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Griechenlands Strategie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und des Strukturwandels der Wirtschaft bis 2021

Publiziert am 21.März.2017 von Abraam Kosmidis
Betriebsschließung GriechenlandDie griechische Regierung hat einen Plan zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Lande und zur Einleitung eines Strukturwandels der Wirtschaft unter dem Begriff "Nationale Entwicklungsstrategie 2021" vorgestellt.Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Strukturwandel hin zu einem Wirtschaftsmodell mit hoher Wertschöpfung in der Produktion und bei der Erbringung von Dienstleistungen stellen das Hauptziel der Nationalen Entwicklungsstrategie in Griechenland bis 2021 dar.Der Plan basiert auf verschiedenen Faktoren, wobei der Regierungsplan Ressourcen und Mittel für den Wiederaufbau des Landes vorsieht. Damit soll die jahrelange Krise durch einen nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sozial gerechten Wachstumsplan bewältigt werden. Die Faktoren sind folgende: 

- Verringerung der Arbeitslosigkeit um 10% in einem dreijährigen Zeitraum, durch ein Beschäftigungsprogramm für Arbeitslose in Höhe von 1,5% des BIP.

- Vergabe von Kleinkrediten zur Entwicklung von sehr kleinen Unternehmen, spezielle Investitionskredite für innovative Unternehmen, wettbewerbsfähige Produkte zur Förderung der Exporte.

- Organisation und Finanzierung des Sozialstaates und der solidarischen Wirtschaft, Schaffung eines Kooperationsrahmens mit dem öffentlichen Sektor.

- Nutzung des staatlichen Grundbesitzes und der Konsortien des öffentlichen und privaten Sektors als Hebel für die Umsetzung von entwicklungsorientierter Arbeit.

Natürlich sind die bislang vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise sehr zahlreich, dabei wurde aber das Hauptgewicht stets auf Einzelaspekte gelegt, wie z.B. die Umsetzung von Reformen unter besonderer Berücksichtigung der Privatisierungen, die Erhöhung der Attraktivität für ausländische Direktinvestitionen, oder eine wachstumsabhängige Umschuldung, welche allerdings die Erzielung von Überschüssen voraussetzt.

Bei der Entwicklung der Nationalen Entwicklungsstrategie 2021 sollen diese bisherigen Maßnahmen jetzt unterstützender Natur sein und die drei strategischen Säulen fördern:

  1. Die Umstellung der Produktion zu einer wissensbasierten Wirtschaft, wodurch die Position des Landes in der nationalen Arbeitsteilung verbessert werden soll.
  2. Die einheitliche Planung, Koordinierung sowie die effiziente Umsetzung der Durchführung und Implementierung, insbesondere der Entwicklungspolitik. Faktoren, die bislang in den Bemühungen zur Entwicklung der griechischen Wirtschaft nicht vorhanden waren.
  3. Die Bemühungen, einen Weg aus der Krise zu finden in Kombination mit dem Versuch zur Verringerung von sozialen und regionalen Ungleichheiten und Verwerfungen, zumal sich der neue Strategieplan hauptsächlich auf die verwurzelte, exzessive Ungleichheit im Land fixiert, die unter anderem als Folge der Krise und durch die zur Bekämpfung dieser angewandten politischen Maßnahmen verstärkt worden ist und sich letztendlich als sozial ungerecht und äußerst entwicklungsfeindlich erwiesen hat.

Die Planer der „Nationalen Entwicklungsstrategie 2021“ hoffen damit, die erforderlichen Voraussetzungen zur Krisenbewältigung in Verbindung mit der Tatsache zu schaffen, dass im Land wesentliche Änderungen und notwendige Reformen eingeleitet worden sind, sodass nach einer längeren Investitionsflaute nun wieder aussichtsreiche Investitionschancen bestehen.

Darüber hinaus soll der entsprechende Strategieplan auch einen gesamten Kulturwandel bewirken, nachdem die Krise ein Umdenken und einen Mentalitätswandel in der griechischen Gesellschaft in Bezug auf politische Sichtweisen, Lebensstil und Konsum bewirkt hat. Dabei spiel das bessere Verständnis der Schwierigkeiten infolge der öffentlichen und privaten Verschuldung eine große Rolle und hat zu einer veränderten Haltung der Bürger, Unternehmen und Hochschulen geführt.

  


Griechenland und die Drachme – Folgen der Rückkehr zur nationalen Währung

Publiziert am 28.Februar.2017 von Abraam Kosmidis
wenn-griechenland-die-euro-zone-verlaesst-koennte-die-drachme-wieder-eingefuehrt-werden-Eine Währungsumstellung und Rückkehr zur Drachme hätte unbekannte, womöglich verheerende Folgen für Griechenland, wäre aber auch für die EU ein Fanal für den Verfall der Währungunion. Die Befürworter der Drachme verkennen dabei, dass etwa zum Euro-Beitritt Griechenlands, der Globalisierungsbegriff lediglich eine neuartige Erscheinung darstellte, welche die nur die innereuropäische Wettbewerbsfähigkeit umfasste, aber damals noch nicht die Länder der ehemaligen UdSSR, während sich Südostasien noch als emerging market darstellte. Eine völlig andere Situation als im Zeitalter der weltweiten Globalisierung.Unwahrheiten und Mythen über die Folgen eines Währungsaustritts irritieren die GriechenDie Drachmen-Anhänger überbewerten dabei offenbar die Effekte durch die Abwertungsmöglichkeit der nationalen Währung zur Liquiditätsbeschaffung und die hierdurch antizipierte Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Nach dieser Ansicht wird Griechenland bei einer eventuellen Rückkehr zur Nationalwährung wieder über geeignete Mittel zur Krisenbewältigung verfügen. Dies soll entweder durch Herabsetzung der Zinssätze oder die Abwertung der Drachme um 20-30% geschehen.

Der Drachmen-Schwindel basiert dabei auf der Souveränität des Landes, welches sein Schicksal selbst bestimmt, ohne jedoch zu berücksichtigen, dass in einem absolut heiklen, globalisierten Umfeld ohne Zugriff auf Refinanzierungsinstrumente und Liquiditätsbeschaffung an den Märkten, zumindest sehr starke Handelsbündnisse notwendig sind, um diesen Mangel auch nur annähernd ausgleichen zu können. Dem steht jedoch die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft entgegen.

Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass im Land eine rasante Inflation mit hohen Zinssätzen und internationaler Isolation einhergeht, vergleichbar etwa mit der wirtschaftlichen und politischen Instabilität von Drittländer.

