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Ein Leitfaden zum griechischen Erbrecht: Erbfolge, Pflichtteil, Testament und Erbschaftsannahme

Publiziert am 29.Februar.2024 von Abraam Kosmidis
griechischen Erbrecht

Das griechische Erbrecht ist ein komplexes und faszinierendes Thema, das für viele Menschen von großer Bedeutung ist. Obwohl die Gesetze und Verfahren im Laufe der Zeit Veränderungen erfahren haben, bleiben die grundlegenden Prinzipien im griechischen Erbrecht bestehen. In diesem Leitfaden werden wir die wichtigsten Aspekte des griechischen Erbrechts wie Erbfolge, Pflichtteil, Testament, Erbschaftsannahme und Fristen näher betrachten.

Erbfolge:

Die Erbfolge in Griechenland folgt im Allgemeinen dem Prinzip der gesetzlichen Erbfolge, das bedeutet, dass das Vermögen eines Verstorbenen unter den gesetzlichen Erben gemäß dem griechischen Zivilgesetzbuch aufgeteilt wird. Die Erbfolge wird in erster Linie durch Verwandtschaftsverhältnisse bestimmt, wobei Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister üblicherweise als gesetzliche Erben gelten.

Das griechische Zivilgesetzbuch (ZGB) klassifiziert die zur gesetzlichen Erbfolge berechtigten Verwandten in verschiedene Erbordnungen. Diese werden auf unserer Website dargestellt.

Pflichtteil:

Im griechischen Erbrecht haben nahe Verwandte Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass des Verstorbenen. Selbst wenn der Verstorbene in seinem Testament andere Regelungen getroffen hat, können die gesetzlichen Erben den Pflichtteil einfordern.
Pflichtteilsberechtigt sind gemäß Art. 1825 § 1 S.1 ZGB neben den Abkömmlingen (Kinder, Enkel, Urenkel etc.) sowohl die Eltern des Erblassers als auch der überlebende Ehegatte, sofern sie als gesetzliche Erben berufen wären. Die Höhe des Pflichtteils beträgt gemäß Art. 1825 § 1 S. 2 ZGB die Hälfte des Anteils, der dem Pflichtteilsberechtigten im Falle der gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte.

Testament:

Ein Testament ermöglicht es einer Person, ihren Nachlass gemäß ihren Wünschen zu regeln. In Griechenland gibt es verschiedene Arten von Testamenten, darunter das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das notarielle Testament. Es ist wichtig, dass ein Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um Wirksamkeit zu erlangen. Das griechische Erbrecht unterscheidet zwischen vier Testamentsarten:

  • eigenhändiges Testament,
  • öffentliches Testament,
  • geheimes Testament und
  • außerordentliches Testament.

    Die einzelnen Testamentsformen sind auf unserer Website dargestellt

Erbschaftsannahme und Erbschaftsausschlagung, Fristen

Grundsätzlich fällt dem Erben die Erbschaft gemäß Art. 1710 ZGB unmittelbar und von Gesetzes wegen mit dem Tod des Erblassers an. Die Erbschaft kann aber binnen einer Frist von vier Monaten ab Kenntnis des Erbfalls und ab Kenntnis vom Grund der Erbenstellung ausgeschlagen werden. Allerdings kann gemäß Art. 1847 § 2 ZGB eine Erbschaftsausschlagung auch binnen einer Frist von einem Jahr erklärt werden, soweit der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte, oder der Erbe von dem Erbfall erfuhr, während er sich im Ausland aufhielt.
Ausführliche Informationen hierzu, als auch zur steuerlichen Behandlung erhalten Sie auf unserer Website.
Abschließend lässt sich sagen, dass das griechische Erbrecht eine Vielzahl von Regelungen und Bestimmungen umfasst, die es zu beachten gilt. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten im Erbfall zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand hinzuzuziehen.

© KPAG Kosmidis & Partner 03/2024, alle Angaben ohne Gewähr



Aktive Förderprogramme ESPA 2021-2027 ΕΣΠΑ in Griechenland

Publiziert am 9.Februar.2024 von Abraam Kosmidis

Eine Übersicht

ESPA / ΕΣΠΑ 2021-2027 umfasst eine breite Palette von Förderprogrammen in Griechenland, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen zu fördern und soziale Ungleichheiten zu verringern.


Beim Operationellen Programm "ΕΣΠΑ 2024" erfolgt die Förderung durch eine Kombination von Mitteln des griechischen Staates und der Europäischen Union. Die Mittel stammen hauptsächlich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), der ein Teil der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) ist.
Der griechische Staat arbeitet in Partnerschaft mit der Europäischen Union zusammen, um die Umsetzung dieses Programms zu gewährleisten. Die EU trägt einen erheblichen Teil der Finanzierung bei und legt die Rahmenbedingungen und Prioritäten fest, während der griechische Staat für die konkrete Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel verantwortlich ist. Durch diese Zusammenarbeit ist es möglich, gezielte Investitionen in verschiedene Bereiche wie Beschäftigungsförderung, Bildung, soziale Integration und wirtschaftliche Entwicklung vorzunehmen.


Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Finanzierungsaufteilung und die spezifischen Programme vom jeweiligen Operationellen Programm abhängen. Daher sollten Antragsteller und Interessenten alle relevanten Informationen auf der offiziellen Website des Programms oder von den zuständigen Behörden einholen, um genaue Details zu erhalten. Entsprechende Informationen sind hier erhältlich: https://www.espa.gr/el/Pages/default.aspx


Die Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) sind ein wichtiger Bestandteil der regionalen Entwicklungsstrategie der Europäischen Union. Einer der bedeutendsten Fonds ist der Europäische Sozialfonds (ESF), der darauf abzielt, die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und die Arbeitskräfte in Europa zu fördern. Im Rahmen des ESF wird das Operationelle Programm "ΕΣΠΑ 2021-2027" umgesetzt, das eine Vielzahl von Förderprogrammen und Maßnahmen zur Unterstützung der sozialen Integration, der Beschäftigungsfähigkeit und der Bildung in den Mitgliedstaaten vorsieht.
Zu den wichtigsten aktiven Förderprogrammen gehören:

  1. Förderung der beruflichen Bildung: Dieses Programm zielt darauf ab, die berufliche Bildung zu stärken und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern. Es umfasst Maßnahmen zur Förderung von Ausbildungsprogrammen, Umschulungen und lebenslangem Lernen.
  2. Unterstützung von KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Wirtschaft. Das Förderprogramm zielt darauf ab, KMU finanziell zu unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihre Innovationskraft zu fördern.
    Die geförderten Aktivitäten für KMUs stellen sich wie folgt dar und enden zum 29.2.2024:
    Hotels, Zimmer und Apartments zur Miete, für Touristen möblierte Residenzen, Campingplätze, NEPA-Bootsverleih, Tourismusbüros, Auto- und Motorradvermietungsbüros, touristische Straßentransportunternehmen mit Touristenbussen, Yachtcharter-Agenturen, alternative Formen des Tourismus: Sporttourismus, Meerestourismus, Outdoor-Tourismus, Vergnügungs- und Themenparks
    Die geförderten Aktivitäten für neue KM-Unternehmen stellen sich wie folgt dar:
    Agrar- und Lebensmittelindustrie, Kultur- und Kreativwirtschaft (KKI), Materialien/Bau, Lieferkette, Energie, Umwelt, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Gesundheit, Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungen
    Grüne produktive Investitionen Mindest-/Höchstzuschussbudget: 30.000 € bis 200.000 €.
    Begünstigte: Bestehende kleine, sehr kleine und mittlere Unternehmen, die über mindestens eine (1) vollständig geschlossene Verwaltungsnutzung verfügen,
    Im Kalenderjahr vor der Einreichung des Finanzierungsantrags müssen mindestens zwei (2) EMEs mit abhängiger Arbeit vorhanden sein.
  3. Soziale Integration und Armutsbekämpfung: Dieses Programm konzentriert sich auf die Unterstützung benachteiligter Gruppen, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu fördern. Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung stehen im Mittelpunkt dieses Förderprogramms.
  4. Forschung und Innovation: Die Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten ist entscheidend für die Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft. Dieses Programm unterstützt die Finanzierung von Forschungsprojekten, die Entwicklung neuer Technologien und die Stärkung der Innovationsfähigkeit in den Regionen.
    Die aktiven Förderprogramme ESPA 2021-2027 bieten somit eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Durch gezielte Investitionen und Maßnahmen tragen diese Programme dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
    Weitergehende Informationen zu bestimmten Förderprogrammen sind auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission oder direkt bei den zuständigen nationalen Behörden erhältlich.

© KPAG Kosmidis & Partner, 02/2024, alle Angaben ohne Gewähr


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Wissenswertes zur Unternehmensgründung in Griechenland:

Publiziert am 7.Februar.2024 von Abraam Kosmidis

Griechenland bietet nicht nur atemberaubende Landschaften und eine reiche Geschichte, sondern nach der überstandenen Krise auch eine stetig wachsende Wirtschaft, die sich ideal für Unternehmensgründungen eignet. Das wirtschaftliche Wachstum in Griechenland liegt in den letzten Jahren über dem EU-Durchschnitt. Nachfolgend werden die Voraussetzungen, Anforderungen, Gesellschaftsformen und steuerlichen Aspekte in kompakter Form aufgezeigt, die bei der Gründung eines Unternehmens in Griechenland zu beachten sind.

1. Voraussetzungen und Anforderungen:

  • Aufenthaltsgenehmigung: Zunächst benötigt man eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, um in Griechenland geschäftlich tätig zu werden. EU-Bürger haben hier den Vorteil, da sie sich in der Regel frei im Schengen-Raum bewegen können und dass die Aufenthaltsgenehmigung für sie eine reine Formalie darstellt.
  • Steuernummer: Die Beantragung einer Steuernummer ist erste Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in Griechenland. Die Steuernummer wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und ist notwendig, um geschäftliche Transaktionen durchzuführen.

