Steuermaßnahmen regeln wird, soll bereits im März 2010 verabschiedet werden
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Erneuerbare Energien – Photovoltaik – Gesetzesänderung in Griechenland

Publiziert am 15.Dezember.2009 von Abraam Kosmidis

Beabsichtigte Neuregelungen für Photovoltaikanlagen in Griechenland

Die griechische Regierung beabsichtigt, einen Gesetzesentwurf über die Reduzierung der Bürokratie und zur Vereinfachung der Lizensierung und des Nutzungsverfahrens von „Erneuerbaren Energiequellen“ vorzulegen.
Der Entwurf sieht Anreize und Maßnahmen vor, die die Entwicklung der „grünen Energie“ vorantreiben sollen, welche der Ministerpräsident als „Einbahnstraße“ zur Bekämpfung der Krise bezeichnet hatte. Die Umweltministerin hat ihrerseits darauf hingewiesen, dass es „Ziel des Gesetzesentwurfes sei, die Energieerzeugung aus EE bis zum Jahre 2020 auf 20 % der Gesamtstromerzeugung und auf 40 % der Stromerzeugung aus elektrischer Energie ansteigen zu lassen“. Derzeit erzeugt Griechenland lediglich 6,7 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie Photovoltaik.
Ziel des neuen Gesetzesentwurfes ist die grundlegende Neugestaltung des Regelungsrahmens zur Lizensierung von EE-Projekten, die Schaffung notwendiger Strukturen zur Projektumsetzung in den Gegenden mit erhöhtem EE-Potential, die Änderungen bezüglich des bestehenden Rechtsrahmens für die Sondernutzung, die Einführung eines umfassenden Bündels von Anreizen, die Festlegung von Preisen im Bereich der EE, sowie die Motivierung zur Schaffung von EE-Gross-KWK.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Reduzierung der Dauer des Lizensierungsverfahrens auf 8 bis 10 Monate von derzeit 3 bis 5 Jahren. Außerdem wird das Verfahren zur Erteilung einer Stromerzeugungslizenz von der Umweltlizensierung getrennt. Hierdurch wird das Vorverfahren über die Prüfung der Umweltbedingungen und das Verfahren zur Erteilung naturschutzrechtlicher Genehmigungen vereinheitlicht.
Ziel sei außerdem die Gründung eines selbständigen Amtes, für das die Umweltministerin unmittelbar zuständig sein solle und das als Informations- und Serviceanlaufstelle für Investoren für Projekte „grüner Energie“ dienen soll.
Auch wenn sich Griechenland europaweit im Bereich von Windkraft auf dem ersten Platz befindet, so ist der Markt für Investitionen in diesem Bereich noch kaum gesättigt, so dass für Investoren auf diesem Sektor noch viel Raum für Aktivitäten und Investitionen besteht. Vergleichsweise wurden bislang folgende Gesamtkapazitäten aus Windkraft installiert (Zahlen aus 2008)
Griechenland 985 MW
Spanien 16.756 MW
Deutschland 23.903 MW

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Die deutsch-griechischen Wirtschaftsbeziehungen