Die Drachmen-Befürworter verkennen ferner, daß die sichere Abwertung zugleich einen enormen Rückgang des Lebensstandards zur Folge haben wird. Nicht vergessen sind die kontinuierlichen Abwertungen nach der politischen Wende Griechenlands (Metapolitefsi), welche letztendlich zur einer niedrigen bis kaum vorhandenen Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft geführt hatten. Die wiederholten Abwertungen der 80-er Jahre mit dem Verhältnis der Drachme zum Dollar, wurden durch die Abnahme der Exporte um 24% auf 18% des BIP bei gleichzeitig enorm niedrigem Wachstum begleitet. Zwischen den Jahren 1985 und 2002 verzeichnete die Drachme eine Abwertung von fast 100% bei gleichzeitiger Zunahme der Exporte von nur 16%.

Folgen der Drachme-Einführung

Erfahrungsgemäß wird nach Einführung der neuen Drachme eine rapide Währungsabwertung folgen, wobei die Besitzer der neuen Währung sofort die Umwandlung in Euro unternehmen werden, um künftige Verluste durch weitere Abwertungen zu vermeiden. Dadurch wird die Abwertungsspirale der neuen Währung verstärkt werden.

Im Hinblick auf die Bankeinlagen wird eine obligatorische Umwandlung in Drachmen erfolgen, wobei der Rückgang ihrer Kaufkraft der Abwertung der neuen Währung entsprechen wird. Wobei dieses Szenario voraussetzt, dass zumindest das Bankensystem stabil bleiben wird.  Anderenfalls drohen weitaus höhe weitere Verluste.

Die Rückzahlung von Fremdwährungskrediten wird weiterhin in der entsprechenden Währung zu erfolgen haben, was eine Erhöhung der Schulden durch Währungsabwertung als auch die rasante Erhöhung der Zinsen zur Folge haben wird.

B3Folgen für das Banksystem

Die Lage der sogenannten „roten“ Kredite wird sich wesentlich verschlechtern, zumal die Einnahmen der kreditnehmenden Unternehmen diese aufgrund erheblichen Umsatzrückgangs nicht weiter bedienen werden können. Privatschuldner werden entweder als Arbeitslose oder Arbeitnehmer mit besonders niedrigen Bezügen ebenfalls nicht in der Lage sein, ihre Kredite zurückzuzahlen. Darüberhinaus wird der Übergang zur Drachme höchstwahrscheinlich zu einer unaufhaltsamen Einlagenflucht führen, was die Banken kaum kompensieren können.

Folgen für Preise der Einfuhrprodukte

Je höher die Abwertung der Drachme, desto höher wird sich der Preis der eingeführten Waren gestalten, was sich auf Treibstoffe, Arzneimittel u.a. auswirken wird. Importprodukte werden sich erheblich verteuern, so daß diese für den Durchschnittsverdiener unbezahlbar werden.

Auswirkungen auf die Staatsverschuldung

Der öffentliche Schuldenstand, der nach griechischem Recht geregelten Kredite wird zwar in Drachmen umgewandelt werden können, nicht jedoch die Kredite der europäischen Unterstützungsmechanismen, für welche im letzten Jahr die Anwendung britischen Rechts vereinbart wurde. Die Erhöhung des Realwerts der Auslandsverschuldung wird eine unvermeidliche Kettenreaktion auslösen: die Bedienung der Auslandsverschuldung wird erheblich schwierig sein, was zu einem Zahlungsausfall sowohl des Staates, als auch der auslandsverschuldeten Großunternehmen führen wird. Das Land wird somit von den internationalen Finanzmärkten, zumindest bis zur Einigung eines neuen Schuldenschnitts durch langandauernde Verhandlungen, abgeschnitten sein.

Fragliche Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft

Die infolge der Abwertung erwartete Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wird sich lediglich auf unqualifizierte, billige Arbeitskräfte stützen, weit ab von Wirtschaftszweigen mit hoher Wertschöpfung, Spitzentechnologien und Exportorientierung, über welche das Land mit einer Beteiligung am Euro verfügen könnte. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wird durch die fehlende Finanzierung von Unternehmen durch das Bankensystem als auch durch höhere Energie-und Rohstoffkosten erheblich eingeschränkt werden. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kann langfristig deshalb nur mit zügigen und fundamentalen Reformen, welche mit drastischen Haushaltskürzungen einhergehen, erzielt werden.

Folgen im Tourismusbereich

Bei der Währungsumstellung auf die Drachme wird ferner ein erheblicher Rückgang der Dienstleistungspreise im Tourismusbereich und der Immobilienpreise erwartet, wodurch stärkeres Wachstum im Tourismussektor und die Erhöhung der Attraktivität neuer Investitionen erwartet wird. Es ist jedoch davon auszuehen, dass Touristen und Investoren ein verwüstetes Land mit allgegenwärtiger Armut, sozialen Konflikten, politischer Instabilität und anhaltender Ungewissheit besuchen werden.

Die zwei vorgebrachten Grundargumente der Drachme-Einführung, einerseits die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und andererseits die positiven Wachstumseffekte durch Steigerung der Exporte und der Tourismuswirtschaft werden demnach vollkommen entkräftet.

Auch hinsichtlich der langjährigen Austeritätspolitik kann keine positive Prognose getroffen werden, zumal die Kaufkraft der Drachme durch die Inflation und die langfristige Abwertung abnehmen wird.

Europaeische-Union-LaenderFolgen des Euroaustritts für die EU Mitgliedschaft Griechenlands

Im Falle eines Austritts aus der Eurozone wäre Griechenland vermutlich auch gezwungen, die EU zu verlassen. Mit einem Austritt als ein bankrotter Staat, wäre es unmöglich für Griechenland, weiterhin ein vollwertiges Mitglied der EU zu bleiben, zumal ein Austritt aus der Eurozone Maßnahmen wie Kapitalverkehrskontrollen, Waren-und auch Personenkontrollen bewirken würde, welche gegen die Vorschriften des europäischen Binnenmarkts verstoßen. Ein Verstoß gegen die Normen des einheitlichen Binnenmarkts stellt die wesentlichste Ursache für einen EU-Austritt dar. Der Austritt aus der Eurozone würde zudem auch die nationale Sicherheit des Landes gefährden, da durch die Beteiligung an der WWU und den europäischen Institutionen die nationalen Interessen des Landes als auch seine Souveränität weitgehend geschützt werden.