2. Gesellschaftsformen:

  • Einzelunternehmen: Das ist die einfachste Form der Unternehmensgründung, bei der eine Person das gesamte Geschäft kontrolliert.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. - IKE): Diese Form entspricht in etwa der deutschen UG und bietet den Vorteil der beschränkten Haftung. Sie kann auch als eine Einmann-IKE, also durch einen Gesellschafter gegründet werden und hat vereinfachte gesellschaftsrechtliche Formalien, sowie kein Mindestkapital.
  • Gesellschaft mir beschränkter Haftung (E.P.E.) Diese Form entspricht der deutschen GmbH.
  • Aktiengesellschaft (AE): Für größere Unternehmen geeignet, mit Aktienkapital und einem Verwaltungsrat.

3. Prozess der Unternehmensgründung:

  • Businessplan: Am Anfang der Planung sollte ein detaillierter Businessplan stehen, um Banken und Investoren zu überzeugen. Dieser sollte die Geschäftsidee, Zielgruppen, Marketingstrategien und finanzielle Prognosen umfassen.
  • Notarielle Beurkundung: Bei den Kapitalgesellschaften müssen die Gründungsdokumente mit Ausnahme der IKE von einem Notar beglaubigt werden.
  • Anmeldung beim Handelsregister: Nach der Beurkundung muss das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden.

4. Steuerliche Aspekte:

  • Unternehmenssteuer: Griechenland hat eine moderate Unternehmenssteuer, die derzeit bei 22% liegt. Die Besteuerung der Gewinnausschüttungen ist ebenfalls moderat, so zB bei der IKE wo nur 5% anfallen.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 24%, es gibt jedoch verschiedene reduzierte Sätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Unternehmer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge für sich und ihre Mitarbeiter entrichten.

5. Unterstützung und Ressourcen:

  • Griechische Investitionsförderbank: Die Tätigkeit dieser Bank ist darauf ausgerichtet, ausländische Investitionen zu unterstützen.
  • Griechische Handelskammern: Lokale Handelskammern bieten oft Beratungsdienstleistungen und können bei der Unternehmensgründung behilflich sein.
  • Fördermittel: Die griechische Regierung legt regelmäßig neue Förderprogramme für eine Vielzahl von Unternehmen auf.

Fazit: Griechenland bietet nicht nur eine beeindruckende Lebensqualität, sondern auch ein unternehmerfreundliches Umfeld mit und einer günstigen Wachstumsprognose für die nächsten Jahre. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnissen über die Voraussetzungen, Gesellschaftsformen und steuerlichen Aspekte kann die Unternehmensgründung in Griechenland erfolgreich und vielversprechend sein. Es ist ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um reibungslos durch den Gründungsprozess zu navigieren.

Dieser Beitrag kann die Beratung durch Fachleute wie Rechtsanwälte und Steuerberater etc. nicht ersetzen.

KPAG Kosmidis & Partner bietet Ihnen einen umfassenden Service für die Unternehmensgründung in Griechenland.

© KPAG Kosmidis & Partner 02/2024, alle Angaben ohne Gewähr


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ESPA 2024 – Fördermittel – Programm

Publiziert am 27.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Neues Fördermittelprogramm mit 65-Millionen Euro für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Programm startet Anfang 2024 - Welche Region es betrifft

2024 startet mit der Auflage eines neuen 65 Millionen schweren ESPA – Fördermittelprogramms. Am 22. Januar startet die Einreichung der Anträge für den „Übergang zu einer „innovativen, globalisierten und intelligenten Spezialisierung" in der Region von Zentralmakedonien.

Gegenstand der Förderung

Die Maßnahme zielt auf die Förderung und Stärkung der Tätigkeiten in den Prioritätsbereichen der Nationalen Strategie der intelligenten Spezialisierung, so, wie diese für jede Region festgelegt werden (regionale Erweiterungen). Unterstützt werden bestehende sehr kleine, kleinen und mittlere Unternehmen in der Region von Zentralmakedonien,

  • zur Entwicklung und Verbreitung neuer Technologien
  • für ihre technologische Transformation
  • zur Erweiterung / Vergrößerung (scale up)
  • globalisierte Spezialisierung (Betonung sowohl der globalen Wertschöpfungsketten – GVC als auch der Förderung von Produkten mit hohem technologischem Wert)
  • für die Förderung des dualen Übergangs, d. h. des digitalen Wandels und der Kreislaufwirtschaft

Voraussetzungen

Um förderfähig zu sein, muss jedes Investitionsprojekt nachweislich mit einer regionalen Erweiterung der Prioritätsbereiche der Nationalen Strategie für Intelligente Spezialisierung (S3) verbunden sein und jede darin enthaltene Ausgaben müssen den Interventionsbereichen dienen.