Publiziert am 17.November.2009 von Abraam Kosmidis
Der nachfolgende Beitrag bestätigt eindrucksvoll die besonderen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Griechenland anhand von Fakten. Für Unternehmen, welche auf der Suche nach einer günstigen Gelegenheit für ein Auslandsengagement sind, sollte Griechenland als frühes und stabiles EU Mitglied und aufgrund der guten Handelsbeziehungen zu Deutschland, aber auch wegen seiner besonders attraktiven geopolitischen Lage auf dem Balkan, als Standort bzw. für ein Investment stets in die engere Wahl gezogen werden.QUELLE: DEUTSCH-GRIECHISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER JAHRESBERICHT 2008 DIE DEUTSCH-GRIECHISCHEN WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN VON MICHAELA BALIS, LEITERIN DER WIRTSCHAFTSABTEILUNGHANDELSBEZIEHUNGEN Deutschland war auf der Grundlage der gesamten Handelsbeziehungen auch im Jahr 2008 der wichtigste Handelspartner Griechenlands. In der Rangfolge der Handelspartner allerdings nahm auf der Seite der griechischen Exporte Italien den ersten Platz ein. Gemäß den Angaben des Nationalen Statistischen Amtes für 2008, aber auch nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes, sind die deutsch-griechischen Handelsbeziehungen im Jahr 2008 wertmäßig um ungefähr 0,4% und 0,76% jeweils zurückgegangen . Insbesondere gemäß den Angaben des Nationalen Statistischen Amtes lag der Wert der bilateralen Handelsbeziehungen 2008 bei 9.059 Mio. Euro. Legt man die Außenhandelszahlen des Statistischen Bundesamtes für 2008 zugrunde, erreichte der bilaterale Handel 9.885 Mio. Euro. Italien war 2008 das wichtigste Abnehmerland griechischer Produkte mit einem Anteil von 11,5%, wobei der Anteil Deutschlands (an der zweiten Stelle) bei 10,2% lag. . Der Anteil Deutschlands an den Gesamteinfuhren Griechenlands lag 2008 bei 11,9% , gefolgt von Italien mit 11,4% . Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes nahm Griechenland in der Rangordnung der Handelspartner Deutschlands für 2008 auf der Seite der Importe den 43. Platz ein. Zum Vergleich: Rumänien (29. Platz), Portugal (33. Platz), Türkei (20. Platz). Der Anteil Griechenlands an den deutschen Importen lag 2008 bei 0,23% (1.935 Mio. Euro). Auf der Ausfuhrseite verschlechterte Griechenland seinen Platz (24. Platz gegenüber dem 22. im Jahr 2007). Der Anteil Griechenlands an den deutschen Exporten lag 2008 bei 0,82%. Gemäß diesen Angaben sind die deutschen Importe aus Griechenland im Vergleich zum Vorjahr wertmäßig um 6,30% gesunken. Dieser Rückgang liegt nach den Angaben des Nationalen Statistischen Amtes bei -8,03%. Die deutschen Lieferungen nach Griechenland haben 2008, nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes, um 4,54% und nach den Angaben des Nationalen Statistischen Bundesamtes um 1,7% im Vergleich zum Vorjahr zugelegt.DEUTSCHE ZAHLUNGSBILANZ MIT GRIECHENLAND Mio. € 2008 2007 Leistungsbilanz, Saldo 4.963 4.355 Warenhandel, Saldo 6.268 5.813 Deutsche Lieferungen nach Griechenland 8.267 7.955 Deutsche Bezüge aus Griechenland 1.999 2.143 Dienstleistungen, Saldo -2.826 -2.860 Einnahmen 1.030 907 Ausgaben 3.856 3.767 Laufende Übertragungen, Saldo -562 -572 Kapitalbilanz (Netto-Kapitalexport) -5.230 3.605 Deutsche Anlagen, netto -4.685 2.087 darunter: Direktinvestitionen -2.748 -362 Wertpapiere 1.050 1.462 Griechische Anlagen, netto -546 1.1518 darunter: Direktinvestitionen 9 32 Wertpapiere 774 1.422Quelle: Deutsche BundesbankNach den Angaben des Statistischen Bundesamtes für die ersten fünf Monate (Januar-Mai) des laufenden Jahres (2009) und aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise wurde eine äußerst negative Entwicklung der bilateralen Handelsbeziehungen registriert, die wertmäßig um eindrucksvolle 22 Prozent zurückgegangen sind. Die deutschen Lieferungen nach Griechenland sind um 25% geschrumpft und die griechischen Lieferungen nach Deutschland um 8,17 Prozent zurückgegangen sind. Im Zeitraum von Januar bis März 2009 sind nach den aktuellsten Angaben des Nationalen Statistischen Amtes die deutschen Lieferungen nach Griechenland und die griechischen Lieferungen nach Deutschland um ungefähr 21% geschrumpft, immer im Vergleich zum Vorjahrsniveau.DIENSTLEISTUNGSVERKEHR MIT GRIECHENLAND Mio. € 2008 2007 Einnahmen, insgesamt 1.030 907 Reiseverkehr 295 291 Transportleistungen 371 250 Versicherungsdienstleistungen 27 32 Finanzdienstleistungen 38 50 Übrige Dienstleistungen 234 217 Ausgaben, insgesamt 3.856 3.767 Reiseverkehr 1.821 1.720 Transportleistungen 1.726 1.710 Versicherungsdienstleistungen 1 1 Finanzdienstleistungen 7 12 Übrige Dienstleistungen 301 323Quelle: Deutsche BundesbankUnter den deutschen Warenlieferungen nach Griechenland dominieren die Enderzeugnisse und die Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Januar-Mai 2009: 70,79% und 6,93%) . Die wichtigsten Warengruppen nach den Warenuntergruppen (EGW 2002) waren die „Pharmazeutischen Erzeugnisse“ mit einem Anteil von 11% und die „Personenkraftwagen Wohnmobile“ mit einem Anteil von 8,41% an den Gesamtlieferungen Deutschlands nach Griechenland, sowie die „Büromaschinen“ (3,5%). Enderzeugnisse und Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs prägten in der Referenzperiode - Januar-Mai 2009 - die Güterstruktur griechischer Lieferungen nach Deutschland (41,6% und 22% jeweils) . „Pharmazeutische Erzeugnisse“, „Bekleidung aus Baumwolle“ und „Bekleidung a. Gewirk. und Seide“ waren die absatzstärksten Enderzeugnisse auf dem deutschen Markt. Am Gesamtabsatz griechischer Erzeugnisse in Deutschland erhielten sie jeweils Anteile von 16,5%, 4,9% und 4,25% jeweils. Das Defizit (aus griechischer Sicht) in der bilateralen Handelsbilanz ist gemäß den Angaben der deutschen Bundesbank im Jahr 2008 wertmäßig um 7,8 Prozent gestiegen, von 5.813 Mio. Euro auf 6.268 Mio. Euro. Die Bilanz der Dienstleistungen konnte wieder mit einem Positivsaldo für Griechenland abschließen, lag jedoch 1,2% unter dem Vorjahrsniveau bei 2.826 Mio. Euro. Die griechischen Netto-Einnahmen aus dem Reiseverkehr mit Deutschland lagen 2008 bei 1.821 Mio. Euro und verzeichneten ein Plus von 5,8 Prozent.INVESTITIONEN Die unmittelbaren deutschen Investitionen in Griechenland sind in den zurückliegenden Jahren - in kleinen Schritten zwar aber dafür kontinuierlich - gewachsen, auch wenn es nicht gelungen ist, Schlüsselindustrien nach Griechenland zu ziehen. Allerdings wurde im Jahr 2007 (aktuellste Daten) eine leichte Steigerung registriert. Der Anteil Griechenlands an den deutschen Direktinvestitionen im Ausland ist leicht zurückgegangen von 0,24% im Jahr 2006 auf 0,23% im Jahr 2007. 2006 lagen sie bei 1.712 Mio. Euro, erreichten jedoch im Jahr 2007 einen Betrag von 1.917 Mio. Euro, eine Steigerung von ungefähr 12 Prozent. Mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Investitionskapitals in Griechenland konzentrierte sich 2007 gemäß den Angaben der Deutschen Bundesbank (unmittelbare und mittelbare deutsche Direktinvestitionen in Griechenland nach Wirtschaftszweigen der deutschen Investoren) auf den Wirtschaftszweig der Investoren: “Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen“ (unmittelbare: 1.070 Mio. €, Anteil: 55,8%, mittelbare und unmittelbare: 1.258 Mio. €, Anteil: 62%) und besonders auf die Beteiligungsgesellschaften (mittelbare und unmittelbare: 1.136 Mio. €, 56%). 27,8 Prozent der unmittelbaren Investitionen konzentrierten sich auf das „Verarbeitende Gewerbe“ (534 Mio. €). Davon entfielen 132 Mio. € auf die „Herstellung von Kraftwagen und Kraftwarenteilen“ und 126 Mio. € auf die „Chemische Industrie“. DEUTSCHE INVESTITIONEN IN GRIECHENLAND (IN MIO. EURO) 2004 2005 2006 2007UNMITTELBARE INVESTITIONEN 1641 1618 1712 1917 Anzahl 130 128 131 128 Beschäftigte in Tsd. 18 19 24 22 Jahresumsatz (in Mrd. €) 5,9 6,1 6,9 7,5Quelle: Deutsche BundesbankDas Investitionskapital für das „Grundstücks- und Wohnungswesen“ ist im Vergleich zum Vorjahr (2006) um 22 Prozent gestiegen, während das Investitionskapital für das „Verarbeitende Gewerbe“ um 6,975 Prozent zurückgegangen ist. 164 Mio. Euro wurden im Bereich „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchgütern“ investiert. Dieser Bereich wies einen Zuwachs von 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf. In Griechenland gibt es ungefähr 128 deutsche Unternehmen, die 22.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von ungefähr 7,5 Mrd. Euro tätigen (Angaben 2007)QUELLE: DEUTSCH-GRIECHISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER JAHRESBERICHT 2008
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Gründung einer GmbH in Griechenland