Für einen derart kleinen, bereits insolventen Staat, ohne eine bedeutende, inländische Erzeugungs-und Entwicklungsbasis, der sich weiterhin auf die Hilfe seiner Partner stützt, hat die Frage einer Währungsänderung momentan lediglich einen zweitrangigen und zweifelhaften Sinn.  Es handelt sich eindeutig um eine trügerische Alternative, welche von den politischen, unternehmerischen, akademischen und journalistischen Kreisen des Landes abgelehnt wird. Es ist deren Pflicht, über die Folgen eines Euroaustritts aufzuklären, aber auch die für das Land notwendigen, tiefgreifenden Reformen, mit oder ohne einem WWU-Austritt, zu befürworten und voranzutreiben.

Wichtig ist vor allem, die Verlässlichkeit und die Produktion des Landes zu erhöhen, Vertrauen bei den Partnern zurückzugewinnen, die Produktivität im öffentlichen und privaten Sektor zu erhöhen, den Rahmen zur Förderung der Entwicklung zu setzen und der jungen Generation Zukunftsperspektiven zu verschaffen.

Folgen für die EU und den Euro

Die EU hat es versäumt, auf die Herausforderungen einer globalisierten Welt angemessen zu reagieren, aber auch im Binnengebiet Mechanismen zu schaffen, welche den nachhaltigen Bestand der gemeinsamen Währung des EURO gewährleisten. Für die EU ist es höchste Zeit wirtschaftliche Ausgleichs- und Stabilitätsmechanismen, sowie gemeinsame Besteuerungsgrundlagen für das Binnegebiet und die Währungsunion zu schaffen, wenn sie nicht das Auseinanderfallen des Euro und der EU riskieren möchte.


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China Town in Mesogeia – Attika

Publiziert am 12.August.2016 von Abraam Kosmidis
China Town in Mesogeia – AttikaMehrere Unternehmen aus dem „Land des Drachen“ planen die Errichtung einer China Town im Herzen des Tals von Mesogia in Attika, mit einem Riesenangebot an Immobilen für chinesische Griechenland-Liebhaber.Laut der griechischen Sonntagszeitung, „Ethnos“, haben Vertreter von großen Immobilienunternehmen aus China ihre Kontakte verdichtet und großes Interesse für die Gegend in der Nähe von Markopoulos geäußert.Es handelt sich dabei speziell um einen Flächenteil von ca. 100 Hektar eines Gebietes mit einer Gesamtfläche von 1.000 – 1.200 Hektar (?), welcher vor einer Einordnung im Bebauungsplan steht. Das erste Verfahren zur primären Eintragungsphase ist bereits durchgeführt worden und gemäß den Informationen der Gemeinde Markopoulos, soll innerhalb der nächsten 6-8 Monate die endgültige Einordnung der Fläche im Bebauungsplan erfolgen, die den Weg für Großinvestitionen im weiteren Gebiet frei machen wird.

Die ersten Kontaktaufnahmen

Eine Gruppe, die über 100 Dekare dieses Gebiets zu ihrem Eigentum zählt, nahm die ersten Kontakte zu chinesischen Investoren auf –Interessenten eines renommierten Immobilienunternehmens, die nach einer Besichtigung des entsprechenden Gebiets offiziell ihr Interesse am Erwerb von größeren Flächen äußerten. Sämtliche Schritte zur Anziehung der chinesischen Investoren sind sogar auf Initiative des Bürgermeisters von Markopoulos hin, Herrn Sotiri Metheniti, eingeleitet worden, der hier eine Riesenchance zur Errichtung eines enormen Wohnprojekts sieht.Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der Grundstücksbesitzer und ihrer Einschränkungen, den „Landbeitrag“ gemäß Gesetz zur Einordnung im Bebauungsplan zu leisten, hat die Gemeindebehörde diesbezügliche Erleichterungen und Ratenzahlungen bereits in die Wege geleitet. Laut Einschätzungen (anfänglicher Bewertung), können in der Fläche der 100 Dekare mit einem Baufaktor von 0,6 Immobilien mit einer Gesamtfläche von 60.000 qm errichtet werden. Mit einer jeweiligen Durchschnittsfläche von 100 qm kann in der in diesem Gebiet eine neue Stadt mit 600 Domizilen erbaut werden.Die chinesischen Investoren haben nach ihrem Griechenland-Besuch konkrete Vorschläge für den Erwerb der Fläche eingereicht, mit Ziel der Errichtung der neuen China Town und den Verkauf von Feriendomizilen an ihren Landsleuten, in Verbindung mit der Gewährung einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis. Bereits seit letztem Jahr gilt nun auch in Griechenland das Gesetz zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Käufer von Immobilien zu einem Wert von über 250.000 Euro. Obwohl sich bis heute relativ niedrige Immobilienkäufe zeigen, wird dennoch in den kommenden Jahren ein Investitionsboom erwartet. Die Tourismusbranche sieht zudem eine erhebliche Zunahme der nach Griechenland reisenden, chinesischen Touristen voraus, die an Immobilienkäufe interessiert sind und das Land auch als Basis für weitere Europareisen nutzen möchten.Darüber hinaus investieren auch viele Unternehmer / Gesellschaften in Immobilien auf der Suche nach Mehrwerten, wobei die Investitionshöhe von den Kaufchancen abhängt.Die Gesamtheit der in der Bebauungszone eingeordneten Fläche befindet sich südlich von der Stadt Markopoulos und in naheliegender Entfernung von der noch ungenutzten Rennbahn – ein unberührtes Projekt im Rahmen der Olympischen Spiele, welches jedoch durch den Privatisierungsträger (Privatisierungsfonds) TAIPED künftig ausgeschrieben werden soll.Es handelt sich um ein Gebiet mit einem erhöhten Investitions-und Wohninteresse, zumal es folgende Vorteile aufweist:
  1. Die Entfernung zum Flughafen „Eleftherios Venizelos“ beträgt lediglich 7,5 Km, ein Riesenvorteil für Immobilienkäufer, insbesondere für Chinesen, die die leichte Zugänglichkeit zu ihrem Eigentum als Vorteil an erster Stelle setzen.
  2. Die Häfen von Lavrio und Rafina liegen jeweils nur 25 Km entfernt, so dass den künftigen Bewohnern eine direkte Verbindung zu den Inseln angeboten wird.
  3. Die berühmtesten Strände von Attika und Rafina liegen in kurzer Entfernung, in Porto Rafti, Artemida, Sounio, Glyfada und Vouliagmeni.
  4. Die Entfernung zur Innenstadt von Athen beträgt lediglich 38 Km, und nur 25 Km von Marousi und den bekannten Einkaufszentren entfernt.
  5. Durch die naheliegenden Autobahn „Attiki Odos“ und der S-Bahn wird die Zugänglichkeit zur gesamten Hauptstadt erleichtert.
  6. Das Gebiet grenzt am Rennbahnzentrum, welches nach den Festsetzungen der Landnutzung eventuell den Weg zur Errichtung von neuen Einkaufszentren öffnen wird.
  7. Der Unternehmenspark von Markopoulos liegt in unmittelbarer Nähe.
Nach der Besichtigung des Gebiets haben die Investoren aus China die Vorteile des entsprechenden Vorhabens ausgewogen und sind derzeit in Erwartung des Abschlusses der Verfahren zur Einordnung in der Bebauungszone, so dass die ersten Verträge mit den Grundstücksbesitzern abgeschlossen werden können. In Bezug auf die Preise dieses Gebiets, sind dort Grundstücke mit einer Fläche von 1,2 Dekar zu einem Kaufwert von 120.000 Euro vorzufinden, während auch größere Flächen von über 9 Dekare gegen einen Kaufpreis von 1,4 Mio. Euro veräußert werden. Weiteren Informationen zufolge, soll in naher Zukunft eine Unternehmermission mit chinesischen Beamten und Geschäftsleuten aus diversen Sektoren das Land besuchen, unter anderem auch mit Immobilienunternehmern.Zudem sollen auch zur Finanzierung von Investitionen für den Kauf von Immobilien jeglicher Art oder zur Errichtung von Wohnkomplexen, Kontakte zu chinesischen Banken wie die Bank of China, aufgenommen werden.