Insbesondere sind die regionalen Erweiterungen der Region von Zentralmakedonien folgende:

  • Agrar- und Lebensmittelkette: Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Produkten, Wein, makedonische/lokale Küche
  • Biowissenschaften, Gesundheit, Arzneimittel: Wellness, Zugänglichkeit, Rehabilitation und Eingliederung mit Schwerpunkt auf älteren Menschen und schutzbedürftigen sozialen Gruppen, Pharmazeutika und Kosmetika mit Schwerpunkt auf der Verwendung lokaler Produkte
  • Digitale Technologien: Digitale Transformation der Industrie
  • Nachhaltige Energie: alternative Kraftstoffe und Biokraftstoffe, geothermische Energie
  • Umwelt und Kreislaufwirtschaft: Textilien und Bekleidung, Lebensmittel, Materialien, grüner Tourismus
  • Transport & Lieferkette: Textilien & Bekleidung, Lebensmittel, Materialien, nachhaltige Mobilität
  • Materialien, Bau und Industrie: Textilien & Bekleidung, Baumaterialien
  • Tourismus, Kultur & Kreativwirtschaft: Filmmarkt, Kunst und audiovisuelle Medien, Gesundheitstourismus, Tourismus für ältere Menschen und schutzbedürftige soziale Gruppen, Kultur für schutzbedürftige soziale und ältere Menschen

Förderumfang

Das subventionierte Budget für jedes Investitionsprojekt beläuft sich zwischen 60.000,- und 400.000,- Euro. Die öffentlichen Ausgaben für alle Investitionsprojekte belaufen sich auf 45 %.

Die in der Aktionsladung beschriebenen Hauptkategorien der förderfähigen Kosten sind folgende:

  • Personalkosten
  • Ausgaben für Ausrüstung, Transportmittel und Instrumente
  • Ausgaben für Gebäude, Grundstücke, Einrichtungen und Umgebungsflächen
  • Ausgaben für Dienstleistungserbringung – Softwarekosten
  • Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Networking – Indirekte Kosten

KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft 12/2023

Unter Ausschluss jeglicher Gewähr für die Richtigkeit der Angaben


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In welchen Branchen sich jetzt Investitionen ausländischer Unternehmen in Griechenland lohnen

Publiziert am 19.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Die folgenden Branchen werden aktuell als chancenreichste Investitionsmöglichkeiten in Griechenland angesehen. Die Vorschläge in den jeweiligen Sektoren sind nur beispielhaft und nicht abschließend dargestellt.
• Nachhaltige und grüne Entwicklung
• Gesundheitswesen
• Innovation
• Künstliche Intelligenz/Cybersicherheit
• Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität
• Gewerbeimmobilien

• Nachhaltige und grüne Entwicklung

Entwicklung und Angebot von Methoden zur Renaturierung („Value of Nature Restoration“) in Gesellschaft und Unternehmen.
Beratung und Handel in allen Bereichen grüner und erneuerbarer Energien
Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen / Verwendung von Recyclingmaterialien (Recyclingrohstoff) in einem geschlossenen Kreislauf.
Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Steigerung der Wiederverwendung von Verpackungen, einschließlich Nachfüllsystemen.
Angebote von Kursen für nachhaltige Entwicklung und Kreislaufwirtschaft in die Programme aller Bildungsstufen.
Nachhaltigkeitszertifizierung von Reisezielen, Infrastruktur, Dienstleistungen und im Tourismus tätigen Unternehmen durch international anerkannte Zertifizierungen
Beratung und Zertifizierung zur Umsetzung eines Mindestniveaus an Energieausweisen in Gebäuden und Einführung eines Prozentsatzes der Nutzung grüner Energie als Bedingungen für die Erteilung von Baugenehmigungen.

• Gesundheitswesen

Gründung von Kliniken und Zentren zur Verbesserung des Gesundheitswesen
Gründung von Forschungszentren im Bereich der Biotechnologie
Produkte und Dienstleistungen zur Beschleunigung der Digitalisierung von Behandlungszentren, Institutionen etc.
Investitionen zur Verbesserung und Steigerung innovativer klinischer Studien in Griechenland für einen schnelleren Zugang für den Patienten.
Schaffung eines One-Stop-Shops/einer zentralen Stelle für die Organisation und Durchführung klinischer Studien mit Zertifizierung von Zentren (Schaffung von Sonderrollen mit alleiniger Verantwortung für die Durchführung von Studien).
Investitionen in die HealthTech-Industrie in Griechenland
• Innovation
erhebliche Chancen für innovative Praktiken und Produkte bestehen in Griechenland in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft, Schifffahrt, Gesundheit, Naturkatastrophenmanagement.
Schaffung von Forschungs- und Innovationszentren durch Unternehmen mit etabliertem, offenen Zugang zum griechischen Innovationsökosystem.

• Künstliche Intelligenz/Cybersicherheit

Schaffung von Strukturen zur Förderung und Entwicklung von Startups insbesondere im Bereich Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und anderen kritischen Bereichen im Zusammenhang mit dem Nationalen Entwicklungsprogramm.
Beratung und Angebot zur Einbindung und Umsetzung eines regulatorischen Cybersicherheitsrahmens in die griechische Rechtsordnung und Best Practices für die Cybersicherheitsresilienz kritischer Infrastrukturen.
Errichtung von Kompetenzzentren für Cyber-Sicherheitsbedrohungen und -Vorfälle zur Entwicklung von KI-basierte Modellen und Algorithmen, um potenzielle Cyber-Angriffe vorherzusagen und frühzeitige Gegenmaßnahmen vorzuschlagen, mit besonderer Ausrichtung/Expertise zu Fragen des internationalen Versands.

• Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität
Investitionen in Branchen die Griechenland für Besucher attraktiver zu machen, welche den größten Teil des Jahres im Land leben möchten (Rentner, Einkommensverdiener, digitale Nomaden, Expats, Sommerhausbesitzer) und dadurch auch die Lebensqualität der ständigen Einwohner (Blaue Zone). Klima/Umwelt verbessern
Angebot neuer touristischer Dienstleistungen zur nachhaltigen Nutzung der verlängerten Touristensaison.
Ausbau des Wellnesstourismus (Entwicklung von Thermalquellen, Thalassotherapie, Aktivitäten im Zusammenhang mit Yachthäfen).
Angebot von Indoor- und Outdoor-Aktivitäten basierend auf der Erlebnisvielfalt (Erlebnisökonomie).
Investitionen in die griechische Ernährungswirtschaft basierend auf lokaler Produktion.
Investitionen im Bereich Senior Living
Entwicklung und Angebot im Bereich digitale Transformation von Prozessen, die ein positives Entwicklungszeichen in Richtung gutes Leben (5G) haben.
Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur und Entwicklung des Medizintourismus.

• Investitionen in Gewerbeimmobilien, Seniorenresidenzen

Es besteht seit einiger Zeit ein starker Trend zum Erwerb von Renditeobjekten und Freizeit-Immobilien in Griechenland durch ausländische Investoren. Weitere interessante Investitionsmöglichkeiten bieten die Gewerbeimmobilien in Griechenland, da in den nächsten Jahren mit einem starken wirtschaftlichen Wachstum gerechnet wird.
Einen weiteren Bereich stellt die Schaffung von Seniorenresidenzen für ausländische Rentner dar. Griechenland bietet aufgrund seiner klimatischen Bedingungen, der gesunden mediterranen Ernährung innerhalb der EU eine hervorragende Alternative für die Schaffung von Seniorenresidenzen.


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Schnellere Immobilientransaktionen in Griechenland ab dem 1.1.12024 durch Vereinfachung der Formalien zur Immobilienübertragung

Publiziert am 18.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Im Jahre 2022 fanden in Griechenland 333.581 Immobilienverkäufe statt. Der Trend zum Erwerb einer Auslandsimmobilie hält weiter an und dürfte sich in den nächsten Jahren weiterhin steigern.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Transaktionen wurde nun im Staatsanzeiger der Gesetzesentwurf des Ministeriums zur Einführung der elektronischen Akte ab dem 1.1.2024 verkündet.

Danach soll u.a. die Die TAP-Bescheinigung (Bestätigung der Gemeinde darüber, dass die Gemeindeabgaben vollständig bezahlt sind). Die Ausstellung dieser Bescheinigungen dauerte bislang zwischen 1-6, in Einzelfällen sogar bis zu 9 Monaten.
Gemäß der neuen Bestimmung im verabschiedeten Gesetzentwurf ändert sich das TAP-Inkassoverfahren, wenn eine Übertragung erfolgt. Das Grundbuchamt wird die Gemeinde über diese Maßnahme informieren. Diese prüft wiederum, ob eine TAP-Verbindlichkeit. Ist dies der Fall, wird diese vom Finanzamt festgesetzt und eingezogen.
Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen ihr Geld bekommen und Immobilieneigentümer und -käufer nicht keine Verzögerungen mehr bei den kommunalen Dienstleistungen erleiden müssen. Gleichzeitig wird es für Notare einfacher, die Liegenschaftsakte zu erstellen.

Insbesondere sind folgende weitere Maßnahmen vorgesehen:

Das griechische Grundbuchamt informiert nach jeder Grundbucheintragung, durch welche das Eigentum an einer Immobilie übertragen wird, die Gemeinde, in deren Bezirk die jeweilige Immobilie belegen ist über folgende Vorgänge:

a) Lage und Fläche des vom Eigentumswechsel betroffenen Grundstücks und

b) über die Personalien der an der Immobilienübertragung beteiligten Parteien. Danach wird der fällige Betrag gemäß den geltenden Bestimmungen der begünstigten Gemeinde bestätigt und eingezogen.

Das zuständige Ministerium legt das Verfahren zur Regulierung der Interoperabilität mit anderen Informationssystemen und öffentlichen Registern, sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten und aller technischen und sonstigen Einzelheiten fest.
Parallel wird die Mehrfachvorlage des Auszugs aus dem Katasterplan bei aufgeteilten Grundstücken abgeschafft.

Einführung der elektronische Eigentumsakte
Der Notar ist für die Beschaffung der für die Immobilienübertragung erforderlichen Dokumente zusammentragen und nach Zustimmung der Parteien den Immobilienkaufvertrag erstellen.
Ab Anfang 2024 müssen die Notare hierzu sämtliche Urkunden elektronisch über die E-Transfer-Plattform des digitalen Portals gov.gr einholen. Das neue System betrifft ausschließlich Verträge zwischen natürlichen Personen über dingliche Rechte an Grundstücken in Grundstücken, die von einem Grundbuchamt eingetragen und verwaltet wurden.