Publiziert am 30.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Griechenland zu gründen, ist mit etwa gleichem Aufwand wie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in Griechenland verbunden. Die GmbH ist jedoch in der späteren operativen Tätigkeit einfacher zu führen, als eine Aktiengesellschaft. Im Folgenden gibt Ihnen die Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft einen ersten Überblick über die Schritte zur Gründung einer GmbH in Griechenland.

Gründung der GmbH in Griechenland beginnt mit dem Entwurf einer Satzung

Für die Gründung einer GmbH in Griechenland benötigen zunächst alle Gesellschafter eine griechische Steuernummer. Danach kann erst die notariell zu beurkundende Satzung der Gesellschaft verfasst werden. In die Satzung gehören, neben den persönlichen Daten der Gesellschafter und dem Firmennamen, vor allem der Sitz und Zweck der Gesellschaft. Weiterhin eingetragen werden muss das Gesellschaftskapital. Dazu zählen die einzelnen Gesellschaftsanteile und eventuelle größere Anteile einzelner Gründer. Auch die Bestandsdauer der Gesellschaft muss nach dem griechischen GmbH-Gesetz in der Satzung schriftlich festgehalten werden. Ferner muss die Frage der Geschäftsführung geregelt werden. Für die Unterzeichnung der Satzung gilt – ebenso wie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft – Anwaltszwang.Vor der notariellen Beurkundung der Satzung muss der Entwurf zwecks vorläufiger Genehmigung des Firmennamens bei der lokalen Wirtschafts- und Handelskammer vorgelegt werden. Das ist wichtig, damit keine Probleme mit doppelten Firmennamen auftauchen. Anschließend kann – wenn keine Komplikationen aufgetaucht sind – die Gründungssatzung vor einem Notar unterzeichnet werden. Die Satzung wird dabei von den gründenden Teilhabern und dem mitwirkenden Rechtsanwalt unterschrieben.