Kaufkriterien der chinesischen Investoren

Die wesentlichsten Zielorte der chinesischen Investoren sind unter anderem die Region von Attika, Kreta, die Inseln der Ägäis und insbesondere Santorini. Internationale Immobilienunternehmen und große Maklerbüros sind der Ansicht, dass sich Griechenland in den kommenden Jahren als eines der Hauptziele für chinesische Investoren erweisen wird.

Verhandlungen

Dennoch erweisen sich die Verhandlungen der chinesischen Masseninvestoren als besonders „hartnäckig“, mit konkreten Regelungen und Voraussetzungen bezüglich der Vertragserstellung. Ihre Nachfrage betrifft vorwiegend Immobilien in leicht zugänglichen Gebieten, mit naheliegendem Flughafen, um ihre Mobilität zu erleichtern. Zudem bevorzugen sie gehobene Gegenden mit Meeraussicht in der Nähe von Attika oder in Strandgebieten auf griechischen Inseln. Darüber hinaus ist ihnen wichtig, ihre Aufenthaltserlaubnis ohne lange Verzögerungen zu erhalten, so dass sie aufgrund der EU-Freizügigkeit auch weitere europäische Länder besuchen können.Des Weiteren interessieren sich die chinesischen Investoren besonders für die Harmonielehre „Feng Shui“ in Bezug auf die genaue Lage der ausgesuchten Immobilie. Aus diesem Grund zielt ihre Suche auf eine Kombination von Meer und Berg für ihre Wohndomizile ab.Der mutige Schritt, auf den die ausländischen Investoren warteten, erfolgte im April durch das Gesetz 4146/2013. Zunächst sollte die Aufenthaltserlaubnis mit dem Kauf von Immobilien zu einem Wert von über 300.000 Euro erteilt werden, doch um mehrere Investoren anzulocken, wurde der Preis ist auf 250.000 Euro herabgesetzt. Nach dem erheblichen Fall der Immobilienpreise in Griechenland, werden heute zahlreiche Objekte der entsprechenden Preisstufe (250.000 – 300.000 Euro) angeboten.Erwähnenswert ist auch, dass wettbewerbsfähige Märkte wie in Portugal oder Spanien ein dem oben genannten ähnlichem Gesetz mit beeindruckenden Ergebnissen anwenden, wobei der Grenzwert des Immobilienkaufs bei 500.000 Euro liegt. In Zypern beträgt der Grenzwert 300.000 Euro, welcher im Jahr 2012 mehr als 1.000 Käufer aus China brachte. Nun wird Griechenland als ein Brückenland für weitere Europareisen gesehen, wobei jedoch noch weitere Regelungen erneut überprüft werden müssen, wie zum Beispiel die Vorauszahlung (der Immobiliensteuer?) der Immobilien in Griechenland im Vergleich zu anderen Konkurrenzmärkten.
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Hohe Exportsteigerung für griechisches Obst und Gemüse in 2016

Publiziert am 3.Juni.2016 von Abraam Kosmidis
Exportsteigerung Obst und GemüseEinen beachtlichen Aufschwung verzeichnen die griechischen Exporte von frischem Obst und Gemüse im ersten Quartal 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Auch für den Rest des Jahres sind die Prognosen besonders günstig.Den letzten Kennzahlen des griechischen statistischen Amtes ELSTAT zufolge, verarbeitet vom Verband Griechischer Unternehmen für die Ausfuhr und den Transport von Obst, Gemüse und Säften „INCOFRUIT – HELLAS“, erhöhten sich die Exporte um 37,8%, und erreichte damit ein Volumen von 241,226 Mil. Euro.Einer diesbezüglichen Mitteilung des Verbandes zufolge ist ein erheblicher Anstieg der Exporte von frischem Obst und Gemüse bis Ende des Jahres zu erwarten, die schätzungsmäßig einen Umfang von mehr 1,5 Mio. Tonnen erreichen sollen.

Gemüseexport

In diesem Quartal ist das Ausfuhrvolumen von Gemüse im Vergleich zum letzten Jahr um 31,4% angestiegen, mit einem Gesamtumfang von 66.976 Tonnen, und der Wert beläuft sich durch eine Zunahme von 21,2 % auf über 54 Mio. Euro.

Obstexport

Beim Obstexport verzeichnete sich ein enormer Anstieg des Ausfuhrvolumens um 39%, welcher sich in einem Ausfuhrvolumen von über 187 Mio. Euro bzw. 383.568 Tonnen niederschlägt.