Über die neue Plattform werden alle für die Abwicklung eines Kaufs und Verkaufs erforderlichen Belege innerhalb weniger 24 Stunden elektronisch erfasst.

In der „Elektronischen Immobilienakte“ sind folgende Unterlagen enthalten:

• Eigentumsurkunde (Vertrag oder Kopie des Katasterblatts), 
• ENFIA-Zertifikat (Einheitliche Immobilien- bzw. Grundsteuer)
• Kenntnisnachweis, Nachweis der Versicherungskenntnis. 
• Bescheinigung über die Fertigstellung der Errichtung des Gebäudes
• Aufteilungsstatus Einheit/geteiltes Eigentum, 
• Sämtliche Erklärungen über die Einhaltung des Gesetzes 4178/2013 oder des Gesetzes 4495/2017 und 
• Ggfls. Nachweis der Zahlung der entsprechenden Geldstrafe gemäß den vorstehenden Gesetzen, 
• Pläne des Ingenieurs,
• Energieausweis.
• Topografische Pläne 
• Baugenehmigungen / Zeichnungen (Stamm, Bedeckungsdiagramm, Grundrisse, Topografie), 
• Auszug aus der Katasterkarte.

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ΕSPA – FÖRDERPROGRAMM 2021 – 2027

Publiziert am 5.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

ΕSPA – FÖRDERPROGRAMM 2021 - 2027

70%ige Förderung für neue Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) in West - Makedonien und dem Peloponnes

DIE FÖRDERUNG VON INVESTITIONSPROJEKTEN bis zu 100.000 Euro sieht die Aktion "Gründung von Unternehmen und Unterstützung neuer KMU in den Gebieten der Territorialpläne für den gerechten Übergang in Westmakedonien und Megalopolis" vor, die mit Mitteln aus dem Programm "Gerechte Entwicklungstransformation" des ESPA 2021 - 2027 in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro umgesetzt wird.

Ziel der Aktion ist es, neue Unternehmen zu gründen und Start-ups zu fördern, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen in diesen Regionen auf dem Weg zur Erreichung des Ziels der Europäischen Union, bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen zu verursachen, zu bewältigen.

WEN DIESE AKTION BETRIFFT

Die Aktion steht neubestehenden mittleren, kleinen und Kleinstunternehmen sowie Neugründungen offen.

  • Unter einer Neugründung versteht man Unternehmen, die nach der elektronischen Einreichung des Förderantrags eine Inbetriebnahme beim zuständigen Finanzamt einreichen werden.
  • Als neubestehende Unternehmen gelten solche, die ihre Tätigkeit aufgenommen haben und bis zum Zeitpunkt der elektronischen Einreichung des Förderantrags weniger als zwei abgeschlossene Geschäftsjahre (für die die entsprechenden Steuererklärungen eingereicht worden sind) vorweisen können.

GESAMTBUDGET

Der entsprechenden Vorabveröffentlichung zufolge beläuft sich das Gesamtbudget (öffentliche Ausgaben) der Aktion auf 20 Millionen Euro, während die Mittel je Region wie folgt aufgeteilt sind:

RegionGeografische EinheitNeue Unternehmen & Neugründungen

Westmakedonien
Einheitspräfektur Kozani4.200.000 €
Einheitspräfektur Florina4.200.000 €
Einheitspräfektur Kastoria2.800.000 €
Einheitspräfektur Grevena2.800.000 €
Summe der Region Westmakedonien14.000.000 €

Peloponnes
Gemeinde Megalopolis3.000.000 €
Gemeinde Ichalias
3.000.000 €
Gemeinde Gortynias
Gemeinde Tripoleos
Summe der Region Peloponnes6.000.000 €
Summe der Regionen20.000.000 €

Das subventionierte Budget für jedes Investitionsprojekt liegt zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Die Höchstdauer zur Fertigstellung des materiellen und finanziellen Gegenstands des Investitionsprojekts darf 12 Monate ab dem Datum der Ausstellung des Beschlusses zur Genehmigung der Bewertungsergebnisse nicht überschreiten.

Die Aktion wird von der Europäischen Union, insbesondere vom Europäischen Fonds für einen gerechte Transformation (JFT), und vom griechischen Staat co-finanziert.

Der Förderungsanteil für alle Investitionsvorhaben und alle darin enthaltenen Ausgaben beträgt 70 %. Der Anteil der privaten Beteiligung beläuft sich auf 30 %.

FÖRDERFÄHIGE KOSTEN

Ein Investitionsprojekt kann unter anderem folgende Ausgaben umfassen:

Ausgaben für Gebäude und Umgebungsfläche

  • Gebäude, Einrichtungen und Umgebungsfläche
  • Gebäudeinterventionen für Umweltschutz, Energie- und Wassereinsparung und Abfallbehandlung

Ausrüstungs- und Transportkosten

  • Ausrüstung für Umweltschutz und Energieeinsparung
  • Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft
  • Elektrische Transportmittel
  • Produktions- und mechanische Ausrüstung
  • Automatisierungssysteme und spezielle IT-Systeme
  • Digitale Büroausstattung
  • Sonstige Betriebsausstattung