Nach Gründung einer griechischen GmbH sind weitere Behördengänge nötig

Mit der Gründung einer GmbH ist es aber nach der Unterschrift beim Notar in Griechenland nicht getan. Bei der Industrie- und Handelskammer müssen Sie Ihren Firmennamen und zwei Ausfertigungen der unterzeichneten Satzung einreichen. Nach der Genehmigung von Name und Bezeichnung versieht die Industrie- und Handelskammer die Satzung mit einem Stempelvermerk in Bezug auf die Prüfung des Rechts zum Gebrauch von Name und Titel. Weiterhin folgen noch Besuche bei der Finanzbehörde und dem Landgericht jeweils am Sitz der Gesellschaft. Darüber hinaus wird im Regierungsanzeiger eine Bekanntmachung über die Gründung einer Gesellschaft veröffentlicht. Welche Aspekte Sie weiterhin bei der Gründung einer GmbH in Griechenland bedenken müssen, erklären wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
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Gründung einer AG in Griechenland

Publiziert am 30.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Sie wollen in Griechenland eine selbständige Aktiengesellschaft (AG) oder eine Tochtergesellschaft der bereits bestehenden deutschen AG in Griechenland gründen? Dann müssen Sie bei der Gründung einer griechischen AG einiges beachten. Die Vorzüge der griechischen Aktiengesellschaft stellt Ihnen die Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft hier vor.

Unternehmensform Aktiengesellschaft hat in Griechenland weite Verbreitung

Die Aktiengesellschaft ist in Griechenland recht beliebt, da sie für die Aktionäre eine Vielzahl von Vorteilen bietet. Zu den größten Vorteilen gehören die hohe Flexibilität beim Ein- und Austritt von Aktionären und die Übertragung von Aktien. Einige griechische Fördergesetze setzen darüber hinaus die griechische Aktiengesellschaft auch als Rechtsform voraus, um überhaupt Fördergelder erhalten zu können. Für Aktionäre bietet sich darüber hinaus der große Vorteil, dass die Aktionäre weitestgehend nur Rechte, aber kaum Pflichten haben – mit Ausnahme der Leistung der übernommenen Kapitaleinlage.Für die Gründung einer griechischen Aktiengesellschaft ist seit 2007 mittlerweile nur noch ein Gründungsaktionär erforderlich. Die Aktionäre müssen das Gesellschaftskapital einbringen. Zweitrangig ist bei der Gründung, ob die Aktiengesellschaft durch natürliche oder juristische Personen ins Leben gerufen wird. Das Mindestkapital zum Gründen einer griechischen Aktiengesellschaft beträgt 60.000 Euro. Bei der Festsetzung des Aktienkapitals ist darauf zu achten, dass das Aktienkapital für die Anlaufkosten des Unternehmens ausreicht. Aktiengesellschaft in Griechenland heißt Ανώνυμη Εταιρεία (Anonumae Hetaireia) (AE).Selbstverständlich heißt die Aktiengesellschaft in Griechenland nicht genauso wie in Deutschland. Der griechische Name lautet Ανώνυμη Εταιρεία, was so viel bedeutet wie „anonyme Gesellschaft“. Dies bezieht sich darauf, dass im Falle der Verausgabung von Inhaberaktien die Aktionäre nach außen nicht bekannt sind. Die meisten griechischen Aktiengesellschaften (A.E.) werden für einen Zeitraum von ca. 50 Jahren gegründet. Wichtig zu beachten ist weiterhin, dass die Gründung der Aktiengesellschaft einer notariellen Beurkundung mit Anwaltszwang und behördlicher Genehmigung durch die Präfektur bedarf. Ferner sind - je nach Geschäftsbereich - unter Umständen noch weitere Genehmigungen erforderlich. Welche Genehmigungen das im Detail sind und was Sie sonst noch bei der Gründung einer Aktiengesellschaft Griechenland beachten müssen, erklären wir Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch.
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Erbrecht kurios

Publiziert am 13.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Das Erbrecht kann teilweise sehr kuriose Formen annehmen. Geht das auch in Griechenland? Folgender Beitrag im Deutschen Fernsehen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) erregte mein Aufsehen und ließ mich anschließend schmunzeln. Kann der Familienhund das Vermögen des verstorbenen Herrchens erben? Und kann ein Testament auf einem Bierdeckel verfasst werden? Die Antworten auf diese Fragen gibt es im MDR-Beitrag.

Erbrecht in Griechenland genauso verrückt wie in Deutschland?