Einfuhren

Der Gemüseimport zeigt zugleich eine Abnahme des Einfuhrvolumens um 13% der Masse und 7,4% des Umsatzes, wobei jedoch eine Zunahme des Einfuhrvolumens für Obst entsprechend um 7,4% und 12,2% festzustellen ist.Wie auch der Sonderberater des Verbandes, Herr Polychronakis, anmerkte, wird seitens der EU die einjährige Verlängerung der Fördermaßnahmen (Ablauf am 30. Juni 2016) für Erzeuger von Obst und Gemüse, welche am stärksten vom russischen Einfuhrverbot betroffen sind, sowie eine umgehende Verbesserung des Rücknahmesystems gefordert.
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Neue Fristverlängerung für Investitionsvorhaben

Publiziert am 8.Januar.2016 von Abraam Kosmidis
griechenland_parlamentSchon in den nächsten Tagen soll das Ministerium für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus eine neue Rechtsvorschrift zur Verlängerung der Abschlussfrist für sämtliche, bereits in den zwei vorherigen Entwicklungsgesetzen (Nr. 3299/2004 und 3908/2011) eingeordnete Investitionsvorhaben einführen.Der diesbezüglichen Mitteilung des Ministeriums zufolge, wird insbesondere die Frist zum Abschluss der im Gesetz Nr. 3299/2004 eingeordneten Investitionsvorhaben bis zum 30/6/2016 verlängert, welche am 31/12/2015 ablief.Die Träger der Vorhaben, welche 50% der Investition bis zum 30/6/2016 umsetzen werden, können eine zusätzliche, einjährige Verlängerung in Anspruch nehmen, um das gesamte Investitionsvorhaben bis zum 30/6/2017 abzuschließen.Zugleich werden organisatorische und institutionelle Maßnahmen zur Vereinfachung der Investitionsumsetzung der entsprechenden Gesetze getroffen, sodass innerhalb der neuen Fristsetzung alle ausstehenden Angelegenheiten abgeschlossen werden können.Noch im Januar soll außerdem die Ausarbeitung des neuen Entwicklungsgesetzes abgeschlossen werden, um anschließend vom Parlament so schnell wie möglich verabschiedet zu werden. Erwähnenswert ist, dass im Rahmen der zwei vorherigen Entwicklungsgesetze eine geringe Anzahl von Investitionsvorhaben einen hohen Anteil der Gesamtförderungen erhalten haben (4% der Investitionspläne erhielten 44% der Zuschüsse im Rahmen des Gesetzes Nr. 3299/04, während 5,1 % der Vorhaben 42% der Förderungen im Gesetzesrahmen 3908/11 gewährt wurden).
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Griechische Wirtschaft zeigt bemerkenswertes Durchhaltevermögen

Publiziert am 11.Dezember.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceDer griechische Unternehmens-und Industrieverband SEB wies im Monatsbericht für wirtschaftliche Entwicklungen auf das bemerkenswerte Durchhaltevermögen der griechischen Wirtschaft trotz der schwierigen Finanzlage hin. Die Rezession des Gesamtjahrs erweist sich milder als erwartet, und es zeigen sich geringere Auswirkungen durch die Kapitalverkehrskontrollen im Vergleich zu den anfänglichen Prognosen.Zugleich weisen die Frühindikatoren der wirtschaftlichen Aktivität eine Normalisierung auf, wobei die versäumte Zeit insbesondere aufgrund der negativen Entwicklungen während der Sommermonate größtenteils nachgeholt wird.Dennoch bestehen weiterhin offensichtliche Abschwächungsanzeichen, die vorwiegend durch die verlangsamte Wachstumsrate der Industrieproduktion und der Exporte sowie die Reduzierung der Importe, des Einzelhandels und der Einkünfte aus dem Tourismus-und Schifffahrtsbereich ausgedrückt werden.

Die Normalisierungsanzeichen der Wirtschaft umfassen gemäß dem Verbandsbericht folgendes:

  • - ein weiterer Anstieg des Einkaufsmanagerindex (PMI) im Verarbeitungssektor im November 2015,
  • - der unveränderte wirtschaftliche Einschätzungsindikator im selben Monat, und eine Zunahme der Geschäftserwartungen im Industriesektor, indem eine Verbesserung der Auftragseingänge, der

Exporte und der Beschäftigungserwartungen festzustellen war, obwohl sich die absoluten Vertrauensebenen noch auf niedrigen Werten belaufen,

  • - die Zunahme der Industrieproduktion im September (+2,8%), infolge des starken Rückgangs im Juli,
  • - die Exportdynamik, die während der ersten Monate von 2015 zum bemerkenswerten Anstieg von +11,1% führte (Jan. – Sep. 2015); zu diesem Ergebnis haben hauptsächlich die Exporte von Agrar-und

Industrieprodukten beigetragen,

  • - die Lockerung des Deflationsdrucks im Oktober,
  • - die Verringerung der Arbeitslosenanzahl im August 2015 (von 1.196.000 auf 1.180.000),
Gleichzeitig werden jedoch Entwicklungen verzeichnet, welche die Unsicherheit verlängern, wie z.B. die Abnahme der Industrieumsätze im September, der Rückgang der Reiseverkehrseinnahmen (-5,4%), der Transporte und der Tätigkeiten griechischer Bauunternehmen im Ausland, oder das negative Bild in der Finanzierung, den Investitionen und der Bautätigkeit.
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Rasante Fortsetzung der Privatisierungen in Griechenland

Publiziert am 2.September.2015 von Abraam Kosmidis
AirportDie griechische Regierung hat den Verkauf von 14 Regionalflughäfen an den Betreiber Fraport genehmigt. Somit sendet Griechenland ein starkes Signal an die Gläubiger, dass die neue Vereinbarung ohne Verzögerungen eingehalten wird, womit auch der Weg für alle weiteren Privatisierungen geebnet wird.Die Abtretung der Regionalflughäfen war durch die vorherige Regierung so gut wie abgeschlossen, seit seinem Amtsantritt im Januar legte jedoch der Ministerpräsident Alexis Tsipras alle Privatisierungen auf Eis. Noch ist der Verkaufsvertrag allerdings nicht unterschrieben, bis zum Jahresende soll jedoch die Übernahme abgeschlossen werden.Kurz vor den Abstimmungen über das dritte Hilfsprogramm beschloss der Regierungsrat für Wirtschaftspolitik die Genehmigung des entsprechenden Verkaufs. Somit übernimmt der deutsche Flughafenbetreiber Fraport die Flughäfen von Thessaloniki, Korfu, Chania, Kefallonia, Zakynthos, Aktio und Kavala, sowie die Flughäfen auf Rhodos, Kos, Samos, Mytilini, Skiathos und den Jet-Set Inseln Mykonos und Santorini. Der Kaufpreis für die Betreibergenehmigungen beträgt 1,23 Milliarden Euro für eine auf 40 Jahre laufende Konzession. Der Verkauf der Flughäfen gehört zu den größten Privatisierungen seit Langem, und es soll nun auch der Verkauf des stillgelegten Athener Flughafens „Elliniko“ und des größten Seehafens Griechenlands – Hafen von Piräus erfolgen.Für die gesamte Konzessionsdauer werden Einnahmen in Höhe von insgesamt 10 Mrd. Euro für den griechischen Staat veranschlagt, zumal auch ein jährlicher Pachtzins in Höhe von 22,9 Mil. Euro für sämtliche Flughäfen einbehalten ist.