Softwarekosten

  • Aufbau von Website, E-Shop, mobilen Anwendungen als feste Bestandteile
  • Software und Lizenzen für Softwareprogramme

Ausgaben für Dienstleistungen

  • Beratende Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des Investitionsplans
  • Dienstleistungen zur Bereitstellung/Nutzung von Software im Rahmen von "Software as a Service", "Cloud Computing" oder ähnlichem
  • Zertifizierung und Konformität von Produkten nach nationalen, harmonisierten und fakultativen Normen der europäischen Länder und/oder der Nicht-EU-Länder
  • Zertifizierung von Dienstleistungen & Verfahren nach nationalen, harmonisierten und anderen europäischen und internationalen Normen
  • Werbe- und Extrovertiertheitskosten
  • Teilnahme an Messen für gewerbliche Zwecke

Personalkosten

Indirekte Kosten (7% der anderen Kategorien)

www.rechtsanwalt-griechenland.de (12/2023)

Unsere deutschsprachigen Anwälte beraten Sie bei Ihren Investitionsvorhaben in Griechenland


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NEUES PHOTOVOLTAIK FÖRDERPROGRAMM FÜR UNTERNEHMEN IN GRIECHENLAND 2024

Publiziert am 5.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

NEUES PHOTOVOLTAIK FÖRDERPROGRAMM FÜR UNTERNEHMEN IN GRIECHENLAND 2024

Die griechische Regierung plant die kurzfristige Auflage eines neuen Photovoltaik- und Solar - Förderprogramms für Unternehmen.

Die Veröffentlichung der Ausführungsverordnung zu dieser Solarförderung und Installation von Photovoltaik-Eigenstromanlagen wird kurzfristig erwartet. Das Programm orientiert sich an den bisherigen Gegebenheiten der Photovoltaik Dachanlagen für Haushalte und Landwirte, allerdings mit dem Schwerpunkt auf der Installation batteriebetriebener Photovoltaikanlagen.

Gefördert werden die Installationen von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Strom-Speichern / Batterien, welche den höchsten Anteil der Förderung erhalten.

Der Fördertopf für solche Solaranlagen beinhaltet 160 MIO. €.

Das Budget des Förderprogramms stammt dabei aus Mitteln des Wiederherstellungs- und Resilienzfonds. Träger der Umsetzung des Solarprogrammes ist das TAIPED (Fonds zur Nutzung des Staatseigentums).

Die Zahl der Begünstigten wird schätzungsweise knapp 10.000 Unternehmen erreichen.

Gleichzeitig ist vorgesehen, dass die Produktion aus der Photovoltaik auf die Deckung des Energiebedarfs von Unternehmen ausgerichtet sein wird, wobei diese über die Batterien in der Lage sein werden, die Energie zu speichern und damit ihren Energiebedarf rund um die Uhr nachhaltig zu decken.

Ziel des Ministeriums für Umwelt und Energie ist, das Budget auf Unternehmen aller Art zu verteilen. Dabei wird es aber verschiedene Kriterien wie die zeitliche Priorität, dem Umsatz des Unternehmens und der erwarteten Energieeinsparung etc. geben.


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Steuerbefreiung für sieben (7) Jahre

Publiziert am 30.August.2023 von Abraam Kosmidis

Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, können in den ersten sieben (7) Jahren von einer Steuerbefreiung von 50 % auf ihr weltweites Einkommen profitieren. Das bedeutet, dass nur 50 % ihres Einkommens der griechischen Besteuerung unterliegen, während die restlichen 50 % steuerfrei sind. Insbesondere ist gemäß Artikel 5C des Einkommensteuergesetzes, geändert durch Artikel 40 Absatz 1 des Gesetzes 4758/2020, der Steuerzahler, eine natürliche Person, der seinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt, von der Einkommensteuer und vom besonderen Solidaritätszuschlag gemäß Artikel 43A für fünfzig Prozent (50 %) seines Einkommens aus abhängiger Arbeit, das er in Griechenland erzielt, befreit, wenn er kumulativ:

  • in den letzten fünf (5) der sechs (6) Jahre vor der Verlegung seines steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland keinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland hatte,
  • seinen steuerlichen Wohnsitz aus einem EU-Mitgliedsstaat verlegt oder von E.O.H. oder aus einem Staat, mit dem ein Verwaltungskooperationsabkommen auf dem Gebiet der Besteuerung mit Griechenland in Kraft ist,

erbringt. Dienstleistungen in Griechenland im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 des CFE, das entweder bei einer lokalen juristischen Person oder juristischen Person oder in einer Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens in Griechenland ausgeübt wird und erklärt, dass er mindestens zwei Jahre in Griechenland bleiben wird.

Steuerliche Anreize für Investoren – „Non Dom“

Zusätzlich zur Steuerbefreiung bietet Griechenland auch Steueranreize für Menschen, die in bestimmte Wirtschaftszweige investieren. Investoren, die beispielsweise in erneuerbare Energieprojekte investieren, können von ermäßigten Steuersätzen profitieren, Steuerbefreiungen genießen usw. Dabei handelt es sich um die Einrichtung des „Non Domiciled Resident“ (Non-Dom), die in Griechenland durch das Gesetz 4646/2019 eingeführt wurde und in Artikel 5A des Einkommensteuergesetzes geregelt ist. Insbesondere für Anleger, die sich für die Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland entscheiden, ist vorgesehen, dass sie für ihre im Ausland erzielten Einkünfte unabhängig von der Höhe der Einkünfte für insgesamt 15 Jahre lang eine jährliche Pauschalsteuer in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr zahlen müssen. (Die 100.000 € werden offenbar auf 15 Jahre umgelegt, also knapp 7.000 / Jahr).