Das Erbrecht ist in Griechenland und natürlich auch in Deutschland nicht verrückt, sondern folgt gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften. Erst der konkrete Einzelfall kann das Erbrecht bis ins Absurde treiben. Der bereits erwähnte Beitrag des MDR-Fernsehens ist so ein Fall. Der Familienvater stirbt und hinterlässt im zuerst gefundenen Testament seiner Sekretärin das gesamte Vermögen. Daraufhin taucht eine Videobotschaft auf dem Laptop des Verstorbenen auf, die wiederum seine Familie als Erben einsetzt.Doch es geht noch verrückter: Die jüngste Tochter findet im Bücherregal ein Testament auf einem Bierdeckel verfasst. Und zu allem Überfluss kommt am nächsten Tag auch noch die Schwägerin mit einem Schreiben, das den Familienhund als Alleinerben einsetzt, da der Verstorbene „mit Bello immer so viel erlebt“ hat. Und jetzt stellen Sie sich noch vor, in dem ganzen Fall ginge es um Erbrecht in Griechenland und nicht um die Vererbung eines Familienvermögens.httpv://www.youtube.com/watch?v=ulbUWpibd-I

Erbrecht in Griechenland mit hoher Seriosität

Wenn es um das Erbrecht in Griechenland geht, müssen Sie natürlich deutlich mehr Hinweise beachten, zumal in diesem Fall das Erbrecht von zwei Ländern zur Geltung kommt. Um das Dilemma aus dem Fernsehbeitrag aufzuklären: Ein Testament muss handschriftlich vorliegen und darf nicht nur aus einer Videobotschaft bestehen. Der Bierdeckel ist in der Tat gültig, wenn der Inhalt mit einer Unterschrift des Testamentsinhabers versehen ist. Hunde und alle anderen Tiere sind keine natürlichen oder juristischen Personen (Stiftungen, Vereine, Firmen) und können somit niemals erben. Welche Überraschung das Video am Ende beinhaltet, soll an dieser Stelle natürlich nicht verraten werden. Wenn Sie mehr Fragen zum Erbrecht in Griechenland haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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Immobilie in Griechenland mit Youtube finden

Publiziert am 12.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Eine Immobilie in Griechenland zu besitzen ist schon lange Ihr Traum? Warum verwirklichen Sie Ihn dann nicht? Sie sagen, der Weg von Deutschland nach Griechenland ist zu weit, um sich ein Haus anzusehen? Dann habe ich heute eine interessante neue Möglichkeit für Sie. Warum verbinden Sie Ihre Immobiliensuche in Griechenland nicht mit den Möglichkeiten des Web 2.0.?

Immobilie in Griechenland von zuhause aus „begehen“

Eine Immobilie in Griechenland können Sie inzwischen – dem Internet sei Dank – in wenigen Minuten finden. Größere und kleine Immobilienportale aus Deutschland bieten inzwischen auch internationale Immobilien an, darunter natürlich auch jede Menge Wohnungen, Häuser und Ferienhäuser in Griechenland. So bietet das Immobilienportal www.immowelt.de rund 40 Wohnungen, über 300 Häuser und mehr als 100 Grundstücke in Griechenland an. Natürlich variieren dabei die Preise und auch die Qualität der Häuser, angefangen beim kleinen griechischen Strandhaus bis zur griechischen Villa in Top-Lage für mehrere hunderttausend Euro.Doch ganz gleich für welche Immobilie Sie (und Ihr Geldbeutel) sich entscheiden, direkt nur über das Internet würde mit Sicherheit keiner die Immobilie käuflich erwerben. Daher hat sich der Nutzer der Videoplattform Youtube MeisterB96 etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Er nutzt die Möglichkeiten des Web 2.0 und lädt alle interessierten Wohnungssucher auf eine virtuelle Führung durch die Immobilie in Griechenland ein. Mit der Videokamera wandert der User durch den Garten des Hauses und präsentiert das Haus dadurch von allen Seiten. Als zusätzlichen Service untertitelt er, das gerade im Focus der Kamera stehende Objekt auf Deutsch und Englisch.httpv://www.youtube.com/watch?v=T56j9_QZjkE

Immobilie in Griechenland vor dem Kauf persönlich besuchen?

Eine Immobilie in Griechenland können Sie sich als Ruhesitz im Alter vorstellen? Dann sind Sie nicht alleine. Viele Deutsche träumen davon, ihre Lebensherbst im warmen Süden verbringen. Und auch wenn die Möglichkeiten des Internets bereits soweit sind, dass Sie sich Ihre Immobilie in Griechenland bereits im Internet angucken können, sollten Sie sich bei Gefallen auf jeden Fall auch einen persönlichen Besichtigungstermin geben lassen, damit Sie bei Ihrer Immobilie in Griechenland nicht die Katze im Sack kaufen.
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Der Aufenthalt in Griechenland

Publiziert am 25.September.2009 von Abraam Kosmidis

1. Aufenthaltsrecht allgemein

Angehörige der Staaten der EU können mit ihrem Reisepass oder Personalausweis visumfrei einreisen und sich bis zu drei Monaten in Griechenland aufhalten. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss beim zuständigen Ausländeramt einen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

1.1. Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit

Seit dem 01.01.1988 besteht Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus EU-Staaten, die sich zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in Griechenland aufhalten. -Seit dem EU-Beitritt Griechenlands (01. Januar 1981) besteht Freizügigkeit für Personen aus EU-Staaten, die sich in Griechenland als selbständig Tätige niederlassen. - Im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft besteht Freizügigkeit für Anbieter/Erbringer von Dienstleistungen für den Zeitraum ihres Auftrags und für Empfänger von Dienstleistungen.