Konzessionsdauer

Die in einem 4-jährigen Planungshorizont umzusetzenden Investitionen belaufen sich auf 330 Mil. Euro, während sie für die gesamte Konzessionsdauer 1,4 Mrd. Euro betragen werden. Trotz des Bankfeiertags im letzten Juli sowie vielen anderen Betriebsschwierigkeiten in den griechischen Flughäfen aufgrund fehlender Mittel, wies der Passagierverkehr eine bemerkenswerte Zunahme von 12,75 % auf.Der Ankündigung des Privatisierungsfonds TAIPED zufolge, ist die Frist zur Einreichung von Ausschreibungsvorschlägen für den Hafen von Piräus für den kommenden Oktober festgesetzt worden, für die Tochtergesellschaft der Griechischen Staatsbahn TRAINOSE AG und der Griechischen Gesellschaft für Eisenbahn-Rollmaterial“ (EESSTY AG) für Dezember und für den Hafen von Thessaloniki der kommende Februar. Die Förderung der notwendigen Maßnahmen hinsichtlich der Einreichung von Offerten für alle vorstehenden Ausschreibungen bis Ende Oktober ist in den Voraussetzungen des neuen Hilfspakets beinhaltet.
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Beschränkungen im Griechischen Bankensystem

Publiziert am 20.Juli.2015 von Abraam Kosmidis
BankenDer Rechtsakt, gemäß dem die Aufhebung des Bankfeiertags ab Montag, den 20. Juli beschlossen worden ist, wurde im Regierungsanzeiger bereits veröffentlicht.Demnach ist das Limit von 60 Euro pro Anleger, Kreditinstitut und Tag noch in Kraft, die Anleger  können sich jedoch auch mehr Geld auf einmal auszahlen lassen. Allerdings bleibt die Höchstgrenze bei 420 Euro pro Woche bestehen.Der Transfer von Bankeinlagen oder Bargeld ins Ausland ist untersagt, einschließlich der Anweisung zum Transfer von Finanzmitteln auf ausländische Bankkonten, sowie der Transfer durch Kreditkarten, Prepaid-und Debitkarten für grenzüberschreitende Zahlungen.Zudem ist die Eröffnung von neuen Girokonten oder Sparkonten, sowie die Aufnahme von Mitberechtigten zu den bereits bestehenden Konten untersagt; inaktive Bankkonten können derzeit nicht aktiviert werden. Eröffnungen von neuen Bankkonten können lediglich in den unter Artikel Nr. 1, Abs. 7 des Rechtsaktes vorgesehenen Fällen erfolgen.Zugleich bleibt die vorzeitige, teilweise oder vollständige Tilgung eines Darlehens bei Kreditinstituten untersagt. Ausgenommen davon sind Bargeldzahlungen, oder Zahlungen durch ausländische Überweisungen, während auch die vorzeitige, teilweise oder vollständige Beendigung der Termineinlagenvereinbarungen verboten ist.

Als Ausnahme wird die vorzeitige Beendigung einer Termineinlage lediglich zur Tilgung folgender Forderungen und Verbindlichkeiten erlaubt

  1. von staatlichen und versicherungsrechtlichen Forderungen,
  2. einer laufenden Ratenzahlung und überfälligen Darlehensschulden im selben Kreditinstitut,
  3. der Lohnauszahlung im selben Kreditinstitut,
  4. von Behandlungskosten und Studiengebühren in Griechenland und im Ausland,
  5. von Lieferantenzahlungen, die ein Bankkonto im selben Kreditinstitut führen, gegen Rechnungen oder gleichwertigen Belegen, unter der Voraussetzung, dass kein ausreichender Bestand auf ein Giro – oder Sparkonto vorhanden ist.
Darüber hinaus wird der Transfer in Bezug auf Unterkunfts-und Verpflegungskosten für im Ausland Studierende, oder sich an Austauschprogrammen beteiligten Studenten pro Kalenderquartal auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro, oder den jeweilige Gegenwert in einer anderen Landeswährung beschränkt. Die Zahlung erfolgt elektronisch auf ein im Ausland geführtes Bankkonto, dessen Begünstigter der jeweilige Student ist.

Entrichtung der Einkommensteuer

Dem obigen Rechtsakt zufolge wird eine Verlängerung zur Entrichtung der ersten Rate der Einkommenssteuer (Steuerjahr 2014) bis zum 31. August gewährt.Zugleich wird auch eine Fristverlängerung für die Einreichung des E9 – Formulars bis zum 26. August gewährt.Die diesbezügliche Mitteilung des Finanzministeriums kündigt folgendes an:Am Montag, den 20. Juli wird durch den entsprechenden Rechtsakt der am 28. Juni auferlegte Bankfeiertag aufgehoben.  Demzufolge öffnen ab Montag sämtliche Bankfilialen, während zugleich auch der Umfang der im Rahmen der Kapitalverkehrskontrollen zugelassenen Banktätigkeiten erweitert wird. Die zugelassenen Banktätigkeiten werden ausführlich im neuen Rechtsakt aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass auch der sich im Finanzministerium befindliche Ausschuss zur Genehmigung von Bankgeschäften zugleich weitere Transaktionsanträge außer den im Rechtsakt Vorgesehenen bearbeitet.Zudem wird noch darauf hingewiesen, dass die Zahlungsfristen der von der steuerlichen Verwaltung festgestellten Forderungen sowie die Fristen zur Teilzahlung der festgestellten Steuerschulden durch Regelungs-oder Erleichterungsraten bis zum dritten Werktag ab der Aufhebung des Bankfeiertages verlängert werden,  wie dies im ministerialen Rundschreiben Nr. 1136/30.6.2015 vorgesehen wird.