Alternative Besteuerung ausländischer Rentner – Anwendung des Steuersatzes von 7 %.

Darüber hinaus werden steuerliche Anreize zur Anwerbung ausländischer natürlicher Personen für Rentner angeboten, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen möchten. Tatsächlich unterliegen ausländische Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, gemäß Artikel 5B des Einkommensteuergesetzes einer alternativen Form der Einkommensbesteuerung mit der Anwendung eines Steuersatzes von nur 7 % für Einkünfte ausländischer Herkunft. Laut Statistik wurden für diese Kategorie seit 2020 335 Anträge auf Aufnahme in die alternative Besteuerung aus mindestens 21 Ländern genehmigt, während 120 Anträge in Bearbeitung sind.

Zugang zum EU-Binnenmarkt:Durch die steuerliche Ansässigkeit in Griechenland hat man die Möglichkeit, Zugang zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) zu erhalten. Dies bedeutet, dass die natürliche Person durchaus vom freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr innerhalb der EU profitieren kann, was erhebliche Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit mit sich bringt.

Niedrige Lebenshaltungskosten

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind die Lebenshaltungskosten in Griechenland relativ niedrig. Dies bedeutet, dass Menschen, die in Griechenland steuerlich ansässig werden, einen hohen Lebensstandard zu viel geringeren Kosten als in anderen Ländern genießen können.

Darüber hinaus heißt es in einem im Januar 2023 veröffentlichten Artikel auf der griechischen Website www.moneyreview.gr , dass sich die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland bei Arbeitnehmern, Selbstständigen, Rentnern und Anlegern immer größerer Beliebtheit erfreut, da sie mit einer günstigen Steuerregelung einhergeht.

Bemerkenswert ist, dass bis heute 4.500 Menschen, von denen die meisten das Land während der Krise verlassen haben, zurückgekehrt sind und nun in Griechenland arbeiten. Derzeit werden sogar 1.500 Neuanträge geprüft. Im Rahmen dieser Sonderregelung zahlen sie in den nächsten sieben Jahren 50 % ihrer Steuerschuld.

Nach Angaben des Finanzministeriums hat sich die Zahl der Arbeitnehmer, die sich dank dieses besonders günstigen Rechtsrahmens entschieden haben, nach Griechenland zu kommen, seit Juni 2022 vervierfacht, während Tausende von Anträgen anhängig sind.

Darüber hinaus sind 124 vermögende Investoren („HNWI“) nach Griechenland gekommen und werden innerhalb der nächsten drei (3) Jahre ihre Investitionen im Gesamtwert von 62 Millionen Euro abgeschlossen haben.

Es erübrigt sich zu erwähnen, dass viele bereits ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und mit der Gründung von Special Purpose Family Property Management Companies („SPEs“) begonnen haben. In diesem Fall handelt es sich um das Gesetz 4778/2021, das mit dem Ziel, Finanzströme von Privatpersonen mit hohem Vermögen anzuziehen, den Betrieb sogenannter „Family Offices“ regelt. Voraussetzung für ihre Gründung ist, dass ihnen Betriebskosten entstehen in Griechenland in jedem Steuerjahr mindestens 1.000.000 Euro pro Jahr. Tatsächlich verlegte ein Investor vor Kurzem seinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland und schaffte es, die erste Familienimmobilienverwaltungsgesellschaft mit besonderem Zweck zu gründen.


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Starkes Wachstum – Winterprognosen der Kommission für Griechenland

Publiziert am 11.Februar.2022 von Abraam Kosmidis

Schritte für Griechenlands endgültigen AusstiegWinterprognosen der Kommission für Griechenland: Starkes Wachstum 8,5 % im Jahr 2021 und 4,9 % im Jahr 2022

Die Europäische Kommission bestätigt laut ihrer gestern veröffentlichten Winterprognose für Griechenland ein starkes Wachstum von 8,5 % für 2021 und prognostiziert ein Wachstum von 4,9 % für 2022, sowie von 3,5 % für 2023. Ferner revidiert sie ihre Prognosen für 2021 vom November (7,1 %) nach oben, sowie  für 2022 (5,2 %) leicht nach unten. Dem Bericht der Kommission zufolge stieg das reale BIP Griechenlands im dritten Quartal 2021 um 2,7 %, was die starke Exportleistung und den erheblichen Beitrag des privaten Verbrauchs widerspiegelt. Die bemerkenswerte Erholung des Tourismussektors half der Wirtschaft, einen erheblichen Teil ihrer früheren Verluste aufgrund der COVID-19-Pandemie auszugleichen, während sich gleichzeitig auch der Industriesektor stark erholte.


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