1.2. Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit

Durch EU-Verordnung Nr. 90/365/EWG vom 28.06.1990 genießen EU-Staatsangehörige, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und Rente/Pension beziehen, ebenfalls Aufenthaltsrecht, sie müssen neben ausreichenden Einkünften auch eine Krankenversicherung nachweisen.

1.3. Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige

Familienmitglieder eines EU Aufenthaltsberechtigten sind, ungeachtet ihrer eigenen Staatsangehörigkeit, ebenfalls aufenthaltsberechtigt. Sie erhalten die gleiche Aufenthaltserlaubnis wie der Berechtigte. Familienmitglieder sind der Ehegatte sowie Verwandte in auf- und absteigender Linie.Gültigkeit Die Aufenthaltserlaubnisse zu den Punkten 1.2 und 1.4 werden zur Zeit noch höchstens bis zu fünf Jahren erteilt. Sie sind nach Ablauf jeweils neu zu beantragen. Griechenland konnte sich bisher nicht dazu entschließen, die Aufenthaltserlaubnis unbefristet zu erteilen, wie es z.B. in Deutschland für griechische Staatsbürger in der Regel geschieht.

1.4 Definition Arbeitnehmer/Dienstleistungserbringer

Arbeitnehmer sind die nicht selbständigen Erwerbstätigen (mit Arbeitsvertrag). Nach EU-Recht ist jeder deutsche Arbeitnehmer berechtigt, sich eine Tätigkeit in Griechenland zu suchen und auszuüben. Er kann sich dabei über die deutschen Arbeitsämter vermitteln lassen, die Vermittlung der griechischen Arbeitsverwaltung in Anspruch nehmen oder sich eine Arbeit frei suchen.Ihm dürfen gegenüber seinen griechischen Mitbewerbern oder anderen Staatsangehörigen der EU keine Nachteile erwachsen. Auch Berufe, die nach noch nicht geänderten Gesetzen ursprünglich die griechische Staatsangehörigkeit erfordern, stehen in der Regel auch EU-Angehörigen offen, es sei denn, es handelt sich um den engeren Bereich der hoheitlichen oder sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.Erbringer und Empfänger von Dienstleistungen sind ebenfalls von der Einholung einer speziellen Erlaubnis befreit, müssen jedoch in einigen Berufssparten Sondervorschriften beachten (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Fremdenführer und Sprachlehrer).Erbringer von Dienstleistungen sind Personen, die sich entweder als selbständig Tätige oder im Auftrag eines Unternehmens außerhalb Griechenlands zu einem speziellen Auftrag oder einer befristeten Tätigkeit in Griechenland niederlassen. Empfänger von Dienstleistungen sind Personen, die ohne Daueraufenthalt zu begründen, eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen (z.B. Studenten, Patienten bei ärztlichen Leistungen).

1.5 Verfahren

Für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis sind vorzulegen:
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Bescheinigung des Arbeitgebers, Auftraggebers oder Dienstleistungsunternehmen oder
  • Nachweis der Selbständigkeit (z.B. als selbständiger Unternehmer) oder
  • Renten- oder Pensionsbescheid oder
  • Studienbescheid oder - Heirats- , Geburtsurkunde (bei Verwandtschaft ersten Grades oder bei Ehegatten)
  • ärztliches Attest des zuständigen griechischen Gesundheitsamtes (wird nicht immer verlangt)
  • drei (oder mehr) Passbilder
  • Nachweis über Wohnraum
Anmerkung: Arbeitnehmer, die weniger als 3 Monate eine Tätigkeit in Griechenland aufnehmen wollen (auch Dienstleistungserbringer) benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, müssen sich jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Einreise bei der Ausländerpolizei unter Vorlage ihres Reisedokuments und einer Bescheinigung ihres Arbeit- oder Auftraggebers melden.

1.6 Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis

Auch für Angehörige der Staaten der EU wird eine Aufenthaltserlaubnis nicht automatisch erteilt. Die Erteilung oder Versagung bleibt Hoheitsrecht jedes der Partnerstaaten. Der Entscheidungsspielraum ist jedoch durch die vorgegebene EU-Rahmengesetzgebung weitgehend eingegrenzt. Gründe für Versagung einer Aufenthaltserlaubnis in Griechenland können z.B. sein:
  • Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
  • gesundheitlich bedingte Gründe
  • Straftatbestände
  • Gefahr der Belastung des öffentlichen, insbesondere des Sozialhaushalts
Liegen Versagungsgründe nicht vor, besteht ein Anspruch auf Aufenthalt in Griechenland (Freizügigkeit).