Der neue Rechtsakt sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Die Anwendung der neuen Vorschriften bezüglich der MwSt., beginnend ab Montag, dem 20. Juli 2015.
  • Der Steuersatz von 6% für Hotels bis zum 30. September 2015.
  • Die Verlängerung der Frist zur Entrichtung der Einkommenssteuer bis zum 31. August, für alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung nach der Veröffentlichung des entsprechenden Rechtsakts einreichen werden.
Anschließend werden Vorschriften zur Anwendung der kurzfristigen Finanzierung des Griechischen Staats durch den EFSM vorgesehen.  
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Regierungsblatt der Griechischen Demokratie – Kurzfristiger Bankfeiertag

Publiziert am 5.Juli.2015 von Abraam Kosmidis
Europe ComisionRegierungsblatt der Griechischen Demokratie

RECHTSAKT - Kurzfristiger Bankfeiertag

DER PRÄSIDENT DER GRIECHISCHEN DEMOKRATIE

Unter Kenntnisnahme:

  1. des Artikels 44, Abs. 1 der Verfassung von Griechenland.
  2. der außerordentlichen Situation einer äußerst dringenden und unvorhersehbaren Not um das griechische Finanzsystem und allgemein die griechische Wirtschaft vom Liquiditätsmangel zu bewahren, der durch den Beschluss vom 27. Juni 2015 der Eurogruppe in Bezug auf die Verweigerung einer Verlängerung der Kreditvereinbarung mit Griechenland hervorgerufen worden ist.
  3. des diesbezüglichen Antrags des Ministerrates, beschließen wir:

Artikel 1

  1. Der Zeitraum vom 28. bis zum 6. Juli wird als Bankfeiertag erklärt. Der Bankfeiertag umfasst sämtliche, in Griechenland betriebliche Bankinstitute jedweder Form, einschließlich der Filialen ausländischer Bankinstitute, die dem Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 4261/2014 (A’ 107) unterliegen, sowie der Darlehens-und Hinterlegungskasse, Zahlungsinstitute des Gesetzes Nr. 3862/2010 (A’ 113) und E-Geld-Institute des Gesetzes Nr. 4021/2011 (Α’218), Filialen und Vertreter von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten mit Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten, die sich gesetzmäßig in Griechenland in Betrieb befinden (fortan „die Institute“). Auf Beschluss des Finanzministers kann der vorstehende Zeitraum verkürzt oder verlängert werden. Während des Bankfeiertags werden die Institute für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben, und Zugang wird lediglich dem Personal gewährt, das zur Anwendung des vorliegenden Aktes sowie zur Vorbereitung hinsichtlich der Wiederaufnahme der Transaktionen mit den Bankkunden nach Beendigung des Bankfeiertages benötigt wird. Rentenzahlungen sind von den Beschränkungen der Banktransaktionen des Vorliegenden ausgeschlossen. Die Verwaltungen der Bankinstitute werden die Auszahlungsart der Renten sowie die zu diesem Zweck bedienenden Filialen ankündigen.
  2. Während des Bankfeiertages können folgende Tätigkeiten erfolgen:
    1. Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten, die einem täglichen Betrag in Höhe von 60 Euro pro Bankomatkarte unterliegen, der mit Beschluss des Finanzministers modifiziert werden kann. Die Geldautomaten werden höchstens zwölf (12) Stunden am ersten Anwendungstag des Vorliegenden in Betrieb sein,
    2. unbeschränkte Transaktionen, außer denen, die vor der Veröffentlichung des Vorliegenden mit Kredit-und Debitkarten für Inlandszahlungen galten, d.h. für Zahlungen im Wege von Überweisungen auf, in Griechenland geführten Konten,
    3.  Zahlungen durch vorbezahlte Karten (Prepaid-Karten), ausdrücklich bis zu dem Betrag, der als Guthaben vor dem Eintritt des Bankfeiertages angegeben wurde. Neue Prepaid – Karten können nicht ausgestellt werden,
    4. Ferntransaktionen (Web Banking oder Telefontransaktionen) für Inlandszahlungen, d.h. für Zahlungen im Wege von Überweisungen auf, in Griechenland geführten Konten,
    5. Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit ausländischen Karten. Beschränkungen hinsichtlich des Limits können mit Beschluss des Finanzministers festgesetzt werden. Während des Bankfeiertags kann keine andere Banktätigkeit ausgeführt werden. Auf Beschluss des Finanzministers können auch weitere Transaktionsarten ausgeschlossen werden, womit auch die für diese Fälle vorgesehene Verfahrensweise bestimmt wird.
  3. Absatz 2 findet keine Anwendung in folgenden Fällen:
    1. Transaktionen mit der Bank von Griechenland,
    2. Grenzüberschreitende Zahlungsanweisungen, die sich ausschließlich auf Gutschriften von Konten beziehen, die in Griechenland betrieblichen Bankinstituten geführt werden,
    3. Abrechnung von Transaktionen, die in den heimischen Zentralzahlungs-und Abrechnungssystemen (TARGET2 – GR, EURO1, DIAS) eingetragen sind, beispielhaft wie die Zentralverwahrstelle Athen und das buchmäßige Überwachungssystem von Titeltransaktionen, vor dem Inkrafttreten des vorliegenden Aktes,
    4. entsprechende Transaktionen, die mit Beschluss des nachstehenden Rates als notwendig erachtet werden, und
    5. Transaktionen der Griechischen Demokratie.
  4. Der Staatliche Rechnungshof beruft einen Rat zur Genehmigung von Banktransaktionen ein. Der vorstehende Rat ist für die Genehmigung der unter Absatz Nr. 3 d) des Vorliegenden aufgeführten Transaktionen während der Dauer des Bankfeiertags zuständig, unter der Voraussetzung, dass die vorstehenden Transaktionen zur Wahrung eines staatlichen oder sozialen Interesses als notwendig erachtet werden, einschließlich, unter anderem der Transaktionen zur Zahlung von medizinischen Aufwendungen oder Einfuhren von Arzneimitteln. Der Rat ist fünfgliedrig und setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:
    1. den Generaldirektor für Haushaltspolitik und Haushaltsplanung des Staatlichen Rechnungshofes des Finanzministerium, als Präsident, gemeinsam mit dem Direktor für Haushaltsplanung des Staatlichen Rechnungshofes des Finanzministeriums als seinen Stellvertretenden, b) den Generaldirektor für Wirtschaftspolitik des Finanzministeriums mit dem Direktor der Direktion für Kredit-und öffentliche Finanzwirtschaftsfragen des Finanzministeriums als seinen Stellvertretenden, c) den Direktor der Direktion für beaufsichtigte Gesellschaften der Bank von Griechenland und den Abteilungsleiter der Direktion für Finanzwirtschaftliche Tätigkeiten der Bank von Griechenland als seinen Stellvertretenden, d) einen Vertreter des Griechischen Bankverbandes und einen Vertreter des Kapitalmarktausschusses, die mit Beschluss ihrer Präsidenten bestimmt werden. Der Ausschussvorsitzende bestimmt des Weiteren einen Beamten des Staatlichen Rechnungshofes mit Hochschulbildung als Sekretär des Ausschusses.
  5. Verzugszinsen fallen während der Dauer des Bankfeiertages in Bezug auf, innerhalb dieser Dauer fällig werdende Forderungen nicht an. Während des entsprechenden Zeitraums werden Fälligkeits-Einreichungs-und Zahlungsfristen für Wertpapiere sowie Gerichtsfristen eingestellt.
  6. Die Bank von Griechenland verhängt gegen die Bankinstitute für jedweden Verstoß gegen den vorliegenden Akt eine Geldbuße von bis zu 1/10 des Betrags der entsprechenden Transaktion. Zudem ist das Bankinstitut verpflichtet, den Arbeits-oder Auftragsvertrag der für den Verstoß haftenden Person zu kündigen.
  7. Auf Beschluss des Finanzministers wird jedwede andere Angelegenheit in Bezug auf die Anwendung der Bestimmungen des Vorliegenden geregelt.

Artikel 2

Das Inkrafttreten des vorliegenden Aktes, das rechtmäßig gemäß Artikel Nr. 44, Abs. 1 der Verfassung von Griechenland beurkundet wird, beginnt ab seiner Veröffentlichung im Regierungsblatt.

Athen, 28. Juni 2015


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Initiative griechischer Bürger PRO EURO und EU

Publiziert am 29.Juni.2015 von Aris Kapsalis

invest in GreeceWir sagen JA zum Euro und JA zur EU!

Die Zukunft Griechenlands ist und bleibt innerhalb des Kreises unserer europäischen Partner und innerhalb der europäischen Währungsunion. Der Austritt Griechenlands aus der Währungsunion hätte verheerende Folgen für Land und Leute. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Nachteile, sondern dürfte auch zu weiteren geopolitischen Problemen führen.Die Regierung Tsipras hat von einer Mehrheit des griechischen Volkes das Mandat erhalten, mit den Institutionen zu verhandeln, jedoch nicht, um aus dem Euro auszutreten.Dies belegen auch jüngste Umfragen, wonach weiterhin eine große Mehrheit eine Einigung mit den europäischen Partnern und keinen Bruch wünschen. Nach zwei jüngsten Umfragen der Alco Agentur für die Sonntagszeitung „Proto Thema“ wünschen 57% eine Einigung und nur 29% einen Bruch. Nach einer weiteren Umfrage von Kappa Research für die Zeitung „To Vima“ würde eine Mehrheit der Befragten von 47,2% für eine Einigung auch auf der Grundlage weiterer einschneidender Maßnahmen stimmen, während 33% dagegen stimmen würden und 18,4% unentschieden sind.  Die Umfragen wurden zwischen dem 24.-26.6., also noch vor der dramatischen Zuspitzung der Lage am 27.-und 28.6. durchgeführt. Nachdem durch die leeren Geldautomaten zu einer deutlichen Verunsicherung der Bürger geführt hat, dürfte die Zahl der Befürworter seither weiter angestiegen sein.Die Empfehlung der griechischen Regierung bei dem Referendum am kommenden Sonntag mit „NEIN“, also gegen die Annahme des Angebots und damit gegen eine Einigung zu stimmen, würde im Falle eines entsprechenden Abstimmungsergebnisses unweigerlich zum Bruch mit den europäischen Partnern führen. Dies würde eindeutig im Widerspruch mit der ausgesprochenen Mehrheit des Volkswillens und dem erteilten Regierungsmandat stehen.Abgesehen davon, wurde das Angebot mittlerweile zurückgezogen, so dass es derzeit überhaupt keine Grundlage für eine Volksabstimmung gibt. Darüber hinaus haben Oppositionsparteien starke verfassungsrechtliche Bedenken über die Abstimmung geäußert. Für die Entscheidung über Währungsfragen sieht die griechische Verfassung eine 3/5 Mehrheit vor. Da mit dem Volksentscheid, welcher nur eine einfache Mehrheit erfordert, indirekt auch über den Verbleib in der Währungsunion entschieden wird, stellt die Volksabstimmung eine Umgehung der vorgesehenen 3/5 Mehrheit dar und könnte damit  verfassungswidrig sein.Fairerweise müssten neue Verhandlungen auf einer neuen Basis geführt werden. Objektiv ist es so, dass Griechenland bis zum Ausbruch der Krise in 2009 eine Staatsverschuldung von rund 300 Mrd. Euro aufwies. Ende 2014 belief sich die Staatsverschuldung trotz „Rettungsmaßnahmen“ und Schuldenschnitt in Höhe von rund 107 Mrd. Euro auf rund 317 Mrd. Euro. Hieraus wird deutlich das die „Euroretter“ ab 2010 eine falsche Rettungspolitik angewendet haben, die zu einer Neuverschuldung ohne den Schuldenschnitt in Höhe von rund 124 Mrd. geführt haben. Einer der wesentlichen Gründe hierfür ist, dass wider jeglicher wirtschaftlichen Vernunft die verbliebene griechische Wirtschaft mit ständig neuen Steuern und rigiden Sparmßnahmen überzogen wurden, was zu einer katastrophalen und beispiellosen Flut von Firmenschließungen geführt hat. Immer höhre Steuern von immer weniger Unternehmen ist eindeutig das falsche Mittel. Antizyklische Investitionen in die Wirtschaft eines Landes, welches sich in einer Depression befindet, wären nach keynesianischer Lehre das probate Mittel und state of the art gewesen. Das müsste gerade in Deutschland bekannt sein, da das Wirtschaftwunder erst aufgrund des Londoner Abkommens 1953 zu einem Schuldenschnitt und Forderungsstundung nebst dem amerikanischen Marschallplan kam. Für die weitere Anhäufung der Staatschulden seit 2010 tragen deshalb die „Euroretter“ eine Mitverantwortung, weshalb es insoweit fairer Weise einen weiteren Schuldenschnitt geben müsste. Um der griechischen Wirtschaft auf die Beine zu helfen, müssten darüber hinaus flankierend Investitionen in die griechische Privatwirtschaft erfolgen.Die Initiative PRO EURO und EU fordert alle griechischen Bürgerinnen und Bürger auf, am kommenden Sonntag für eine Einigung mit den europäischen Partnern zu stimmen. Mit ihrer Stimme entscheiden sich auch für den Verbleib im Euro.Unsere europäischen Partner bitten wir um Maßnahmen, welche die Griechenlandkrise nicht wie bisher nur verlängern und verschärfen, sondern sie einer tragfähigen und endgültigen Lösung zuführen.

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