1.7 Einwohnermeldewesen

In Griechenland gibt es keine Einwohnermeldeämter wie z.B. in Deutschland. Eine Anmeldung zusätzlich zur Aufenthaltserlaubnis ist daher nicht vorgesehen und möglich. Bei einem längeren Aufenthalt in Griechenland, wie er bei einem Antrag auf die griechische Aufenthaltserlaubnis vorliegt, wird nach deutschen Meldevorschriften in der Regel die Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt des letzten Wohnsitzes notwendig.

2. Führerscheine

Inhaber gültiger deutscher Fahrerlaubnisse sind in Griechenland seit 01.07.1996 nicht mehr zum Umtausch verpflichtet. Dies gilt auch bei Daueraufenthalt d.h. Wohnsitz in Griechenland. Seit 01.01.1999 gilt für bestimmte Bereiche ein neues Führerscheinrecht. So können bei Verlust einer deutschen Fahrerlaubnis im Ausland keine deutschen Ersatzführerscheine mehr ausgestellt werden, wenn der Inhaber Aufenthalt im Ausland hat. In diesem Fall ist bei der deutschen Führerscheinstelle eine sog. Karteikartenabschrift oder Registerauskunft anzufordern. Mit dieser Unterlage ist dann bei der zuständigen griechischen Stelle ein Führerschein als Ersatz zu beantragen.

3. Sozialversicherungsfragen

Arbeitnehmer aus EU-Staaten in Griechenland unterliegen der griechischen Versicherungspflicht hinsichtlich Renten-, Kranken-und Arbeitslosenversicherung, Selbständige sind in der Renten-und Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die zuständige Stelle ist das Idrima Koinonikon Asfaliseon (IKA), Agisillaou 48, 104 36 Athen, Tel. 210-5279847 oder eine der zahlreichen Zweigstellen bzw. eine der Sonderkassen wie T.E.B.E. Empfänger einer deutschen Rente erhalten ihre Rentenbezüge weiterhin vom deutschen Rententräger. Rentenversicherungszeiten in verschiedenen EU-Ländern werden im Rentenfall zusammengezählt. Antragsannahmestelle ist die zuständige Rentenstelle des Aufenthaltslandes (Griechenland: IKA). Jedes Land zahlt die unter Anwendung des gemeinsamen Rechts ermittelte jeweilige Rente getrennt.

Empfehlung:

Einzelheiten in Sozialversicherungsfragen im Verhältnis zwischen Deutschland und Griechenland sollten bereits vor der Abreise bzw. Übersiedlung bei den jeweils zuständigen deutschen Trägern der Renten-, Kranken-und Arbeitslosenversicherung, z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA Berlin), Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (ehemals LVA Baden-Württemberg), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse), gesetzliche Krankenkassen, Arbeitsämter, geklärt werden.
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Steuern und Kosten bei Kauf und Verkauf in Griechenland

Publiziert am 24.September.2009 von Abraam Kosmidis

Allgemeines

Der Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie ist im europäischen Raum immer noch von Land zu Land mit unterschiedlichen Kosten verbunden.So fallen unter anderen Kosten für Notar, Umsatz- oder Grunderwerbsteuer, Versteuerung eines möglichen Veräußerungsgewinns oder Folgebelastungen wie Grund- Vermögen- und Einkommensteuer an.

Steuern und Gebühren beim Kauf

Käufer von griechischen Immobilien werden entweder mit der Grunderwerbsteuer Foros Metavivasis Akiniton oder mit der Umsatzsteuer FPA Foros Prostithemenis Aksias besteuert.Steuerpflichtig ist dabei jede Übertragung, Veräußerung oder die Gewährung von Rechten. Die einmalige Grunderwebsteuer beträgt bei Immobilien in Gemeinden mit Feuerwehr zwischen 11% und 13% und in Gemeinden ohne 9 % (für den Kaufpreis von 1,– bis 15.000 €) bis 11% (für den Kaufpreis ab 15.001,– € und darüber erfasst insbesondere alle entgeltlichen Übertragungen von Immobilien. Sie wird auf der Grundlage des notariell beurkundeten Kaufpreises berechnet, soweit dieser nicht niedriger als der vom Finanzamt veranschlagte Einheitswert ist.Der Steuerbetrag ist vor der notariellen Protokollierung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Umsatzsteuerpflichtig ist nur der Erwerb von neuen Immobilien, die nach dem 1.1.2006 gebaut worden sind. Die Mehrwertsteuer beträgt dann 19%.Die Mehrwertsteuer für Immobilien wurde erst im Jahre 2006 eingeführt, so dass aus der Praxis noch keine umfassenden Informationen über weitere Details bestehen. Der in einer Immobilienkaufsache amtierende Notar erstellt für seine Tätigkeit eine Gebührennote auf der Basis des beurkundeten Kaufpreises. Hier ist mit ca. 1,2% - 2% zu kalkulieren. Der Einfachheit halber kann das Notariat gleichzeitig auch gegen eine geringfügige Gebührenerhöhung mit der Grundbucheintragung beauftragt werden. Für die Eintragung beim Grundbuchamt muss der Käufer einer Gebühr in Höhe von ca. 0,5% rechnen.

Der Veräußerungsgewinn - Kommunale Steuer

Anders als in Deutschland unterliegt der Mehrerlös bei einem Verkauf in Griechenland gegenüber dem seinerzeitigen Kaufpreis (Spekulationsgewinn) nicht der Steuerpflicht. Εine Wertzuwachssteuer gibt es in Griechenland nicht.

Einkommensteuer und Immobilien

Die Einkommenssteuer im Zusammenhang mit Immobilien spielt in Griechenland keine wesentliche Rolle. Es werden die Einkünfte aus Vermietung besteuert und im Falle, dass die Wohnung nicht vermietet wird, existiert eine fiktive Besteuerung auf der Grundlage der erzielbaren Mieteinnahmen. Eine Besteuerung findet auch beim Erwerb von Immobilien mit einer größeren Fläche als 120 qm statt. Resident im steuerlichen Sinne ist derjenige, der seinen ständigen Wohnsitz in Griechenland nach den Grundsätzen des allgemeinen Zivilrechts hat.Folglich ist das gesamte Einkommen grundsätzlich in Griechenland zu versteuern. Das bedeutet aber auch gleichzeitig, umfangreiche steuerliche Abschreibungen in Anspruch nehmen zu können.

Jährlich wiederkehrende Steuern - Die Einkommensteuer

Jeder “nicht residente Eigentümer” einer Griechenlandimmobilie unterliegt der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Es wird diejenige selbstgenutzte Immobilie besteuert, die nicht als Erstwohnsitz dient. Die Eigennutzung wird als fiktive Mieteinnahme gewertet. Für den ersten Wohnsitz entfällt diese Besteuerung für Immobilien bis 70 qm für Ledige und bis 120 qm für Verheiratete mit einem Kind.

Die Vermögensteuer - Grundsteuer

Natürliche Personen mit Vermögens- und Immobilienwerten unterliegen in Griechenland der (Gross-) Vermögenssteuer (foros megalis akinitis periousias), welche bis zu 0,8% des Vermögenswertes betragen kann. Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen und zwar unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Sitz, soweit sie in Griechenland Immobilienvermögen besitzen. Steuerpflichtig sind Immobilienvermögen ab einem Wert von über 243.600,– € für Ledige und über 487.200,– € für Verheiratete mit einem Kind.Als Grundlage für die Berechnung des Immobilienwertes dient der vom Finanzamt zugrunde gelegte Einheitswert. Dieser entspricht in der Regel nicht dem Verkehrswert, da der Einheitswert in der Regel sehr deutlich unter dem Verkehrswert liegt.Die Einheitswerte werden vom Wirtschaftsministerium festgesetzt und werden regelmäßig veröffentlicht. Die Festsetzung erfolgt nach einem System von Vergleichsdaten (Fläche, Lage etc.).

Die kommunale Grundsteuer – Gemeindevermögenssteuer

Diese wird von Gemeinden, Stadtgemeinden und Landkreisen erhoben. Sie wird auf der Grundlage der Wohnfläche berechnet und üblicherweise mit den Stromabgaben abgerechnet.
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Wissenswertes über griechisches Immobilienrecht

Publiziert am 23.September.2009 von Abraam Kosmidis

Eigentumsregister

Das Grundbuchamt, Ipothikofilakio oder Ktimatologio genannt, wird ähnlich wie in Deutschland geführt und ist für bestimmte Gemeinden zuständig. Allerdings werden die griechischen Grundbücher nicht nach Flurstücken sondern nach Personen geführt. Bei der Grundbuchrecherche wird deshalb unter dem Namen des potentiellen Eigentümers geprüft, ob und gegebenenfalls wann und durch welchen Rechtsakt er Eigentümer geworden ist, ob Belastungen, Grunddienstbarkeiten, Rechtsstreitigkeiten etc. eingetragen sind etc.Das seit einiger Zeit im Aufbau befindliche Grundbuch nach deutschem Verständnis, also Führung nach Flurstücken, öffentlicher Glaube des unter dem Flurstück eingetragenen etc., ist bereits in zahlreichen Regionen Griechenlands abgeschlossen und in Kraft getreten.

Anwaltszwang

In Griechenland besteht bei der notariellen Protokollierung der meisten Kaufverträge Anwaltszwang.Der Rechtsanwalt führt die Grundbuchrecherche durch, bereitet den Vertrag vor und unterzeichnet ebenfalls auf dem Kaufvertrag. Für die Mitwirkung des Anwaltes bei dem notariellen Kaufvertrag sind Zwangsabgaben an die örtliche Anwaltskammer abzuführen.
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